Garantiefall in der Gewährleistungsfrist - Gutschrift rechtens ?

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schemi
Neuling
#1 erstellt: 12. Apr 2007, 08:56
Hallo Forum

Mein nicht ganz 2 Jahre alter Grundig-Fernseher
hat sich vor kurzem verabschiedet ... habe das
Gerät im Saturn-Markt zur Reparatur abgegeben,
und nach knapp 2 Monaten die Nachricht erhalten,
dass das Gerät nicht repariert wird, ich dafür
aber eine Gutschrift erhalten soll ... hab mich
dann riesig erschrocken das die Gutschrift mit
mageren 340 Euro berechnet wurde, ich aber für
das Gerät knapp 500 Euro bezahlt habe.

Ich kann nachvollziehen, das man eine angemessene
Nutzungspauschale vom ursprünglichen Preis abrechnet,
aber irgendwie fühle ich mich trotzdem über den Tisch
gezogen.

Leider hat man mir nicht gesagt was mit dem Gerät los
ist, nur soviel, dass es irreparabel ist, und es auch
kein Ersatzgerät gibt ... kann doch eigentlich nicht
möglich sein, da der Hersteller doch Ersatzteile für
seine Geräte für einen bestimmten Zeitraum vorhalten
muss, oder???

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten anders aus diesem
Schlamassel rauszukommen? Macht es Sinn sich an den
Hersteller zu wenden?

Bin für jeden Rat dankbar
MFG, schemi
wishbone71
Stammgast
#2 erstellt: 12. Apr 2007, 09:19
Hallo,

also, da müßtest Du zunächst mal nachsehen, was die Garantiebestimmungen von Saturn (sofern Saturn die Garantie gibt) oder die von Grundig sagen, das ist nämlich etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel, der Garantiegeber kann da vieles reinschreiben, da die Garantie ein eigenständiges "Versprechen", quasi ein extra Vertrag ist, der aber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beschneiden darf.

Schau mal nach, was zu Deinem Problem in den Garantiebestimmungen steht.

C.
schemi
Neuling
#3 erstellt: 12. Apr 2007, 09:51
Tja, da liegt wohl schon mein erstes Problem ...

Einen Zettel mit Garantiebestimmungen habe ich nicht.
Nur die zu dem Zeitpunkt gültigen AGB´s, und darin steht:


Der Verkäufer ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung
des Leistungsstörungsrechtes innerhalb der gesetzlichen
Fristen verpflichtet


Ansonsten habe ich nur einen Zettel von Grundig, der
im Garantiefall ausschließlich auf den Verkäufer verweist.

Ob man wohl ein Prüfprotokoll (oder ähnliches) vom
Saturn-Service verlangen kann, woraus ersichtlich
ist was genau an dem Gerät defekt ist???

Würde das was bringen wenn man anhand dessen nachweisen
könnte das ein Materialfehler, oder zumindest ein Fehler
vorhanden ist, der das Ableben des Gerätes quasi
vorprogrammiert hat ???

Hätte ich dann einen anderen Anspruch ???

Danke
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