Betrug beim kauf eines yamha ax 2

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don_camillo
Inventar
#1 erstellt: 23. Jul 2006, 19:00
Hallo,

ist einen von euch das auch passiert?

Ich hab in der Ebucht einen yamaha ax 2 gekauft. Das war am 4.7.2006. Auf mails hat er bis gestern nicht geantwortet, erst als ich damit gedroht habe zur Polizei zu gehen kam gestern die Reaktion das sein Bruder blablabla...

Nun wollte ich mal anfragen ob jemand ähnliche erfahrungen gemacht hat?
Observer01
Inventar
#2 erstellt: 23. Jul 2006, 19:18
Hallo,

hatte mal einen Dual-Plattenspieler bei Ebay gekauft. Ist nie geliefert worden. Habe ihn natürlich ordnungsgemäß bezahlt.
Hatte dann auch eine Email des Verkäufers bekommen, darin stand irgendwas von Krankenhaus usw. Das war das einzige "Lebenszeichen" des Verkäufers. Habe mir die Finger wundgeschrieben an Mahn- und Drohmails. Keine Reaktion.
Habe das ganze Ebay gemeldet und bekam einen Teil des Geldes zurückerstattet. Der Verkäufer wurde irgendwann gesperrt...

Aufgrund des geringen Gesamtwertes (60 Euro) habe ich auf Anzeige usw. verzichtet.

Gruß
Andreas
don_camillo
Inventar
#3 erstellt: 23. Jul 2006, 19:57
hallo,

na ja bei mir sind es 400 Euro. Ich werde ganz sicher Anzeige erstatten wenn er bis Mittwoch nicht geliefet hat.
Observer01
Inventar
#4 erstellt: 23. Jul 2006, 20:09

don_camillo schrieb:
hallo,

na ja bei mir sind es 400 Euro. Ich werde ganz sicher Anzeige erstatten wenn er bis Mittwoch nicht geliefet hat.



Oh Gott, 400 Euro ist schon sehr ärgerlich. Ich glaube der Käuferschutz bei Ebay geht nur bis 300.

Auch wenn es für dich wenig hilfreich ist, aber bei dem Preis würde ich nie bei Ebay kaufen. Meine Grenze ist 200 Euro. Da bin ich zu mißtrauig.

Ich wünsche dir trotzdem, daß alles sich zum "Guten" wendet.
Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten.
Hast du denn eine Telefonnummer von diesem Menschen?

Gruß
Andreas
don_camillo
Inventar
#5 erstellt: 23. Jul 2006, 20:11
nein keine Telnr.

Habe aber mal recherchiert und seine Adresse gefunden.
Die Bankverbindung habe ich ja auch noch
Observer01
Inventar
#6 erstellt: 23. Jul 2006, 20:48
Hallo,

dann schreib ihm eine Mahnung und versende diese per Einschreiben und lasse dir die Zustellung belegen. Verlange mit Nachdruck(!) dein Geld zurück.

Mal schauen ob und wie er reagiert.

Gruß
Andreas
MikeDo
Inventar
#7 erstellt: 24. Jul 2006, 14:54

Observer01 schrieb:
Hallo,

dann schreib ihm eine Mahnung und versende diese per Einschreiben und lasse dir die Zustellung belegen. Verlange mit Nachdruck(!) dein Geld zurück.

Mal schauen ob und wie er reagiert.

Gruß
Andreas



Na, nützt herzlich wenig, da kein offizieller Charakter besteht.
Wenn, dann einen Vordruck "Mahnbescheid" bei staples oder so besorgen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht senden. Die stellen den Mahnbescheid zu. Er kann sich dann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsurkunde dazu äußern.
(Das einzige Problem ist, wenn er der gesamten Forderung widerspricht, musst du wohl oder übel ins Klageverfahren, was Dich Kohle kostet. Da würdest Du gutes Geld schlechtem hinterherschmeißen.)
Kostet Dich ca. 10 Euro insgesamt.

