Strafe für Ruhestörung

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atomium
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 11. Sep 2006, 22:22
Hey...

dank des schönen Wetters momentan habe ich heut meine Zimmerfesnter aufgehabt und etwas lauter Musik gehört, jedoch so laut dass ein Nachbar auf die beschissene Idee kam die Bullen zu rufen...

Nach einer ca 20 minütigen Disskusion sagte man mir, dass wohl eine höhere Geldstrafe auf mich warten wird...

Da ich davon ausgehe, dass das dem ein oder andern auch schon passiert ist, wollte ich einfach mal fragen, wie hoch denn die Strafe in etwa sein wird und was man dagegen machen kann...

Meine Freundin studiert zwar Jura, allerdings erst im zweiten Semester...

Wäre echt ein bisschen erleichtert, wenn ich wüsste was auf mich zukommt...

MfG Flo
derboxenmann
Inventar
#2 erstellt: 11. Sep 2006, 22:25
IdR einfach gar nichts...


Viel Glück!
atomium
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 11. Sep 2006, 22:29
Ah...

der Herr Boxenmann wieder - hast mich gehört?

Was heißt bei dir "In der Regel"?

Wenn die Bullerei mir sagt, dass ich mit einer größeren Geldstrafe rechnen kann.. dann tu ich das lieber mal...
derboxenmann
Inventar
#4 erstellt: 11. Sep 2006, 22:30
Mit welcher Begründung denn?
Wenn du zu laut furzt, kann auch einer die Bullen rufen...
meine Güte, wie laut hast du denn gehört?
atomium
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 11. Sep 2006, 22:37
Naja...

hab mit meiner PA-Anlage gehört... die Beschwerde kam vom Nachbarn 4 Häuser weiter...

Hab des Telefon nichmal klingeln gehört, obwohls direkt vor mir lag...

Die Begründung war Ruhestörung die "wohl" öfters vorkommt...
und da die Erfahrung der netten Herren gezeigt hat, dass eine Verwarnung meist nicht reicht...


[Beitrag von atomium am 11. Sep 2006, 22:38 bearbeitet]
schollehopser
Inventar
#6 erstellt: 11. Sep 2006, 22:37
Also wenn es nicht zwischen 12 und 14 Uhr war kann eigentlich gar nichts passieren.... denn schließlich fangen die Bauarbeiter auch spätestens um 14 Uhr an mit schaffen...
Ansosnten hätten die Polizisten dir eine rechtsbelehrung geben müssen und aufklären müssen, weswegen es eine Ruhestörung wäre...
Am besten nächstes mal Ne Säge nehmen und ein Gehäuse basteln... du schaffst ja dann.. kann man dann da auch angezeigt werden?? Ach deswegen haben wir ja soviele Leute die nicht erwerbstätig sind...

Nein, das kenn ich... hatten mal Nachbarn in meiner Kindheit, die hatten dauernd aufgeschrieben wieviele Kinder wann und was gespielt haben und wollten uns in den Hintern treten.

Hatten aber kein rehct bekommen...
Sonst mal bei einem Rehctsanwalt infos holen..
oder wohnst du in nem Kurort??
atomium
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 11. Sep 2006, 22:41
Hehe...

leider wars wohl so zwischen 12.00 und 12.30 als es laut war...

Rechtsbelehrung habe ich eigentlich keine bekommen...

Ich wohn eigentlich genau in der Stadt.. Karlsruhe... und die Beschwerde kam ausgerechnet von so scheiß Studenten die selbst jeden MIttwoch, Donnerstag und Samstag immer mit offenen Fenstern bis 2 Uhr lärmen...
schollehopser
Inventar
#8 erstellt: 11. Sep 2006, 22:55
ich wohne auch in KA.. bisher hatte ich wegen sowas keinen stress...
dann am besten wenn er lärmt auch beschweren...
wo wohnste denn???
atomium
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 11. Sep 2006, 23:00
Hehe...

Zähringerstr... genau gegenüber vom Z10 (Studentenzentrum)...

Zwischen Kronenplatz und Durlacher Tor...

und selbst?
schollehopser
Inventar
#10 erstellt: 11. Sep 2006, 23:05
Kirchfeldsiedlung Neureut...
Aber im Z10 ist doch immer was los auch mittags..
atomium
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 11. Sep 2006, 23:09
Hm...

joar mittags is auch schon was los...

vor allem in letzter Zeit...

momentan haben sie die halbe Straße mit Erde zugeschüttet... wenn man keinen H1 fährt kommt man da kaum noch durch... aber das stört die Bullen nicht... "das ist ja kein Dauerzustand"
nordpolar
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 11. Sep 2006, 23:21
Moin!
Die "gesetzliche" Mittagspause wurde schon vor Jahren abgeschafft! Normalerweise darf die Polizei nicht sofort ein Bußgeld verhängen, sondern darf lediglich verwarnen. Ich kann aber, wenn Du willst, meine Mutter morgen mal anrufen und fragen, ob Sie was rauskriegen kann (Sie arbeitet in einer Kanzlei).

