Paket angekommen - Gerät beschädigt

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ErSelbst
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 05. Jan 2007, 09:08
Hi

hab über audiomarkt.de aus Italien einen Verstärker bestellt (privat). Das Paket ist angekommen, dürfte aber auf dem Weg runtergefallen sein. Der Verstärker ist auf jeden Fall beschädigt, Kante angeschlagen, Frontplatte verschoben usw.

Bin nun zur Post und der Fall wurde aufgenommen. Das Paket inkl. Verstärker durfte ich aber wieder mitnehmen. Die haben nur den Wert der Ware und meine Kontonummer notiert.

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt bzw. weiß jemand wie das jetzt abläuft?

Gruß
ErSelbst
Holzöhrchen
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 05. Jan 2007, 11:38
Was hat denn der Postmensch gesagt, wie's jetzt weitergeht?
ErSelbst
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 05. Jan 2007, 11:48
Na ja, er meinte das wird an die Zentrale weitergeleitet. Was dann genau passiert wusste er nicht. Aber er meinte dass mir der Wert quasi ausbezahlt wird. Deshalb musste ich die Kontonumemr angeben. Aber wer das jetzt übernimmt, unsere Post oder die italienische, wusste er auch nicht. Wahrscheinlich werden die sich das ausmachen wer wieviel übernimmt. Ich hoffe nur, dass sie nicht eine pauschale Summe ausbezahlen, so als Entschädigung. Weil der Verstärker funktioniert nicht richtig. Ich hab ihn zwar angesteckt und kurz laufen lassen, aber es riecht ganz komisch raus nach verbrannt. Wahrscheinlich ist da was gebrochen, Platine oder so, und daher ist das Gerät als defekt zu betrachten.
armindercherusker
Inventar
#4 erstellt: 05. Jan 2007, 11:49
Moin DuSelbst !

Normalerweise beurteilt jetzt ein Zuständiger, ob die Ware sachgerecht verpackt war um den Transport schadlos zu überstehen.
( "Falltest" gemäß Bestimmungen des Transportunternehmens )

Hiervon hängt ab, ob und wieviel Schadensersatz gezahlt wird.

Gruß . . und Good Luck !
aloitoc
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 05. Jan 2007, 12:09
Hallo!

Sehr unangenehm.
Ist mir auch schonmal passiert, lief aber so dass die das Paket behalten haben und zur Prüfstelle der Post nach Darmstadt gesandt haben. Von da kommt es nach einer Woche wieder mit der schriftlichen Aussage ob das gemäß den Transportbedingungen verpackt war und somit die Transportversicherung greift, oder nicht.

Das wird kein Spaß, check mal deinen Rechtschutz
Heiliger_Grossinquisito...
Inventar
#6 erstellt: 05. Jan 2007, 12:14
Hatte ich auch schonmal. War ne POAT2 von Denon, ne nette kleine Endstufe.

Hab ich jemandem zugeschickt, und dort kam sie total verwunden an, sie stand also nur noch auf zwei Beinen, vorne rechts und hinten links, das Gehäuse war total verdreht.

Und da gehört ganz schön Kraft dazu, das Teil hatte 3 oder 4mm massive Frontplatte, doppelte Geäusewandung (Stahlblech und Kupfer) und dreifachen Boden soweit ich noch weiß.

Die 1600DM warn für den Arsch, Post sagte nur "Keine Originalverpackung, kein Ersatz". Da half kein Biegen und kein Brechen.

Wenn Dein Verstärker originalverpackt war, kommen sie aber um Schadensersatz nicht herum. Die Originalverpackung ist so ausgelegt das sie bei sachgemäßem Transport ausreichenden Schutz bietet.


[Beitrag von Heiliger_Grossinquisitor am 05. Jan 2007, 12:16 bearbeitet]
ErSelbst
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 05. Jan 2007, 12:28
Das hat mich auch gewundert, dass die das Paket nicht behalten haben...

