Ebay,HILFE brauche Rat

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Sonyatze
Stammgast
#1 erstellt: 12. Mai 2005, 10:07
Hallo!
Ich hoffe es kann mir einer helfen.
Habe meinen Sony TA-FA50ES bei Ebay verkauft.In der Artikelbeschreibung wurde auf Kratzer extra hin gewiesen,sowie eine Besichtung vor gebotsabgabe wurde eingeräumt.Ein Umtausch,Garantie oder rücknahme wurde von meiner seite ausgeschlossen.Nun hatt er für das gute stück 600.00Euro bezahlt,was meiner Meinung nach auch zu teuer war,aber er hatte ja geboten und nicht ich.
So wie das Gerät bei ihm war hat er sich rangemacht das Gerät auseinander geschraubt und auch gleich neue Teile bestellt.(2 Seitenteile).Und verlangt nun von mir das ich diese teile bezahle.Was ich aber nun absolut nicht einsehe.
Ich bot ihm an das Gerät zurück zunehmen,was er aber ablehnte.
Die alten teile stellte er auch gleich bei Ebay rein,sowie auch einen Regler.Ich glaube er benutzte mein teil zum ausschlachten,oder der gleichen.
Nun habe ich Post von seinem Rechtsanwalt erhalten,und werde aufgevordert 160.00Euro zuzahlen.
Bin über jeden Hinweis dankbar.
PS:eine Bewertung gab es auch noch nicht.
sakly
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 12. Mai 2005, 10:11
Warum sollst du irgendetwas zahlen? Gib mal den Link der Auktion.
So wie du es schilderst, sehe ich keinen rechtskräftigen Weg dich zu Zahlung von irgendwas aufzufordern.
Sonyatze
Stammgast
#3 erstellt: 12. Mai 2005, 10:23
Ein Link kriege ich nicht,hin aber die Artikelnummer.
3871975168
Ich wollte noch hinzufügen da es sich bei den seiten teilen um teile handelt die von der Seite bis nach oben Rumgehen also ein Winkel haben,und das habe ich mit der Oberen platte gemeint.
BeastyBoy
Inventar
#4 erstellt: 12. Mai 2005, 10:25
beschreibe bite detailiert, deinen Auktionstext, und welcher Mangel dann beklagt wird.

Müsste schon gravierende Abweichungen geben, dass man klagen kann.
Sonyatze
Stammgast
#5 erstellt: 12. Mai 2005, 10:30

BeastyBoy schrieb:
beschreibe bite detailiert, deinen Auktionstext, und welcher Mangel dann beklagt wird.

Müsste schon gravierende Abweichungen geben, dass man klagen kann.


Danke für das Intresse habe oben die Artikelnummer mal rein gestellt.
paragrafix
Stammgast
#6 erstellt: 12. Mai 2005, 10:31
Hi Sonyatze,

mich würde auch mal der Text des anwaltlichen Schreibens interessieren..natürlich ohne Angaben der Person o.ä. (wg. BDSG). Kannst du den Text mal posten ?

Grüße

Martin
Caisa
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 12. Mai 2005, 10:36
Hi, mal so ne Frage nebenbei...bist du Rechtschutzversichert?

Wenn die Beschreibung nicht sehr vom eigentlichen Zustand des Gerätes abweicht, dann solltest du dir da eigentlich keine Sorgen machen müssen!

Gruß Caisa
Sonyatze
Stammgast
#8 erstellt: 12. Mai 2005, 10:38
Ne das Schreiben liegt schon bei meinem Anwalt,wenn mann ihn so nennen darf.Der sagt ich muß zahlen
Aber warum
Ich habe doch alles mögliche in der Artikelbeschreibung reingeschrieben.
Ich habe einfach nur ein 5 Jahren alten Amp verkauft mit Kratzer oben auf den Deckel,und das auch erwähnt.Noch bin ich eine Privatperson.
Ich kann doch auch nicht bei Ebay mir ein Gebrauchtes Auto kaufen,und wen ich es habe mir mal eben eine neue Tür bestellen nur weil sie ein paar kleine kratzer hat,und darauf hingewiesen wurden ist.
Sonyatze
Stammgast
#9 erstellt: 12. Mai 2005, 10:40

Caisa schrieb:
Hi, mal so ne Frage nebenbei...bist du Rechtschutzversichert?

