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LP selbst digitalisiert - Verkauf erlaubt?+A -A |
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Autor |
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v616
Ist häufiger hier |
21:52
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#1
erstellt: 14. Dez 2007, |||
Hallo, ich habe da mal eine Frage, evtl. kennt sich jemand mit dem Urheberrecht etwas aus: Ich habe eine Vinyl-LP, die nicht als CD erhältlich ist, selbst digitalisiert und aufwändig restauriert (entknackst, entknistert, entrauscht). Nun würde ich die wav- oder cda-Daten gerne anbieten und nur für die "Sauarbeit" der Digitalisierung/Restaurierung (ca. 40 Stunden Arbeit) einen Unkostenbeitrag von ca. 15,- EUR pro CD verlangen. Die Fans dieses Künstlers würden auch ein Vielfaches davon bezahlen, aber ich will damit kein Geschäft aufziehen. Verstoße ich mit einem Angebot gegen das Urheberrecht? ![]() ![]() |
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Epsilon
Inventar |
11:16
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#2
erstellt: 15. Dez 2007, |||
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v616
Ist häufiger hier |
14:37
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#3
erstellt: 15. Dez 2007, |||
Wenn jetzt der Käufer die LP aber schon hat? Dann digitalisiere ich in seinem Auftrag die LP, was für den Privatgebrauch ja erlaubt ist. |
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Granuba
Inventar |
14:40
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#4
erstellt: 15. Dez 2007, |||
Hi,
alleine das Wort Auftrag gibt mir zu denken. ![]() Harry |
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v616
Ist häufiger hier |
18:19
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#5
erstellt: 15. Dez 2007, |||
Also ist das irgendwie eine Grauzone? Wenn ich zum Besitzer der LP fahre, die Platte restauriere und der mir dafür ein materielles Dankeschön gibt, ist das ok. ![]() Wenn mir dieselbe Person die Platte schickt, ich die LP bei mir zuhause aufnehme und zurückschicke (wieder gegen ein entsprechendes Dankeschön), ist das ![]() Wenn ich der Person, die die LP besitzt, die Hin- und Herschickerei spare und gleich meine Daten überlasse, ist das nun verboten ![]() Im Sinne der GEMA hat der LP-Besitzer die Gebühren ja bereits bezahlt. Ich frage parallel dazu auch mal bei der GEMA nach. ![]() |
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Argon50
Inventar |
18:26
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#6
erstellt: 15. Dez 2007, |||
Nur wenn dazu ein Gewerbe anmeldest, alle nötigen Gebühren/Abgaben/etc. zahlst und du dieses "materielle Dankeschön" dann auch ordnungsgemäß versteuerst. Alles andere wäre Schwarzarbeit. ![]() Grüße, Argon ![]() |
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v616
Ist häufiger hier |
19:30
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#7
erstellt: 15. Dez 2007, |||
Nein. Wenn ich das nicht gewerbsmäßig betreibe sondern im kleinen Maßstab und unregelmäßig, ist das privat. ![]() |
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Argon50
Inventar |
19:42
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#8
erstellt: 15. Dez 2007, |||
Dann darf das "materielle Dankeschön" aber deine Unkosten nicht übersteigen. ![]() Mal im Ernst, du fragst hier nicht wegen eines Freundschaftsdienstes. Da muß niemand fragen, dass macht man halt mal für nen Kumpel. Wo kein Kläger, da kein Richter. Einmalige "Vergehen" würden den richter auch nicht interessieren. Da du aber doch explizit nach möglichen Risiken fragst, geht es dir ja wohl nicht darum, oder? Grüße, Argon ![]() |
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achim81
Stammgast |
03:03
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#9
erstellt: 16. Dez 2007, |||
Ist das hier nicht etwas...deutsch? ![]() ![]() |
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v616
Ist häufiger hier |
15:40
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#10
erstellt: 18. Dez 2007, |||
Ja, da leben wir halt auch... ![]() |
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Hubert789
Inventar |
15:33
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#11
erstellt: 20. Dez 2007, |||
Hi, also erstens: es gibt keine Unkosten. Höchstens Kosten. Zweitens möchtest du vermutlich keinen Kostenbeitrag, da dir womöglich keine Kosten entstanden sind. Es sei denn, du hättest extra dafür ein z.B. ein Programm erworben. Ob das dann für den gewerblichen Betrieb frei gegeben ist... ![]() Somit wirst du drittens aller Wahrscheinlichkeit eine Aufwandsentschädigung haben wollen, da du dir denkst, dass du ganz schön Aufwand betrieben hast und dafür dich an anderen schadlos halten möchtest. ![]() Das ändert aber viertens nix daran, dass du etwas bearbeitet hast, das urheberrechtlich geschützt ist. Du hast ja schließlich nichts eigenes hergestellt. ![]() Also langer Rede gar kein Sinn: dein Gedanke, dafür Geld zu bekommen, ist Stuss. Pardon, aber so isses. ![]() Lad' es irgendwo hoch, schreib deine Kontonummer drunter und überlass es jedem selbst, ob er dir was dafür überweist. Vielleicht kommt ja was dabei rum, wenn es ein so begehrtes Gut ist. So machen es ja zwischenzeitlich auch bereits einige Künstler und die produzieren immerhin was Eigenständiges. ![]() |
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fischmeister
Inventar |
15:41
![]() |
#12
erstellt: 20. Dez 2007, |||
Autsch, wie illegal! Das darf er nur machen, wenn er die entsprechenden Urheberrechte für das Material hat. Das bezweifle ich doch mal sehr in diesem Fall. Da ist Ärger vorprogrammiert.
Die haben den großen Vorteil, dass sie die Rechte an ihrem eigenen Material haben. Aber selbst dann müssen sie für ihre eigenen Sachen noch GEMA-Gebühren zahlen, wenn sie GEMA-Mitglied sind ... ![]() |
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Hubert789
Inventar |
16:00
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#13
erstellt: 20. Dez 2007, |||
Ja, Recht du hast wohl... ![]() |
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