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Garantiefall in der Gewährleistungsfrist - Gutschrift rechtens ?+A -A |
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Autor |
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schemi
Neuling |
08:56
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#1
erstellt: 12. Apr 2007, |
Hallo Forum ![]() Mein nicht ganz 2 Jahre alter Grundig-Fernseher hat sich vor kurzem verabschiedet ... habe das Gerät im Saturn-Markt zur Reparatur abgegeben, und nach knapp 2 Monaten die Nachricht erhalten, dass das Gerät nicht repariert wird, ich dafür aber eine Gutschrift erhalten soll ... hab mich dann riesig erschrocken das die Gutschrift mit mageren 340 Euro berechnet wurde, ich aber für das Gerät knapp 500 Euro bezahlt habe. Ich kann nachvollziehen, das man eine angemessene Nutzungspauschale vom ursprünglichen Preis abrechnet, aber irgendwie fühle ich mich trotzdem über den Tisch gezogen. Leider hat man mir nicht gesagt was mit dem Gerät los ist, nur soviel, dass es irreparabel ist, und es auch kein Ersatzgerät gibt ... kann doch eigentlich nicht möglich sein, da der Hersteller doch Ersatzteile für seine Geräte für einen bestimmten Zeitraum vorhalten muss, oder??? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten anders aus diesem Schlamassel rauszukommen? Macht es Sinn sich an den Hersteller zu wenden? Bin für jeden Rat dankbar ![]() MFG, schemi |
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wishbone71
Stammgast |
09:19
![]() |
#2
erstellt: 12. Apr 2007, |
Hallo, also, da müßtest Du zunächst mal nachsehen, was die Garantiebestimmungen von Saturn (sofern Saturn die Garantie gibt) oder die von Grundig sagen, das ist nämlich etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel, der Garantiegeber kann da vieles reinschreiben, da die Garantie ein eigenständiges "Versprechen", quasi ein extra Vertrag ist, der aber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beschneiden darf. Schau mal nach, was zu Deinem Problem in den Garantiebestimmungen steht. C. |
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schemi
Neuling |
09:51
![]() |
#3
erstellt: 12. Apr 2007, |
Tja, da liegt wohl schon mein erstes Problem ... Einen Zettel mit Garantiebestimmungen habe ich nicht. Nur die zu dem Zeitpunkt gültigen AGB´s, und darin steht:
Ansonsten habe ich nur einen Zettel von Grundig, der im Garantiefall ausschließlich auf den Verkäufer verweist. Ob man wohl ein Prüfprotokoll (oder ähnliches) vom Saturn-Service verlangen kann, woraus ersichtlich ist was genau an dem Gerät defekt ist??? Würde das was bringen wenn man anhand dessen nachweisen könnte das ein Materialfehler, oder zumindest ein Fehler vorhanden ist, der das Ableben des Gerätes quasi vorprogrammiert hat ??? Hätte ich dann einen anderen Anspruch ??? Danke ![]() |
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