Mal wieder ebay!

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I.Q
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 01. Aug 2005, 20:15
Hallo

Ich habe am Samstag ein wahres Schnäppchen bei ebay gemacht, dachte ich zumindest. Hier der Link

http://cgi.ebay.de/w...TRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Nun hat sich der Verkäufer gemeldet und bietet mir ein anderes Kabel an. Ihm wäre beim Einstellen des Produktes ein Fehler unterlaufen. In einer neuen Auktion hat er das selbe Kabel für 145 Euro wieder im Angebot

http://cgi.ebay.de/w...item=7535252544&rd=1

Ich kann doch auf das abgebildete Vincentkabel bestehen, da ein Kaufvertrag lt. ebay Richtlinien zustande gekommen ist.
Was nun. Anwalt?

Gruss Frank
andisharp
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 01. Aug 2005, 20:22
Wenn du einen Anwalt dafür findest, was ich für eher unwahrscheinlich halte. Die Bezahlung richtet sich nämlich nach dem Streitwert und der ist lächerlich gering. Eventuell hast du aber einen guten Bekannten, der Anwalt ist. Der könnte zumindest mal einen Brief loslassen.

Sonst sehe ich da eher wenig Hoffnung. Der VK könnte auch versuchen, sich auf Irrtum zu berufen.
I.Q
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 01. Aug 2005, 20:28
Der Fehler liegt doch bei ihm. Dort wird ein Produkt angeboten welches er ím Nachhinein nicht verkaufen möchte. Vielleicht möchte ja auch nur so seine billig Strippen loswerden ! Mal schauen wie sich die Sache entwickelt. Höchst interessant, für mich jedenfalls !
Gruss Frank
andisharp
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 01. Aug 2005, 20:43
Dass du im Recht bist, daran besteht kein Zweifel. Nur Recht haben und Recht bekommen, das sind leider zweierlei Paar Schuh in Deutschland. Traurig aber wahr.

Ich will jetzt nicht nachträglich kritisieren, aber ein VK, der sein Bewertungsprofil auf "privat" hat, dem kann man im Allgemeinen nicht trauen. Ich lasse von solchen Zeitgenossen jedenfalls die Finger. Habe auch schon mehrfach Gebote von Bietern mit rivatem Bewertungsprofil abgewiesen. Ist mir lieber so.
I.Q
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 01. Aug 2005, 20:47
Ich habe ja nur ein Kabel gekauft! Aber ein anderes ebay Mitglied hat 9!!! von den Dingern ersteigert. Wenn es gut geht, hat der ne menge Geld verdient. Habe mit ihm schon Kontakt aufgenommen, er besteht ebenfalls auf sein Kabel !
Privatauktion hin oder her, die Geschäftsadresse ist jedenfalls mitangegeben. Also, seriös wirds wohl sein.
Gruss Frank
isc-mangusta
Inventar
#6 erstellt: 01. Aug 2005, 22:15
Hallo LQ,
bin zwar kein Anwalt, aber ein bisschen Ahnung vom BGB hab ich schon. Ich sehe die Sache so:
Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden.
Deine lautet: Ich möchte den Artikel für 12 Euro kaufen.
Seine war ursprünglich: Ich möchte den Artikel für 12 Euro verkaufen. So weit so gut.
Der Verkäufer kann (und das hat er ja auch getan) seine Willenserklärung nach 119 BGB anfechten, wenn er über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts gar nicht abgeben wollte.

Es ist meiner Meinung sehr unwahrscheinlich, dass der VK das Kabel tatsächlich für 12.- Euro verkaufen wollte, denn dafür ist es viel zu hochwertig. Ob Du das als Käufer hättest erkennen müssen sei mal dahin gestellt, spielt auch primär keine größere Rolle. Er kann also ganz gut behaupten, dass er sich beim Einstellen im Preis geirrt hat (vertippt hat) und (verständlciherweise) nie vorgehabt hatte, das Kabel für 12.- zu verkaufen. Jeder Richter würde ihm wohl bescheinigen, dass er diese Erklärung "bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles" so nicht abgegeben haben würde.

Somit ist das Rechtsgeschäft anfechtbar womit wir bei 142 BGB sind und dort steht:
Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

Fazit:
Da es ein anfechtbares Rechtsgeschäft war und er angefochten hat, ist das Geschäft nichtig und somit auch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Sorry, aber ich denke, Du hast keine Chance.
Das BGB schützt nicht nur die Käufer, sondern (glücklicherweise) auch die Verkäufer.

Wenn es ein gutes, vernünftiges Kabel ist, was er dir als Ersatz anbietet, dann nimm es für 12 Euro.