--

Ach, gerade einen Anruf erhalten von meiner Post. Jetzt meinte der nette Herr, ich möge das Paket bitte doch wieder vorbeibringen. Dachte ich doch, das muss ja begutachtet werden. Und auch einen Auszug von der Überweisung wo die Summe und der Empfänger ersichtlich ist.

Na das wird ja noch lustig. Aber wenn es nicht richtig verpackt war, dann ist doch der Versender dafür veranwortlich? Ich werd das sicher nicht so hinnehmen.

Und danke für den Beistand
Stullen-Andy
Inventar
#8 erstellt: 05. Jan 2007, 13:41
aus erfahrung sage ich mal, das du von unserer Post nichts bekommst !

Und ob du dich mit dem Verkäufer gütlich einigst, das ist auch meisst fraglich!

wirst es wohl als "Lehrgeld" nehmen müssen!
Amin65
Inventar
#9 erstellt: 05. Jan 2007, 14:35
Eine interessante Frage ist noch ... wie wurde das Paket vom Versender versichert und welcher Schaden ist wie abgedeckt? Das sollte vielleicht erst einmal geklärt werden, bevor man sich in wilde Spekulationen begibt!


Grüße, Amin


[Beitrag von Amin65 am 05. Jan 2007, 14:37 bearbeitet]
ErSelbst
Schaut ab und zu mal vorbei
#10 erstellt: 05. Jan 2007, 16:22
Das Paket ist bis 1500 Euro versichert. Allerdings bleibt von der Post zu klären, ob es ordnungsgemäß verpackt wurde usw.
Amin65
Inventar
#11 erstellt: 05. Jan 2007, 18:27

ErSelbst schrieb:
Das Paket ist bis 1500 Euro versichert.


Gegen was? Meist nur gegen Verlust, aber ein Transportschaden geht oft zu den eigenen Lasten. Da würde ich mal genau nachlesen.


Grüße, Amin
Jazzy
Inventar
#12 erstellt: 05. Jan 2007, 19:42
Hi!
Für Transportschäden ist der Versender zuständig.Da der in Italien sitzt,wünsche ich viel Glück!
Bastler2003
Inventar
#13 erstellt: 05. Jan 2007, 20:04

Jazzy schrieb:
Hi!
Für Transportschäden ist der Versender zuständig.Da der in Italien sitzt,wünsche ich viel Glück!



Hallo!

Für Transportschäden ist bei bei Privatpersonen der Empfänger verantwortlich.
Nur bei gewerblichen Verkauf haftet der Verkäufer.

Das sind meine Informationen.

Wo hast Du Deine her?


MfG
Delta8
Stammgast
#14 erstellt: 05. Jan 2007, 20:09
Nach deutschem Recht ist bei privaten Geschäften der Gefahrenübergang an den Käufer bei der Übergabe an diesen oder das versendende Unternehmen - geht es da verloren hat der Käufer Pech, oder die Versicherung (sofern vorhanden) des Versenders springt ein. Dafür müssen aber nette Voraussetzungen erfüllt sein, was zB die Verpackung angeht (Sturz mit freiem Fall...)
xutl
Inventar
#15 erstellt: 05. Jan 2007, 20:15

Heiliger_Grossinquisitor schrieb:
Wenn Dein Verstärker originalverpackt war, kommen sie aber um Schadensersatz nicht herum. Die Originalverpackung ist so ausgelegt das sie bei sachgemäßem Transport ausreichenden Schutz bietet.


Stimmt leider nicht!

