Haarspalterei? ebay - Artikelbeschreibungen

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akkustik1981
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 13. Mai 2008, 12:38
Hallo, ich habe da mal eine Frage bezüglich der Werbung für ein Gerät.
Habe ein Uher Tonbandgerät gekauft. Natürlich gebraucht.
Als eyecatcher stand bei ebay "UHER ROYAL DELUXE C, TOP erhalten" und in der Beschreibung "Das Tonbandgerät "Uher Royal De Luxe" ist in sehr gutem Zustand."
aüsserlich sieht das Gerät okay aus, aber jetzt funktioniert ein Lautsprecher nicht und der linke Kanal nicht.

Meine Frage: Kann ich davon ausgehen das ein Gerät technisch in Ordnung ist wenn so geworben wird? (Top erhalten/in sehr gutem Zustand)

Verkäuferin behauptet ich hätte mich nicht nach dem technischen Zustand erkundigt.

Wäre in jedem Falll interessant wie die Rechtslage hier aussieht.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen
DasMammut
Stammgast
#2 erstellt: 13. Mai 2008, 12:45
Hi,

ich bin zwar kein Anwalt, aber soweit ich weiß, geben schon die Ebay-Statuten vor, dass defekte Geräte deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen. Von daher, wenn es nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung stand, denke ich, dass der Kaufvertrag ungültig ist und Du somit Anspruch auf Zurückerstattung des Kaufpreises hast.

MfG

Bene
akkustik1981
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 13. Mai 2008, 12:51
Sie behauptet natürlich, das alles i.O. gewesen sei.
Doch das Gerät war sehr gut verpack und ich kann davon ausgehen, das diese Defekte nicht bei dem Postweg passiert sind.
Denke sie hat im Monobereich getestet, da hört man es nicht.
Haiopai
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 13. Mai 2008, 12:55
Moin akkustik ,vom rechtlichen her bist du definitiv auf der richtigen Seite .

Die Äußerungen der Verkäuferin sind absoluter Stuss .

Ein Defekt eines Gerätes hat in jedem Falle ungefragt im Auktionstext zu erscheinen ,das Gerät muss dann ohne wenn und aber als defekt verkauft werden .

Es muss niemand extra nachfragen ,ob ein Gerät nun funktionsfähig ist oder nicht ,die korrekte Zustandsbeschreibung ist allein Sache des Verkäufers .

Die Beschreibung ,die da abgegeben wurde setzt eine 100% Funktionsfähigkeit voraus ,von einem technischen Defekt wird nicht gesprochen und muss vom Käufer daher auch nicht angenommen werden .

Ich täte da sofort den Sachverhalt Ebay melden und versuchen das online ganz offiziell zu klären ,zur Not Strafanzeige wegen Betruges stellen .
Top Zustand ohne weitere Ergänzung heißt nun mal Top Zustand und nicht optisch top ,technisch defekt .
Und da der Fehler am Gerät auch für jeden Laien nachvollziehbar ist ,kann auch der Vorsatz zum Betrug angenommen werden .

Gruß Haiopai
chris222
Inventar
#5 erstellt: 13. Mai 2008, 12:56
Also in den eBay-Grundsätzen steht dazu folgendes:


Ein Artikel weicht dann erheblich von der Beschreibung ab, wenn der Verkäufer den Artikel eindeutig auf eine Art und Weise beschreibt, die dessen Wert oder Verwendbarkeit falsch darstellt.



Die Verwendbarkeit des Gerätes ist in Deinem Falle stark eingeschränkt, was natürlich auch den Wert mindert.

Hast Du mal die Artikelnummer, damit man sich ein genaueres Bild von der Auktion machen kann.
akkustik1981
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 13. Mai 2008, 13:09
Artikelnummer ist schlecht, möchte hier keinen trotz alledem öffentlich beschuldigen, aber die genau Artikelbeschreibung ist


Überschrift: UHER ROYAL DELUXE C, TOP erhalten!

Das Tonbandgerät "Uher Royal De Luxe" ist in sehr gutem Zustand.

