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Einfuhrabgaben bei Eigenimport aus nicht EU-Ländern+A -A |
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Autor |
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Kim2007
Ist häufiger hier |
16:10
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#1
erstellt: 11. Nov 2007, |||
Hallo, weil's meines Erachtens nicht ganz in meine alte Anfrage passt, eine eigene Frage zur Einfuhrumsatzsteuer: Beispiel: Ein Kauf für 450 US-Dollar (inkl. Versandkosten) in den USA. Grundsätzlich werden auf den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten (in meinem Beispiel 450 US-Dollar = ca. 320 EUR) zunächst 2 % bis 14 % (abhängig von der Art des Gegenstandes) Zollgebühren und anschließend nochmals 19% Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Nun habe ich auf der website des Zolls folgendes gefunden: ![]() "Warenwert bis 350 Euro Bei Überschreitung der 175-Euro-Grenze werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 350 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 13,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 10 % vom Warenwert." Die USA haben dieses Abkommen nicht geschlossen. Ich verstehe das also so, dass nicht Zoll plus EUSt., sondern pauschal 13,5 % aufgeschlagen werden. Ist das richtig? Hat jemand damit einschlägige Erfahrung, also nur 13,5% und nicht Zoll + EUSt. gezahlt? Muss von seiten des Verkäufers auf irgendwas besonders geachtet werden, damit der pauschalierte Regelabgabensatz berechnet wird? Vielen Dank und Grüße, Kim EDIT die Zollgebühren liegen zwischen 2 % und 14(!) %. [Beitrag von Kim2007 am 11. Nov 2007, 16:14 bearbeitet] |
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lorenz4510
Inventar |
16:13
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#2
erstellt: 11. Nov 2007, |||
wenn es um allgemein um das bestellen aus den USA geht, ich hab ca 8-9 mal dort was bestellt und musste nur 1 mal zoll bezahlen. ![]() soweit ich weis ist zoll 19% mwst + 2% zoll. also 21% dazu wenn man erwischt wird. ![]() [Beitrag von lorenz4510 am 11. Nov 2007, 16:16 bearbeitet] |
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m00hk00h
Inventar |
16:25
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#3
erstellt: 11. Nov 2007, |||
Du bringst da was durcheinander, woruaf du dich beziehst, ist der REISEVERKEHR, also wenn du selbst in den USA warst und dir was mitbringst. Das ist ja nicht der Fall. Auf Kopfhörerverstärker fällt übrigens kein Zoll an. Und ob du die EUSt bezahlen musst oder nicht, hängt wohl stark vom Zollamt ab, das für dich zuständig ist. In Berlin geht jedenfalls selten mal was durch... m00h [Beitrag von m00hk00h am 11. Nov 2007, 16:41 bearbeitet] |
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cosmopragma
Inventar |
16:38
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#4
erstellt: 11. Nov 2007, |||
Früher waren die entspannter, aber heutzutage darf man sich da auch noch so ein aggressives Herumgeheule anhören, während man geplündert wird. Ich frage mich, ob die Raubritter sich früher auch larmoyant über die Versuche der Bevölkerung beklagt haben, die Zahlstellen zu umgehen ...... |
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lorenz4510
Inventar |
18:14
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#5
erstellt: 11. Nov 2007, |||
@m00hk00h
heist das jetzt, wenn ich einen C.E.C bei audiocubes bestelle das ich garantiert nichts draufzahlen muss? ![]() oder nur kein zoll, aber mwst schon? |
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Kim2007
Ist häufiger hier |
18:59
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#6
erstellt: 11. Nov 2007, |||
Das erklärt es. Hatte mich schon gewundert, dass der Staat bereit ist, auf einen Teil der (Einfuhr)Umsatzsteuer beim Versandhandel zu verzichten.
Danke, das wäre meine nächste Frage gewesen. Gruß, Kim |
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m00hk00h
Inventar |
19:06
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#7
erstellt: 11. Nov 2007, |||
Zoll und Einfurhumsatzsteuer sind zwei völlig verschiedene und voneinander unabhängige Abgaben, EUSt zahlt man immer, ist ja das Pendent zur Umsatzsteuer bei inländischen Käufen. Zoll ist seit je her zum Schutz der eigenen Wirtschaft, hieß ja früher nicht umsonst "Schutz-zoll". m00h [Beitrag von m00hk00h am 12. Nov 2007, 11:57 bearbeitet] |
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Kim2007
Ist häufiger hier |
19:11
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#8
erstellt: 11. Nov 2007, |||
Hallo, laut dieser Quelle: ![]() lautet der TARIC-Code für "Kopf- und Ohrhörer" "8518". Mithin fällt wohl kein Zoll, aber in jedem Fall die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19 % an. Gruß, Kim EDIT: Da war m00hk00h schneller. [Beitrag von Kim2007 am 11. Nov 2007, 19:17 bearbeitet] |
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