Urheberschutz und Filesharing beim Schallplattenbesitz

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niewisch
Stammgast
#1 erstellt: 10. Jul 2007, 09:21
Servus zusammen,

aktuell ist es ja wieder stark im Gerede, das Thema Urheberschutz. Ob Kopien nun illegal oder legal sind, ist weiterhin schwammig, jedoch können nach den jüngsten Änderungen des Urheberschutz-Gesetzes nun auch Filesharer belangt werden, die NUR downloaden, also nichts anbieten.

Ich möchte hier keine Diskussion über die Internet-Tauschbörsen lostreten. Nehmen wir bitte einfach hin, dass es sie nun mal gibt, und das es leider eine ganze Menge schwarzer Schafe gibt, die das Filesharing bis zur Maßlosigkeit betreiben. Ich dagegen bin stolz auf meine ca. 700 Original-CD's, ca. 2.000 Vinyl-LP's und ca. 3.000 Vinyl-Singles im Regal. Trotzdem nutze ich das Filesharing gelegentlich, um den einen oder anderen raren Track aufzustöbern.

Damit wären wir direkt beim Thema. Laut aktuellem Gesetzt dürfen Von jeder legal erworbenen oder kopierten Musik-CD, Musikkassette, Schallplatte Privatkopien in einzelnen Vervielfältigungen erstellt werden, sofern dabei kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Punkt. Außerdem darf die zur Anfertigung der Kopie verwendete Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt sein. Punkt. Auch muss man die Kopie nicht selbst anfertigen, sondern darf sich dafür der Hilfe anderer bedienen. Punkt.

Was mich nun schon seit Monaten brennend interessiert: ist es mir erlaubt, eine Kopie eines Musikstückes als MP3 aus dem Netz zu siehen, in dessem Besitz ich schon seit geraumer Zeit bin - in Form einer vinyl-Vorlage? Habe ich mit dem Erwerb einer Original-Schallplatte nicht vor langer Zeit das Recht erworben, mir von dieser Platte beliebig viele Privatkopien zu machen?

Oder ist es tatsächlich das Recht der Musikindustrie, für einen Track, für dessen Hörgenuss ich bereits einmal Geld kassiert habe, noch einmal abzukassieren, nur weil sich das Medium ändert? Wenn dem so wäre, wäre das Wort Urheberschutz ziemlich falsch ausgelegt, den dieses schützt nur das Werk, nicht das Medium, auf dem es transportiert wird.

Ich werde jedenfalls weiterhin die Tracks, die ich von meinen LP's kennen und schätzen gelernt habe, im suchen, und fühle mich dabei halbwegs auf der sicheren Seite. Trotzdem wäre es interessant zu wissen, welche Apsekte hier tatsächlich hinsichtlich Urheberschutz greifen. Die Diskussion ist eröffnet!
Curd
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 10. Jul 2007, 11:09

niewisch schrieb:
..jüngsten Änderungen des Urheberschutz-Gesetzes nun auch Filesharer belangt werden, die NUR downloaden, also nichts anbieten.


Das war schon immer so.
Wer etwas klaut ist ein Dieb.
Wer etwas geklautes anbietet ist ein Hehler.
Ist doch leicht zu verstehen!


niewisch schrieb:

Ich dagegen bin stolz auf meine ca. 700 Original-CD's, ca. 2.000 Vinyl-LP's und ca. 3.000 Vinyl-Singles im Regal. Trotzdem nutze ich das Filesharing gelegentlich, um den einen oder anderen raren Track aufzustöbern.


Wenn er nicht frei verfügbar ist hast Du ihn geklaut, auch ganz leicht zu verstehen oder?


niewisch schrieb:

Damit wären wir direkt beim Thema. Laut aktuellem Gesetzt dürfen Von jeder legal erworbenen oder kopierten Musik-CD, Musikkassette, Schallplatte Privatkopien in einzelnen Vervielfältigungen erstellt werden, sofern dabei kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Punkt. Außerdem darf die zur Anfertigung der Kopie verwendete Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt sein. Punkt. Auch muss man die Kopie nicht selbst anfertigen, sondern darf sich dafür der Hilfe anderer bedienen. Punkt.


Dein Thread Titel nennt ja das File Sharing..
Das Internet ist privat? Seit wann das denn?
Immer dieses rumgeeiere...Du hast ein Original im Besitz, dann darfst Du davon Kopien anfertigen für Deinen privaten Gebrauch. Nix File Sharing Wenn Dir dabei jemand helfen soll dann gibst Du demjenigen Deine Original Medien - und wie soll das per File-Sharing funktionieren....Es gibt einige Schlauberger die lassen sich die CD´s zuschicken ziehen eine Kopie und schicken das Teil dann wieder zurück....das läuft dann im Kreislauf...absolut Gesetzeskonform....aber ohne Internet-Filesharing!


niewisch schrieb:

Was mich nun schon seit Monaten brennend interessiert: ist es mir erlaubt, eine Kopie eines Musikstückes als MP3 aus dem Netz zu siehen, in dessem Besitz ich schon seit geraumer Zeit bin - in Form einer vinyl-Vorlage? Habe ich mit dem Erwerb einer Original-Schallplatte nicht vor langer Zeit das Recht erworben, mir von dieser Platte beliebig viele Privatkopien zu machen?


Fertige die Kopie selber an!
Ist das denn so schwer zu verstehen?


niewisch schrieb:

Oder ist es tatsächlich das Recht der Musikindustrie, für einen Track, für dessen Hörgenuss ich bereits einmal Geld kassiert habe, noch einmal abzukassieren, nur weil sich das Medium ändert? Wenn dem so wäre, wäre das Wort Urheberschutz ziemlich falsch ausgelegt, den dieses schützt nur das Werk, nicht das Medium, auf dem es transportiert wird.


Du kannst doch in Deinem Medium bleiben!
Wenn nicht muss jemand die Arbeit für das umwandeln bezahlen?

Willst Du nicht - dann mach es privat selber aber stell die Sachen nicht ins Netz - Wo ist das Problem?


niewisch schrieb:

Ich werde jedenfalls weiterhin die Tracks, die ich von meinen LP's kennen und schätzen gelernt habe, im suchen, und fühle mich dabei halbwegs auf der sicheren Seite. Trotzdem wäre es interessant zu wissen, welche Apsekte hier tatsächlich hinsichtlich Urheberschutz greifen. Die Diskussion ist eröffnet!


Du bist nicht auf der sicheren Seite. Du kannst natürlich bei einer Hausdurchsuchung auf Deine Original-Medien verweisen und behaupten das die MP3s alle selbst erstellt wurden. Das juckt aber den Anklläger nicht wenn er mit Deinen IP´s beweisen kann das von Deinem Rechner aus die File-Sharing Seiten aufgerufen wurden und Du die Daten aus dem Netz gezogen hast. Du hast also nicht DEINE Medien kopiert sondern fremde erhalten.... Wäre mir die Sache nicht wert...

Lies mal die letzte CT....was das kosten kann
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