Die Originalverpackung ist für PALETTENVERSAND gedacht.
Für sagen wir mal Postversand gelten andere Regeln.
Eine davon ist:
Das Teil muß so gut verpackt werden, daß das Paket einen Sturz aus 80cm Höhe auf Beton überlebt.
--können auch 90cm sein, weiß ich nicht so genau
Delta8
Stammgast
#16 erstellt: 05. Jan 2007, 20:51
Die OVP lässt zudem meistens auch Rückschlüsse auf den Inhalt zu - auch das darf nicht sein.
gürteltier
Inventar
#17 erstellt: 05. Jan 2007, 21:32
also ich habe da leider auch schon meine erfahrungen machen müssen. hatte mal bei ebay ne große parasound endstufe für 350€ geschossen. hab mich noch total über den super preis gefreut. als das paket dann kam, sah von aussen alles ok aus. als ich es dann aber aufgemacht hatte, überkam mich das grauen. der verkäufer hatte das 26kg monster einfach in den karton gestellt, rechts und links etwas styropor ran und das wars! und so sah die stufe dann auch aus: kühlrippen verbogen, bodenplatte krum, schrauben raus gerissen etc. aber oh wunder, sie funktioniert noch. ich also mit dem verkäufer kontakt aufgenommen und den sachverhalt geschildert. er war sich keiner schuld bewusst, seiner meinung nach war die verpackung mehr als ausreichend. also zur post und transport schaden angemeldet. und was hat die post gesagt? - lange rede kurzer sinn: die verpackung wäre absolut unzureichend, da gibts kein geld. ok, ich mich wieder mit dem verkäufer unterhalten, der ist sich aber bis heute keiner schuld bewusst. also hatte ich die wahl, einen kleinen rechtsstreit anzufangen, oder das ding selbst zu reparieren. und genau das habe ich dann auch getan.

seit dem bin ich um eine (unangenehme) erfahrung reicher.

gruß
gürteltier
Inventar
#18 erstellt: 05. Jan 2007, 21:34

Delta8 schrieb:
Die OVP lässt zudem meistens auch Rückschlüsse auf den Inhalt zu - auch das darf nicht sein.


wie soll ich das bitte verstehen?
Delta8
Stammgast
#19 erstellt: 05. Jan 2007, 21:36
@ Gürteltier

Zumindest in den alten AGB der Post stand drin, dass die Verpackung keine Hinweise auf den eventl. wertvollen Inhalt bieten draf, also neutral sein muss, was das angeht.
andisharp
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 05. Jan 2007, 21:39
Da hilft nur, solche Sachen als Sperrgut zu verschicken. Wenn aber der Verkäufer unzureichend verpackt, nützt auch das nichts. Hat mich die Frontplatte eines McIntosh MX112 gekostet, die Post hat nichts gezahlt. Wenigstens hat mir der Verkäufer 200 Euro erstattet.
noco
Inventar
#21 erstellt: 05. Jan 2007, 21:41

Delta8 schrieb:
@ Gürteltier

Zumindest in den alten AGB der Post stand drin, dass die Verpackung keine Hinweise auf den eventl. wertvollen Inhalt bieten draf, also neutral sein muss, was das angeht.


Hi,

die meisten Internetversendet verschicken die Wahre doch im Originalkarton ohne Umverpackung. Gilt das für die nicht?


Gruß,
Nico.
xutl
Inventar
#22 erstellt: 05. Jan 2007, 21:55
Für gewerbliche Versender gelten andere Regeln als für private.
Details kenne ich nicht alle.
Ein wichtiger Unterschied ist der, daß der gewerbliche Versender dafür haftet,daß Du die Ware auch wirklich erhälst.
Der private schuldet Dri nur eine Übergabe an ein Transportunternehmen. Ab da bist Du verantwortlich.
Allerdings ist der private für eine geeignete Verpackung verantwortlich.
GENAU DA liegt der Sprengstoff
baerchen.aus.hl
Inventar
#23 erstellt: 09. Jan 2007, 08:30
Moin, Moin

Beim Verkauf/Kauf haben private und gewerbliche Käufer/Händler grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Grundsätzlich heißt aber immer es gibt Ausnahmen. Z.B. den Gewährleistungsausschluß für Privatleute. Dieser muß aber ausdrücklich vereinbart werden, sonst müssen Privatleute genauso haften wie gewerbliche Händler!!

