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Nutzungsentgelt beim TV in welcher Höhe?+A -A |
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Autor |
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Pupperich
Stammgast |
18:14
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#1
erstellt: 19. Mai 2006, |
Hallo an alle ![]() ich hatte bis vor kurzem einen Philips 32PF9830 LCD-TV. Das Gerät habe ich im Oktober gekauft und nach zweimaliger Reparatur zum Händler zurückgegeben. Es hat sich in unregelmäßigen Abständen von allein aus und wieder an geschaltet. Das Problem hatten die Techniker bis zuletzt nicht in den Griff bekommen. Vielleicht kennt einer von euch das Problem falls er den Philips Thread mitgelesen hat. Wie dem auch sei, mein Händler , NetOnNet, verlangt nun soetwas wie eine Nutzungsgebühr in Höhe von 399 Euro. Da das Gerät ja nicht ständig kaputt gewesen sei, heißt es. Ist soetwas rechtens? Ich hatte noch nie soeinen Fall und auf deren HP in den AGB`s habe ich darüber auch nichts gefunden. Kann mir jemand einen nüzlichen Rat geben? Vielen Dank |
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Jojo66
Neuling |
02:02
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#2
erstellt: 11. Jun 2006, |
Das gleiche Problem habe ich mit meinem Plasma bei ProMarkt.de auch. Letztes Jahr im Mai gekauft und dieses Jahr fast genau ein Jahr später zurückgegeben. ProMarkt.de legt abzüglich der Werkstattzeiten 10 Monate zu Grunde und geht von einer Lebensdauer von 5 Jahren aus und zieht mir deshalb 1/6 des Kaufpreises als Nutzungsentgelt ab. Der Hersteller Thomson bewirbt die Haltbarkeit seines Gerätes mit 60000 Betriebsstunden, selbst wenn ich das Gerät im Dauerbetrieb 24/7 laufen lassen würde sollte es fast 7 Jahre halten. Für mich ist darüber aber noch nicht das letzte Wort gesprochen, ich werde mich an die Verbraucherzentrale wenden. Irgendwo habe ich gelesen, daß in kürze ein Urteil vom BGH gefällt werden soll, daß die Nutzungsentgeltpraxis möglicherweise in Frage stellen könnte. Ich habe mir das Aktenzeichen notiert: BGH Aktenzeichen AZ: VIII ZR 200/05 [Beitrag von Jojo66 am 11. Jun 2006, 02:03 bearbeitet] |
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Pupperich
Stammgast |
08:21
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#3
erstellt: 11. Jun 2006, |
Also die von Promarkt.de angerechneten 5 Jahre Lebensdauer für den Plasma halte ich für eine Frechheit. In meinen Augen deutlich zu kurz. Bezüglich der erhobenen Nutzungsgebühr habe ich mich mal schlau gemacht. Es ist laut Gesetz schon so das der Händler eine Entgelt verlangen kann. Nur über die Höhe schweigt sich der Gesetzgeber aus. Laut Telefonat mit NetOnNet können Sie bis zu 1/36 der Kaufsumme monatlich abziehen. Das wären bei mir knapp 460€ gewesen. Sind mir also schon ein wenig entgegen gekommen. Trotzdem werde ich bei denen nix mehr bestellen. Ich finde soetwas hätte ich den AGB´s stehen müssen. Wieviel wollen die von dir denn haben beim Thomson? Bei mir lag der Kaufpreis bei 2399, 399Euro für 7 Monate Nutzung. Beste Grüße Micha |
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Jojo66
Neuling |
18:34
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#4
erstellt: 11. Jun 2006, |
1/36 de Kaufpreises pro Monat heißt ja, daß sie bei Deinem LCD nur 3 Jahre zu Grunde legen. Mein Kaufpreis war 2299 Euro und die haben ca. 380 Euro zurückbehalten als Nutzungsentgelt für 10 Monate. Bin mal gespannt was die bei der Verbraucherzentrale dazu sagen. [Beitrag von Jojo66 am 11. Jun 2006, 18:35 bearbeitet] |
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Jojo66
Neuling |
10:45
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#5
erstellt: 12. Jun 2006, |
Zusammengefasst bekam ich von der Verbraucherzentrale, die Information, daß der Gesetzgeber nichts festgelegt hat, weshalb es dann im eigenen Ermessen der Beteiligten liegt sich auf ein Nutzungentgelt zu einigen. Falls das nicht möglich ist, könne man erwägen, ob man einen Rechtsstreit riskiert. Ich schätze das war's dann. |
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Pupperich
Stammgast |
16:00
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#6
erstellt: 12. Jun 2006, |
Klar, die 3Jahre sind fern von gut und böse. Darüber habe ich mich auch schon aufgeregt. Allerdings ist da auch der Gesetzgeber mit Schuld. Kann man soetwas nicht klar regeln? Einfach nur schlecht. Beleibt zu hoffen das möglichst viele Leute das hier lesen und die Finger von NetOnNet oder auch Promarkt.de lassen. Beste Grüße Micha |
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