Noch besser und effektiver:
Strafanzeige bei der Polizei gem. § 263 StGB (Betrug) erstatten. - Bin selber bei der Fraktion, von daher kann ich Dir sagen, dass derjenige sich freuen wird.
Ich habe hier mal etwas audführlicher etwas dazu geschrieben, google Dich mal durchs Forum unter dem Begriff: Betrug


Gruß MikeDo
don_camillo
Inventar
#8 erstellt: 25. Jul 2006, 11:54
Hi Mike,

danke für die Info, ich halte euch auf den laufenden.
Observer01
Inventar
#9 erstellt: 25. Jul 2006, 13:43

MikeDo schrieb:

Observer01 schrieb:
Hallo,

dann schreib ihm eine Mahnung und versende diese per Einschreiben und lasse dir die Zustellung belegen. Verlange mit Nachdruck(!) dein Geld zurück.

Mal schauen ob und wie er reagiert.

Gruß
Andreas



Na, nützt herzlich wenig, da kein offizieller Charakter besteht.


Hallo,

Na ja, aber damit der Käuferschutz bei Ebay greift, sollte man schon anmahnen.
So habe ich es auch damals gemacht. Man muß dann bei Ebay ein Formular ausfüllen, indem man genau jede Maßnahme beschreiben muß. Da macht sich eine Mahnung mit eingeräumter Frist mit Sicherheit gut (und wird auch verlangt).
Wenn man natürlich keinen Wert auf den Käuferschutz legt macht es natürlich keinen Sinn.
Eine Strafanzeige kann man aber auch parallel zum Käuferschutz erheben.

Gruß
Andreas
A.D.
Stammgast
#10 erstellt: 25. Jul 2006, 13:55

MikeDo schrieb:

Noch besser und effektiver:
Strafanzeige bei der Polizei gem. § 263 StGB (Betrug) erstatten. - Bin selber bei der Fraktion, von daher kann ich Dir sagen, dass derjenige sich freuen wird.
Ich habe hier mal etwas audführlicher etwas dazu geschrieben, google Dich mal durchs Forum unter dem Begriff: Betrug


Gruß MikeDo :prost



meinst du das ist wirklich effektiv?
Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall für über 1,5 Jahren, Mahnbescheid wie ober erbrachte kein Ergebnis.

Gleichzeitig habe ich diejenige auch bei der Polizei wegen Betruges angezeigt, alles gut belegt...den ganzen Mailverkehr, Adressen alles ausgedruckt und ausführlich geschildert.

Nach nunmahr über 1.5 Jahren ist immer noch nichts passiert, ich habe nie wieder etwas davon gehört.
Wei lange dauert es denn, bei so eine Anzeige Wirkung ziegt und der fall bearbeitet wird..mehr als 1,5 Jahre finde ich schon sehr lange.
MikeDo
Inventar
#11 erstellt: 25. Jul 2006, 17:57

Observer01 schrieb:

MikeDo schrieb:

Observer01 schrieb:
Hallo,

dann schreib ihm eine Mahnung und versende diese per Einschreiben und lasse dir die Zustellung belegen. Verlange mit Nachdruck(!) dein Geld zurück.

Mal schauen ob und wie er reagiert.

Gruß
Andreas



Na, nützt herzlich wenig, da kein offizieller Charakter besteht.


Hallo,

Na ja, aber damit der Käuferschutz bei Ebay greift, sollte man schon anmahnen.
So habe ich es auch damals gemacht. Man muß dann bei Ebay ein Formular ausfüllen, indem man genau jede Maßnahme beschreiben muß. Da macht sich eine Mahnung mit eingeräumter Frist mit Sicherheit gut (und wird auch verlangt).
Wenn man natürlich keinen Wert auf den Käuferschutz legt macht es natürlich keinen Sinn.
Eine Strafanzeige kann man aber auch parallel zum Käuferschutz erheben.