Der entscheidende Punkt wer bei der Abwicklung eines Kaufs für einen Schaden aufkommen muss, ist der Erfüllungsort des Vertrages. Am Erfüllungsort findet der Gefahrenübergang statt. Der Erfüllungsort kann frei vereinbart werden. Wenn nichts vereinbart wird, ist der Erfüllungsort der Standort des Verkäufers. Der Verkäufer ist gesetzlich nicht verpflichtet die Ware zu versenden. Im Gegenteil der Käufer ist gesetzlich zur Warenübernahme am Erfüllungsort verpflichtet Ausnahme: ausdrücklicher Versandhandel. Ebay ist übrigens ein Auktionshaus und kein Versandhandel!Das Fernabgabegesetzt greift nur, weil das ganze im Internet stattfindet.

Versendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Ware, geht die Gefahr im dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt. Beim Versandauftrag an den Verkäufer sollte daher auch immer ausdrücklich die sachgerechte Verpackung beauftragt werden. So wird das Verpacken zum Einzelgeschäft unabhängig vom Kauf für das der Verkäufer das Risiko trägt. Ohne diese ausdrückliche Beauftragung geht auch das Verpackungsrisiko bei der Übergabe an Transporteur auf den Käufer über.
Das sachgerechte Verpacken der Ware ist bei Ebay übrigens eine Geschäftsbedingung. Wird die Ware beim Transport wegen unsachgemäßer Verpackung beschädigt, geht dies zu Lasten des Verkäufers!! Beispiel H&I hat einen Online und einen Ebay-Shop. Im Onlineshop sollte die sachgerechte Verpackung beauftrag werden. Im Ebay-Shop ist sie Geschäftsbedingung. So kann es beim gleichen Händler bei der gleichen Ware u.U. zu völlig verschiedenen Situationen kommen

Anders sieht es mit sogenannten Platzgeschäften aus. Geschäfte in denen Verkäufer und Käufer geografisch so nah beieinander sind, dass man sagen kann, sie haben den gleichen Standort. Ist es in dieser Situation üblich das Waren dem Kunden ins Haus gebracht werden z.B. Möbel, so liegt eine Bringschuld des Verkäufers vor und der Erfüllungsort liegt beim Käufer (es sei denn, es handelt ausdrücklich um Mitnahmeware)

Beispiele:

A kauft bei R am gleichen Ort ein Fernsehgerät und bezahlt es bar. Das Gerät soll am nächsten Tag geliefert werden. In der Nacht wird bei R eingebrochen und das Gerät geklaut. Das Risiko liegt noch bei R A kann das Geld zurückfordern

A aus Hamburg kauft bei B aus München einen Fernseher. B bringt den Apparat nachweisbar ordnungsgemäß zum Versand, dieser kommt aber nie bei A an. Das Risiko liegt bei A und A muß zahlen

A kauft bei B einen Verstärker und beauftragt B mit der sachgerechten Verpackung und dem Versand. Auf dem Transport kommt es zur Beschädigung der Ware weil die Verpackung nicht sachgemäß war. Das Risiko liegt bei B und A kann die Annahme verweigern. Jedoch greifen jetzt auch die Rechte/Pflichten zur Nachbesserung. Erst wenn diese nicht fruchten kann eine Wandlung (Rückabwicklung)durchgeführt werden

Gleiche Situation Verpackung jedoch sachgerecht. Risiko bei A und A muß zahlen. In wie weit der Transporteur in Regress genommen werden kann, ist Sache von A

A kauft bei B einen Teppich. Erfüllungsort ist vertraglich die Wohnung von A. Auf dem Weg zu A verunglückt B. Auto und Teppich verbrennen. Pech für B A muß nicht zahlen, da die Ware noch nicht übergeben war.