Gruß
Norbert

-M!sterElement-
Stammgast
#13 erstellt: 12. Sep 2006, 15:34
bei mir hat sich vor ner woche jemand beschwer. die nachbarsdame, sie meinte, sie hätte ja damals auch die ärzte voll aufgedreht gehört. ( 1. ich hab elektro gehört, 2. die anlage von der flunze hätt ich ja mal gern gesehen), aber heute solle ich doch etwas leiser machen, da ihr sohn krank wäre, sonst wäre das ja kein problem. zur polizei: ich würd mir keine sorgen machen.
nordpolar
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 12. Sep 2006, 16:30
Moin Flo!
Habe mit meiner Mutter telefoniert, in der Kanzlei war man sich einig, so einen Quatsch noch nicht gehört zu haben. Ich hab' noch einen Kumpel, der auch bei der Polizei ist, gefragt, der meinte, es kann angehen, daß einige seiner "Kollegen" so'n Schwachsinn von sich geben, alleine um die Leute einzuschüchtern. Ich geh' davon aus, daß Du von denen nichts mehr hören wirst.
Weiterhin frohes Musik hören

Gruß
Norbert

Apalone
Inventar
#15 erstellt: 15. Sep 2006, 10:53

nordpolar schrieb:

Weiterhin frohes Musik hören


Von wegen. Warum solche "NichtzumSozialenfähigen" nicht einfach leise hören, wenn das Fenster auf ist?

Ein Bußgeld ist doch nur zu gerechtfertigt!

Alles Penner...

Marko
schollehopser
Inventar
#16 erstellt: 15. Sep 2006, 17:38
ist da etwa der andere den es betroffen hat??

Also meiner meinung nach kann man das doch auch mit normaler Komunikation regeln , nicht immer gleich mit Polizei, Anwalt und dem ganzen trallala...


[Beitrag von schollehopser am 15. Sep 2006, 17:38 bearbeitet]
NochWenigerAhnung
Gesperrt
#17 erstellt: 15. Sep 2006, 17:52
die rücksichtslosesten nachbarn sind in unserer siedlung die einzigen, die sich an lauterer musik mal stören.
mfg
Schili
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 15. Sep 2006, 18:51
@ nordpolar:


Normalerweise darf die Polizei nicht sofort ein Bußgeld verhängen, sondern darf lediglich verwarnen.


Hol doch mal eine rechtliche Quelle ein,die das besagt und stell sie dann bitte hier rein...

Eine Ordnungswidrigkeit bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Oder muß die Polizei, wenn sie Dich mit Handy am Steuer erwischt, etwa auch erst "verwarnen", bevor sie ein Bußgeld verhängt, bzw. eine Anzeige schreibt ?

Rechtliche Quelle für das Verhängen von Bußgeldern nach den Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):


§117 der OWiG:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.




Ich geh' davon aus, daß Du von denen nichts mehr hören wirst.


Ja, Du gehst anscheinend von so Einigem aus...man denke mal über den "berechtigten Anlass" nach. Der ist bei Baulärm wohl - bei reinem Spaß-Musik-Betrieb wohl kaum gegeben...

Letztendlich kann ein Anwalt natürlich genau DARAUF plädieren - ob er damit Erfolg haben wird, hängt aber vom Richter ab.

Rechtlich ist die Maßnahme der Polizei bzw. die reine Androhung eben Dieser lupenrein.

Bei Fertigung einer OWi-Anzeige wird eine Rechtsbelehrung in Form eines Anhörungsbogens an den Verursacher beigefügt.

Darauf zu vertrauen und auch noch als rechtliche Tatsache darzustellen, dass Polizisten wohl "Schwachsinn" reden -und das dann auch noch in einer derartigen Form hier auf Basis von Hörensagen zu veröffentlichen...na ja - DAS finde ich...na ja.."unglücklich"...


Weiterhin frohes Musik hören


Bei fortgesetzter Ruhestörung ist die Polizei sogar ermächtigt, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Musikanlage sicherzustellen(zwar als Ultima Ratio - aber durchaus zulässig), bis ein Richter per Beschluss die Sicherstellung wieder aufhebt.

Gruß, Schili


[Beitrag von Schili am 15. Sep 2006, 19:16 bearbeitet]
mrt1N
Inventar
#19 erstellt: 16. Sep 2006, 15:36
Ich würde solch eine Sache immer erst mit den "Tätern" klären und nicht gleich die Polizei rufen. Außerdem dürften die Studenten auch nicht immer die leisesten sein.

Bei uns hat sich noch niemand beschwert, wenn ich mit offenem Fenster etwas lauter Musik gehört habe. Lediglich ein Nachbar meinte, dass ihm meine neue Musikrichtung wesentlich besser gefällt, als die Alte.

BTW: Ich komme aus Ötigheim, also gerade um die Ecke.
In KA geht es schon öfters mal etwas lauter zu.
mzerok
Schaut ab und zu mal vorbei
#20 erstellt: 24. Sep 2006, 07:03
Hi,

gerade bekamen wir Besuch von der Polizei aufgrund einer Ruhestörung. Sie nahmen die Personalien von allen Anwesenden und meinten dass uns das doppelte Bußgeld droht da wir nicht sofort die Tür geöffnet haben und es 5:00 Uhr morgens war.
Soweit so gut.

Mit was müssen wir nun rechnen und vorallem WER muss damit rechnen? Schreiben sie jede einzelne Person an und wer muss das kack Bußgeld zahlen?
-M!sterElement-
Stammgast
#21 erstellt: 24. Sep 2006, 10:25
als ob, so was hab ich ja noch nie erlebt. na gut wenn ihr um fünf uhr morgens aufdreht dann is das evtl möglich. es kommt halt auch immer auf die gegend an, im plattenbau oder in ner großen stadt würd man wahrsch. nicht so laut hören können.
Schili
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 24. Sep 2006, 10:46

gerade bekamen wir Besuch von der Polizei aufgrund einer Ruhestörung.


