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Trotz 2 facher Reperatur, Fehler nicht behoben - was kann ich machen?+A -A |
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Autor |
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TheSoundAuthority
Inventar |
13:14
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#1
erstellt: 04. Jan 2007, |
Hi, eines meiner Geräte war jetzt 2 mal in Reperatur, fehler ist jedoch bisher nicht behoben (immer der gleiche natürlich). Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? (Gerät ist 1 1/2 Jahre alt) Bekomm ich den vollen Kaufbetrag wieder zurück? Viele Grüße, Johannes ![]() |
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SorcierDobscurite
Hat sich gelöscht |
01:17
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#2
erstellt: 05. Jan 2007, |
Ja das ist sinn und Zweck der Garantie, allerdings liegt die Beweispflicht nach einem Jahr beim Käufer. D.h. du musst nachweisen dass das Gerät von alleine und nicht durch unsachgemäßes Behandeln kaput gegangen ist. Allerdings wird ein seriöser Laden dir diese Mühe ersparen und dir das Geld so geben. [Beitrag von SorcierDobscurite am 05. Jan 2007, 01:18 bearbeitet] |
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xutl
Inventar |
01:20
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#3
erstellt: 05. Jan 2007, |
Hast Du die Reparatur bezahlt, oder war das eine Garantieleistung? Wann war die 1. Rep? |
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TheSoundAuthority
Inventar |
01:30
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#4
erstellt: 05. Jan 2007, |
Musste keine Rep. bezahlen, beide Reperaturen fanden gleich hintereinander statt, da Gerät bei wiederlieferung nicht funktionierte. Insg war das Gerät jetzt 12 Wochen weg. 6 Wochen, dann wieder in etwa 6 Wochen! |
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xutl
Inventar |
01:32
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#5
erstellt: 05. Jan 2007, |
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Delta8
Stammgast |
01:51
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#6
erstellt: 05. Jan 2007, |
Da Du überhaupt nichts zahlen musstest gehe ich davon aus, dass die Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung (ehemalige Gewährleistung) erfolgten, hier liegt die Beweislastumkehr bei 6 Monaten. Auch ist davon auszugehen, dass wenn die Nachbesserung am selben Teil erfolgte, sich nach jeder Nachbesserung die Haftung verlängerte. Nach dem nun 2. fehlgeschlagenen Versuch kannst Du vom Vertrag zurücktreten, musst allerdings für Nutzungsvorteile aufkommen (wie sich diese bei einem Verstärker auch immer definieren mögen) Ansonsten müsste man erstmal die Garantieleistungen des Herstellers einsehen, welchen Umfang diese überhaupt haben - selten, dass ein Hersteller bei einer Garantieleistung noch alle Kosten übernimmt. Oft versuchen sie mit ihren Garantieleistungen unter denen der gesetzlichen Pflichten zu bleiben. Aber wenn Du xutls Frage beantwortest gibt es sicher noch mehr dazu, ich denke, er will auf das Selbe hinaus ![]() |
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TheSoundAuthority
Inventar |
01:52
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#7
erstellt: 05. Jan 2007, |
Erste mal hab ich ihm im Oktober abholen lassen! |
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xutl
Inventar |
10:47
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#8
erstellt: 05. Jan 2007, |
Du bist doch kein Neuling hier. ![]() Da wundert es mich schon, daß ich Dir das, was jetzt kommt schreiben muß: ![]() Duhast ein Problem und möchtest von uns einen Rat. nop, wenn wir das nicht wollten, wären wir nicht hier ![]() NUR: Um Dir fundiert raten zu können, benötigen wir vernünftige Infos! In Deinem Fall eine chronologische Aufstellung, was passiert ist. etwa: DVD-Player, Typ: tu mich ne disk rein gekauft am 1.1.1111 bei 123 da haste mich am 2.2.2222 1. Defekt: das teil spricht nicht mehr mit mir am 3.3.3333 zum Verkäufer am 4.4.4444 zurück nix bezahlt immer noch nicht in Ordnung, spricht zwar wieder mit mir, aber mault mich nur noch an am 5.5.5555 zum 2. mal zum Verkäufer am 6.6.6666 zurück wieder nix bezahlt immer noch nicht in Ordnung, spricht endgültig nicht mehr mit mir und steckt mir ständig die Zunge (Disk-Lade) raus. Damit kann man was anfangen und Dir einen vernünftigen Rat geben. Selbstredend nur einen Rat, keine Zusicherung, daß das so auch läuft! Aber Du hast Glück! Ich habe zu Weihnachten eine neue Kristallkugel bekommen und die muß ich ja mal ausprobieren und mit ihr üben. Nehm ich doch einfach Dein Problem ![]() ![]() Los geht´s: für mich sieht das so aus du hast dir vor eineinhalb jahren irgendein technisches gerät zugelegt welches eineinvierteljahr problemlos funktioniert hat dann trat ein defekt auf wegen dem das teil oktober zweitausendundfünf zur reparatur mußte nach sechs wochen hast du das teil zurückbekommen bezahlen mußtest du nix nur war das teil immer noch nicht wieder in ordnung weshalb es wieder für sechs wochen in reparatur ging auch der zweite versuch brachte nix das teil ist immer noch kaputt bezahlen mußtest du wieder nix aus meiner sicht sieht das so aus das teil ist nach den sechs monaten gewährleitung bzw sachmängelhaftung in denen du dem verkäufer nix nachweisen musst kaputt gegangen der verkäufer hat dir im rahmen einer garantie was man durchaus auch als kulanz verstehen könnte zweimal versucht das teil zu reparieren leider ohne erfolg man kann jetzt durchaus auf dem standpunkt stehen dass der verkäufer damit deinen nachweis dass das teil den defekt bereits in den ersten sechs monaten gehabt hat akzeptiert hat und damit dein teil der erweiterten sachmängelhaftung unterliegt und dir ein wahlrecht zusteht das teil gegen erstattung des kaufpreises zurückzugeben oder eine preisminderung er und unter umständen ein gericht könnten das aber anders sehen mein tip geh zu deinem händler und versuch das teil gegen ein anderes umzutauschen ich persönlich würde einen vernünftigen aufpreis akzeptieren da du das teil ja eineinviertel jahr genutzt hast und die geräte jetzt in der regel zum gleichen preis mehr können wie hoch der aufpreis ist den ich akzeptieren würde weiß ich nicht kenne ja dein gerät nicht ist aber deine entscheidung und hängt auch von deinem verhandlungsgeschick ab alternativ kannst du dich auch direkt an den hersteller wenden sollte dein verhandlungsgeschick ähnlich ausgeprägt sein wie dein mitteilungsbedürfnis sehe ich allerdings etwas dunkel für dich Liest sich doch ganz einfach, oder? ![]() Das ist die Analogie zu deinem Fragestil. Wenn Du vernünftig eine Frage stellst, ist eine Antwort wie oben in Fließtext, auch wenn sie freiwillig gegeben wird, eine Frechheit. Sowas tut man auch nicht als Reaktion. Hier ist das mal eine Ausnahme, da Übertreibung anschaulich macht. ![]() Der Inhalt ist aber ernst gemeint und aus meiner Sicht in Ordnung. |
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