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Gewährleistung, Garantie ?+A -A |
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Autor |
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Eisi2005
Stammgast |
20:15
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#1
erstellt: 07. Mai 2008, ||
Nabend zusammen, ich brauche mal eure Hilfe. Ein Nachbar von mir hat sich einen Toshiba LCD TV vor 8 Montanen bei hifi-edition im Netz gekauft. Jetzt ist gestern ein Fehler aufgetreten das senkrecht durchs Bild ein Streifen läuft. Daraufhin hat sich mein Nachbar an Hifi edition gewendet und hat denen den Fehler mitgeteilt und nachgefragt wie er sich jetzt verhalten soll. Daraufhin hat man ihm gesagt das er sich direkt an Toshiba wenden müsste, da die 6 Monate Gewährleistung um sind. In den AGB´s habe ich nur folgendes gefunden: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei gebrauchten Gegenständen ein Jahr, für Neuware zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Mein Nachbar ist dann zur nächsten Toshiba Werkstatt gefahren. dort hat man ihm gesagt das es sich bei dem Gerät um einen Reimport handelt und das das Gerät nicht von Toshiba Deutschland repariert wird. Das Gerät käme aus Frankreich und müsse deshalb nach Frankreich geschickt werden. Hätte diese Leistung nicht der deutsche Händler übernehmen müssen ? Vielen Dank Gruß Eisi [Beitrag von Eisi2005 am 07. Mai 2008, 20:36 bearbeitet] |
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Micha_321
Hat sich gelöscht |
17:47
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#2
erstellt: 08. Mai 2008, ||
Hallo! Da es sich um einen französischen Reimport handelt (das Gerät also nicht für den deutschen Markt bestimmt ist), kann ich Toshiba leider nur beipflichten. Das mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist in §476 BGB verankert. Dies ist gültig, wenn vom Hersteller/Händler nichts anderes festgelegt wurde (den AGB (was bereits Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Plural) bedeutet, somit ist AGB's falsch) liegt in diesem Fall eben diese gesetzlich festgelegte Regelung zu Grunde). Also ich erkenne hier weder ein Fehlverhalten seitens hifi-edition noch seitens Toshiba. Micha PS: Dies soll keine Rechtsberatung darstellen, vielmehr meine Sichtweise dieses Sachverhalts. |
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Eisi2005
Stammgast |
19:26
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#3
erstellt: 08. Mai 2008, ||
Danke für die Antwort, bist trotzdem ein Klugscheißer ![]() Finde das Verhalten des Händlers trotzdem nicht ok, auch wenn er nach deutschen Recht handelt, hätte er ja seinerzeit ruhig den TV als Importware ausweisen können. Ist klar, macht keiner, trotzdem ist es vom Händler nicht ganz fair. Gruß Eisi |
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Micha_321
Hat sich gelöscht |
21:57
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#4
erstellt: 08. Mai 2008, ||
Hallo! Als BWLer hat man eben auch Rechtsvorlesungen besucht, da ist (zum Glück) einiges hängengeblieben.
Dass es nicht ganz fair ist finde ich auch, auch wenn es gängige Praxis ist. Micha |
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