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Sind Unerbodenbeleuchtung sowie Spinnerfelgen in Deutschland zugelassen?+A -A |
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Autor |
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Wlad->50Cent
Hat sich gelöscht |
19:15
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#1
erstellt: 26. Okt 2005, |
Hallo, meine Frage ist ob Unerbodenbeleuchtung sowie Spinnerfelgen in Deutschland zugelassen sind? Wenn nicht, warum? Darf ich mein Auto tönnen, ohne das ich es irgendwo melden muss? Gruß, Wlad ![]() |
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SpeedyCorsalez
Schaut ab und zu mal vorbei |
19:43
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#2
erstellt: 26. Okt 2005, |
UBB und Spinner sind in Deutschland verboten und wenn du mit "tönnen" Scheibentönen meinst, kannst du Die Heckscheibe und hinteren Seitenscheiben mit best. Folie die du praktisch überall bekommst tönen! ABE ist dann normalerweise dabei, also ist sie eintragungsfrei. Ist aber eher Offtopic und hat mit Carhifi nix zu tun ![]() |
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Grouch
Ist häufiger hier |
20:28
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#3
erstellt: 26. Okt 2005, |
allerdings darfst du die hintere scheibe (Heckscheibe) nur dann tönen wenn du 2 außenspiegel besitzt. Vorne darfst du auch tönen allerdings gibt es hier speziale vorschriften (kostet dann alles in allem so ca. 1500€) gruß Tobi |
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Solidox
Stammgast |
21:29
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#4
erstellt: 26. Okt 2005, |
Schon mal nen Auto mit Spinning-Wheels an ner Ausfahrt stehen sehen, und du wusstest nicht ob das Ding steht oder fährt, dann weißt du warum die Dinger nicht zugelassen sind ... UBB ist deswegen nicht zulässig, da keine anderen Fahrzeuge ausser Einsatzwagen der Rettungsdienste, Feuerwehrn sowie anderen Hilfsorg. die Veränderung der nach aussen hin scheinenden Leuchtanlagen verändern zu dürfen. |
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Grouch
Ist häufiger hier |
21:31
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#5
erstellt: 26. Okt 2005, |
spinnig-wheels sind deshalb verboten da man sich daran verletzen kann! Man darf spinnerradkappen haben allerdings muss sich der drehend teil innen befinden! |
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steweb
Stammgast |
22:40
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#6
erstellt: 26. Okt 2005, |
Hallo Ist UBB nicht mal als Einstiegsbeleuchtung erlaubt? Ich dachte schon. |
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Grouch
Ist häufiger hier |
06:37
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#7
erstellt: 27. Okt 2005, |
Wenn dein auto steht!!! darf es leuchten auch untenrum!!! |
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Twingofriendno1
Stammgast |
09:43
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#8
erstellt: 27. Okt 2005, |
looooooool.. bei mir leuchtet auch nix untenrum.. ![]() Also eine UBB ist wie gesagt, als Einstiegsbeleuchtung erlaubt.. ich glaub, irgendein Mercedes hat das standardmässig. Dafür musste das natürlich an den Türkontakt anschliessen.. und wenn das übern Schalter änderbar ist (auf Dauer AN), ist das natürlich wieder nicht erlaubt. ![]() Die Spinning Radkappen.. ![]() ![]() ![]() MFG Karsten |
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