Erstattung der Versandkosten?

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sidius28
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 23. Mrz 2007, 11:29
Ich habe bei einem Online-Händler ein TV gekauft, welches ich nach 3 Tagen zurück gesendet habe.

Der Kaufpreis wurde mir erstattet, die Versandkosten in Höhe von 25,95 Euro aber nicht.

Kann man da was machen?
_axel_
Inventar
#2 erstellt: 23. Mrz 2007, 11:47
Ihn darauf hinweisen, dass dir die Erstattung nach Fernabsatzgesetz zusteht(*) und Du es ggf. einklagen wirst (Mahnbescheid).

(*) = Bei Waren, die über 40,- gekostet haben, was bei einem TV wohl zutreffen dürfte. Dass das Fernabsatzgesetz hier anwendbar ist, nehme ich einfach mal an (normaler Online-Kauf).

Gruß


[Beitrag von _axel_ am 23. Mrz 2007, 11:49 bearbeitet]
Neumie
Stammgast
#3 erstellt: 23. Mrz 2007, 12:23
Moin,

rechtlich stimmt das, man bekommt auch das Porto wieder. Ich würde aber ein wenig differenzieren wie der Kauf geplannt war. hast Du was gekauft um das mal auszuprobieren und warst nicht zufrieden, oder hat das Gerät einen Mangel? Im letzteren Fall ist es dein gutes Recht das Porto wieder einzufordern, wenns aber eher so zum testen war, oder man sich nicht sicher war ob das Gerät passt, wäre ich so fair und würde nicht den Händler fast 50 € Porto tragen lassen (der hat ja die Rücksendung vielleicht auch noch bezahlt), wenn man dessen Verkaufsdienste eigentlich nie sicher in Anspruch nehmen wollte, oder auf dessen Risiko sich die Sachen nach hause bestellt. ich finde für den Service, dass man die Sachen zurückschicken kann, kann man wenigstens das Porto tragen.

Henrik
sidius28
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 23. Mrz 2007, 12:42

Neumie schrieb:
Moin,

rechtlich stimmt das, man bekommt auch das Porto wieder. Ich würde aber ein wenig differenzieren wie der Kauf geplannt war. hast Du was gekauft um das mal auszuprobieren und warst nicht zufrieden, oder hat das Gerät einen Mangel? Im letzteren Fall ist es dein gutes Recht das Porto wieder einzufordern, wenns aber eher so zum testen war, oder man sich nicht sicher war ob das Gerät passt, wäre ich so fair und würde nicht den Händler fast 50 € Porto tragen lassen (der hat ja die Rücksendung vielleicht auch noch bezahlt), wenn man dessen Verkaufsdienste eigentlich nie sicher in Anspruch nehmen wollte, oder auf dessen Risiko sich die Sachen nach hause bestellt. ich finde für den Service, dass man die Sachen zurückschicken kann, kann man wenigstens das Porto tragen.

Henrik


Nun, das problem beim Onlinehändler ist, dass man sich das Gerät nicht anschauen kann, was ich im Geschäft schön erledigen kann. Aber bei mir hat das Gerät verschmort gerochen und da die nicht sofort austauschen, sondern erst prüfen und dann neues Gerät, habe ich mich für eine komplette Rückgabe entschlossen.
Neumie
Stammgast
#5 erstellt: 23. Mrz 2007, 13:31

sidius28 schrieb:

Nun, das problem beim Onlinehändler ist, dass man sich das Gerät nicht anschauen kann, was ich im Geschäft schön erledigen kann. Aber bei mir hat das Gerät verschmort gerochen und da die nicht sofort austauschen, sondern erst prüfen und dann neues Gerät, habe ich mich für eine komplette Rückgabe entschlossen.


das ist allerdings wahr. Sich erst das Gerät beim Händler anscheuen, und dann, wenn man sich sicher ist online kaufen ist ähnlich mies. In Deinem Fall ist es allerdings eh klar. ich würde auch direkt zurückschicken wenns ein Defekt ist. Selbst wenn man grundsätzlich bei dem Gerät bleiben will, ist es besser nochmal ein ganz neues zu bekommen.
In dem Fall auf Kohle ansprechen (Oder fragen ob man einfach beim nächsten kauf, der ja vielleicht kommt, auf Porto verzichtet...)!
_axel_
Inventar
#6 erstellt: 23. Mrz 2007, 13:42

Neumie schrieb:
(Oder fragen ob man einfach beim nächsten kauf, der ja vielleicht kommt, auf Porto verzichtet...)!

Wieso so umständlich?
1.) der nächste Kauf kommt nur vielleicht
2.) und wenn, wie hoch werden dann die Versandkosten sein?
3.) wer erinnert sich dann (bei denen) noch daran (besonders, wo sie sich jetzt schon nicht besonders zuvorkommend verhalten)?
4.) der Online-Shop hat sicher keinen Schalter "Versankostenfrei, weil schon mal was auf eigene Kosten zurückgeschickt" -> umständliche Klärung via EMail
5.) usw.usf.

Geld sofort einfordern. Man kann es ja erstmal freundlicher formulieren (das hatte ich Sidius schon zugetraut). Vielleicht war es ja doch nur ein Versehen ...

Gruß

Nachtrag: 2.) - 4.) könnte man natürlich mit einer offiziellen Gutschrift umgehen. Trotzdem: Warum?


[Beitrag von _axel_ am 23. Mrz 2007, 13:45 bearbeitet]
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