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ahhh bin geblitzt worden+A -A |
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Autor |
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-M!sterElement-
Stammgast |
17:59
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#1
erstellt: 11. Jan 2008, |
hallo an alle, kann mir einer relativ genau sagen, was passiert, wenn ich mit 50-60 km/h zu schnell geblitzt werde? wenns geht bitte die konsequenzen in und ausserhalb der probezeit. dankeschön im voraus. |
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achim81
Stammgast |
18:02
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#2
erstellt: 11. Jan 2008, |
gib' an, daß Deine Oma am Steuer war! [Beitrag von achim81 am 11. Jan 2008, 18:03 bearbeitet] |
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pcprofi
Inventar |
18:19
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#3
erstellt: 11. Jan 2008, |
Ab 20 km/h zu schnell gibts Punkte. Meines Wissens gibt es ab 40 oder 50 km/h Punkte + einen Monat Führerscheinentzug. |
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-M!sterElement-
Stammgast |
18:27
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#4
erstellt: 11. Jan 2008, |
jo, habs schon gefunden: 175€, 24€ ebühren, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot, 2 Jahre länger Probezeit und Aufbauseminar. toll, wa? kann mir jetzt noch einer sagen, was passiert, wenn ich innerhalb des fahrverbotes trotzdem fahre? oder will jemand sagen, er ist gefahren??? |
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Horn-Fan
Stammgast |
18:30
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#5
erstellt: 11. Jan 2008, |
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren. ---------------------------------------------------------- Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen. Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird. Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden. Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden. ------------------------------------------------------------ Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 150 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren. ------------------------------------------------------------ Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 150 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen. Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird. Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden. Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden. ------------------------------------------------------------ Ab jetzt wird es richtig Spannend Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 175 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren. Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden, damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B. in Ihre Urlaubszeit verlegen. ------------------------------------------------------------ Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 175 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen. Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird. Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden. Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden. Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden, damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B. in Ihre Urlaubszeit verlegen. Jetzt kannst du dir das passende raussuchen. Oder du schaust hier: ![]() Gruß Horn-Fan |
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Horn-Fan
Stammgast |
18:31
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#6
erstellt: 11. Jan 2008, |
VORSICHT!!! Das ist Strafbar bzw. aufforderung dazu. |
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ischl
Stammgast |
18:32
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#7
erstellt: 11. Jan 2008, |
Fahren ohne Führerschein - also aufgrund zB eines Fahrverbotes - bedeutet eine Straftat. Davon abgesehen halte ich die Strafen für Raser noch viel zu milde. |
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xutl
Inventar |
18:36
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#8
erstellt: 11. Jan 2008, |
GENAU! |
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das_n
Inventar |
18:40
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#9
erstellt: 11. Jan 2008, |
find das noch viel zu milde, wer mit über 100 sachen durch nen ort kachelt, hat nicht mehr alle tassen im schrank. zu langsam abbremsen nachem ortsschild und mit 70 geblitzt werden--- okay, aber über 100 sachen: das übersteigt mein mitgefühl doch beträchtlich. [Beitrag von das_n am 11. Jan 2008, 18:41 bearbeitet] |
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Maui74
Inventar |
19:03
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#10
erstellt: 11. Jan 2008, |
Dann bekommst Du den Preis für den Idiot der Woche und wirst zur Strafe mit Schimpf und Schande aus dem Forum hier geworfen... ![]() Nein, ganz ehrlich, lass es!!! Gruß, Maui. |
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das_n
Inventar |
19:09
![]() |
#11
erstellt: 11. Jan 2008, |
Dann wirst du nicht wieder so leicht einen bekommen. Du fährst dann ausserdem ohne Versicherungsschutz. Du zahlst alles, sollte etwas passieren. Wenn du keine Lust hast, die nächsten 50Jahre solche Schulden abzuzahlen, lass es. Lass es generell. |
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xutl
Inventar |
12:01
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#12
erstellt: 12. Jan 2008, |
Eigentlich sollte man Dich für 3 Jahre zum Fußgänger machen ![]() Allein die Tatsache, daß Du Dich traust, so eine Frage laut zu stellen, beweist imo, daß Du "zum Führen eines motorgetriebenen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr" noch nicht reif genug bist ![]() Weißt Du was ![]() - mach es - such Dir ganz schnell eine Routinekontrolle - laß Dich erwischen ==>für die nächsten Jahre stellst Du keine Gefahr mehr da ![]() |
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catman41
Hat sich gelöscht |
12:30
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#13
erstellt: 12. Jan 2008, |
@xut, volle Zustimmung! Bei mir würde er überhaupt nie mehr einen Führerschein kriegen. Gruß Harry |
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-M!sterElement-
Stammgast |
17:35
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#14
erstellt: 12. Jan 2008, |
also dann rechtfertige ich mich mal: es war zwischen zwei städten, wo eigentlich 90 kmh erlaubt ist, dort bin ich ca 100 gefahren. das ortsschild kommt aber weit vor der stadt und dort wurde halkt geblitzt.......des weiteren der rest war ironie, selbstverständlich werde ich nicht fahren und ein weiteres risiko eingehen, wenn ich den lappen entzogen bekomme. habe aber schon nachgeschaut, große konsequenzen gibt es nicht, punkte und geldstrafe, aber eine lehre war es, werde sonst NIE geblitzt, obwohl ich schon länger fahre. gebe euch aber recht, vielen Dank ... |
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Karma-Club
Hat sich gelöscht |
18:14
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#15
erstellt: 12. Jan 2008, |
Das ist halt auch sehr intelligent. Nach dem Ortsschild mit 100 Sachen weiterfahren. |
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