War die Party wenigstens gut ?


Sie nahmen die Personalien von allen Anwesenden


Rechtlich OK - verwertbar aber in diesem Fall wohl nur, um einen zeugenschaftlichen Status sicherzustellen...


und meinten dass uns das doppelte Bußgeld droht da wir nicht sofort die Tür geöffnet haben


Rechtlich irrelevant. Ich geh´mal davon aus (?), dass die Tür nicht geöffnet wurde, weil durch den Lärm das Klingeln & Klopfen vermutlich überhört wurde... ..ist für die Erhebung eines Bußgeldes aber irrelevant.

Bei starkem Lärm greift auch nicht die sog. Nachtzeitschranke, die das Betreten von Wohnräumen durch die Polizei einschränkt. Rechtlich auch völlig OK. Kann als ein Argument GEGEN eine Anzeige (verletzte Formvorschrift..) NICHT verwendet werden (Falls hier mit dem ominösen "Durchsuchungsbefehl" kommt, der tatsächlich Durchsuchungsbeschluss heisst..) - die Pollizei DARF in einem solchen Fall in die Wohnung...

Unterstreicht aber die tatsächlichen Ausmasse der Ruhestörung, SOLLTE ein Bußgeld erhoben werden...


Mit was müssen wir nun rechnen und vorallem WER muss damit rechnen? Schreiben sie jede einzelne Person an und wer muss das kack Bußgeld zahlen?


Zunächst eine kleine rechtliche Abhandlung:

Ruhestörungen sind Ordnungswidrigkeiten und unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen und MÜSSEN NICHT zwangsläufig von der Polizei geahndet werden.

Soll heissen: Vom Gesetz her MÜSSEN die Polizisten keine Anzeige schreiben - aber sie können ! Es wird ihnen (im Gegensatz zu den Straftaten, die gemäß § 163 StPO (Strafprozessordnung)verfolgt werden MÜSSEN...) ein Ermessensspielraum per Gesetz eingeräumt...es KANN also durchaus sein, dass keine Anzeige geschrieben wird...da heisst es einfach abwarten...

Rechnen müsste mit einer Anzeige der Verursacher - in diesem Fall der Eigentümer bzw. Mieter....der auch Adressat des bekackten Bußgeldes im Falle sein würde...

Für eine abschließende rechtliche Würdigung ist der Sachverhalt aber zu wenig transparent. Es fehlen ja die Schilderungen der Polizisten und der (vermutlich) genervten Nachbarn/Mitbewohner...alles Dinge, die in eine Entscheidungsfindung einfliessen..

Mein Rat: 1. Abwarten und 2. hätte ich nach einer harten Arbeitswoche um fünf Uhr morgens auch gerne meine Ruhe..



[Beitrag von Schili am 24. Sep 2006, 10:59 bearbeitet]
Berman
Inventar
#23 erstellt: 24. Sep 2006, 17:48
Das ist ja alles gut und schön Schili. Und sicherlich hast du Recht - man sollte keine voreiligen Voraussagen und Schlüsse ziehen wenn man absolut keine Ahnung von der Gesetzlage hat. Ich finde deine Ausführung allerdings ein wenig übertrieben.

Dass einen die Bullen öfter mal einschüchtern wollen, um einen zum Reden zu bringen - oder einfach um ein ungutes Gefühl im Magen der Betroffenen zu verursachen (scheiss Job, scheiss Tag??) ist ja nun ein alter Hut.

Das ändert jedoch absolut nicht meine Einstellung gegenüber den Nachbarn oder dem "einpissen" bei einem Musikhören mit offenem Fenster, oder Nachts bei höherer Lautstärke.

Sofern man sich halbwegs an die Mittagsruhe im Wohnumfeld, und vorallem an die Mittagsruhe am Sonntag hält sollte alles geritzt sein. Zur persönlichen Entfaltung der Persönlichkeit gehört für mich auch Musikgenuss. Und da meine Nachbarn öfter Krach machen - sei es ein Rasenmähen am Samstag um 8 Uhr ( was MIR zu früh ist ) , ein lautes vor-der-Tür-ratschen um 5 Uhr Morgens ( was zu früh ist!! ) oder ein Heckenschneiden am Sonntag um 22.00 - nehme ich mir fast jederzeit ebenfalls das "Recht" heraus laut aufzudrehen.

Ob Rasenmähen nun etwas ist was man "muss", wage ich sehr stark zu bezweifeln. Ich denke die meisten Menschen hier im Forum könnten darauf eher verzichten als auf Musik ;).

Sollte es ein Nachbar wirklich einmal nicht mehr aushalten, kann Er/Sie mich telefonisch/persönlich davon in Kenntnis setzen, und es wird in 90% der Fälle leiser gedreht. Das gilt natürlich nicht wenn z.B. am Samstag um 2 Uhr grad gefeiert wird oder seltener Besuch da ist - tut mir leid, da muss man durch! Ich werde auch nie versprechen, dass laute Musik nicht wieder vorkommt, eine generelle zeitliche Regelung dafür wann ich gut drauf bin und laut aufdrehe habe ich nicht im Kopf.