Wenn die Beschreibung nicht sehr vom eigentlichen Zustand des Gerätes abweicht, dann solltest du dir da eigentlich keine Sorgen machen müssen!

Gruß Caisa



Ne,habe ich leider nicht.
paragrafix
Stammgast
#10 erstellt: 12. Mai 2005, 10:42
Hi,

wieso dies :


Ne das Schreiben liegt schon bei meinem Anwalt,wenn mann ihn so nennen darf.Der sagt ich muß zahlen


...ist er nun Anwalt oder nicht ?
... und mit welcher Begründung sagt er, dass du zahlen musst ?

Versteh ich bisher nicht so ganz...


Martin
Sonyatze
Stammgast
#11 erstellt: 12. Mai 2005, 10:44
Ja er ist Anwalt,vieleicht ist im die Streitsumme zu klein.
Begründung warum ich zahlen soll ist.Falsche Artikelbeschreibung.
Sonyatze
Stammgast
#12 erstellt: 12. Mai 2005, 10:46
Selbst bei einem Händler würde es kein Umtausch geben,wenn man da alleine rumschraubt.Oder täusche ich mich da.
paragrafix
Stammgast
#13 erstellt: 12. Mai 2005, 10:47
was hat dein Anwalt denn gemeint mit: "falsche Artikelbeschreibung" ?

Was genau sollst du denn falsch beschrieben haben ?

M.
BeastyBoy
Inventar
#14 erstellt: 12. Mai 2005, 10:49
was hat er denn jetzt bemängelt ?
Kratzer auf den Seitenteilen ?

Waren die echt so schlimm ?


mE sehe ich bsiher keinen grund, warum das nicht rechtens sein soll. Ein gebrauchter amp, mit Hinweis auf Kratzer ( von normaler Abnutzung muss man ja eh ausgehen) .
Sonyatze
Stammgast
#15 erstellt: 12. Mai 2005, 10:53
Da die Seiten teile bis nach oben gehen und noch ca.2cm auf dem Deckel Verschraubt sind.War für mich klar das ich oben Kratzer hätte und nicht an den Seitenteilen.Und genau da liegt das Problem ich hätte schreiben müßen es befinden sich kratzer auf den Seitenteilen.
sakly
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 12. Mai 2005, 10:57
Vor allem hast du Garantie ausgeschlossen, was dich eigentlich schon absichert. Alle Hinweise waren IMHO drin.
Rechtlich eigentlich keine Chance, aber ich bin kein Anwalt.
paragrafix
Stammgast
#17 erstellt: 12. Mai 2005, 10:59
...DAS ist die Begründung deines Anwalts für die Zahlungsverpflichtung ??

...ich würd mal den Anwalt wechseln !

In der Artikelbeschreibung wurde auf die vorhandenen Mängel an der Oberseite hingewiesen, die Tatsache dass sich die Kratzer an der Oberseite der Seitenteile befinden, ändert imho nichts daran, das auf die Mängel hingewiesen wurde.

Die Ausübung des Gewährleistungsrechts durch den Käufer mit einer derartig scheinheiligen Begründung würde ich rechtsmissbräuchlich nennen. Was für ein A....loch !

M.
BeastyBoy
Inventar
#18 erstellt: 12. Mai 2005, 11:09
die Kratzer sind auf der Oberrseite des Geräts, insofern ist dein Auktionstext auch nicht irreführend.

Ich würde dem also gelassen entgegen sehen.

