Preisauszeichnung bei Saturn nur so zum Spass ?

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Iduar
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 27. Jan 2005, 14:49
Komme gerade mal wieder ... oder nun zum letzten mal ... vom Saturn-Markt. Wollte dort eine DVD kaufen, die mit 9,99 Euro ausgezeichnet war. An der Kasse zeigte die Anzeige aber 15,99 Euro an. Da haben die sich doch glatt geweigert, mir die DVD für 9,99 zu verkaufen ! Was kann man denn in so einem Fall machen ? Das ist mir in diesem Laden nun schon 2x passiert. Einmal wurde mir gesagt, dass es ein Angebot von letzter Woche gewesen sei und mir den Artikel nun nicht mehr zum ausgezeichneten Preis verkaufen könne.
Ja war da nicht mal das Recht den Artikel zum ausgezeichneten Preis zu erhalten ?! Aber wie kann man dieses Recht durchsetzen ? Vor Ort die Polizei rufen oder wie ? Mal davon abgesehen, dass andererseits viele Artikel da rum liegen die gar nicht ausgezeichnet sind. Auch hier gab es glaube ich oder gibt es noch doch auch eine Preisauszeichnungspflicht. Aber was nützt diese, wenn man den Artikel dann nicht für den Preis bekommt.
DrNice
Inventar
#2 erstellt: 27. Jan 2005, 15:11
Moin!

So weit ich weiß, müssen Artikel zum ausgezeichneten Preis verkauft werden. Wie man es durchsetzt? Keine Ahnung. Vielleicht den Filialleiter sprechen?
choegie
Stammgast
#3 erstellt: 27. Jan 2005, 15:20
da ist doch meistens ne lange schlange an den kassen - fang an ausführlich zu diskutieren...
Iduar
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 27. Jan 2005, 15:51
Habe ich gemacht. Die nette Dame an der Kasse wollte ... bzw durfte jedoch dennoch nicht. Die hatte ja versucht die Preisänderung telefonisch durch zu setzen. Die konnte ja auch nichts dafür. Nur an der Kasse hat sich keiner blicken lassen. Wenn ich jetzt den Laden verlasse, so machen die schnell ein anderes Preisschild drauf und ich habe keine Möglichkeit mehr irgendwas nachzuweisen. Also doch direkt an der Kasse per Handy die Polizei ?! Ist die dafür zuständig ? Sollte man da mal zur Verbraucherzentrale gehen ? Blöd alles. Man weiss, man hat Recht. Nur wie bekommt man es in diesem Augenblick ?
gunznoc
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 27. Jan 2005, 17:40

So weit ich weiß, müssen Artikel zum ausgezeichneten Preis verkauft werden.

Genau, es gibt nämlich ein "Preisausstellungsgesetz".
BassTrombone
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 27. Jan 2005, 18:31
was ich noch von meinem länsgt vergangenem und abgebrochenem Jurastudium weis (so zumindest die rechtslage von vor 15 jahren) macht quasi in Deutschland immer der Käufer und nie der Verkäufer das Angebot...d.h. in letzter Konsequenz, das eine Preisauszeichnung nur deklaratorische und keine rechtlich bindende Wirkung hat....natürlich handeln die damit sehr kundenunfreundlich, aber ich denke rein juristisch handeln die korrekt bitter aber wahr

Ein eventuelles Preisauszeichnungsgesetz wird solche schon im BGB geregelten Sachen nicht aushebeln....hier wird wahrscheinlich eher geregelt, wie wo und wann ausgezeichnet werden muss kann oder darf....ob durch eine inkorrekte Auszeichnung jedoch das Scheitern oder Zustandekommen eines Kaufvertrages in diesem Gesetzt geregelt wird, wage ich zu bezweifeln..

aber vielleicht gibt es ja hier juristisch fundiertere Aussagen ?
Toppers
Stammgast
#7 erstellt: 27. Jan 2005, 18:35
Dann ganz einfach!
Kopie von dem Gesetz machen, den Fillialeiter verlangen, andere Kunden als Zeugen "aquirieren", mit dem WKD "drohen", fertich! Wenn alles nichts hilft, Anzeige beim WKD, vielleicht lernen die ja...
Media Markt und Saturn werden übrigens wie "Franchise-Nehmer" verwaltet, die Preise beim normal-Sortiment können trotz geringer Entfernung in einem anderen Markt der gleichen Sorte anders sein. Sozusagen eine "Selbstverwaltung"... Nur Angebote sind überall gleich im Preis!

