Unterstützung für Verbraucherzentralen im Kampf gegen Kopierschutz

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hal-9.000
Inventar
#1 erstellt: 13. Jul 2006, 23:38
Siehe hier: Link zur Urheberrechtskampagne der Verbraucherzentralen incl. Mustermail/-brief

Ich denke es macht Sinn, dies zu unterstützen ...

Auszug:
" ... Verbraucherzentralen starten Offensive für digitale Verbraucherrechte: iTunes, T-Com, Nero und ciando abgemahnt - Petition gestartet

13.07.2006 - Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin veröffentlichte Studie. "Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. "Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden."

Der vzbv und die Verbraucherzentralen starteten eine Offensive für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Führende Anbieter digitaler Medien - unter anderem iTunes, T-Com, Nero und ciando - haben gestern Abmahnungen des vzbv erhalten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und Bildungsministerin Annette Schavan müssen in den nächsten Wochen mit vielen Briefen und Mails von Verbrauchern rechnen.

...

Der befürchteten Klagewelle von Rechteinhabern setzt der vzbv seinerseits rechtliche Maßnahmen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausgewählter Anbieter entgegen. An folgende Unternehmen wurden gestern unter anderem wegen folgender Klauseln Abmahnungen versandt:
  • iTunes: 1) Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden. 2) Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 3) Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 4) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.
  • Deutsche TelekomAG, T-Com : Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemeine Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.
  • Nero: 1) Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort. 2) Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.
  • ciando: 1) Der Weiterverkauf des Contents wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2) Nach erfolgreichem Download ist ein Rücktritt des Nutzers vom Vertrag ausgeschlossen.

Forderungskatalog
Der vzbv und die Verbraucherzentralen forderten die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Konkret fordern sie:
  • Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
  • Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
  • Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
  • Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
  • Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.

... "


[Beitrag von hal-9.000 am 14. Jul 2006, 00:04 bearbeitet]
Michel8170
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 14. Jul 2006, 21:56
Sehr interessanter Bericht bei der vzbv und es ist sicherlich sinnvoll diese Aktion zu unterstützen.
Hoffe nur, es tut sich auch was zugunsten des Verbrauchers.

Gruss
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