Gruß
Andreas


Macht Sinn, wenn man Käuferschutz bei Ebay beantragen will.
Aber ob ich ihm persönlich eine Mahnung schreibe, oder über ein Inkassobüro, kommt sich gleich. - Beides male private Personen, die eine Zahlungserinnerung schicken.
Wenn ein Mahngericht ein Mahnschreiben versendet, kann er sich nicht aus der Sache "rausdrehen", indem er z.B. nicht reagiert. - Sollte er dies machen, wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, respektive danach ein Pfändungsbescheid.
Dann kann ein Gerichtsvollzieher entweder vollstrecken, heißt, dass er die Wohnung aufmachen kann und wertbare Dinge pfändet, oder, und denn Fall hatte ich mal mit einem Typen, es erfolgt eine Lohn-Gehaltspfändung. Dann werden mal schnell aus 1600 Euro 3500 Euro!
Hat zwar relativ lange gedauert, aber meine Kohle habe ich bekommen

Aber meine Mücken lasse ich mir nicht entgehen.
der Punkt ist ja auch, dass viele Leute den ganzen Rummel scheuen und es relativ lange dauert, bis man zu seinem Recht kommt. Da winken viele ab und sagen sich:" ich schei..auf die 100 Euro..!"
Diesen Umstand und Verhaltensweise machen sich die Leute zunutze und ziehen reihenweise solche Dinge ab. Man kann ja mal zusammen kumulieren, was am Ende für ein Betrag rauskommt, wenn 50 Leute um bis zu 100 Euro "abgezogen " werden. - Ein recht schönes Sümmchen, wie ich finde.


gruß MikeDo


[Beitrag von MikeDo am 25. Jul 2006, 18:17 bearbeitet]
MikeDo
Inventar
#12 erstellt: 25. Jul 2006, 18:15

A.D. schrieb:

MikeDo schrieb:

Noch besser und effektiver:
Strafanzeige bei der Polizei gem. § 263 StGB (Betrug) erstatten. - Bin selber bei der Fraktion, von daher kann ich Dir sagen, dass derjenige sich freuen wird.
Ich habe hier mal etwas audführlicher etwas dazu geschrieben, google Dich mal durchs Forum unter dem Begriff: Betrug


Gruß MikeDo :prost



meinst du das ist wirklich effektiv?
Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall für über 1,5 Jahren, Mahnbescheid wie ober erbrachte kein Ergebnis.

Gleichzeitig habe ich diejenige auch bei der Polizei wegen Betruges angezeigt, alles gut belegt...den ganzen Mailverkehr, Adressen alles ausgedruckt und ausführlich geschildert.

Nach nunmahr über 1.5 Jahren ist immer noch nichts passiert, ich habe nie wieder etwas davon gehört.
Wei lange dauert es denn, bei so eine Anzeige Wirkung ziegt und der fall bearbeitet wird..mehr als 1,5 Jahre finde ich schon sehr lange.


Wieso erbrachte ein Mahnbescheid kein Ergebnis??
Hat er der gesamten Summe widersprochen, oder nur teilweise?
Wenn Du einen Kaufvertrag hast, kannst Du den Anspruch jederzeit belegen. Sollte er den Mahnbescheid insofern abschmettern wollen, indem er Deinen Anspruch komplett widerspricht, dann gehst Du ins Klageverfahren und belegst Deinen rechtlichen Anspruch durch den geschlossenen Kaufvertrag. - So einfach.
Aus der Nummer kommt er nicht raus.
Sollte er nicht zahlen können, weil er insolvent ist, wird eh nochmal geprüft, ab welchem Zeitpunkt der Kauf und seine Insolvenz bestand. Sollte sich herausstellen, dass er zum Kaufzeitpunkt nicht zahlungsfähig war, ist der Betrug, also die Täuschung im Rechtsverkehr so gut wie durch. (übrigens, auch der Versuch ist schon strafbar)
Ferner empfehle ich bei Erlass auf einen Mahnbescheid auch die Eintragung in die Schufa vorzunehmen, sollte er nicht reagieren.
Sollte er nicht zahlungsfähig sein, wird der Eintrag auf eidesstattlicher Versicherung 30 Jahre in der Schufa bleiben. So bekommt man jederzeit bescheid darüber, ob sich finanziell irgendetwas bewegt.( Auch Neueröffnung eines Kontos etc..)