MfG

Tobias
Iduar
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 27. Jan 2005, 18:39
Naja, ich weiss aber zu 100 Prozent, dass durch diese Verar...ung kein Geschäft mehr mit mir zustande kommen wird. Ausserdem durften die jetzt für 6 Euro die ganzen schon eingescannten Artikel wieder stornieren, vom Band nehmen und in die entsprechenden Abteilungen zurücksortieren Zusätzlich haben sie dadurch mindestens einen, wenn anderen in der Schlange sich meines Beispieles annehmen auch noch mehr Kunden verloren. Tja, Geiz ist halt nicht immer geil. Vorallem nicht, wenn es der Laden selber ist. Und das man durch Kundenverar...ung keine Kunden gewinnt werden die auch noch merken. Nur schade, dass das dann warscheinlich wieder auf Kosten der meistens ja nichts dafür könnenden Mitarbeiter geht.
gunznoc
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 27. Jan 2005, 18:47
Und hier kommt das Gesetz:
http://www.bmwa.gv.a...8Gesetzestext291.pdf

@BassTrombone

nach § 15. (1) Wer seine Pflicht zur Preisauszeichnung gemäß den §§ 1,
2, 4 und 6 bis 13 oder den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen
Verordnungen nicht erfüllt oder einen höheren als den ausgezeichneten
Preis verlangt
, annimmt oder sich versprechen läßt, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit Geldstrafe bis 1 450 Euro
zu bestrafen.


Halt den Typen das Gesetz einfach unter die Nase, dann können die daran nix mehr rumlaber .

Gruß Ns
BassTrombone
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 27. Jan 2005, 18:56
ahhhhh...sehr schön...es gibt noch Hoffnung für dieses Land

das mit dem durchsetzten wird aber schwer....mittlerweile werden die die ware wieder umgezeichnet haben
timmkaki
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 27. Jan 2005, 19:21
Hi

außerdem können wir davon ausgehen, dass dieses Forum - wie viele andere auch - von diesen Läden bzw. deren Markforschungsinstituten, nach solchen Beiträgen gescannt wird.

Immer gleich Ross + Reiter nennen: Name Dienstgrad Blutgruppe ...
dann trifft's garantiert die Richtigen ...

Gruß Timm


[Beitrag von timmkaki am 27. Jan 2005, 19:21 bearbeitet]
peter63
Stammgast
#12 erstellt: 27. Jan 2005, 20:01

Iduar schrieb:
....Man weiss, man hat Recht. Nur wie bekommt man es in diesem Augenblick ?


äh Mann, wir leben in Deutschland........was verlagst Du da?
Recht haben und Recht bekommen, das hat für mich irgendwas von Wasser und Feuer, leider.


[Beitrag von peter63 am 27. Jan 2005, 20:03 bearbeitet]
Iduar
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 02. Feb 2005, 08:48
Uiuiui, zum Glück habe ich in diesem Falle nicht zu sehr auf den Putz gehauhen.
In der aktuellen Computer-Bild ist ein Bericht, in welchem gefragt wird, ob ein Internethändler zu dem im Shop angegebenen Preis liefern muss. Da wird auch Bezug auf die Preisauszeichnung in Kaufhäusern genommen, welche laut dem Bericht NICHT verbindlich sind. Ein Kaufhaus kann eine falsche Preisauszeichnung an der Kasse rückgängig machen.
Soweit dann wohl dazu. Man könnte jetzt mal die Verkäufer beschäftigen, indem man zum einen ständig fragt, ob der Preis auf der Ware auch korrekt ist (das könnte man sich ja auch noch schriftlich geben lassen ) und zum anderen könnte man ständig bei nicht ausgezeichneten Waren nach dem Preis fragen Eine Preisauszeichnungspflicht besteht ja doch und zumindest dagegen wird wohl oft genug verstossen. Aber naja, das würde mir dann zuviel Zeit kosten. Wie dem auch sei, dieser Laden sieht mich dennoch nicht wieder.
Lügfix
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 02. Feb 2005, 09:19