Noch ein Hinweis, gerade auch wichtig bei Ebay. Privatpersonen können Rücknahme und Gewährleistung ausschließen. Dies gilt aber nur für mangelfreie Ware. Ware die offensichtlich schon vor dem Transport defekt war, aber als in Ordnung verkauft wurde oder nicht der Beschreibung entspricht, darf selbstverständlich zurückgegeben werden. Kann der Verkäufer nicht nachbessern, d.H. die vereinbarte Ware im vereinbarten Zustand liefern oder die gelieferte Ware reparieren. Kann auch hier eine Wandlung durchgeführt werden. Die Beweislast das die Ware vor dem Transport i.O. war liegt seit kurzem übrigens beim Verkäufer!!

Noch etwas. Wenn im Kaufvertrag etwas vereinbart wird, das dem Käufer gegenüber den allg. Geschäftsbdingungen des Verkäufers einen Vorteil verschafft gilt der Kaufvertrag!!
Beispiel: Ein Händler verkauft A seine Ware incl. Lieferung "frei Haus" Aber beim Versand geht die Ware bei einem Unfall auf der Autobahn irreparabel zu Bruch. Bei dieser Situation kann der Verkäufer sich nicht darauf berufen, das in den AGB's als Erfüllungsort "immer der Sitz des Verkäufers" steht. Diese AGB wird durch die Lieferbedingung "frei Haus" im Einzelvertrag aufgehoben! Der Erfüllungsort ist die Haustür des Käufers. Dies bedeutet aber: fällt die Ware bei der Lieferung in einem Mehrfamilienhaus die Treppe runter und geht kaputt, liegt das Risiko schon beim Käufer. "Frei Haus" bedeutet nicht "frei Wohnung"! Bei "frei Haus" ist der Lieferant auch nicht verplichtet die Ware in den 4. Stock zu tragen! Denn wenn es zum Bruch im Treppenhaus kommt, muß der Käufer wie gesagt zahlen, kann aber den Transporteur in Regress nehmen, weil er den Schaden verursacht hat.

Entscheidend ist hier das Wort "frei" welches das Transportrisiko zu 100% dem Verkäufer zuweist. Steht im Vertrag aber nur Preis incl. Lieferung ins Haus, ist der Erfüllungsort beim Verkäufer und das Transportrisiko beim Käufer!

Zusammenfassend kann man also sagen, immer genau darauf achten was im Kaufvertrag steht.

Gruß
Bärchen
bukowsky
Inventar
#24 erstellt: 09. Jan 2007, 09:22

baerchen.aus.hl schrieb:
Ebay ist übrigens ein Auktionshaus und kein Versandhandel!Das Fernabgabegesetzt greift nur, weil das ganze im Internet stattfindet.

habe noch so im Auge, dass ein Kauf via eBay nun gerade keine Auktion ist, sondern wie Versandhandel eingestuft wird.
sigma6
Inventar
#25 erstellt: 09. Jan 2007, 11:43
Hi,
@Bärchen; vielen Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen
Das bringt etwas Licht in´s Dunkel


MfG,

Ronny
Stones
Gesperrt
#26 erstellt: 18. Jan 2007, 10:12
Hey

Ich habe auch schon meine Erfahrungen bei der Post.
Schlimm ist nur, daß die sich ständig rausreden.
Entweder die Verpackung war nicht ordungsgemäß oder
sie war ordnungsgemäß, aber das Gerät war schon vorher defekt usw. Obwohl im Standartpaket bereits eine Versicherung von 500 Euro enthalten ist, greift diese nie, weil sich die Post immer schön rausredet.

Gelernt habe ich daraus:

Wenn man hochwertige Geräte, wie Verstärker usw.
kauft, bzw. verkauft, nicht verschicken oder schicken lassen, sondern persönlich abholen, um auf der sicheren
Seite zu sein.
Alles Andere ist viel zu riskant.