Nachbarn sind oft intolerant gegenüber Fremdlärm, nehmen sich aber gerne einiges heraus. Sicherlich sehen sie das andersherum genauso. Die Polizei sollte allerdings kein Mittel sein, schliesslich wird keine der Parteien umziehen, und ein dauerhafter Nachbarschaftskrieg inkl. Polizei ist meiner Meinung nach ein wenig übertrieben, wo wir doch sowieso schon in einem hoffnungslosen Polizeistaat leben ( in dem es beispielsweise verboten ist, dass man Drogen nimmt, sofern man andere damit nicht beeinträchtigt ).

Gruß,

Berman

PS : Ist alles nur meine Meinung, wie diese der Gesetzlage gegenübersteht kann und will ich nicht beurteilen. Ist mir auch wurscht.
Schili
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 24. Sep 2006, 18:53

Das ist ja alles gut und schön Schili. Und sicherlich hast du Recht - man sollte keine voreiligen Voraussagen und Schlüsse ziehen wenn man absolut keine Ahnung von der Gesetzlage hat. Ich finde deine Ausführung allerdings ein wenig übertrieben.


Musss ich das verstehen ? Was ist an einer nüchternen rechtlichen Betrachtungsweise übertrieben ?

Ich beziehe hier weder Stellung, noch wäge ich Pro oder Contra ab..


Nachbarn sind oft intolerant gegenüber Fremdlärm, nehmen sich aber gerne einiges heraus.


Eine völlig undifferenzierte Festellung.
Mag ja sein. Beurteilt jedoch nicht den konkreten Sachverhalt. Weißt Du, ob nicht ansonsten völlig tolerante Mitbewohner so etwas ständig mitmachen, mehrfach schon höflich um Ruhe gebeten hatten und vielleicht regelmäßig ignoriert werden ? Und als quasi letztes Mittel die Polizei rufen ? Nein, das weisst Du nicht. Ebenso wenig wie ich. Von daher be- oder verurteile oder bagatellisiere ich nicht, sondern stelle lediglich die Rechtslage dar.


Sofern man sich halbwegs an die Mittagsruhe im Wohnumfeld, und vorallem an die Mittagsruhe am Sonntag hält sollte alles geritzt sein


Es gibt KEINE gesonderte Mittagsruhe.


Polizei ist meiner Meinung nach ein wenig übertrieben, wo wir doch sowieso schon in einem hoffnungslosen Polizeistaat leben ( in dem es beispielsweise verboten ist, dass man Drogen nimmt, sofern man andere damit nicht beeinträchtigt ).


Wer so etwas schreibt, hat wohl noch NIE mit wirklicher Polizei-Willkür zu tun gehabt. In kaum einem anderen Land dieser Erde herrscht WENIGER Polizei-Willkür mit Bürgerrechten , als hier...
Wenn Du generell ein Problem mit der Polizei hast(was recht deutlich aus Deinen Zeilen spricht), so sei dir das zugestanden - deine Betrachtungsweise aus rechtlicher Sicht ist dadurch jedoch schwer verwässert...nicht die Polizei setzt die Ursache..das sollte man beim vorliegenden Fall nicht vergessen...


in dem es beispielsweise verboten ist, dass man Drogen nimmt, sofern man andere damit nicht beeinträchtigt ).


Das muss nun wirklich nicht weiter kommentiert werden... und passt nicht wirklich zum Thema..aber wenn man schon gerade dabei ist, auf diesen Scheiss-Bullen-Staat zu schimpfen,darf das nicht fehlen, gell ?

Gruß, Schili


[Beitrag von Schili am 24. Sep 2006, 18:55 bearbeitet]
Rhodan
Stammgast
#25 erstellt: 24. Sep 2006, 19:06
@nordpolar - was war das denn nun gestern wieder?

Ich mag bald nimmer hinschaun.

Grüße
technicsteufel
Inventar
#26 erstellt: 24. Sep 2006, 19:33
Zu Ermittlungsverfahren:
Liegen aufgrund eigener Feststellungen der jeweils zuständigen Behörde oder aufgrund bei dieser Behörde eingehenden Beschwerden oder Anzeigen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, daß ein in § 9 Abs. 1 LärmVO bzw. in § 117 OWiG genannter Lärm-Ordnungswidrigkeitstatbestand erfüllt ist, hat die zuständige Behörde gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des Opportunitätsprinzips ein Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Lärmverursacher (Betroffenen) einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens kann die jeweils zuständige Behörde zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Sicherung von Beweisen insbesondere folgende Handlungen vornehmen;

a) Anhörung des Betroffenen bzw. Vernehmung eventueller Zeugen zum Tatvorwurf bzw. zum Tathergang;

b) Ortsbesichtigungen zur Beurteilung der örtlichen Verhältnisse am Stör- bzw. Einwirkungsort;

c) Schallpegelmessungen bzw. technische Begutachtungen bei anlagenbezogenem Lärm;

d) Einholung von Auskünften anderer Behörden und von Sachverständigen zur Aufklärung des Sachverhalts;

e) Sicherstellung von Tatgegenständen bzw. Beschlagnahme zum Zwecke der späteren Einziehung nach § 10 LärmVO;

f) Prüfung, ob durch die ruhestörende Handlung strafrechtliche Vorschriften oder andere speziellere Lärmschutzvorschriften verletzt wurden und eine eventuelle Vorrang-Zuständigkeit einer anderen Verwaltung gegeben ist.


