führerschein abgeben?

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dragonfly-86
Stammgast
#1 erstellt: 02. Apr 2008, 17:40
Hallo.
ich bin grad auf der autobahn mit 110 auf dem tacho geblitz worden und 80 wahren erlaubt.ich hatte den führerschein schon vor 10 monaten abgegeben wegen geschwindkeits überschreitung.meine frage is ob ich den jetzt wieder abgeben muss.
bitte jetzt keine belehrungen.

mfg stefan
c3pojs
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 02. Apr 2008, 17:50
schon mal gut das es auf der autobahn war und nicht
innerhalb der ortschaft.
30 zu schnell -toleranz -tacho (der immer etwas vorgeht)
KÖNNTE (natürlich keine garantie) das ganze auf ca +25
drücken (-meines wissens nach nur geldstrafe)

viel glück und fahr langsamer

gruß c3
dragonfly-86
Stammgast
#3 erstellt: 02. Apr 2008, 18:41
danke für die antwort würde aber gerne von jemanden hören ob das so richtig ist?

mfg stefan
TXG
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 02. Apr 2008, 18:50
mach dir erstmal keine allzu großen sorgen. es werden erstmal 3 km/h abgezogen und dann noch die tacho-toleranz.

ich bin letztes jahr mit 100 geblitzt worden obwohl 80 erlaubt war, auf dem zettel stand dann was von 90, und gekostet hats 15 oder 25€.
kptools
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 02. Apr 2008, 23:52
Hallo,

in dem Geschwindigkeitsbereich werden 5 km/h (oder 3 %) abgezogen. Dazu kommt dann noch die Tachoabweichung. Allerdings kommt hier erschwerend eine bereits vorangegangene Übertretung dazu. Auch das Alter wäre noch zu berücksichtigen (Probezeit?). Ich würde eine weitere Sperre darum nicht ausschließen. Freu Dich dann, wenn es nicht so kommt.

Link

Grüsse aus OWL

kp
dragonfly-86
Stammgast
#6 erstellt: 03. Apr 2008, 15:54
probezeit habe ich nicht mehr.
danke für den link.
ich hoffe mal das ich meinen schein behalten darf,da mir noch eingefallen ist das ich vor 3 monaten mit 8 km/h zu schonmal ein foto bekommen habe

mfg stefan


[Beitrag von dragonfly-86 am 03. Apr 2008, 16:02 bearbeitet]
TXG
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 03. Apr 2008, 16:46
die 8km/h zu schnell sind meines wissens erstmal irrelevant.
dj_kebbi
Inventar
#8 erstellt: 04. Apr 2008, 08:18
normalerweise wirst du nur angeschrieben wegen einer geldstrafe ...


du bewegtest dich ja auf der autobahn und nicht auf der B oder L-strAße
kptools
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 04. Apr 2008, 08:38
Hallo,
du bewegtest dich ja auf der autobahn und nicht auf der B oder L-strAße

Das ist irrelevant. Es wird nur zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden. Entscheidend wird in seinem Fall sein, wie hoch die Überschreitung netto ausfallen wird und man ihm keine "besondere Gefährdung" anlastet (was z.B. bei hohem Verkehrsaufkommen oder sehr engen Fahrstreifen in Baustellenbereichen sehr schnell passieren kann). Wenn seine Angabe mit den 110 km/h laut Tacho stimmt, ist allerdings davon auszugehen, daß er nach Abzug der Mess- und Tachotoleranz vermutlich unter 100 km/h bleibt und damit "aus dem Schneider" ist.

Grüsse aus OWL

kp
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