"Höllische Nachbarn! ;)

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DrNice
Inventar
#1 erstellt: 03. Jun 2005, 13:16
Moin!

Ich habe da mal eine Frage in eigener Sache:

Unsere neuen Nachbarn, die nur zur Miete wohnen und wahrscheinlich auch nicht lange dort wohnen werden, meiden die GArtenarbeit, wie der Teufel das Weihwasser.
Gut, eigentlich deren Sache, aber:
Der "Rasen" wurde seit sie dort wohnen (Februar oder März) noch nie gemäht - mit der Konsequez, dass die Gräser mittlerweile knapp hüfthoch sind und somit teilweise den Gartenzaun überragen. Sieht zwar unschön aus, aber bis dahin auch noch kein Problem.
Nur leider wollen sich diese Gräser auch irgendwann mal fortpflanzen und machen jetzt schon einen ziemlich "reifen" Eindruck. Es ist also wahrscheinlich, wie uns ein Gärtner sagte, dass sich das Zeug in absehbarer Zeit bei uns ansät und wir alle Mühe damit hätten die Beete vom Gras zu befreien.
Nun die Frage: ist es die Pflicht der Nachbarn, den Rasen, bzw. den Garten so weit in Ordnung zu halten, dass umliegende Grundstücke nicht über ein erträgliches Maß hinaus "bestäubt" werden?
Es kann doch nicht sein, dass wir das Unkraut beseitigen müssen, das die Nachbarn haben wachsen lassen.
Wir haben uns nichtmal beschwert, als die Eichenblätter vom Nachbarn zu uns rübergeweht sind, aber langsam geht's dann doch zu weit!


[Beitrag von DrNice am 03. Jun 2005, 13:24 bearbeitet]
derboxenmann
Inventar
#2 erstellt: 03. Jun 2005, 13:23
Leih dir mal das "NachbarschaftsrechT bei der Bibliothek aus.. .da steht sowas drinne
Schili
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 03. Jun 2005, 13:32
Legt zusammen und kauft euch ne Ziege oder nen Schaf...

Das ist Zivilrecht.

Mit dementsprechenden Stadtverordnungen z.B..
Letztendlich ist der Eigentümer für den Zustand des Hauses und Grundstück verantwortlich.Das Unkraut, was rüberwächst, gehört euch. Das ist wie mit dem Ast voller roter, reifer Kirschen der grundstücksübergreifend reinragt.
Den Eigentümer bekommt man (falls die Vermieter den Namen nicht rausrücken) über das Katasteramt oder über eine richterliche Anordnung.
Also so vorgehen, wie ein guter Deutscher das halt macht: Anzeigen! Hat aber die Polizei nix mit zu tun. Ein Anwalt muß her und Zivilklage einreichen....kann man natürlich auch selbst machen - ist halt nur recht kompliziert...

Gruß, Schili
DrNice
Inventar
#4 erstellt: 03. Jun 2005, 13:54
Den Besitzer kennen wir - der hat da vorher gewohnt, ist dann aber zu seiner Freundin in eine Wohnung gezogen.

Ich werde dann wohl erstmal die Nachbarn bitten, das Gras zu stutzen und mich ggf. anbeiten, das zu erledigen. Lieber 20 Minuten Rasen mähen als stundenlang Unkraut jäten.
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