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Frage zu Rückgaberecht!+A -A |
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Autor |
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noplan
Stammgast |
17:03
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#1
erstellt: 30. Mrz 2005, |
So hab mal ne Rechtliche Frage ich hab mir vor kurzen Lautsprecher über Ebay gekauft von einem Händler mit Wiederufsrecht!!! Die Lautsprecher konnt ich erst nach 13 Tage nach Ankunft ausprobieren, da ich die Endstufe noch nicht hatte. Jetzt hab ich gemerkt das sie scheise sind und hab ein Email gesendet das ich sie zurück geben möchte! Am 24.03.05 war das! Daraufhin kam folgendes email zurück: *** Betriebsurlaub bis zum 29.03.05 **** Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden uns nach dem Urlaub mit Ihnen in Verbindung setzten. Mit freundlichen Grüßen Ihr XXXXXXXXXX-Team <---namen editiert! Und heute kam dieses Email! Sehr geehrter Herr Groß, wir haben Ihnen kein Rückgaberecht eingeräumt. Die gesetzlich vorgeschriebene, 14tägige Widerrufsfrist war am 24.03. bereits abgelaufen. Daher können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Ihr XXXXXXXX Team Was denkt ihr auf den Lieferschein steht natürlich, 8.03.05 Aber der Artikel kam erst am 11.03.05 an! Hab denen sogar eine Bestätigung gesendet das die Ware angekommen ist! Wer ist im Recht und was soll ich machen? |
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deathsc0ut
Stammgast |
20:44
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#2
erstellt: 30. Mrz 2005, |
Hallo, das ist natürlich eine problematische Sache. Denn hier hängt es eben davon ab ob der Verkäufer das Rückgaberecht ab Ausliferungsdatum oder eben ab Rechnungsdatum gewährleistet. Ich weiß nicht ob das irgendwie rechtlich geregelt ist, oder nicht (zur Not Anwalt fragen). Insofern ist es schon relativ kompliziert. Nichtsdestotrotz bin ich der Auffassung, das man sich sowas als Kunde nicht gefallen lassen sollte, und du auf alle Fälle die Hölle heiß machen solltest, so dass du zu deinem Recht kommst. Also lass nicht locker, bis du die LS zurückgeben kannst... etwas Kulanz sollte es da ja wohl doch noch geben! MfG deathsc0ut |
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noplan
Stammgast |
17:02
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#3
erstellt: 31. Mrz 2005, |
Nachdem ich denen einen Gesetzt auszug zugesendet habe, kam auf einmal: Sehr geehrter Herr XXXXX, wir haben Ihren Widerruf erhalten und werden Ihnen in den nächsten Tagen 4 Freeway-Marken für die Rücksendung zukommen lassen. Da es häufig zu Mißverständnissen bzgl. der Rückerstattung gibt, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen: - es wird selbstverständlich nur der Kaufpreis erstattet (keine Versandkosten) - bei festgestellter Benutzung der Ware werden pauschal 10-25% des Kaufpreises vom Gutschriftsbetrag abgezogen (Wertminderung) - mögliche Reparaturkosten in Folge unsachgemäßer Behandlung werden ebenso in Rechnung gestellt Mit freundlichen Grüßen Es geht doch, müssen die erst einen Versuchen zu verarschen? |
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sparkman
Inventar |
21:29
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#4
erstellt: 31. Mrz 2005, |
glück gehabt!! aber wie kann man sich lautsprecher auch in ebay kaufen? |
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noplan
Stammgast |
06:52
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#5
erstellt: 01. Apr 2005, |
Das hab ich jetzt auch gelernt ![]() |
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wishbone71
Stammgast |
09:58
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#6
erstellt: 01. Apr 2005, |
Nur mal zur Klarstellung, weil hier die Frage Rechnungs- oder Lieferdatum angsprochen wurde: Das ist für Verbraucherverträge im Gesetz geregelt: Nach § 355 III 2 BGB beginnt zweiwöchige Widerrufsfrist (die (mit einer Ausnahme) sowieso erst mit Mitteilung der entsprechenden Belehrung über das Widerrufsrecht zu laufen _beginnt_) frühestens bei Eingang der Ware beim Empfänger, das Datum der Rechnung spielt also keine Rolle. Für die Einhaltung der Frist gilt die rechtzeitige Absendung. Vielleicht hilft´s jemand. wishbone |
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noplan
Stammgast |
14:42
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#7
erstellt: 01. Apr 2005, |
Ich kann aber auch bis zum 14 Tag per Email, Fax, Brief etc. vom Wiederufsrecht gebrauch machen. |
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