- Zubehör : Leerspule

Bedienungsanleitung

Lautsprecherkabel



Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, da Privatverkauf! Versandkosten von 7,90 Euro sind vom Käufer zu tragen, Ebay zu meinen Lasten. Viel Spass beim bieten...



FOTO war auch dabei
Haiopai
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 13. Mai 2008, 13:14
Womit das Thema eigentlich durch ist ,technische Defekte werden nicht erwähnt ,das Gerät hat bei diesem Wortlaut ohne wenn und aber zu funktionieren .

Gruß Haiopai
akkustik1981
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 13. Mai 2008, 13:16
Danke euch für die schnellen Antworten,
chris222
Inventar
#9 erstellt: 13. Mai 2008, 13:21
Also, wenn diese magere Artikelbeschreibung alles war, dann würde ich Dir auch empfehlen, wie mein Vorredner, zuerst den offiziellen Weg über eBay zu gehen.

Falls dies immer noch keine Kooperationsbereitschaft seitens Deiner Verkäuferin zu Tage fördert, dann eben, sofern es Dir die Sache wert ist, den rechtlichen Weg beschreiten.

Viel Erfolg
_axel_
Inventar
#10 erstellt: 13. Mai 2008, 17:58
Äh, wird hier am Problem vorbeidiskutiert? Ich möchte nochmal auf folgendes hinweisen:

akkustik1981 schrieb:
Sie behauptet natürlich, das alles i.O. gewesen sei.


DAS ist die zu klärende Frage und nicht, ob die Beschreibung ausreichend war.

Gruß
akkustik1981
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 14. Mai 2008, 07:33
Das ist das zweite Thema.
Alles sei i. O.. (Ich gehe davon aus das das Gerät im Mono Bereich getestet wurde)

Ich kann wohl davon ausgehen das diese defekte nicht beim Versand passiert sind.

Und wenn dies Methode macht kann ja jeder defekte Geräte verschicken bei dem der Defekt nicht auf Anhieb sichtbar ist.

Paket war versichert aber ich kann einen Paketzusteller nicht dazu auffordern doch bitte solange zuwarten bis ich das Gerät an einen externen Verstärker angeschlossen habe und auf funktionstüchtigkeit überprüft habe.
_axel_
Inventar
#12 erstellt: 14. Mai 2008, 09:32

akkustik1981 schrieb:
Das ist das zweite Thema. Alles sei i. O.

Nein, das ist das erste Thema. Denn solange sie sagt, dass kein Defekt vorgelegen hat/bekannt war ... was nützt da die Diskussion über den Angebotstext??


akkustik1981 schrieb:
Und wenn dies Methode macht kann ja jeder ...

Willkommen in der realen Welt. Das gehört nun mal zu den Risiken beim Kauf von Privat, noch dazu via Versand.

Gruß
ruedi01
Gesperrt
#13 erstellt: 14. Mai 2008, 09:51
...ich denke, da hast Du rein rechtlich gesehen, schlechte Karten...wenn die Verkäuferin alles ‘richtig‘ gemacht hat.

Ist die Verkäuferin eine Privatperson (kein Händler), kann sie jeglichen Gewährleistungsanspruch gegen sich ausschließen. Dies muss sie aber im Text der Auktion deutlich sichtbar und unmissverständlich getan haben. Wenn nicht, kannst Du als Käufer von Deinem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen und hast auch auf dem juristischen Wege wahrscheinlich gute Karten.

Gehen wir mal davon aus, sie hat den Gewährleistungsanspruch wirksam ausgeschlossen. Dann gibt es am Ende wohl nur eine einzige Möglichkeit für Dich, nämlich mit einer negativen Bewertung zu drohen, falls sie den Kauf nicht Rückabwickeln will. Denn letztendlich könnte sie immer behaupten, sie hätte nichts von den Defekten gewusst...bzw. diese wären erst nach dem Verkauf, z.B. durch den Transport, aufgetreten.

Wenn Du’s wirklich Ernst meinst, dann hilft nur eines bei dieser Sache, hol‘ Dir den Rat eines versierten Rechtsanwaltes, oder vielleicht zuerst mal bei der Verbraucherberatung, das ist etwas billiger.

