blue LED Kofferraumbeleuchtung erlaubt oder nicht?

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MuMpeL
Stammgast
#1 erstellt: 23. Feb 2008, 13:06
Hallo!

Es dreht sich mal wieder um den Punkt STVZO. Was ist erlaubt und was nicht.

Wenn ich meine Kofferraumbeleuchtung mit blauen LEDs umbaue oder die Beleuchtung vom Ausbau über den Schalter schalte so das die nur an geht wenn ich den Kofferraum öffne ist das erlaubt oder nicht? Wenn ja gibt es einschränkungen oder nicht?

Gruß

Andre
Passat
Inventar
#2 erstellt: 23. Feb 2008, 15:51
Was das Innenlicht angeht, so gibt es keine Vorschriften, außer, das man die Lampe von außen bei geschlossenen Türen und Hauben nicht direkt sehen können darf und das Licht, das von außen noch sichtbar ist, weiß sein muß.
Die beleuchteten Namensschilder, Tannenbäume etc. etc., die sich so mancher LKW-Fahrer hinter die Windschutzscheibe stellt, sind also allesamt verboten bzw. dürfen dort nicht angebracht werden.

Du kannst also in deinen Kofferraum auch z.B. 500 Watt Halogenstrahler oder Discolicht etc. etc. rein machen.

Nur bei geschlossenem Kofferraum darf man farbiges Licht von außen nicht sehen können.

Grüsse
Roman
AstraBlaster
Neuling
#3 erstellt: 23. Feb 2008, 15:54
ALso der geöffnete Kofferraum darf aus meiner Erfahrung heraus auch nicht für andere Verkehrsteilnehmer "ablenkend wirken".
MuMpeL
Stammgast
#4 erstellt: 23. Feb 2008, 17:18
Genau da haben wir den Streitpunkt darf es wenn offener Kofferraum zum Beispiel beim einkaufen blau leuchten oder nicht?.

Das es während der Fahrt andere Teilnehmer nicht ablenken darf das ist klar. Aber im Stand als Kofferraumbeleuchtung?
Passat
Inventar
#5 erstellt: 23. Feb 2008, 18:03
Wie geschrieben: Es ist egal, da es weder in der StVO noch in der StVZO noch in der FZV noch im StVG noch in den entsprechenden EU-Verordnungen dazu eine entsprechende Regelung gibt.

Grüsse
Roman
Willy_Brandt
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 23. Feb 2008, 18:10
Ich glaube kaum, das es irgend einem Schutzmann interessieren würde, wenn Du Dir eine Blaue Kofferaumbeleuchtung einbauen würdest.

Solange man diese Belauchtung während der Fahrt nicht sichtbar ist, dürfte es egal sein. Auch wenn Du auf dem Parkplatz stehst und hast den Kofferraum auf.

Fahre doch mal zur nächsten Dienststelle und hole Dir vor Ort diesbezüglich Informationen ein

Viel Spaß beim Basteln

Greetz Willy
MuMpeL
Stammgast
#7 erstellt: 23. Feb 2008, 18:18
Also kann ich mir rein bauen an Lampen wie ich will und keiner kann mir was im Stand oder wie da es ja wie gesagt kein eindeutiges Gesetz gibt?

Meines achtens ist es doch so es darf nur im Straßenverkehr nicht genutzt werden. Wär also genau so wie wenn ich im Fußraum Neons verlegt habe die nur aufgehen wenn ich dir Tür öffne.
Willy_Brandt
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 23. Feb 2008, 18:30

MuMpeL schrieb:
Also kann ich mir rein bauen an Lampen wie ich will und keiner kann mir was im Stand oder wie da es ja wie gesagt kein eindeutiges Gesetz gibt?

Meines achtens ist es doch so es darf nur im Straßenverkehr nicht genutzt werden. Wär also genau so wie wenn ich im Fußraum Neons verlegt habe die nur aufgehen wenn ich dir Tür öffne.


Nein, im Fußraum darfst Du nicht machen was Du möchtst, das würde ich Dir auch nicht empfehlen, dann kann es schnell Punkte geben. Nicht alles ist erlaubt!

Wenn Du Dir zB eine Unterbeleuchtung an deine Fahrzeug einbaust, dann ist dieses nur für Show Zwecke auf eingefriedetten Grundstücken wie Treffen usw zugelassen!

