Led's IM Auto

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NeisAEL
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 26. Jan 2005, 19:34
Hi,

Wie sieht das rechtlich aus komm ich damit durch den tüv?
SecretSniper
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 26. Jan 2005, 20:05
Moin
Ich denk mal, das kommt drauf an WO du die LED's plaziert hast.
mfg Sniper
NeisAEL
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 26. Jan 2005, 22:01
also gedacht hatte ich das ich 4x2 für die fussräume 2x6 für den unteren teil des kofferaums un 1x2 ersetzen die normale lampe oben an der decke...
NeisAEL
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 28. Jan 2005, 15:55
weiß jetzt jmd was?
mrniceguy
Moderator
#5 erstellt: 28. Jan 2005, 16:25
Bin mir nicht sicher, aber ich glaub als "Austiegsbeleuchtung" ist es ok. Wenn man sie auch während der Fahrt anmachen kann ist es glaub ich nicht ok.
KartoffelKiffer
Inventar
#6 erstellt: 31. Jan 2005, 13:29
Durch den TÜV wird man damit wohl kommen. Nur erwischen lassen solltest du dich nicht damit während der Fahrt.

Kostet ein paar Euros, wenn du einen quängeligen Polizisten hast.
Toppers
Stammgast
#7 erstellt: 31. Jan 2005, 13:40
Naja, man kann ja auch die ganz normale Innenraumbeleuchtung während der fahrt anmachen, verboten ist das nicht. Ob das jetzt LED´s oder Glühlampen sind ist total egal!
Wäre ja seltsam, wenn Geschäftsleute mit Chauffeur nachts im dunkeln sitzen müssten, weil es verboten ist währen der Fahr irgendeine Beleuchtung anzuschalten.... ;-)

MfG

Tobias
KartoffelKiffer
Inventar
#8 erstellt: 31. Jan 2005, 13:43
Im Fußraum darf man keine Beleuchtung haben dieser Art haben!
Toppers
Stammgast
#9 erstellt: 31. Jan 2005, 13:50
Mit dem Fußraum kannst du recht haben.... den hatte ich nicht bedacht. Als einstiegsleuchte sollte es aber gehen.
Am besten ist es doch einfach mal nachzufragen, z.b. bei einer Werkstatt die auch einen Tüv Service hat, oder beim Tüv selbst. Evtl sogar bei der Polizei(sind alles nette Menschen! Und es ist immer gut wenn man schon mal durch sowas positiv auffällt), die müssten es auch wissen.

MfG

Tobias
KartoffelKiffer
Inventar
#10 erstellt: 31. Jan 2005, 13:55
Genau, einfach mal 110 anrufen und anfragen ob bunte LED´s als Einstiedshilfe dienen
DrNice
Inventar
#11 erstellt: 31. Jan 2005, 14:50
Moin!

Fußraum- und Unterbodenbeleuchung ist als Einstiegshilfe zugelassen. Die Beleuchtung darf bei geschlossenen Türen, bzw. während der Fahrt nicht eingeschaltet werden können.
KartoffelKiffer
Inventar
#12 erstellt: 31. Jan 2005, 14:52
Sag ich doch
mrniceguy
Moderator
#13 erstellt: 31. Jan 2005, 19:37
Ich aber auch


mrniceguy schrieb:
Bin mir nicht sicher, aber ich glaub als "Austiegsbeleuchtung" ist es ok. Wenn man sie auch während der Fahrt anmachen kann ist es glaub ich nicht ok.
d-fens13
Inventar
#14 erstellt: 02. Feb 2005, 10:57
Alles was man sehen kann, wenn man von außen sehen kann ist verboten!

Fußraumleuchten sind also völlig legal! (solange sie von außen nicht sichtbar sind - sprich von einem Auto das euch: überholt, entgegenkommt, neben euch herfährt)

Habe mich extra beim TÜV damals erkundigt.

Der Maybach zB hat ebenfalls Fußraumbeleuchtung.

Ebenfalls kann man den Tacho in einer beliebigen Farbe umbauen (Pink ;-) ); Allerdings darf hierbei nur die Lampe selbst durch eine Baugleiche farbige ersetzten bzw mit Glühlampenlack anstreichen; und daß sieht meist nicht besonders gut aus... also laßt es lieber
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