Gruß

RD
thewas
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 14. Mai 2008, 10:06

ruedi01 schrieb:
...ich denke, da hast Du rein rechtlich gesehen, schlechte Karten...wenn die Verkäuferin alles ‘richtig‘ gemacht hat.

Ist die Verkäuferin eine Privatperson (kein Händler), kann sie jeglichen Gewährleistungsanspruch gegen sich ausschließen.


Nicht ganz, bei Verschweigung eines Mangels (arglistige Täuschung) ist der Haftungsausschluß unwirksam:

http://www.jurawiki....1eafae2ac22dd43ac998

Also hat er gar keine schlechte Karten.

Grüße
Theo


[Beitrag von thewas am 14. Mai 2008, 10:08 bearbeitet]
ruedi01
Gesperrt
#15 erstellt: 14. Mai 2008, 10:14

Nicht ganz, bei Verschweigung eines Mangels (arglistige Täuschung) ist der Haftungsausschluß unwirksam:


Schön, hört sich gut an...nur muss ihr erst mal eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden!

Wie ich schon gesagt habe, kann die Verkäuferin behaupten, dass sie von dem Defekt nichts wusste. Dann stellt sich die Frage, hätte sie davon wissen können oder müssen?

Und wenn das nichts hilft, kann sie immer noch die Behauptung ins Feld führen, dass der Defekt erst durch den Transport entstanden ist. Um diese Behauptung zu widerlegen (mit Glück!) wäre ein teures technisches Gutachten fällig. Bei einem Artikel, der am Ende vielleicht 200 € Wert ist, eher ein zweifelhaftes Unterfangen.

Merke, vor Gericht und auf hoher See ist man letztendlich dem Willen des Herrgotts ausgeliefert...

Gruß

RD
chris222
Inventar
#16 erstellt: 14. Mai 2008, 10:43

ruedi01 schrieb:

Gehen wir mal davon aus, sie hat den Gewährleistungsanspruch wirksam ausgeschlossen...


Damit das Spekulieren nicht Überhand nimmt, hatte ich den TE schon gebeten, einmal die Artikelnummer zu posten.

Nicht um jemanden öffentlich zu beschuldigen sondern damit man sich ein objektives Bild von der Verkäuferin, dem Artikel und der Artikelbeschreibung machen kann.

LG
akkustik1981
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 14. Mai 2008, 10:55
Was mich erst auf die Palme gebracht hat war.

Nach den Mängeln die ich beschrieben hab kam als Antwort:
" Sie hatten auch während der Auktion noch die Möglichkeit Fragen zu stellen z. B. nach Zustand , Alter u.s.w. was Sie nicht taten"

Nur wenn der Zustand top ist ruf ich da nicht an und frage: "Ist der Zustand wirklich top oder wollen Sie ein bisschen das Gerät puschen?"

Das das Gerät gebraucht ist, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren
ruedi01
Gesperrt
#18 erstellt: 14. Mai 2008, 11:10

Nach den Mängeln die ich beschrieben hab kam als Antwort:
" Sie hatten auch während der Auktion noch die Möglichkeit Fragen zu stellen z. B. nach Zustand , Alter u.s.w. was Sie nicht taten"


...na ja, das wiederum deutet schon fast auf eine arglistige Täuschung hin...

Wenn der Zustand in der Artikelbeschreibung tatsächlich als ‘top‘ beschrieben ist, und jetzt so eine Äußerung von ihr kommt, dann deutet es darauf hin, dass sie bereits vor dem Verkauf von den Mängeln wusste und diese bei der Anpreisung bewusst verschwiegen hat.

In diesem Fall, darf sie aber den Artikelzustand nicht als top bezeichnen, denn dass würde bedeuten, der Artikel ist sowohl technisch, als auch äußerlich in absolut einwandfreiem Zustand.

Du jedenfalls musstest Davon ausgehen, dass sich der Artikel tatsächlich in absolut einwanfreiem Zustand befindet. Damit brauchst Du auch nicht gegen Dich gelten zu lassen, dass Du ja hättest nachfragen können, eine Nachfrage ist ja unter diesen Bedingungen nicht notwendig...

Ich würde ihr zurückschreiben, und sie ultimativ (mit klarer Fristsetzung!) zur vollständigen und uneingeschränkten Rückabwicklung auffordern.