Wird ein gegenwärtiger Lärmverstoß vom einschreitenden Polizeibeamten unmittelbar an Ort und Stelle festgestellt, hat dieser nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob eine Verwarnung – ohne bzw. mit Verwarnungsgeld – ausgesprochen werden soll oder ob eine Lärm-Ordnungswidrigkeitsanzeige zu fertigen ist. Die Ordnungswidrigkeitsanzeige wird – zusammen mit dem gegebenenfalls vorliegenden Ermittlungsbericht und den eventuell sichergestellten bzw. beschlagnahmten Tatgegenständen – der jeweils zuständigen Behörde zur weiteren Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit übersandt.
mzerok
Schaut ab und zu mal vorbei
#27 erstellt: 24. Sep 2006, 21:10
Naja, sie haben jediglich eine Kamera mitgenommen die noch lief und auf der sie dann auch aufgenommen wurden. Sie wollen den Film löschen soweit ich das verstanden haben und dann ma schauen wie es weitergeht.

Bekommt denn jeder nun eine Anzeige/Ermittlungsverfahren wegen Lärmbelästigung (obwohl sie gar keine Beweise haben, dass jeder den Lärm erzeugt hat) oder nur der Hausbesitzer?

Interviewt haben sie uns auch nicht, beschlagnahmt haben sie auch nichts (keine Lautsprecher oder sonstiges) außer die Kamera.

Mit was für einem Bußgeld ist zu rechnen? Sie sprachen (da sie sauer waren) von eventuellem doppelten Satz Bußgeld.
technicsteufel
Inventar
#28 erstellt: 24. Sep 2006, 21:38
Das sind doch nur Abschreckungssprüche.
Die lernen so etwas auf der Polizeischule.
Es gibt keine Messungen, es wurde nichts beschlagnamt, es gab keinen Schriftverkehr?
Was war auf der Kamera denn drauf?
Und warum habt ihr die nicht vor Ort gelöscht?
Warum die ganze Kamera und nicht nur der Chip oder das Band?
Haben die sich ausgewiesen, oder hast du die Kamera einfach so rausgerückt?
Von mir hätten die rein gar nichts bekommen.

catman41
Inventar
#29 erstellt: 24. Sep 2006, 22:10
Also ich halte es - wenn ich mal aufdrehe - so;

Zwischen 13 u. 15 Uhr und ab 22 Uhr läuft bei mir allesd auf Zimmerlautstärke oder wenn's lauter sein soll, mit Kopfhörer.

Hier in Hannover, Stadtteil Linden kommt es auch schonmal vor, das die Musik lauter wird - bislang wohl ohne größere Beschwerden.
Das Haus (9 Parteien), indem ich wohne gehört meinem Schwager und meiner Schwester - wenn ich meine Musik mal aufdrehe, geht das in Ordnung, wobei übermir ist der Dachboden, untermir wird auch ab und zu Musik gehört, ist mir eigentlich auch egal, was die sagt und links nebenir ist das Nachbarhaus, die nichts zusagen haben

Nein im Ernst;
Wenn man sich an die Zeiten hält, dürfte nichts passieren!

mfg
Harry
Berman
Inventar
#30 erstellt: 25. Sep 2006, 23:48

Schili schrieb:

Muss ich das verstehen ? Was ist an einer nüchternen rechtlichen Betrachtungsweise übertrieben ?


Ich finde es übertrieben mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Schon allein der Aufwand Gesetzesbände heranzuzerren für ein Problem, welches durch ein freundliches "an-der-Tür-klingeln" zu lösen wäre ist für eine kleine Lärmbelästigung nicht angemessen. Sicherlich bist du in diesem Fall nicht betroffen, deshalb darfst du das zu deinem Privatvergnügen gerne machen. Ich denke, dass du die Gesetzeslage mehr überblickst als ich.

Dieser Thread beruht nun einmal auf einem Einzelfall, in dem "selbst-lärmende" Studenten ohne vorherige Klärungsversuche von ihrem *Recht* gebrauch gemacht haben sofort heulend zur Polizei zu rennen, weil der Nachbar mal mehr Krach als gewöhnlich macht (in diesem Fall sicherlich recht viel, unbestritten). Diese Studenten sind sich der Rechtslage wohl bewusst, und ja - der Gesetzeshüter muss einschreiten.

Jedoch muss man es eben nicht soweit kommen lassen. Es gehört einfach ein gehöriges Defizit bei der zwischenmenschlichen Kommunikation unter Nachbarn dazu, wenn man solch ein Problem nicht erst einmal erläutern und eventuell klären kann. Wenn man auf dieser Stufe gut klarkommt, sollten Polizei und Gesetzesbände nämlich noch meilenweit entfernt sein. Im Umkehrschluss könnte ich mir natürlich auch genaue Daten beschaffen, die mir sagen an welchen Tagen zu welcher Uhrzeit ich bei geöffnetem Fenster mit wieviel dB welche Musik hören darf. Mach ich aber nicht. Ist der Mann einer alten Nachbarin vor zwei Tagen gestorben, oder sitzen viele leute Draussen im Garten nehme ich Rücksicht.

Man kann jede erdenkliche Situation aufdröseln und in Paragraphen einbetten, oder man kann bischen sein Hirn anstrengen.


