HIFI-FORUM » Allgemeines » Hifi-TV-Video-Plauderecke » Frage zu Indizierung, Beschlagnahmung und Co. | |
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Frage zu Indizierung, Beschlagnahmung und Co.+A -A |
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Autor |
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k2000nold
Stammgast |
23:23
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#1
erstellt: 12. Dez 2005, |
Hallo, ich hätte mal eine allgemeine Frage zur Indizierung bzw. Beschlagnahmung bei Unterhaltungsmedien (jetzt mal egal ob Filme, CDs oder Videospiele). Und zwar würde mich erstmal der genaue Unterschied interessieren. Was heißt jetzt da z.B. indiziert? Nur dass es "ab 18" ist? Und was unterscheidet es dann von FSK18? Ist das FSK18 freiwillig und indiziert nicht? Und was hat es mit den Beschlagnahmungen zu tun? Wenn ich mir offiziel und legal im Laden einen Film kaufe und dieser wird dann (evtl. erst Jahre später) beschlagnahmt, ist dann auch der Besitz des Films verboten oder darf er nur nicht mehr verkauft werden? Müsste man ihn dann wegwerfen (oder irgendwo abgeben oder sonst irgendwas), wenn er beschlagnahmt wird oder gilt das nur für den Handel? Diddy |
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Lord_Bre
Stammgast |
01:35
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#2
erstellt: 15. Dez 2005, |
dividi
Inventar |
09:57
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#3
erstellt: 15. Dez 2005, |
Also wie ich das kenne heist Indizierung: Raus aus den Regalen,Nur noch verkauf auf anfrage und dar keine Werbung mehr für betrieben werden. Beschlagnahmung: Vom Markt genommen,Darf nicht mehr verkauft werden,auch nicht auf anfrage,allain der besizt ist strafbar. Bei der Beschlagnahmung siehst du den Film nie wieder .EIne Indiezierung kann aber im Laufe der Zeit wieder aufgehoben werden.Neustes beispiel das 1 Album der Ärzte . Gruß dividi |
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k2000nold
Stammgast |
20:28
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#4
erstellt: 15. Dez 2005, |
Also laut dem Link oben ist der Besitz schonmal nicht strafbar. Und auch die Beschlagnahmung verfällt wohl nach 10Jahren. Mir gings jetzt bei der Frage eigentlich um das Supernintendospiel Mortal Kombat, und laut dem Link sollten die inzwischen nicht mehr beschlagnahmt sein. Diddy |
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Lord_Bre
Stammgast |
19:49
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#5
erstellt: 16. Dez 2005, |
Nochmal: Der Besitz ist nur dann strafbar, wenn der Film Straftaten etc. enthält. Ich nenne hier besser mal keine Beispiele. Beschlagnahmte Filme dürfen nicht mehr veräußert werden, besitzen kannst du aber so viele du willst. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man sie kaufen darf (z.B. im Ausland). Allerdings bleibt mi verborgen, was diese Regelung bringen soll: Mit dem Internet sind sowieso alle Filme, CDs usw. ohne Probleme verfügbar geworden. Meiner Meinung nach würde es reichen, wenn man die beschlagnahmten Geschichten einfach gegen Vorlage eines Ausweises erwerben kann. Bei illegalen Sachen stellt sich die Frage ja eh nicht, weil die ja in jeder Beziehung verboten sind (also auch der Besitz). |
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