Gruß

Stones


[Beitrag von Stones am 18. Jan 2007, 10:14 bearbeitet]
youngurbanprofessional
Schaut ab und zu mal vorbei
#27 erstellt: 18. Jan 2007, 19:00
Da kann ich auch eine gute Story zum Besten geben: Vor einigen Jahren habe ich mir ne 16:9 Röhre für ca. 600 Euro geleistet. Mein Vater nahm damals das Paket entgegen ohne dass ihm groß was auffiel. Als ich abends heimkam und den Fernseher auspackte, sah das dann so aus:


Als ich mir dann mal die Packung angeschaut habe, fiel mir folgendes auf:


Scheinbar ist irgendein Held von DHL mit dem Gabelstapler reingefahren, kA. Mein erster Gedanke war, jetzt erwartet dich ne Menge Stress, da es ja ein zu sehender Transportschaden war, d.h. wenn man seine Unterschrift gibt, gehen quasi die Ansprüche flöten. Also erstmal ca. 1 Woche durch sämtliche Hotlines von DHL, DHL Express, etc telefoniert, die einen erzählen einen man soll bei der Post nen Schadensbericht abgeben, die anderen, man soll sich bei DHL Express melden. Nach einer Woche war ich dann bei ner Postfiliale mit sämtlichen Fotos, Bericht etc. Da ich den Fahrer kannte, der den Fernseher ausfuhr, konnte ich es sogar mit DHL regeln, dass sie die Versicherungssumme auszahlen. Ich regelte das noch mit dem Onlineshop, die holen den Fernseher ab und ich hab nurnoch auf mein Geld gewartet. Da der Shop ja der direkte Kunde von DHL ist, konnte DHL das Geld logischerweise nur an den Shop auszahlen der es dann wiederrum an mich auszahlen sollte.

Nach einer Woche ca. bekomme ich vom Shop mitgeteilt, dass er insolvent ist, Geld weg, Fernseher weg. Ich habe bei DHL angerufen und gefragt ob sie das Geld nicht direkt an mich auszahlen können. Das ging natürlich nicht.

Stattdessen zahlen sie es direkt in die Insolvenzmasse des Shops ein. Ich habe dann zur Sicherheit nochmal im Register nachgeschaut. Angemeldet habe ich die Forderung garnicht erst (bei 0-1% Quote)
Denson
Neuling
#28 erstellt: 22. Jan 2007, 22:08
Hallo,

Ich habe am 29.12.06 bei ebay einen LCD Fernseher Samsung LE32 R 72 B OVP für 670 Euro ersteigert + 25 Euro Versand.

Ich habe das Geld noch am selben Tag auf das Konto des Absenders über Pay Pal Überwiesen um das Teil so schnell wie möglich zu bekommen :).

Der Absender gibt das Paket am Montag darauf bei Hermes ab, doch dort wurde dann das Paket am nächsten Tag nicht vom Fahrer mitgenommen das es laut aussage zu groß ist. Naja dann hat der Absender den Fernseher zur Post gebracht um es dort mit DHL zu verschicken 05.01.07. Daraufhin habe ich auch die Paketnummer bekommen um das Paket zu verfolgen.

So es wurde dann als Sperrgut XXL verschickt, die Pakete liefert DHL in Hamburg aber nicht selber aus, sondern mit über eine Spedition namens GPL. Diese waren dann angeblich schon Zweimal bevor ich das Paket erhalten habe bei mir ohne eine Nachricht zu hinterlassen . Am Dienstag den 16.01.07 Habe ich das Paket dann um ca 20.20 Uhr entgegen genommen und habe mich gefreut wie ein kleiner Junge. Dann aber der schock ich mache das Paket auf und es ist nicht mehr der Fernseher drinnen sondern irgendwelche Dolby Boxen ich hätte fast einen Herzinfakt bekommen.

Habe dann natürlich sofort kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und der sagt er habe den Fernseher 100% abgeschickt. Ich dann also zur Post und habe eine Reklamation aufgegeben die sagen das es ca 3 Wochen dauert bis ich Informiert werde was nun passiert. Naja und nun warte ich ab. Es war leider eine Privat Person und kein ebay shop. Ich bin zum glück Rechtschutzversichert aber meine Anwältin meinte so etwas kommt öfter bei DHL vor und das ich mein Geld wohl voll von denen wieder bekomme.

