Käuferrecht (Kassenbon)

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fischmeister
Inventar
#1 erstellt: 22. Nov 2006, 22:41
Folgendes Problem: Habe kürzlich zwei identische Jacken innerhalb weniger Tage beim selben Händler gekauft; sie unterscheiden sich nur in der Farbe. Beide Kassenbons hatte ich aufbewahrt.

Eine der Jacken hat sich bei der ersten Wäsche kräftig verfärbt, also habe ich einen der beiden Kassenbons geschnappt, den anderen (leider unwiderruflich) weggeworfen und habe die Jacke reklamiert.

Der Händler erkennt meine Reklamation nicht an, weil ich dummerweise den Kassenbon zur falschen Jacke mitgebracht habe. Anhand des Kassenbons war es für mich unmöglich, auf die Farbe der Jacke zu schließen; der Händler konnte jedoch anhand der Beleg-Nummer erkennen, um welche Jacke genau es sich handelte.

Muss ich das jetzt unter "dumm gelaufen" verbuchen oder sieht irgendwer vielleicht doch eine Chance? Der Händler ist leider überhaupt nicht kompromissbereit.
surroundkeller
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 23. Nov 2006, 15:52
Moin,

tja wirklich nicht kulant, aber bei dir eben Tatsache.

Wenn er anhand der ArtNr. die andere Jacke erkennt hast du leider Pech.

Wenn du per EC Karte bez. hast sind evtl beide Abbuchungen drauf?

Sonst nützt es leider nix und du könntest mit einem Sockenbon kommen ist eben auch ein anderer Artikel.......

Gruß
fischmeister
Inventar
#3 erstellt: 23. Nov 2006, 18:27
Nö, habe leider bar bezahlt (was ich mir ab sofort schleunigst abgewöhnen werde). Irgendwann erwische ich hoffentlich mal den Geschäftsführer persönlich und kann an seine Kulanz appelieren. Wie sagte die Mitarbeiterin so schön: "Ist mir schon klar, dass Sie die Jacke bei uns gekauft haben; die gibt´s schließlich fast nur bei uns. Aber mit dem falschen Bon kann ich nichts machen ... "
andisharp
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 23. Nov 2006, 18:36
Es ist natürlich Unsinn, dass man den Kassenbon vorlegen muss, wenn es auch so problemlos möglich ist, die Herkunft der Jacke zu beweisen, denn hier geht es um die gesetzliche Sachmangelhaftung. Im Gesetz steht nichts von Kassenbons. Ich würde diesen Laden in Zukunft meiden und auch meinen Bekannten von dieser fragwürdigen Praxis berichten.
surroundkeller
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 23. Nov 2006, 19:03

Ich würde diesen Laden in Zukunft meiden und auch meinen Bekannten von dieser fragwürdigen Praxis berichten.


Und dem Chef berichten das du dieses tun wirst wenn....
Dipak
Inventar
#6 erstellt: 24. Nov 2006, 12:25
beispiel dazu:

vor ein paar jahren hatte ich mir einen kleinen knirps regenschirm gekauft, nach eineinhalb monaten war er kaputt..

natürlich hatte ich den kassenzettel nicht aufbewahrt, ich meine ein regenschirm..

ich hatte das teil schon abgeschrieben, als eines tages mein vater nach hause kam und mir nen neuen schirm in die hand drückte mit den worten:
"siehst du, man muss es nur richtig versuchen mit ein bisschen überzeugung. ich habe heute im manor deinen schirm austauschen lassen."

ich stand völlig verwirrt da und antwortete: "äähm, du paps.. ich habe den aber in der epa gekauft!"

allerdings dürfte sein etwas höheres alter da auch eine gewisse rolle gespielt haben, was die glubwürdigkeit betrifft. nähme mich wunder ob ich auch damit durchgekommen wäre..

sellinghausen
Stammgast
#7 erstellt: 24. Nov 2006, 17:08
Hallo

Kleiner Beitrag von mir:

Hab gestern mal mit der Schwester von meiner besseren Hälfte gesprochen,da diese im Einzelhandel arbeitet.

Und siehe da, eine wirklich interessante Antwort.

Theoretisch ist jedes Geschäft in dem genau dieser Artikel zu kaufen ist, dazu verpflichtet diesen auch zurückzunehmen, auch ohne Kassenzettel.
Da man aber ja in einem Geschäft (günstiger) Einkaufen und den Artikel dann woanders "zurückgeben" könnte, lassen sich die Geschäfte da halt nicht drauf ein. Ohne Kassenzettel geht da meist nur was auf Kulanz, obwohl sie eigendlich den Artikel zurücknehmen müssten.
dertelekomiker
Inventar
#8 erstellt: 24. Nov 2006, 19:28

sellinghausen schrieb:

Theoretisch ist jedes Geschäft in dem genau dieser Artikel zu kaufen ist, dazu verpflichtet diesen auch zurückzunehmen, auch ohne Kassenzettel.


Das ist, mit Verlaub gesagt, Blödsinn. Es gibt lediglich einige Hersteller, die ihre Vertriebspartner aus Kulanzgründen dazu anhalten, dies zu tun. Dann bekommt aber auch der Händler, der getauscht hat, die Ware vom Hersteller ersetzt.

Das hat aber rein gar nichts mit dem für die Verkäufer verbindlichen Gewährleistungsrecht zu tun.
fischmeister
Inventar
#9 erstellt: 24. Nov 2006, 22:06
Na also, es hat doch noch geklappt!

Beim heutigen vierten Anlauf mit einigen neuen Argumenten und zwei Freunden, die energisch als "Kauf-Zeugen" aufgetreten sind, hat der Laden meine Reklamation schließlich doch noch akzeptiert. Vermutlich bin ich denen mittlerweile schlicht und einfach auf die Nerven gegangen. Und diesmal haben wir zu dritt ordentlich für Aufsehen bei der Kundschaft gesorgt ...

Irgendwie hat mich die Geschichte entfernt an den "Parrot Sketch" von Monty Python erinnert.

Vielen herzlichen Dank für eure tollen Tipps - ihr seid klasse!!!
andisharp
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 24. Nov 2006, 22:23
Wie, lag die Jacke auch tot im Käfig?
fischmeister
Inventar
#11 erstellt: 24. Nov 2006, 23:09

andisharp schrieb:
Wie, lag die Jacke auch tot im Käfig? :D




Nicht ganz, aber der Schluss-Satz passte perfekt: "If you want to get anything done in this country, you´ve got to complain ´till you´re blue in the mouth!"

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