Die Tatbestandmerkmale lassen sich einfach abprüfen:

- Täuschungshandlung
Er hat zum Kaufzeitpunkt über seine tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten hinweggetäuscht, oder hat die angepriesene Ware nicht.
- Irrtumserregung
In dir wurde der Irrtum erregt, dass er ohne weiteres zahlen kann/könnte, oder die Ware in seinem Besitz hat
(was aber nicht war)
- Vermögensverschiebung
Du zahlst und bekommst keine Ware, oder bleibst auf Deinen Kosten sitzen.
- Vermögensnachteil
Du erleidest eine Vermögensnachteil, weil Du gezahlt hast, aber keine Ware bekommen hast, oder er nicht zahlt und Du auf Deinen Kosten sitzenbleibst. Beide male ein finanzieller Nachteil zu Deinen Lasten.


Es ist immer gut, neben dem zivilrechtlichen auch die strafrechtliche Schiene zu fahren.
Mach mal folgendes, erkundige Dich bei der zuständigen StA (Staatsanwaltschaft) nach dem momentanen Verfahrensstand.
Es geht nicht, dass Du nie wieder etwas darüber hörst, oder erfährst.
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass sich die Sache in Wohlgefallen aufgelöst hat. Geht nicht, weil sonst eine Strafvereitelung im Amte im Raum stehen würde.

Es ist Dein Recht zu erfahren, was weiter passiert in Deinem Fall. Also mach Dich bei der StA schlau.


Gruß MikeDo


[Beitrag von MikeDo am 25. Jul 2006, 18:49 bearbeitet]
A.D.
Stammgast
#13 erstellt: 25. Jul 2006, 18:49
ok...ich glaube das werd ich auch mal machen...es war zwar nicht viel Geld...aber es geht mir ums Prinzip.
Eh das ich das Geld solchen Leuten lasse gebe ich es lieber noch einem Bahnhofspenner zum Versaufen.
Observer01
Inventar
#14 erstellt: 25. Jul 2006, 18:57

MikeDo schrieb:


der Punkt ist ja auch, dass viele Leute den ganzen Rummel scheuen und es relativ lange dauert, bis man zu seinem Recht kommt. Da winken viele ab und sagen sich:" ich schei..auf die 100 Euro..!"


Hallo,

wäre auch mein erster Impuls. Aber wie lange dauert denn in der Regel so ein Verfahren, bzw. was kostet mich sowas am Ende?
Und ab welcher Summe lohnt sich der ganze Aufwand?

Ich gehe auch davon aus, daß Ebay das am Ende genauso macht und da noch einen netten "Nebenverdienst" hat. Denn wenn man den Käuferschutz in Anspruch nimmt, tritt man alle Rechte an Ebay ab.

Gruß
Andreas
MikeDo
Inventar
#15 erstellt: 25. Jul 2006, 22:16

Observer01 schrieb:

MikeDo schrieb:


der Punkt ist ja auch, dass viele Leute den ganzen Rummel scheuen und es relativ lange dauert, bis man zu seinem Recht kommt. Da winken viele ab und sagen sich:" ich schei..auf die 100 Euro..!"


Hallo,

wäre auch mein erster Impuls. Aber wie lange dauert denn in der Regel so ein Verfahren, bzw. was kostet mich sowas am Ende?
Und ab welcher Summe lohnt sich der ganze Aufwand?

Ich gehe auch davon aus, daß Ebay das am Ende genauso macht und da noch einen netten "Nebenverdienst" hat. Denn wenn man den Käuferschutz in Anspruch nimmt, tritt man alle Rechte an Ebay ab.

Gruß
Andreas




Aber wie lange dauert denn in der Regel so ein Verfahren, bzw. was kostet mich sowas am Ende?