Schili schrieb:

Eine völlig undifferenzierte Festellung.
Mag ja sein. Beurteilt jedoch nicht den konkreten Sachverhalt. Weißt Du, ob nicht ansonsten völlig tolerante Mitbewohner so etwas ständig mitmachen, mehrfach schon höflich um Ruhe gebeten hatten und vielleicht regelmäßig ignoriert werden ? Und als quasi letztes Mittel die Polizei rufen ? Nein, das weisst Du nicht. Ebenso wenig wie ich. Von daher be- oder verurteile oder bagatellisiere ich nicht, sondern stelle lediglich die Rechtslage dar.


In diesem Fall nicht. In diesem Fall wurden ohne einen Kommunikationsversuch Gesetzeshüter auf den Plan gerufen. Ich weiss es also sehr wohl. Warum sollte der Threadersteller lügen? Ebenso weiss ich um die Hintergründe meiner Erfahrung mit den Nachbarn... und ob du es glaubst oder nicht, ich hatte bisher selten Probleme. Und wenn, liess sich alles durch Reden lösen. Ich finde die Reaktion dieser Studenten (aus dem Threadstarter-Beitrag) merkwürdig.

Das eine...


Schili schrieb:
In kaum einem anderen Land dieser Erde herrscht WENIGER Polizei-Willkür mit Bürgerrechten , als hier...


schliesst das andere...


Schili schrieb:
wo wir doch sowieso schon in einem hoffnungslosen Polizeistaat leben


nicht aus.

Unsere Polizei könnte doch trotzdem vielerorts unter aller Sau sein. Sicherlich gibt es alles immer noch schlimmer, aber mit "nicht ganz so schlimm" möchte ich mich in den meisten Lebensituationen doch nicht wirklich zufriedengeben ;). Meine Aussage widespricht deinen Erfahrungen und deiner Sichtweise nicht im geringsten.

Und nein, die Polizei setzt nicht die Ursache für solch einen Konflikt. Dennoch muss man als erfahrener Polizeibeamter nicht noch grosse Drohungen reissen, wenn ein ertappter Ruhestörer schon klein mit Hut dasteht.


Schili schrieb:

Das muss nun wirklich nicht weiter kommentiert werden... und passt nicht wirklich zum Thema..aber wenn man schon gerade dabei ist, auf diesen Scheiss-Bullen-Staat zu schimpfen,darf das nicht fehlen, gell ?


Da hast du Recht. Das mache ich gern. Leider muss sich die Polizei auch an unnütze Gesetze halten, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit arg einschränken. Für sehr viele Menschen - auch in meinem täglichen Umfeld - sind "Drogen" nach wie vor schlimmer als die NPD Plakate an den Strassenlaternen. Aber das passt hier wirklich nicht rein. Ich hoffe nur, dass die Polizisten die den armen Hollandreisenden ihr Gras abnehmen nicht selber zuhause gern mal einen rauchen. Denn das würde mich doch ein wenig ärgern


Gruß,

Berman

PS : Ich hoffe du hast nix persönlich genommen. Ich möchte in diesem Thread niemanden persönlich angreifen.
Schili
Hat sich gelöscht
#31 erstellt: 26. Sep 2006, 08:37

wo wir doch sowieso schon in einem hoffnungslosen Polizeistaat leben


Das schriebst DU und nicht ICH... ..ich möchte nicht falsch zitiert werden..


Ich finde es übertrieben mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.


Wo und in welcher Form ist das denn passiert?

Für diese kleine rechtliche Betrachtungsweise mußten auch keineswegs Gesetzesbände herangezerrt werde - das ist noch vorhandenes Rucksackwissen aus dem Studium...


DAS ist das Ausgangsposting, auf welches ICH mich beziehe:


Hi,

gerade bekamen wir Besuch von der Polizei aufgrund einer Ruhestörung. Sie nahmen die Personalien von allen Anwesenden und meinten dass uns das doppelte Bußgeld droht da wir nicht sofort die Tür geöffnet haben und es 5:00 Uhr morgens war.
Soweit so gut.

Mit was müssen wir nun rechnen und vorallem WER muss damit rechnen? Schreiben sie jede einzelne Person an und wer muss das kack Bußgeld zahlen?


Wenn du, Berman, anhand von PMs oder andersgearteten persönlichen Kontakt mehr Input hast - OK. ICH habe dies nicht.

Auch das nachfolgende Posting bietet mir keine weiterführenden Infos.

Von daher kann ICH Dinge wie


In diesem Fall nicht. In diesem Fall wurden ohne einen Kommunikationsversuch Gesetzeshüter auf den Plan gerufen. Ich weiss es also sehr wohl. Warum sollte der Threadersteller lügen?


doch gar nicht in eine Betrachtungsweise einfließen lassen. So wie Du das schreibst, kennst Du den exakten Ablauf des Sachverhalts - oder doch nicht ? Das interessiert mich jetzt...

ICH lese aus keiner einzigen Zeile heraus, dass Nachbarn mal um Ruhe gebeten hatten oder so...

Der Punkt ist, dass ich die Sache einfach analytisch und NICHT emotional betrachte. Und SO funktioniert z.B. unser Rechtssystem.
Ich könnte Dir spontan - z.T. aus eigener Erfahrung - ca. 20 Länder nennen, wo die Bullen nach Zahlung einer "Zuwendung" wieder gefahren wären...oder aber nach Zahlung einer "Zuwendung" des Meldenden die Party wohl ganz anders "aufgelöst" hätten. SO sieht Willkür aus. SO sieht ein Bullenstaat aus. Bist Du in Deutschland wirklich schon mal von der Polizei abgezockt worden, ohne wirklich irgendetwas verbotenes getan zu haben ?