Noch was:
Da ich bei 123 sowohl kaufe als auch manchmal verkaufe, kann ich auch sagen, dass es beim Einstellen von Artikeln leicht passieren kann, dass man sich vertut, da, wenn man mehrere Artikel hintereinander einstellt, nicht alle Einstellungen vom vorherigen Artikel gelöscht werden und so auch z.B. der letzte Preis vom vorher eingestellten Artikel durchaus stehen bleiben kann und wenn man nicht aufpasst, hat man den nächsten Artikel mit dem Preis vom vorherigen Artikel eingestellt.
Ich würde dem VK also noch nicht mal irgendeine Absicht unterstellen.

Ist halt etwas ärgerlich für Dich, aber umgekehrt wärst Du wohl froh, dass das Gesetz Dich auch schützt.

Gruß
andisharp
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 01. Aug 2005, 22:22
Schön erklärt. Immerhin handelte es sich auch nicht um eine Auktion, sondern um ein Festpreisangebot. Man könnte dem VK jedoch vorhalten, dass er sein Angebot nicht unverzüglich nachdem er seinen Irrtum bemerkt hat, aus Ebay gelöscht hat. Ein bischen schlampig war das schon, man könnte von einem Kaufmann erwarten, dass er sorgfältiger vorgeht.
isc-mangusta
Inventar
#8 erstellt: 01. Aug 2005, 22:51
Einerseits gebe ich Dir da Recht, andererseits... schau mal auf die Uhrzeiten der Einstellung des Artikels und des Verkaufs aller 10 verfügbaren Artikel. Noch nicht mal ne Stunde. Kein Wunder bei dem Preis
Ich denke er hatte noch nicht mal den Hauch einer Chance seinen Fehler zu bemerken.

Allerdings überprüfe ich die Angebote die ich mache schon noch mal, bevor ich sie einstelle.

andisharp
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 01. Aug 2005, 22:57
Ups, habe ich gar nicht gesehen.
gutenmorgen
Stammgast
#10 erstellt: 03. Aug 2005, 21:37
Ja, und stell dir mal vor der Mann hat Frau und Kinder..

Die würden dann nix mehr zum Abendbrot kriegen..

MFG
speedikai
Inventar
#11 erstellt: 06. Aug 2005, 10:50
hallo,

ich würde auf das kabel bestehen. der kauf ist genauso wie der verkauf verbindlich.

würde mich an iibey wenden.
kai
Manfred_Kaufmann
Inventar
#12 erstellt: 06. Aug 2005, 11:01
Vielleicht hilft das hier etwas:

http://www.golem.de/0508/39652.html

Da gehts zwar um das vorzeitige Beenden von Auktionen, aber dort steht auch, dass das Einstellen eines Artikels ein verbindliches Angebot ist.


[Beitrag von Manfred_Kaufmann am 06. Aug 2005, 11:02 bearbeitet]
bukowsky
Inventar
#13 erstellt: 06. Aug 2005, 11:24
ich sehe es ebenso wie isc-mangusta, der Irrtum ist m. E. offensichtlich.
isc-mangusta
Inventar
#14 erstellt: 06. Aug 2005, 11:36
@Manfred_Kaufmann:
Hallo, danke für den wirklich interessanten link.

Trotzdem glaube ich, dass im hier vorliegenden Fall, der ja vollig anders gestrickt ist, eher der Verkäufer im Vorteil ist.
Das Einstellen eines Artikels bei EBay stellt IMMER ein verbindliches Angebot dar, trotzdem gibt es Situationen, bei denen eine Anfechtung der eigenen Willenserklärung wirksam ist.
Diese Situationen sind bei EBay ja auch genannt (siehe vorzeitiges Beenden von Angeboten).
Hätte der Verkäufer seinen Fehler bemerkt, oder vielmehr die Möglichkeit gehabt diesen bemerken zu können (zeitlicher Aspekt), hätte er das Angebot (Festpreisangebot!, somit kein Bieter vorhanden) sicherlich auch zurückgezogen, und das rechtlich einwandfrei.
Da er hierzu keine Gelegenheit hatte, hat er ja die Möglichkeit der Anfechtung nach 119 BGB.

Gruß
I.Q
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 06. Aug 2005, 14:12
Ich bin vom Kauf zurückgetreten. Der Verkäufer und ich haben uns darauf geeinigt. Nachdem ich nochmals eine nacht drüber geschlafen habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, das es wirklich lächerlich wäre wegen 12 Euro so eine Welle zu machen. Und ebay hätte sich auch nicht ernsthaft darum gekümmert.
Also entwarnung und Danke für die Tips,

Frank
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