äh Mann, wir leben in Deutschland........was verlagst Du da?
Recht haben und Recht bekommen, das hat für mich irgendwas von Wasser und Feuer, leider


Ach ja? - Du scheinst ja der absolute Gerichtsprofi sein.

In kaum einem anderen Land der Erde gibt es ein so faires Rechtssystem wie in Deutschland. Bist Du schon mal im Ausland unschuldig in die Mühlen der Justiz gekommen? Nein? - sei froh.

Hier gilt immer noch das Unschuldsprizip.Ohne Wenn und Aber. Und stell Dir vor - manchmal bekommt man hier sogar ohne horrende Bestechungsgelder oder als armer Bürger sein Recht.
Fehlurteile wirds immer geben. Aber lieber 100 x "Schuldige" nicht verknacken als ein Unschuldiger im Knast.


Aber hier hat ja Jeder von Allem die große Ahnung.
Mal eben ohne Querverweise aus dem BGB zu zitieren halte ich für sehr bedenklich...

Unser ach so mieses Rechtssystem garantiert z.B. Jedem seine Meinung frei zu äußern - und wenn sie noch so hirnrissig ist. Das ist natürlich nicht auf Deinen eloquent formulieren Beitrag bezogen.

Chantal
bothfelder
Inventar
#15 erstellt: 02. Feb 2005, 09:32
Hi, Mädels und Jungs!

Immer locker bleiben...!

Andre
larry55
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 02. Feb 2005, 19:43
" Aber lieber 100 x Schuldige nicht verknacken........."

Junge , was ist das denn für eine Einstellung ?

greetz
bothfelder
Inventar
#17 erstellt: 02. Feb 2005, 20:37
Hi!

Das muß doch Mädel heißen...

Andre
larry55
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 03. Feb 2005, 12:10
" Junge " war der pauschale Ausdruck meines Erstaunens , ich hätte auch " what the fuck " posten können..........

greetz
hifi-privat
Inventar
#19 erstellt: 06. Mrz 2005, 19:14

Iduar schrieb:
Da wird auch Bezug auf die Preisauszeichnung in Kaufhäusern genommen, welche laut dem Bericht NICHT verbindlich sind.


Hi,

das ist meines Wissens nach nur bedingt richtig.

Will heissen, wenn eine offensichtliche Fehlauszeichnung vorlag, die auch dem Kunde eigentlich klar sein müsste. Z.B. wenn ein Plasmaschirm mit 399 EUR ausgezeichnet ist. Da solche Geräte ab 2000 EUR aufwärts kosten, ist hier eindeutig, auch schon für den Kunden erahnbar ein Auszeichnungsfehler vorgekommen. Dafür brauchen die dann sicher nicht verkaufen.

Bei einer DVD für 9,99 darf man aber als Kunde sicher von einer korrekten Auszeichnung ausgehen.

Ich habe da Anfang des Jahres auch eine nette Erfahrung gemacht. Da gab es doch diese "zum Einkaufspreis" Aktion, bei der u.a. alle DVDs zum EK verkauft wurden (letztlich waren das wohl so ca. 20 % Nachlass).
Ich mir also zwei DVD-As gegriffen und ab zur Kasse. Dort na klar - ihr ahnt es schon - spuckt die Kasse nicht den reduzierten Betrag aus. Die Kassiererin selbst stutz sofort, bemerkt dass ich schaue und greift unaufgefordert zum Telefon. Am anderen Ende erklärt man ihr, das sei so richtig, da das keine normalen DVDs seien. Aha - es hieß doch aber alle DVDs und nicht alle DVD-Vs. Eine Spindel CD-Rs die ich in der Hand hatte gingen übrigens reduziert durch - fielen wohl unter ALLE CDs . Jedenfalls habe ich die beiden DVDs nicht genommen. Bin dann an die Info und habe mich beschwert. Im nachhinein erfuhr ich, dass ich da den Filialleiter vor mir hatte :D. Jedenfalls sagte der nur: Schwachsinn. Nahm das Telefon - diesmal erklärte das andere Ende, das sei ein ständiges Ärgernis, da sei diese Artikelgruppe im System nicht umgestellt worden, was natürlich falsch sei. Soso - der Kassiererin sagte man aber was anderes. Egal - ich habe die Scheiben dann natürlich zum reduzierten Preis bekommen.