Hat einer schonmal so etwas erlebt?
wäre echt nett wenn Ihr euch mal darüber äußern wüdet.

Mfg Denson
NICKIm.
Inventar
#29 erstellt: 23. Jan 2007, 17:50
Hallo miteiander, bin erstmal in diesem Thread DENSON Du Armer. Das bekräftigt meine Angst etwas mit Vorauszahlung im Web zu bestellen. Ich drücke Dir fest die Daumen das alles für Dich gut ausgeht. Kann es nicht sein, dass der Absender Dir die falsche Ware gesendet hat und nicht der Postdienst, die Schuld hierfür trägt? War es ein versicherter Versand, was bei Ebay nicht immer so ist, abhängig vom Verkäufer? Ich glaube, ich kaufe lieber in der Region zum Servicepreis und werde dort verhandeln. Danke für Deinen Hinweis. War drauf und dran am überlegen im Web zu bestellen ua. einen bestimmten auch Samsung, jedoch das was Du schreibst tut weh und mag ich nicht, Du Armer PROFESSIONELL Der Karton sagt echt Alles ALLEN trotzdem einen schönen Nachmittag aus der Schwalm Quellstadt in der Euregio Maas/Rhein


[Beitrag von NICKIm. am 23. Jan 2007, 17:53 bearbeitet]
Denson
Neuling
#30 erstellt: 23. Jan 2007, 23:50
Hallo,
Das der Absender etwas anderes in den Karton getan hat glaube ich nicht, ich mit ihm telefoniert und er hat mir gesagt das der Karton vorher ca 20 Kg. gewogen hat was ja auch bei der abgabe von der Post festgehalten wird.

Dieses wird ja jetzt unter anderem geprüft. Wenn es nicht stimmt kann ich per Anwalt gegen Ihn vorgehen. Das dauert zwar alles seine Zeit aber naja ich sag mal selber schuld und aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.

Der Versand war nur standard Versichert das sind 500 Euro.


Bis dahin wird halt kein HDTV geguckt, ging ja vorher auch.


[Beitrag von Denson am 23. Jan 2007, 23:53 bearbeitet]
baerchen.aus.hl
Inventar
#31 erstellt: 24. Jan 2007, 05:41
Hallo,

eine kleine Info zu Hermes. Es ist richtig, das man im Hermes Paketshop nur Pakete bis zu einer bestimmten Größe abgeben kann. Aber Hermes nimmt auch größere Pakete mit. Dies muß jedoch angemeldet werden (Internet)und das Paket wird dann sogar zu Hause abgeholt!

Gruß
Bärchen
armindercherusker
Inventar
#32 erstellt: 24. Jan 2007, 10:36

baerchen.aus.hl schrieb:
...eine kleine Info zu Hermes. Es ist richtig, das man im Hermes Paketshop nur Pakete bis zu einer bestimmten Größe abgeben kann. Aber Hermes nimmt auch größere Pakete mit. Dies muß jedoch angemeldet werden (Internet)und das Paket wird dann sogar zu Hause abgeholt!...
Ist bekannt.

Aber auch DHL macht das Gleiche ( sogar billiger ! ) : das ePaket bis 31,5 Kg für 12,90 Euro

( und am Postschalter sagte man mir, daß ich auch bis 31,5 KG in der Post aufgeben kann ( ca. 14 - 15 Euro ) )

Gruß
NICKIm.
Inventar
#33 erstellt: 24. Jan 2007, 11:19
Guten Morgen DENSON Das glaube ich auch nicht, dass er dies tat. Ein Anwalt ist immer der zeitlich letzte Weg. Ich wünsche Dir viel Glück und Deine Aussage bestätigt mir, dass ich nicht im Internet bestelle wenn es keine VorOrtInstallation gibt. Habe nun ein Hammerangebot als Servicepreis vom Händler für den Philips 37PF9631 der klasse sein soll: 1.599,--. Ist der gut? ALLEN einen schönen Tag aus der Euregio Maas/Rhein
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