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Neue Gewährleistung und Garantie nach Austausch?+A -A |
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Autor |
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maconaut
Inventar |
10:37
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#1
erstellt: 23. Sep 2005, |
Hallo - ich habe mal eine eher prinzipielle Frage: Wenn bei einem Defekt innerhalb der Gewährleistung ein Gerät komplett ausgetauscht wird - startet ab dann die Laufzeit für Gewährleistung und evtl. gegebene Garantie erneut? Oder gilt immer nur das ursprüngliche Kaufdatum? Im letzten Fall würde man dann natürlich versuchen, auf "Rückabwicklung" des Kaufs zu drängen und dann lieber ein wirlich neues Gerät neu zu kaufen... Danke für eine kurze Info zu dem Sachverhalt, Grüße Stefan |
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akiman
Stammgast |
10:52
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#2
erstellt: 23. Sep 2005, |
Hallo Stefan Ich bin kein Anwalt, daher ist meine Meinung nicht rechtlich abgesichert, aber ich kenne es nur so, dass die Gewährleistung für ein Austauschgerät nur noch für die "Restlaufzeit" des ursprünglichen Kaufvertrages gilt. Gruß Axel |
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maconaut
Inventar |
11:10
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#3
erstellt: 23. Sep 2005, |
Danke, so ähnlich liest es sich in den Bestimmungen des Händlers. Es ist allerdings schon der zweite Austausch (also drittes Gerät) und es macht wieder Zicken, dann werden wir auf Rückgabe und Rückzahlung bestehen, denn die Gewährleistung würde jetzt nur noch 2 Monate betragen, das ist ja wohl kaum hinnehmbar. Also Neukauf und gleich anderes Modell/Hersteller wählen. Grüße Stefan |
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akiman
Stammgast |
11:23
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#4
erstellt: 23. Sep 2005, |
Hi Stefan Genau das würde ich in diesem Fall auch machen, denn sonst stehst du in zwei Monaten eventuell auf dem Schlauch. Viel Glück beim Neukauf. PS: Was war das denn für ein "Markengerät" mit dem du so viel Problme hast/hattest? Gruß Axel |
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maconaut
Inventar |
11:50
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#5
erstellt: 23. Sep 2005, |
Nix mit Hifi - ist ein Netzwerk-Switch der uns hier häufiger abraucht... Jetzt kommt was vernünftiges her. |
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_axel_
Inventar |
20:18
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#6
erstellt: 28. Sep 2005, |
Hi. Soweit ich weiß, hat die Fehlerbehebung aufschiebende Wirkung. War das Gerät vor/zum Tausch längere Zeit beim Händler/Service, verlängert sich die Gewährleistungsfrist. Wenn Du es also nochmal probieren möchtest und das neue Gerät muckt auch, sollte die Zeitgrenze keine Rolle speilen ... wenn es der gleiche Fehler ist, der nie wirklich (auch nicht zeitweise) behoben war. Ist es aber ein Fehler, der erst nach z.B. 1-monatiger Benutzung jeweils auftritt, solltest Du unbedingt Rückabwicklung verlangen. Gruß |
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