Also: Nicht abwimmeln lassen ;).
Analog-Mann
Stammgast
#20 erstellt: 07. Mrz 2005, 18:02
Hallo Gemeinde,

BassTrombone hat wahr gesprochen. Das Angebot macht der Käufer. Will der Verkäufer das Angebot, gleich aus welchen Gründen, nicht annehmen, dann kommt kein Vertrag zustande.
Daran ändert die PreisangabeVO nichts, da diese zu keinem Kontrahierungszwang führt. Der Verkäufer muß also zu dem ausgezeichneten Preis nicht verkaufen. Die Rechtsfolge der PreisangabeVO kann eine Ordnungswidrigkeit sein, welche ggf. zu einem Bußgeld aber nicht zu einem Vertrag führt.
Das Preisausstellunggesetz gilt in Österreich. Ich nehme an, das die rechtlichen Konsequenzen denen in Deutschland entsprechen.

Viele Grüße

Analog-Mann
yiy85le
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 07. Mrz 2005, 18:28

BassTrombone schrieb:
was ich noch von meinem länsgt vergangenem und abgebrochenem Jurastudium weis (so zumindest die rechtslage von vor 15 jahren) macht quasi in Deutschland immer der Käufer und nie der Verkäufer das Angebot...d.h. in letzter Konsequenz, das eine Preisauszeichnung nur deklaratorische und keine rechtlich bindende Wirkung hat....natürlich handeln die damit sehr kundenunfreundlich, aber ich denke rein juristisch handeln die korrekt...


Der Aussage kann ich mich nur anschließen, und mal kurz zur Erklärung:

weiter oben wird auch ncoh erwähnt, dass es lt. StGB eine Straftat ist, Preise inkorrekt auszuzeichnen, ob dafür Vorsatz nachgewiesen werden muss, oder nicht, weiß ich nicht.

Das bedeutet, wenn er einen Artikel falsch asuzeichnet,
kann der Anbieter mit einem Bußgeld oder einer Strafe belangt werden, er muss aber nicht zu diesem Preis verkaufen. In Einzelfällen entscheiden die Gerichte aber sehr verschieden...

Außerdem stelle ich es mir auch sehr schwer vor, einem Händler Vorsatz zu beweißen. Wenn es wirklich durch einen dummen Zufall geschah, der Mitarbeiter im Satur gerade von einem Kunden angesprochen wurde und dabei die Schilder vertauscht, o. ä., wäre es einfach auch realitätsfern, dann den Verkauf zu verlangen, oder?


[Beitrag von yiy85le am 07. Mrz 2005, 18:29 bearbeitet]
MusikGurke
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 08. Mrz 2005, 16:02
Das geheimniss ist ruhig zu bleiben. das heißt: die stimme des kundes sollte ruhig in dem gesammten geschäft zu höhren sein. man sollte in seinen rhetorisch hochwertigen sätzen sachen wie "Filialleiter", "Saftladen", "Kunde ist König", "Anwalt", "noch nie passiert", "lass mich nicht verarschen" und ähnliches verwenden. allein um den kunden loszuwerden, werden die verkäufer bei richtiger ausführung der beschwerde vermutlich auf unter 9.99 gehen...

besonders interessant ist es übrigends, wenn man sich ein schreiduell mit dem filialleiter leisten, in dem es darum geht, wer die polizei hohlt...
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