Ich im AUSLAND schon mehrfach...


Ebenso weiss ich um die Hintergründe meiner Erfahrung mit den Nachbarn


Deine Erfahrungen (auch ich habe diverse...)haben aber nun mal nichts mit einer rechtlichen Betrachtungsweise zu tun. Versuche mal vor Gericht so zu argumentieren...da bekommt der Staatsanwalt wahrscheinlich nen Schreikrampf...


Dennoch muss man als erfahrener Polizeibeamter nicht noch grosse Drohungen reissen, wenn ein ertappter Ruhestörer schon klein mit Hut dasteht.


Da hast Du natürlich prinzipiell recht. Ich stelle mir die Situation allerding auch nicht einfach vor: VIELE(?) (Anonymität in der Menge) und vor allem durch Alkohol enthemmte(?) Studenten(..und sag mir bitte nicht, dass dem erfahrungsgemäß NICHT so wäre..ICH war auch mal Student.. ) treten DEM Feind (in Form der Polizei) - der nun eine Party "befrieden" will gegenüber...da wird wohl kaum eine Mischung aus Gandhi und Martin Luther King zähnefletschenden Bullen gegenüber gestanden haben...


wenn ein ertappter Ruhestörer schon klein mit Hut dasteht.


War das tatsächlich so ? Oder ist das Interpretation, Schilderung oder gar Wunschdenken ?

Vielleicht ja auch großkotzige, vom Alkohol enthemmt großspurig und aggressiv auftretende junge Leute gegenüber der Polizei ? ICH weiß es nicht und kann es nicht beurteilen...Du etwa ?

Wurde die Anlage sichergestellt ? Wurden Personen in Ausnüchterungszellen verbracht ? DAS wäre überzogen...

Zu den Drogen äußere ich mich nicht weiter - ich habe Menschen jahrelang an diesem Scheiss sterben sehen..ich habe da wohl eine etwas weniger verniedlichende Betrachtungsweise als Du...das GESCHÄFT (nämlich der Handel...nicht der Konsum von Gras oder Shit) mit diesen "weichen" Drogen ist nämlich nicht weniger mörderisch als der Handel mit Weiß oder Braun... aber lassen wir das...


Ich hoffe du hast nix persönlich genommen. Ich möchte in diesem Thread niemanden persönlich angreifen.


Nein, natürlich nicht. Ich stehe wirklich jedem seine Meinung zu. Aber Meinung emotional zu vertreten und Fakten zu beurteilen sind häufig leider zwei paar Schuhe...



[Beitrag von Schili am 26. Sep 2006, 12:01 bearbeitet]
NochWenigerAhnung
Gesperrt
#32 erstellt: 26. Sep 2006, 12:01
mir ist mal jemand in das stehende auto gefahren. ich habe die polizei geholt und die wollten mir ein bußgeldverfahren wegen tempoüberschreitung anhängen. das nenn ich willkür (ps: das war in deutschland). bei uns in der gegend gibt es mehrere polizisten (namen sind mir bekannt), die ganz gerne mal ne razzia machen und etwa die hälfte des beschlagnahmten zeug ganz gerne mal selbst konsumieren. mal ehrlich: bei der polizei die es so gibt (weltweit gesprochen) könnte man manchmal meinen, dass das normale leben ohne besser wäre. und um wirklich dringende sachen kümmern die sich nicht.
und ob bei ruhestörung sowas wie polizei überhaupt nötig ist, wage ich mal stark zu bezweifeln.
mfg
mzerok
Schaut ab und zu mal vorbei
#33 erstellt: 26. Sep 2006, 12:36
Mich interessiert eigentlich nur wieviel € wir jetzt zahlen müssen und ob uns ein Verfahren droht und wir nun vorbestraft sind.
Schili
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 26. Sep 2006, 12:42
1.


wieviel € wir jetzt zahlen müssen


Das hängt vor der zuständigen Bußgeldstelle ab. Da gibt es von - bis

2.


ob uns ein Verfahren droht


Ein Verfahren droht erst dann, wenn gegen ein Bußgeld Einspruch erhoben wird und es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt.

3.


und wir nun vorbestraft sind.


Nein. So oder so ist man nach einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (ob gerichtlich oder außergerichtlich) NICHT vorbestraft.

technicsteufel
Inventar
#35 erstellt: 26. Sep 2006, 12:44
Es kann sein, dass das Verfahren bezahlt werden muss.
Eventuell eine kleine Geldstrafe.
Normalerweise wird aber nur ein Strieb kommen, dass das Ordnungsamt verständigt wurde und du die Kamera abholen darfst.
Und vorbestraft bist du nicht.
Warum auch? Bist du kriminell wenn du laut Musik hörst? Nein!
Hast du Leib und Leben anderer bedroht? Nein.
Und für schlechten Geschmack wird man noch nicht bestraft.

