Rechtslage: Irreführende Werbung ?

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vismars
Stammgast
#1 erstellt: 16. Sep 2005, 01:13
Früher durften ja bei Werbung in der BRD auch Eigenschaften angepriesen werden, die ein Produkt nicht hatte. Ich habe nun gelesen, dass sich da was geändert hat, heute ist es offenbar nicht mehr zulässig mit Eigenschaften zu werben, die ein Produkt nicht hat !? Die entsprechenden Paragraphen hab ich aber offenbar noch nicht gefunden, bin mir nicht sicher.

Kennt da jemand die genaue Rechtslage?

Was ich gefunden habe:



UWG $4:

Beispiele unlauteren Wettbewerbs:
...
Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
...


Das hieße es darf nicht die Leichtgläubigkeit ausgenützt werden???



...
den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;
...


wobei



...
Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

1. "Wettbewerbshandlung" jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;
...


Sowie


§ 5
Irreführende Werbung

(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt.
..
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über:

1. die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Zusammensetzung, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung oder Erbringung, die Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder betriebliche Herkunft oder die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse oder die Ergebnisse und wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
...


Sind das die entsprechende Bestimmungen, die Werben mit nicht vorhandenen Eigenschaften verbieten? Oder gibt es da noch was was ich nicht gefunden habe?

Für mich wäre insbesondere Interessant, wie sich das im Voodoo Bereich verhält.

1. Irreführende Werbung
Um eine Diskussion der Wirkung zu vermeiden möchte ich bewußt ein Gedankenexperiment machen.

Stellen wir uns vor, es würde etwas beworben unter der Angabe es würde den Klang der Anlage verbessern.
Nehmen wir weiter an, dass dies nicht der Fall wäre, und dass es ein leichtes wäre dies wissenschaftlich nachzuweisen.

Wäre dann die Werbung die eine Klangverbesserung vorgibt erlaubt oder würde es sich um irreführende Werbung handeln?

Da nach dem UWG nur Mitbewerber abmahnen können, müsste es doch aber ausreichen ein Gewerbe im gleichen Geschäftsfeld anzumelden und etwa gleichfalls Online Hifi anzubieten, um als Mitbewerber zu gelten.
Wäre dann die Möglichkeit der Abmahnung des irreführend Werbenden gegeben, durch dieses gegründete Gewerbe?

2. Verschleierung des Werbecharakters
Wir haben hier eine Regel, die von Gewerbetreibenden zu recht verlangt, sich selbst zu kennzeichnen.
Ist dies nicht schon aufgrund der Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb anzuraten?
Eine Äußerung in einem Forum durch einen Händler wäre ja der Definition im UWG nach eine Wettbewerbshandlung, sobald sie das Ziel hat den Umsatz zu steigern o.ä.
Wäre eine solche Äußerung schon dann rechlich Relevant, wenn sie nicht als Werbung gekennzeichnet wird?
Wie ist das mit dritten Personen, die im Auftrag handeln?

_____

Vielleicht hat jemand von euch da eine genauere Kenntnis, ich finde die Thematik ehrlich gesagt sehr interessant, da die entsprechenden Regularien kaum bekannt sein dürften.
Sie sollten meines Erachtens in den Forumsregeln reflektiert sein, um von vorneherein unklare Situationen abzuwenden.

Wer weiß mehr?
Was denkt Ihr darüber?

mfg Tom
Badhabits
Inventar
#2 erstellt: 17. Sep 2005, 17:17
Hallo Tom

Eine kompetente Antwort darauf kann Dir nur ein Jurist geben. Hast Du einen aktuellen Streitfall? Was willst Du mit den möglichen Antworten anfangen? Einen Anbieter verklagen? Ich kann Dir dazu nur folgendes sagen: Wer Rechte ableitet ist beweispflichtig und das ist u.U. sehr schwierig und auch teuer. Nebst den Anwaltskosten hast Du auch die Gerichtskosten zu bevorschussen - das wird je nach Streitsumme sehr teuer. Und ob Du Recht bekommst, ist auch noch offen. Über die von Dir genannten Paragraphen und deren Auslegung wird dann vor Gericht gestritten. Der Gegenanwalt wird Dir mit Sicherheit genau so viele Paragraphen vorlegen, welche angeblich das Gegenteil beweisen. Ziel beider Parteien ist es den Richter zu überzeugen

Du siehst ein Rechtsstreit wird sehr teuer und lohnt sich nur bei grossen Streitsummen und relativ guten Gewinnaussichten.

Gruss Badhabits
vismars
Stammgast
#3 erstellt: 18. Sep 2005, 00:56
Danke Badhabits für deine Antwort, dachte schon es interessiert sich wirklich niemand für meine Frage.

Nein, habe keinen aktuellen Fall. Wenn ich einen hätte würde ich auch sicher nicht im Forum fragen sondern meinen Rechtsschutz bemühen oder direkt einen Anwalt fragen.

Mich überrascht einfach wie schonungslos überzeugt manch einer wirbt, obwohl etwa die Tontechniker-Profis etc. von den Wirkungsweisen mancher Gerätschaften nicht zu überzeugen sein dürften.
Es interessiert mich einfach.
Ich bin weder im Hifi Bereich wirtschaftlich tätig noch bin ich in irgendeiner Weise als Kunde unzufrieden oder ähnliches.
Momentan tauche ich gerade wieder ganz Arg in die Hifi-Sphäre oder soll ich sagen Szene ? ein, und es ist für mich interessant alles gut einschätzen zu können.
Auch um als Kunde ein gutes Bild zu haben.

Für mich ist Hifi ein Hobby und wird es wohl auch bleiben. Nicht auszuschliessen, dass ich Tontechnik-Wissen mal als Programmierer anwendung muss, aber mit ziemlicher Sicherheit nicht im Consumer-Bereich.

Ich suche immer ein wenig nach den Grenzen, glaube dass man sich darüber ein gutes Bild machen kann was in einer Branche los ist.
Deshalb interessiert mich die Frage wo die legale Grenze von etwa "Voodoo" liegt.

Wie du richtig sagst ist es sehr unwahrscheinlich, dass mal ein Streitfall auftreten wird. Deswegen hab ich auch gezielt nach Abmahnung gefragt, denn das ist ja eine reale Bedrohung, mit der sich sicher die Hifi-Händler auseinandersetzen müssen.

Ehrlich gesagt bin ich sehr froh nicht mit Hifi mein Geld verdienen zu müssen, da der Markt meines Erachtens kein einfacher ist.

Bin übrigens selbst grade mit meiner Diplomarbeit befasst und werde Dipl.Inf.

mfg Tom
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