Versicherungsfrage - brauche Hilfe!

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neubicolt
Inventar
#1 erstellt: 14. Nov 2006, 17:43
Moin

ich hatte im Juni nen Auffahrunfall, also mir ist an der Ampel im stehen jemand hinten drauf gefahren. Seine Versicherung hat den Schaden zu 100% anerkannt und beglichen. Nur ich war 2 Wochen krank geschrieben und saß zu HAuse (Diagnose Schleudertraume von 2 unabhängigen Ärzten). Jetzt hat der Versicherungsmensch mir 200€ Schmerzensgeld angeboten um das außergerichtlich zu regeln weil sein Gutachter nich aus der Knete kommt und sich diesbezüglich noch nichts getan hat! Ich finde das ein wenig frech! Wie is da jetzt die rechtslage, kann ich mir nen Anwalt nehmen? An sich muß er ihn ja bezahlen weil ich der Geschädigte bin oder? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Gruß
dertelekomiker
Inventar
#2 erstellt: 16. Nov 2006, 16:38

neubicolt schrieb:
Moin

ich hatte im Juni nen Auffahrunfall, also mir ist an der Ampel im stehen jemand hinten drauf gefahren. Seine Versicherung hat den Schaden zu 100% anerkannt und beglichen. Nur ich war 2 Wochen krank geschrieben und saß zu HAuse (Diagnose Schleudertraume von 2 unabhängigen Ärzten). Jetzt hat der Versicherungsmensch mir 200€ Schmerzensgeld angeboten um das außergerichtlich zu regeln weil sein Gutachter nich aus der Knete kommt und sich diesbezüglich noch nichts getan hat! Ich finde das ein wenig frech! Wie is da jetzt die rechtslage, kann ich mir nen Anwalt nehmen? An sich muß er ihn ja bezahlen weil ich der Geschädigte bin oder? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Gruß


Den Anwalt musst Du natürlich zuerst auf Deine Kappe nehmen.

Ich würde die Versicherung mit dem Verweis auf das unten stehende Urteil und der Androhung, ggf. einen Anwalt einzuschalten, dazu auffordern, Dir ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 EUR zu zahlen.


AG Dillingen
1999-08-26
2 C 486/99
Rechtsbereich/Normen: § 847 BGB
Einstellung in die Datenbank: 2003-09-25
Bearbeitet von: Lars Breuer
Quelle: DAR
Schmerzensgeldhöhe bei leichtem Schleudertrauma

Bei einem HWS-Schleudertrauma mit leichter Brust- und Lendenwirbelsäulenprellung, das drei ärztliche Behandlungen erfordert und zu einer 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von 12 Tagen führt, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 DM angemessen.

Quelle: www.ratgeberrecht.de
Spezi_Ffm
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 16. Nov 2006, 16:57
Wenn Du willst kann ich mal bei uns fragen, ich arbeite zwar bei ner Bank, aber das ist eine Tochter von einer Versicherung.
neubicolt
Inventar
#4 erstellt: 17. Nov 2006, 17:19
Das wär nett!! Ich hab auch ma mit son nem Berater gesprochen, der meinte wenn die Ansprüche begründet sind muss die gegnerische Versicherung zahlen, stimmt das?
Stones
Gesperrt
#5 erstellt: 23. Nov 2006, 15:56
Hallo

Erstmal ist die Schuldfrage ja ganz eindeutig.
Der andere muß zahlen.
Was das Schmerzensgeld betrifft, würde ich mir einen
Anwalt nehmen, den Du respektive Deine Rechtsschutzversicherung erst einmal auslegen mußt, was
das Finanzielle betrifft.Nur ein Anwalt kann Dich über die
Höhe des Schmerzensgeldes beraten. Was Bekannte oder
Freunde meinen, ist reine Spekulation und hilft Dir nicht weiter. Die Kosten für den Anwalt wirst Du anschließend
von der Gegenpartei zurückerstattet bekommen, da wie gesagt die Schuldfrage eindeutig ist.
200 Euro halte ich ebenfalls für viel zu niedrig.
Vielleicht kannst Du noch mal bei Deiner Krankenkasse
nachfragen, wie es mit der Höhe des Schmerzengeldes
aussieht, die Mitarbeiter müßten Erfahrungswerte haben.
Dann kann man sich gegebenenfalls den Weg zum Anwalt ersparen.

Gruß

Stones


[Beitrag von Stones am 23. Nov 2006, 16:25 bearbeitet]
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