Also bleib mal ganz ruhig, und warte erst mal, bevor du zum Anwalt rennst.

cu
Berman
Inventar
#36 erstellt: 26. Sep 2006, 17:13
[quote="Schili"][quote]wo wir doch sowieso schon in einem hoffnungslosen Polizeistaat leben[/quote]

Das schriebst DU und nicht ICH... ..ich möchte nicht falsch zitiert werden..
[/quote]

Sorry, falsch zitiert. Mein Fehler. Aber ich denke du weisst um was es mir ging : Eben, dass obwohl in keinem Land weniger Polizeigewalt herrscht als bei uns noch nicht bedeuten muss, dass die Polizei top ist.


Unser lieber Threadersteller hat ein wenig laut auf der PA Anlage Musik gehört, und wurde von Studenten die selber gerne öfter mal lärmen sofort durch das auf den Plan rufen einiger Polizeibeamter eingeschüchtert. Die lärmenden Studenten findest du einige Postings weiter. Im übrigen kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand der sich in diesem Fall - berechtigterweise - ein wenig übertrieben angegangen fühlt *und diesen Thread eröffnet um Hilfe zu suchen* seinerseits stark alkoholisiert und aggressiv war (zum "Tat"zeitpunkt).
Aber das kann ich natürlich nicht wissen, vielleicht mag ja der Threadersteller dazu ein Statement abgeben.


Gruß,

Berman


[Beitrag von Berman am 26. Sep 2006, 17:28 bearbeitet]
FineARTS-fr34K
Schaut ab und zu mal vorbei
#37 erstellt: 28. Sep 2006, 11:35
Hi!

Also meine Rekorde:

1x Besuch von 2 SixPacks (VW T4), da musste ich den Mietertrag vorzeigen, nachts 21Uhr, aber mit einer Geldbuse wurde mir nicht gedroht!Mit den Schwarzen im Avatar!

1x Besuch von ca. 8 Nachbarn/2:00Uhr mit ansteigender Gewalt(die hams irgendwie nicht so mitn IQ bei mir im Haus), nach dem verlierens des Italien Spiels WM2006, war ich doch schon recht und naja war halt ein sehr trauriger Tag/Nacht! ...

Wolltsch nur mal so einwerfen!
technicsteufel
Inventar
#38 erstellt: 29. Sep 2006, 05:12
Wobei ich die nervigen Nachbarn für schlimmer erachte wie die Schnittlauchbündel

Die Nachbarn bleiben nämlich die Nachbarn, wärend die Trachtentruppe auch wieder verschwindet.

Aber nachts um 2 Uhr macht man auch keinen Krach, du Böser!
mzerok
Schaut ab und zu mal vorbei
#39 erstellt: 03. Okt 2006, 17:05
Es wurde eine Geldstrafe von 50€ und die Kasette der Kamera wurde gelöscht. Ziemlich happig dafür dass man nur zu laut war.
shiosai
Stammgast
#40 erstellt: 03. Okt 2006, 22:19

Berman schrieb:

Unser lieber Threadersteller hat ein wenig laut auf der PA Anlage Musik gehört, und wurde von Studenten die selber gerne öfter mal lärmen sofort durch das auf den Plan rufen einiger Polizeibeamter eingeschüchtert. Die lärmenden Studenten findest du einige Postings weiter.


Studenten zu verallgemeinern
ist zwar einfach aber nicht gerade förderlich. Wenn in einem Studentenheim im dritten Stock die radaumachenden Partystudenten wohnen, können ein Stockwerk drunter auch diejenigen wohnen, die dafür nichts übrig haben und unter dem Lärm leiden... (und ggf. sich öfters mal beschweren und die Polizei rufen).
Berman
Inventar
#41 erstellt: 03. Okt 2006, 23:06

shiosai schrieb:

Berman schrieb:

Unser lieber Threadersteller hat ein wenig laut auf der PA Anlage Musik gehört, und wurde von Studenten die selber gerne öfter mal lärmen sofort durch das auf den Plan rufen einiger Polizeibeamter eingeschüchtert. Die lärmenden Studenten findest du einige Postings weiter.


Studenten zu verallgemeinern
ist zwar einfach aber nicht gerade förderlich. Wenn in einem Studentenheim im dritten Stock die radaumachenden Partystudenten wohnen, können ein Stockwerk drunter auch diejenigen wohnen, die dafür nichts übrig haben und unter dem Lärm leiden... (und ggf. sich öfters mal beschweren und die Polizei rufen).



Berman schrieb:
und wurde von Studenten die selber gerne öfter mal lärmen


Wo ist die Verallgemeinerung?

Es ging in diesem Fall speziell um eine Gruppe von Studenten, die sich aufgeregt, aber ihrerseits auch schon öfter erheblichen Lärm gemacht haben.

Du hast mich falsch verstanden. Kein Problem.

Gruß,

Berman


[Beitrag von Berman am 03. Okt 2006, 23:08 bearbeitet]
technicsteufel
Inventar
#42 erstellt: 15. Okt 2006, 13:40

mzerok schrieb:
Es wurde eine Geldstrafe von 50€ und die Kasette der Kamera wurde gelöscht. Ziemlich happig dafür dass man nur zu laut war.


Ein bischen Strafe muss sein!
Und ein Fuffi ist ja nun wirklich nicht all zu viel für ein paar Beamte mit Einsatzfahrzeug und Sachbearbeitung.

Da biste sogar richtig billig weggekommen!

technicsteufel
Inventar
#43 erstellt: 15. Okt 2006, 13:43
Moment einmal, war nicht "atomium" der Treadersteller?



Wo ist der denn abgeblieben?
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