Ich glaube auch, das die Beamten etwas dagegen hätten, wenn Du dein Auto von Innen wie eine Disco aussleuchtest und an der Straße abstellst. Das Auto darf auf gar keinen Fall eine Behinderung/Blendung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Hole Dir bitte diesbezüglich fachliche Info von der nächsten Diensttselle.

Greetz Willy
Passat
Inventar
#9 erstellt: 23. Feb 2008, 18:31
Genau.

Die Angaben bei solchen Dingen, das die im Bereich der StVZO nicht zulässig wären, ist Blödsinn, da es keine entsprechende Vorschrift gibt, die diese Dinge regelt.

Im Fahrgastraum gibt es nur eine Sache, die da Relevanz haben kann: Es darf von dem Teil keine erhöhte Verletzungsgefahr ausgehen. D.H. es darf z.B. nicht scharfkantig sein etc.

Grüsse
Roman
Willy_Brandt
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 23. Feb 2008, 18:34

Passat schrieb:
Genau.

Die Angaben bei solchen Dingen, das die im Bereich der StVZO nicht zulässig wären, ist Blödsinn, da es keine entsprechende Vorschrift gibt, die diese Dinge regelt.

Im Fahrgastraum gibt es nur eine Sache, die da Relevanz haben kann: Es darf von dem Teil keine erhöhte Verletzungsgefahr ausgehen. D.H. es darf z.B. nicht scharfkantig sein etc.

Grüsse
Roman


Warum liest man denn zB auf den beleuteten Pedalen, das sie im Bereich der Stvo nicht zugelassen sind!

Es sagt ja auch niemand etwas, wenn man die Tachobeleuchtung umbaut!
MuMpeL
Stammgast
#11 erstellt: 23. Feb 2008, 19:15
Das bringt mich zu einer Interessanten Sache. Ein Kumpel von mir wurde mal angehalten wegen Sportbedalen weil diese müssen Eingetragen werden dürfen also nicht einfach ans Auto geschraubt werden und gut.


Das komische war er hatte 2x rote neons als Fußraumbeleuchtung die angehen wenn er die Türen öffnet. Die darf er benutzen als Ausstiegsbeleuchtung obwohl (nicht im Strassenverkehr zugelassen).

So das musste mal gesagt werden
Willy_Brandt
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 23. Feb 2008, 19:18

MuMpeL schrieb:
Das bringt mich zu einer Interessanten Sache. Ein Kumpel von mir wurde mal angehalten wegen Sportbedalen weil diese müssen Eingetragen werden dürfen also nicht einfach ans Auto geschraubt werden und gut.


Das komische war er hatte 2x rote neons als Fußraumbeleuchtung die angehen wenn er die Türen öffnet. Die darf er benutzen als Ausstiegsbeleuchtung obwohl (nicht im Strassenverkehr zugelassen).

So das musste mal gesagt werden :prost


Ich fasse mir manchmal auch an den Kopf, wenn ich höre was die alles so durchlassen, oder verbieten
MuMpeL
Stammgast
#13 erstellt: 23. Feb 2008, 19:27
Ich weiß ich hatte das erst vor kurzem wieder.

Der Fakt war eine kaputte Lampe am Scheinwerfer da wollten die 10Euro von mir haben. Hatte aber nen Kumpel mit der gerade KFZ Ausbildung macht. Der Sprang aus dem Auto meinte das kann ja nicht sein das dürfen die garnicht erst wenn die mich beim 2. mal damit an Treffen. Als Antwort kahm gute Weiterfahrt.

Aber die Sache mit der Beleuchtung ist für mich immer noch eine ungeklärte. Nehmen wir mal an ich glaube bei VW gibts ja ab Werk auch so komische Ausstiegsbeleuchtung in Rot das ist ja auch erlaubt und die gehen auch nur an wenn man die Tür öffnet warum sollte das dann bei Neons oder Leds anders sein?
Passat
Inventar
#14 erstellt: 23. Feb 2008, 19:30

MuMpeL schrieb:
Das bringt mich zu einer Interessanten Sache. Ein Kumpel von mir wurde mal angehalten wegen Sportbedalen weil diese müssen Eingetragen werden dürfen also nicht einfach ans Auto geschraubt werden und gut.


