Wenn sie wenigstens mal vorher fragen würden

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emsdet
Stammgast
#1 erstellt: 02. Mrz 2007, 20:13
Hallo liebe Leute,

irgendwie scheinen ja meine Angebotstexte meiner derzeitigen Artikel in der Bucht sehr gefragt zu sein.

Hab schon zwei gleiche Artikel entdeckt, bei denen mein Text fast 1 zu 1 übernommen wurde.

Wenn sie wenigstens mal vorher fragen würden. Melden kann man das auch nicht mehr, da Angebotstexte laut Ebay nicht als urheberrechtlich geschützt gelten. Ich glaub früher war das auch mal anders bei Ebay.

Dabei macht das erstellen so eines Textes wesentlich mehr Arbeit und verbraucht mehr Hirnschmalz, als das Knipsen eines Fotos, das aber geschützt ist.

So, wollte einfach mal kurz meinem Ärger etwas Luft verschaffen.

Viele Grüße

Detlef
fischmeister
Inventar
#2 erstellt: 02. Mrz 2007, 22:14
Schreib einfach eine hochtrabend formulierte Rechnung an die betreffenden Verkäufer mit der Androhung, dass du bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleitest. Habe ich schon öfters gemacht (bisher allerdings nur bei Bilder-Diebstahl), und ein paar Leute kriegen doch glatt Panik und zahlen ...
kölsche_jung
Moderator
#3 erstellt: 03. Mrz 2007, 03:11
berlidet schrieb:


da Angebotstexte laut Ebay nicht als urheberrechtlich geschützt gelten


das mag ebay so sehen, entspricht meines wissens aber nicht den tatsachen, da könnte man ja auch auszüge aus büchern etc. weiterverwenden.

stellt mE einen Verstoss gegen das UrhRG dar.

Problematisch kann es allerdings sein, wenn
mein Text fast 1 zu 1 übernommen wurde.
, insoweit wäre der Nachweis einer ungenehmigten Verwendung uU, je nach Abweichung schwierig.

lass eventuel deinen Anwalt die Rechnung schicken, natürlich mit strafbewährter Unterlassungserklärung.
klaus

p.s. wie bist du denen eigentlich draufgekommen?
emsdet
Stammgast
#4 erstellt: 03. Mrz 2007, 14:41
Hallo Klaus,

durch Zufall. Hab u.a. gerade diese beiden Artikel drin:

http://cgi.ebay.de/w...0086121324&rd=1&rd=1

http://cgi.ebay.de/w...0085715859&rd=1&rd=1

Um mal ein bischen auch die Preisentwicklung im Blick zu haben, schaue ich immer wieder mal bei Ebay nach klassischen Hifi-Geräten, insbesondere auch solchen, die ich selbst besitze oder mal besessen habe.

Bin dabei auf die hier gestoßen:

Äquivalent zu meinem ersten Link

http://cgi.ebay.de/w...0089975185&rd=1&rd=1

und zu meinem zweiten Link von oben:

http://cgi.ebay.de/w...0089580185&rd=1&rd=1

Wenn man selbst so einen Text verfasst hat, fällt einem gleich nach den ersten paar Worten die frappierende Übereinstimmung auf.

Viele Grüße

Detlef
Berman
Inventar
#5 erstellt: 03. Mrz 2007, 17:57
Da das Design des Angebots des "Textdiebs" viel stümperhafter ist als deines (ebenso sein Foto btw), bleibt dir nur noch zu hoffen, dass dein Gerät zuerst ins Auge fällt (was ich auch glaube).

Kenne das mit dem Textdiebstahl ebenfalls. Gibts da keine Präzedenzfälle?

Gruß,

Berman
kölsche_jung
Moderator
#6 erstellt: 03. Mrz 2007, 18:58

Wenn man selbst so einen Text verfasst hat, fällt einem gleich nach den ersten paar Worten die frappierende Übereinstimmung auf.


um das zu merken, muss man es noch nicht mal geschrieben haben, hab die texte nur überflogen, aber das reicht schon.


Gibts da keine Präzedenzfälle?


Präzedenzfälle gibt es im deutschen Rechtssystem übrigens nicht. Höchstens ähnlich gelagerte Fälle! (wir sind hier nicht bei L.A. law).

Ich werd anfang nächste Woche mal nen Kollegen anrufen, geht in seine Fachrichtung. werde dann umgehend posten.

Schönes WE

klaus
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