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Frage zu Bestellung - Öffnen im Beisein der Spedition Pflicht?+A -A |
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Autor |
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Sneets
Stammgast |
17:00
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#1
erstellt: 25. Okt 2007, |
Hallo zusammen. Ich habe eine eher rechtliche Frage. Folgendes: Habe bei einem Internetshop, den ich mal nicht nenne (will ja keine Werbung machen :), einen LCD-TV bestellt. Versicherter Versand - ging eh nicht ohne. In der Bestellbestätigung steht nun sinngemäß (hab meine Mails gerade nicht da) folgendes: Die Ware kommt festverzurrt auf einer Palette. Man solle sie (die Ware, nicht nur die Packung!) direkt bei Anlieferung auf sichtbare Schäden, Kratzer, Dellen, Sprünge usw., untersuchen. Auch wenn der Spediteur das durch Hinweis auf "Zeitmangel" oder ähnliche Gründe verhindern möchte, solle man darauf bestehen, da es das gute Recht des Kunden ist. Wenn man dies nicht tut, und anschließend feststellt, dass die Ware doch äußerliche Beschädigungen hat, wird darauf hingewiesen, dass man wegen dieser Beschädigungen keinen Anspruch auf Umtausch hat. (Technische Mängel sind von der Einschränkung natürlich ausgeschlossen). War jetzt in der Wortwahl etwas anders als in der Mail, die Aussage ist aber dieselbe. Was mich interessiert: Hat die Aufforderung, die Ware sofort bei Erhalt auszupacken, oder sonst auf eventuellen äußerlichen Schäden sitzen zu bleiben, irgendeinen rechtlichen Halt? Oder ist das Wunschdenken des Händlers, um möglichst die Kosten, die durch späteren Widerruf (Abholung usw.) entstehen würden, zu drücken? Klar, wenn die Palette oder die Umverpackung äußerlich beschädigt ist, würde ich stutzig werden und das Teil natürlich sofort auspacken bzw. zumindest auf dem Lieferschein vermerken, dass die Packung Schäden zeigte (dieses Vorgehen empfahl ein anderer Onlineshop). Aber angenommen, es kommt eine äußerlich unbeschädigte Lieferung, ich mach sie später auf, es ist ein Kratzer im Panel - ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich dann tatsächlich darauf einstellen müsste, selbst die Kosten der Reparatur zu tragen... Deshalb die Frage: Masche des Händlers, um möglichst wenig Kosten für sich entstehen zu lassen, oder würde mir bei Nichtbeachten dieser Aufforderung eventuell tatsächlich etwas blühen, wenn das Gerät doch äußerliche Schäden hat? (Ich frage mehr aus Neugierde...werd den LCD eben morgen so annehmen, wie es der Shop wünscht, soll mir recht sein. Fand diese Belehrung in der Mail aber dennoch etwas seltsam) [Beitrag von Sneets am 25. Okt 2007, 17:01 bearbeitet] |
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sellinghausen
Stammgast |
18:06
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#2
erstellt: 25. Okt 2007, |
Hallo Als wie das bei einer Spedition ist weiß ich leider auch nicht, aber bei der Post/DHL ist das genau so. Wenn man ein versichertes Paket bekommt und seine Unterschrift leistet, hat man in diesem Moment bestätigt, dass man die Ware einwandfrei erhalten hat. Sollte man später z.B. beim Auspacken einen Mangel feststellen, kann man die Versandversicherung der Post nicht mehr in anspruch nehmen. Das heißt, man sollte immer erst das Paket auspacken und kontrolliere, bevor man seine Unterschrift macht. |
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umher
Inventar |
18:12
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#3
erstellt: 25. Okt 2007, |
Und bei Mängel gar nicht erst annehmen ! gruss umher |
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Sneets
Stammgast |
20:44
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#4
erstellt: 25. Okt 2007, |
Alles klar. Dachte immer, der einwandfreie Zustand bezieht sich auf die Teile der Ware, die man bei Anlieferung erkennen kann, ohne groß auszupacken (somit im Normalfall nur die Packung), während Mängel am Inhalt auch nachträglich problemlos reklamiert werden können. Wieder was gelernt :-) Dankeschön! |
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redtuxi
Hat sich gelöscht |
20:48
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#5
erstellt: 25. Okt 2007, |
Genau! Macht ja sonst auch keinen Sinn... ![]() |
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