Aber das lässt sich als Ausenstehender immer einfacher sagen, i know.
Sonyatze
Stammgast
#19 erstellt: 12. Mai 2005, 11:10
Ich sehe das auch so.
Werde nächste woche meine Papiere zurück holen,meine 45.00Euro für die MÜHE meines Anwaltes bezahlen
Und abwarten was noch auf mich zukommt.
Möchte mich auf jeden fall bei euch schon mal bedanken.
Vieleicht nimt sich ja heute abend noch einer die Zeit und hat noch ein paar tips.
paragrafix
Stammgast
#20 erstellt: 12. Mai 2005, 12:08
Hallo nochmal,

etwas surfen bei i-bäh bringt einiges an den Tag:

1. Der Verkäufer hat mittlerweile den dritten (!) Mitgliedsnamen
2. Unter diesem dritten ist er Powerseller, seit 06.07.02 Mitglied und will einem weismachen, dass er PRIVAT verkäuft. (IMHO lachhaft, das Finanzamt würds vielleicht interessieren)
3. Der Verkäufer bietet für den von die ersteigerten Amp nun einen (neuen?) Volumeregler an. Stellt sich die frage, ob er einen neuen bestellt hat dann deinen Amp ersteigert hat......(ich will hier lieber keine weiteren Mutmassungen anstellen...)

ich würd den einfach mal ne Zeit lang beobachten....

M.
Sonyatze
Stammgast
#21 erstellt: 12. Mai 2005, 15:26
Ich habe mir seine Daten auch nochmal angesehen.
Ist ja echt toll,verkauft als Powerseller und alles Privat.
Und ein paar Tausende im Monat kommen da auch zusammen.
Das FA in Nürnberg wurde soeben von mir darauf hin gewiesen.
Die haben sich echt gefreut.
Schade das sie mich nicht auf den laufenden halten.


[Beitrag von Sonyatze am 12. Mai 2005, 16:11 bearbeitet]
GandRalf
Inventar
#22 erstellt: 12. Mai 2005, 16:18
Moin auch,

Ich würde sagen:

Taktisch unklug!
Trumpfkarte falsch ausgespielt!

Rache ist ein schlechter Ratgeber.

Sonyatze
Stammgast
#23 erstellt: 12. Mai 2005, 16:44
Was sollte ich den nun noch machen?
Noch ein andern RA?
Wieder Geld bezahlen?
Oder mir von seinem RA das letzte Hemde ausziehen lassen?
Wer andern eine grube gräbt.......ist nun mal ein Bauarbeiter
GandRalf
Inventar
#24 erstellt: 12. Mai 2005, 17:03
Moin nochmal,


Oder mir von seinem RA das letzte Hemde ausziehen lassen?


Meinst du, nur weil der Käufer jetzt möglicherweise Probleme mit dem FA bekommt, lässt der RA die Forderung fallen?

Ich denke du bist da etwas optimistisch.
Roland04
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 12. Mai 2005, 17:10
Hey,
hier ist der Link zur Auktion !
Ich würde garnichts bezahlen warum auch?
http://www.cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3871975168


[Beitrag von Roland04 am 12. Mai 2005, 17:12 bearbeitet]
Sonyatze
Stammgast
#26 erstellt: 12. Mai 2005, 17:10
Hi,
da ich kein Geld mehr für nen Anwalt habe, kann er auch ruhig mal ans Finanzamt zahlen, irgendwie muss man Leute wie den ja mal dazu bringen ihr handeln zu überdenken.
Hab ja vorher nicht gewusst, das er keine Steuern zahlt.
Wenn nicht mal ein Powerseller Garantie gibt, warum dann eine Privatperson?
Ich bin definitiv kein Händler, wie er, und somit auch nicht gewillt, seine Vorderung einzugehen.
Ausserdem sehe ich auch etwas positives für die Allgemeinheit, beim nächsten überlegt er 3mal was er macht.

cinema04, danke für deine bemühungen


[Beitrag von Sonyatze am 12. Mai 2005, 17:14 bearbeitet]
og_one
Stammgast
#27 erstellt: 19. Mai 2005, 14:44
ist ebay nicht sowieso "gekauft wie gesehen"?
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