Hallo Andreas, wie lange es dauert hängt davon ab, ob der Schuldner sofort "zuckt", oder erst die ganze Litanei durchgezogen werden muss. Heißt, wenn der Schuldner sofort reagiert und er überweist, ist die Sache erledigt (Was i.d.R auch passiert). Er muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsurkunde reagieren. Normalerweile zahlen die meisten auch. Sollte er die Fristen verstreichen lassen, musst Du das Mahnverfahren durchlaufen, was sicherlich etwas länger dauert, aber Du sehr gute Chancen hast, an Dein Geld/Ware zu kommen.
Pauschal kann man nicht sagen, wie lange ein Mahnverfahren dauert. Hängt von vielen Faktoren ab.
Zahlt er sofort, ist die Sache erledigt. Durchläufst Du das Verfahren weil er nicht zahlt, kann es sicherlich auch mal ein paar Monate dauern. - Auf alle Fälle würde ich es durchziehen. Im Normalfall kannst Du auch einen RA beauftragen. Er wird für Dich einen Mahnbescheid beantragen, seine Kosten schlägt er mit drauf. Hinzu kommen alle Kosten, wie Post, Telefonkosten, aber auch eine Verzinsung mit dem jeweiligen gesetzlichen Satz.
Die gesamte Rechnung muss der Schuldner bezahlen.
Zum Thema Kosten, ein Mahnbescheid kostet Dich am jeweiligen Mahngericht max. 10 Euro. Diese Kosten schlägst Du auch auf die Grundforderung, sodass der Schuldner alle Dir entstehenden Kosten bezahlen muss.

Wann es sich lohnt muss jeder für sich entscheiden. - Ich habe schon einen Mahnbescheid wegen 60 Euro gestellt und bin bis zur Pfändung einer Rente marschiert.
Das Geld habe ich bekommen!!
Musst Du für Dich entscheiden, was Dir Dein Geld wert ist

Ja, wenn ich bei Ebay etwas kaufe und den "Griff ins Klo" getätigt habe, kann ich den Käuferschutz in Anspruch nehmen.
Ich bekomme wohl nicht die ganze Kohle wieder, aber zumindest der ganze Ärger ist außen vor.


Gruß MikeDo


[Beitrag von MikeDo am 25. Jul 2006, 22:24 bearbeitet]
don_camillo
Inventar
#16 erstellt: 01. Aug 2006, 18:42
so, die Drohung mit der Polizei hat gefruchtet.
Das Gerät ist gestern angekommen und im super Zustand.

Aber einen so teueren Artikel werde ich nicht mehr in der Bucht kaufen.
MikeDo
Inventar
#17 erstellt: 01. Aug 2006, 19:06

don_camillo schrieb:
so, die Drohung mit der Polizei hat gefruchtet.
Das Gerät ist gestern angekommen und im super Zustand.

Aber einen so teueren Artikel werde ich nicht mehr in der Bucht kaufen.



Prima, freut mich für Dich, dass doch noch alles geklappt hat. - bei manchen Leuten muss man halt schweres geschütz auffahren, um sie an ihre Verpflichtungen zu erinnern!


Gruß MikeDo
don_camillo
Inventar
#18 erstellt: 01. Aug 2006, 19:08
danke nochmal für deinen Tipp.
MikeDo
Inventar
#19 erstellt: 01. Aug 2006, 19:25

don_camillo schrieb:
danke nochmal für deinen Tipp.


Keine Ursache!
helfe gerne, wenn ich kann..



MikeDo
BeastyBoy
Inventar
#20 erstellt: 01. Aug 2006, 19:57
habe auch gerade den Mahnbescheid bekommen, also das Formular und werde das jetzt mal ausfüllen.

Danke an Mikedo für die Hilfe sofar :-)
Wirklich sehr nett.
MikeDo
Inventar
#21 erstellt: 01. Aug 2006, 20:04

BeastyBoy schrieb:
habe auch gerade den Mahnbescheid bekommen, also das Formular und werde das jetzt mal ausfüllen.

Danke an Mikedo für die Hilfe sofar :-)
Wirklich sehr nett.


Gut!- Lies Dir den Mahnbescheid durch. Auf der Rückseite müssen Ausfüllhilfen sein. Beachte diese bitte.

Und auch hier, keine Ursache, helfe gerne, wenn ich den Leuten zu ihrem Recht verhelfen kann


Gruß MikeDo
MikeDo
Inventar
#22 erstellt: 01. Aug 2006, 20:07
@ Beastyboy

Nimm die Sache mit der Polizei auch in Angriff. Fahre doppelt auf. Zumal Dich das Strafverfahren nichts kostet, weil bei Strafverfahren das Anklagemonopol immer bei der StA liegt.


Gruß MikeDo
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