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Garantie Samsung SyncMaster T220+A -A |
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Autor |
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DonIUDEX
Ist häufiger hier |
17:41
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#1
erstellt: 12. Jun 2008, |
Moin, ich hab da ein Problem! Mein 3 Wochen alter Monitor hat in der Mitte von dem Display nen dunklen Fleck/ Schatten! Hab bei Samsung angerufen und denen ein Foto davon geschickt! Samsung meint nun das wäre eine Druckstelle und darauf gibt es keine Garantie! Hab bei pixmania einen Rückerstattungsantrag gestellt, aber die sagen ich soll mich an den Hersteller wenden! Was kann ich jetzt tun?? Hat der Hersteller nicht in dem ersten 6 Monaten die Pflicht mir die Schuld so zu sagen zu beweisen?! Ich hoffe jemand weiß noch was!! MfG Matthias |
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DonIUDEX
Ist häufiger hier |
14:54
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#2
erstellt: 14. Jun 2008, |
up |
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Gelscht
Gelöscht |
19:43
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#3
erstellt: 14. Jun 2008, |
Ist es denn tatsächlich eine Druckstelle? Innerhalb der ersten 6 Monate stehst du nicht in der Beweispflicht, sondern der Händler/Hersteller, es sei denn es ist jetzt offenkundig ein aus unsachgemäßem Gebrauch entstandener Mangel. |
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DonIUDEX
Ist häufiger hier |
11:14
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#4
erstellt: 15. Jun 2008, |
Naja das Problem ist, dass Samsnung anhand des Fotos festgestellt haben will dass es ein Druckstelle ist... Ich weiß mit 100% dass sie nicht von mit ist!! |
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hbitsch
Stammgast |
23:53
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#5
erstellt: 15. Jun 2008, |
Aber Du weisst, dass es eine Druckstelle ist? War die Stelle von Anfang an da oder ist die in den 3 Wochen "irgendwie" entstanden? |
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DonIUDEX
Ist häufiger hier |
11:39
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#6
erstellt: 21. Jun 2008, |
Die war von Anfang an da!! |
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hbitsch
Stammgast |
16:56
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#7
erstellt: 21. Jun 2008, |
Wenn Du eine Ware bereits defekt geliefert bekommen hast, ist der Haendler (und evtl das Transportunternehmen) in der Pflicht und kann nicht einfach auf den Hersteller verweisen. Das nennt sich Gewaehrleistung, der Haendler hat schliesslich seinen Teil des Vertrages noch nicht erfuellt. [Beitrag von hbitsch am 21. Jun 2008, 17:05 bearbeitet] |
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DonIUDEX
Ist häufiger hier |
17:25
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#8
erstellt: 22. Jun 2008, |
Ja nur leider hab ich den Monitor am 19.05. gekauft... |
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hbitsch
Stammgast |
18:43
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#9
erstellt: 22. Jun 2008, |
Und? Die Gewaehrleistung geht ueber zwei Jahre. Du meinst vermutlich das Ruecktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz. Schau mal hier ![]()
Allerdings ist es schon relativ ungeschickt, drei Wochen auf den Fleck zu starren und sich erst dann zu melden, wenn er doch seit Tag 1 bestanden hat. [Beitrag von hbitsch am 22. Jun 2008, 18:51 bearbeitet] |
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