eBay Käufe Rechtlich nicht mehr Bindent !

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Stullen-Andy
Inventar
#1 erstellt: 29. Mai 2006, 12:02
Hi, das OLG Köln hat mit dem AZ.19U-120/05 nun entschieden das ein eBay Kauf nicht mehr bindent ist, bzw. der Verkäufer nur behaupten braucht das er nicht geboten hat, und die Beweispflicht liege bei Verkäufer !

Naja ob das eBay wohl passen wird ?
4ever_hst
Stammgast
#2 erstellt: 29. Mai 2006, 12:04
Aber das müsste doch recht leicht sein, das zu beweisen...
gutenmorgen
Stammgast
#3 erstellt: 29. Mai 2006, 12:23
Find ich gut. Wenn man bei Ebay eingeloggt is und en bissl da rumsurft und ausversehen mal auf die Sofortkaufen Taste kommt hat man vielleicht nen 50000€ LS Paar am Hals!

MFG
Ernie71
Stammgast
#4 erstellt: 29. Mai 2006, 12:34
Das Urteil ist hier: http://www.jurpc.de/rechtspr/20060048.htm

Und der Verkäufer wird üblicherweise eine Betrugsanzeige aufgeben wenn der Käufer behauptet, es nicht zu sein. Und wenn dann die bieter-IP-Adresse dann doch die des Käufers ist, siehts wohl düster aus ^^
anon123
Inventar
#5 erstellt: 29. Mai 2006, 12:34
Hallo,

also ob das so einfach ist, wie im Eingangspost beschrieben -- ich weiss nicht. Hier mal das Urteil aus offenbar seriöser Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20060048.htm

In der Zusammenfassung heisst es u.a.:

[...]
Erfolgt danach eine Willenserklärung mit Einwilligung des wahren Inhabers der verwendeten Kennung, kommt ein Geschäft mit dem Namensträger zustande.
[...]
Die Einrichtung eines E-Mail-Kontos und eines Benutzerkennworts vermag angesichts der nach wie vor unvermindert gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten keinen schützenswerten Vertrauenstatbestand zu begründen. Der Geschäftspartner kann im anonymen Internetverkehr daher allein aufgrund eines verwendeten Passworts nicht berechtigterweise davon ausgehen, einen Vertragspartner zu erhalten. Vielmehr muss das Handeln des "Vertreters" im Einzelfall dem Namensträger aufgrund konkreter Umstände zugerechnet werden können.

(Quelle: ebenda)

Mods machen übrigens keine Rechtsberatung.

Beste Grüße.
Ernie71
Stammgast
#6 erstellt: 29. Mai 2006, 12:35
Ätsch, ich war schneller mit dem Link
Stullen-Andy
Inventar
#7 erstellt: 29. Mai 2006, 14:09
wenn ihr schon postet, dann lest auch vorher !

wenn der Käufer abstreitet was gekauft zu haben, dann müsst ihr ihm Beweisen das er es war !

und da liegt der Hund begraben !

das ist nichtmal bei 75.000€ gelungen, meinnt ihr das da bei 1000€ was passiert ?
anon123
Inventar
#8 erstellt: 29. Mai 2006, 17:25
@Ernie71: Tja, ich war schon immer langsam und geschwätzig.

@Stullen-Andy:

wenn ihr schon postet, dann lest auch vorher !

Wie meinen? Wär' ja nett wenn auch Du nett sein könntest.

Im übrigen -- aber ich bin ja kein Jurist -- sehe ich einen Unterschied zwischen
* "das ein eBay Kauf nicht mehr bindent ist" [sic]
und
* "Erfolgt danach eine Willenserklärung mit Einwilligung des wahren Inhabers der verwendeten Kennung, kommt ein Geschäft mit dem Namensträger zustande."



Beste Grüße.
Ernie71
Stammgast
#9 erstellt: 29. Mai 2006, 19:31
Hier handelt es sich einfach um eine Beweislastumkehr, ebay-Käufe sind natürlich weiterhin bindend.
Wenn der Verkäufer über eine Betrugsanzeige den wahren Käufer ermitteln lässt (das sollte über die IP-Adresse nicht sonderlich schwer sein), macht er sich mit absoluter sicherheit schadensersatzpflichtig - und strafbar.
NochWenigerAhnung
Gesperrt
#10 erstellt: 29. Mai 2006, 19:51
das mit der ip relativiert sich, wenn man von einem frei zugänglichen pc aus bietet (schule, internetcafé,...)
mfg
Ernie71
Stammgast
#11 erstellt: 29. Mai 2006, 19:54
Im Wesentlichen geht es ja darum, dass es sich der Käufer anders überlegt und dann behauptet, er wars nicht. Den würde man mit einer Klageandrohung a la "Oh, Ihr Account ist gehackt worden? Dann stelle ich besser mal Strafanzeige gegen unbekannt, ist ja auch in Ihrem Interesse" sicherlich erwischen.
Stullen-Andy
Inventar
#12 erstellt: 29. Mai 2006, 20:16
aber du und so leicht keiner wird eine IP bekommen, weil die Rausgabe einer IP gegen den Datenschutz vertößt !
Das Problem ist dabei nicht die ermittlung der IP, sonnder der Inhaberdaten !
Und wie ihr Lesen könnt war nichtmal bei einem Streitwert von 75.000€ die IP im Spiel !
Ernie71
Stammgast
#13 erstellt: 29. Mai 2006, 20:32
Die IP war nicht im Spiel, weil das eine Zivilklage war.
Ein Staatsanwalt bzw. die Polizei wird sie im Rahmen eines Betrugsermittlungsverfahrens anfordern können.
Stullen-Andy
Inventar
#14 erstellt: 30. Mai 2006, 00:07
na klar wenn du bei eBay was für 100€ Versteigerst, kommt gleich das Große Betrugsdezernat und macht ne riesen welle

es ist nunmal so, das selbst bei der Summe von 75.000€ sich kein Betrugsdezernat eingeschaltet hat, was zu begreifen ist, das selbst bei eBay Deals um 50000€ die Polizei dich Lächelnd wegschickt wenn du erzählst das der Käufer die ware nicht abnehmen will !

Da musst du dann Zivilrechtlich ran, und dann sind wir wieder bei der IP !!
4ever_hst
Stammgast
#15 erstellt: 30. Mai 2006, 00:13
Wobei 50k ja auch nur zwei Drittel von 75k sind
ChrisBen
Inventar
#16 erstellt: 30. Mai 2006, 15:36
Und was ist, wenn die die Daten des Käufers bekommen und der daraufhin aus allen Wolken fällt und selber zur Polizei rent und Anzeige gegen Unbekannt auf Mißbrauch seiner Kennung bei ebay erstattet?

Wenn ich da an Internet-Cafes und ebay denke wird mir eh ganz übel. Da braucht man doch nur mal vergessen sich abzumelden und einfach das Internet-Fenster schleißen. Wenn der nächste Kunde innerhalb weniger Sekunden da ist und auch ebay aufruft, ist er mit dem alten Login drin. Dazu braucht er nichtmal kriminalistisches Interesse. Dazu reicht Blödheit.
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