Das komische war er hatte 2x rote neons als Fußraumbeleuchtung die angehen wenn er die Türen öffnet. Die darf er benutzen als Ausstiegsbeleuchtung obwohl (nicht im Strassenverkehr zugelassen).

So das musste mal gesagt werden :prost


Das ist auch logisch.

Die Pedale können sich lösen und so die Pedale verklemmen o.Ä.
Oder die Oberfläche ist so glatt, das man mit dem Fuß abrutschen könnte. etc. etc. Und das darf niemals passieren.
Deshalb müssen die Pedale entsprechend geprüft sein.

Bei Lampen gibts das nicht.
Innenraumleuchten müssen nicht geprüft sein, daher gibts da auch kein "nicht im Straßenverkehr zugelassen".
In der StVZO ist genau beschrieben, welche Leuchten am Fahrzeug nur in einer amtlich genehmigten Ausführung zulässig sind. Innenraumleuchten gehören nicht dazu, und auch nicht z.B. Türsicherungsleuchten.

Grüsse
Roman
MuMpeL
Stammgast
#15 erstellt: 23. Feb 2008, 19:49
Hmmm Wenn ich das aber so deute wie du sagst darf ich im Innenraum ja an Beleuchtung einbauen was ich will und wie ich will.

Aber das ist ja oftmals nicht der Fall also muss es ja Regeln oder Einschränkungen geben. Du sagtest ja eben: Innenraumleuchten müssen nicht geprüft sein, daher gibts da auch kein "nicht im Straßenverkehr zugelassen".

Da die Neons ja auch im Auto als Innenraumbeleuchtung dienen sollte es da ja auch keine Einschänkung geben oder nicht?
Passat
Inventar
#16 erstellt: 23. Feb 2008, 21:11
Genau.

Die Leuchten dürfen nur folgende Sachen nicht:
- Den Fahrer irgendwie behindern, sei es, das dadurch irgendwelche Schalter, Pedale etc. schlechter erreichbar wären oder der Fahrer durch das Licht geblendet oder gestört wird etc.
- Keine erhöhte Verletzungsgefahr darstellen.
- bei geschlossenen Türen und Hauben nicht direkt von außen sichtbar sein

Grüsse
Roman
MuMpeL
Stammgast
#17 erstellt: 24. Feb 2008, 11:27
Gestern Abend hatte ich noch die Chance mich mit nem KFZ Meister bei ner Geburtstagsfeier kurz zu schliessen.

Folgendes ist der Fall Wenn meine Beleuchtung nur an geht wenn ich den Kofferraum öffne kann mir keiner was. Vorschrift ist nur eine dazu gültig und die Lautet das die eigendliche Lichtquelle (LED, Neonröhre, Strahler usw.) während der Fahrt auf keinen Fall zu sehen sein darf das heisst die Neonröhre darf auch während der Fahrt an sein nur nicht zu sehen sein. Also gegen das Licht an sich darf keiner was an Meckern.

Gruß

Andre
Willy_Brandt
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 24. Feb 2008, 15:58

MuMpeL schrieb:
Gestern Abend hatte ich noch die Chance mich mit nem KFZ Meister bei ner Geburtstagsfeier kurz zu schliessen.

Folgendes ist der Fall Wenn meine Beleuchtung nur an geht wenn ich den Kofferraum öffne kann mir keiner was. Vorschrift ist nur eine dazu gültig und die Lautet das die eigendliche Lichtquelle (LED, Neonröhre, Strahler usw.) während der Fahrt auf keinen Fall zu sehen sein darf das heisst die Neonröhre darf auch während der Fahrt an sein nur nicht zu sehen sein. Also gegen das Licht an sich darf keiner was an Meckern.

Gruß

Andre


Dann ist doch alles paletti Ab in die Garage und einbauen
Ich habe auch eine kleine Neonröhre zur Show in meinem Raum-ohne-Koffer eingebaut

Greetz Willy
MuMpeL
Stammgast
#19 erstellt: 24. Feb 2008, 17:10
Bin ja schon am Löten was das Zeug hällt 30 kleine 3mm Leds warten auf den Einsatz im Innenraum
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