Wenn sie darauf nicht eingeht, kannst Du ihr ja immer noch mit juristischen Schritten und einer miesen Beurteilung drohen...

Gruß

RD
akkustik1981
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 15. Mai 2008, 09:10
Von arglistiger Täuschung ist auszugehen, aber weiter hilft das keinem!

Wie von einem Forenuser schon angedeutet steht hier Aussage gegen Aussage.

Zusätzlich stoße ich nur auf Ignoranz was die ganze Sache so ärgerlich macht, denn man hätte über die Sache auch im guten Reden können.
Auf die email von Ebay selbst wurde nicht geantwortet, noch auf meine Drohung das ebay mir zu einer Strafanzeige geraten hat.
Anscheinend ist sich diese Person ihrer Sache ziemlich sicher und weiß dass der Aufwand, mein Geld zurück zu verlangen, in keinem Verhältnis steht.

Auf eine weitere offizielle Drohung einer Strafanzeige verzichte ich und werde nur noch mit einer schlechten Bewertung drohen, die ich dann wohl auch abgeben werden muss, da ich wieder Ignoranz erwarte.
Nur zu hoffen das ich nicht allzu schlecht bewertet werde. Sonst bringt dieses Bewertungsverfahren nichts.

Bedauere nur, dass ausgerechnet das Tonband ein Geschenk werden sollte.
Werde mich jetzt um die Reparatur kümmern. Ist halt ein Liebhaberstück.

Wie würdet Ihr verfahren????


[Beitrag von akkustik1981 am 15. Mai 2008, 09:13 bearbeitet]
_axel_
Inventar
#20 erstellt: 15. Mai 2008, 09:35

akkustik1981 schrieb:
Nur zu hoffen das ich nicht allzu schlecht bewertet werde.
? Ne, die wird Dir sicher eine super Bewertung geben ...


akkustik1981 schrieb:
Sonst bringt dieses Bewertungsverfahren nichts.
Ach?

---

Ja, ich weiß, wer den Schaden hat ... .
Tut mir auch wirklich Leid für Dich. Aber, sorry, manche Deiner Äußerungen wirken doch recht ... naja: naiv.

Verbuche es unter PGH ("Pech gehabt").

Gruß
ruedi01
Gesperrt
#21 erstellt: 15. Mai 2008, 10:00

Wie würdet Ihr verfahren????


Ich würde mich zumindest mal zum Verbraucherschutz gehen und die Sache in allen Einzelheiten schildern.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre sogar die Beratung bei einem Anwalt kostenlos für Dich.

Denn ich denke, unter den Bedingungen hättest Du bei einem gerichtlichen Verfahren sicher eine reelle Chance.

Gruß

RD
tilomagnet
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 15. Mai 2008, 20:56
Nur mal interessehalber: Wie sehen denn die früheren Bewertungen dieser Person aus? 100% positiv?
akkustik1981
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 29. Mai 2008, 15:03
Hab den Fall abgeschlossen und gut ist, frage mich aber was naiv geklungen hat. Leben wir in einem Rechtsstaat oder nicht. Oder kann hier mittlerweile jeder machen was er will, und wer darauf reinfällt ist naiv.
So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Danke dem Rest für die Antworten

Grüße aus der Stadt mit den meisten Betrugsfällen Deutschlands ;-)
ruedi01
Gesperrt
#24 erstellt: 29. Mai 2008, 15:15
...ja und...wie isses denn nun ausgegangen?!?

Gruß

RD
_axel_
Inventar
#25 erstellt: 29. Mai 2008, 16:28

akkustik1981 schrieb:
frage mich aber was naiv geklungen hat.

Na, die beiden im entsprechenden Post von mir zitierten Sätze zum Beispiel.

Nein, nicht wer betrogen wird, ist naiv. Aber der der glaubt, dass ein Rechtsstaat oder eBay-Bewertungen immer vor Betrug schützen.
DUKE_OF_TUBES
Inventar
#26 erstellt: 08. Jun 2008, 00:56
mal nebenbei gefragt,was haste den für das gerät bezahlt?
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