HIFI-FORUM » Allgemeines » Hifi-TV-Video-Plauderecke » neues Urheberrecht | |
|
neues Urheberrecht+A -A |
||
Autor |
| |
allgemeinheit
Hat sich gelöscht |
02:00
![]() |
#1
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Ich zitiere 'mal die c't 2003, Heft 21, "Fragen und Antworten zum Urheberrecht"
Stellt sich mir also die Frage: Ab wann ist jemand ein "Freund"? Ab 5 privat ausgetauschten Emails, die nicht den "Tauschgegenstand" zum Thema haben? Ab 10? Ab 100? Erst, wenn man denjenigen persönlich gesehen hat? Natürlich können "anonyme" Tauschbörsen (meiner Meinung nach) nicht rechtens sein. Ist denn der Aufwand, auf persönliche Emails manuell zu antworten hoch genug, um von "Weitergabe an Freunde" zu sprechen? |
||
Oliver67
Inventar |
10:34
![]() |
#2
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Privat bedeutet nicht gewerblich, also unentgeltlich. Es gibt eine bei Gerichten eine etablierte Grenze an Kopien, die in der Vergangenheit um die 7 kopierten CDs pro Original lag. Laut Aussagen von u.a. Juristen (in Foren - diesem? anderen?) liegt man mit 3 kopierten CDs immer auf der sicheren Seite. Natürlich unter der Voraussetzung, dass Du keine Hilfsmittel zum kopieren benutzt die im wesentlichen/überwiegenden dazu da sind, Kopierschutz zu knacken. Also Kopierschutz mit extra Knackprogramm zu umgehen ist verboten! Auch privat! Falls Dein Brenner den Kopierschutz ganz einfach nicht erkennt: ist legal. Wenn Du eine kopiergeschützte CD analog kopierst (CD-Recorder) ist das auch legal, denn Du benutzt keine extra Technik, sondern nur den Analogaus- und -eingang. (Keiner kann einem vorschreiben, ob man seine CDs privat analog oder digital kopiert) Falls Du einen Profi-CD-Recorder verwendest, der das Ding kopiert ist es auch legal, denn der wurde nicht hauptsächlich dafür gebaut, kopiergeschützte CDs zu kopieren. Illegal wird es meiner Meinung nach sofort, wenn Geld fließt, unabhängig von der Menge. Oliver |
||
|
||
vgapsycho
Stammgast |
11:09
![]() |
#3
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Morgen, soweit mir bekannt, ist die Frage, wer denn ein "Freund" ist bzw. ob eine Kopie noch unter den Sachverhalt einer Privatkopie fällt, auch unter Juristen nicht unumstritten. Privat als nichtgewerblich/unentgeltlich zu definieren greift jedenfalls zu kurz. Demnach wäre es "privat" bzw. eine Privatkopie, wenn ich eine beliebige Anzahl von Kopien unentgeltlich an irgendwelche Personen verteile. Die Annahme, daß eine Kopie legal ist, wenn ein Brenner einen Kopierschutz ignoriert, wage ich zu bezweifeln. Wenn eine CD als kopiergeschützt gekennzeichnet ist, dürfte immer von einer Umgehung des Schutzes auszugehen sein, wenn eine digitale Kopie erstellt wurde. Gruß Gerald |
||
Oliver67
Inventar |
11:42
![]() |
#4
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Morgen Gerald, ich habe explizit auf die 3 bis 7 Kopien hingewiesen. Zur Digitalkopie: lies dir mal den Gesetzestext durch. Du darfst demnach sogar Programme verwenden die Kopierschutz knacken, wenn Sie nicht hauptsächlich dafür da sind, sondern dieses Feature nur so nebenbei dabei ist. Deine Annahme hätte lustige Konsequenzen: dann bräuchten die BLÖDEN BIG 5 nur noch kopiergeschützt draufschreiben ohne es wirklich zu tun. Und genau hier sagt das Gesetz das Gegenteil: Privatkopien sind ausdrücklich erlaubt. Oliver |
||
Imothep
Ist häufiger hier |
11:58
![]() |
#5
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Angeblich ist es auch schon strafbar, wenn dein Freund dir das Geld für den Rohling zurück gibt. Fließt ja auch schon Geld. |
||
vgapsycho
Stammgast |
12:01
![]() |
#6
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Hallo Oliver,
Ja. Ich denke dennoch, daß das Verteilen auch von nur 3 Kopien nicht als privat zu bezeichnen ist, nur weil ich kein Geld dafür verlange, wenn mir die Leute nicht näher bekannt sind. Mit der Kennzeichnung habe ich mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Wenn ein Kopierschutz vorhanden ist und ein Hinweis darauf auf der CD vorhanden ist, wird zumindest es die MI so sehen, daß der Schutz widerrechtlich umgangen wurde. Gruß Gerald |
||
allgemeinheit
Hat sich gelöscht |
12:03
![]() |
#7
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Naja, fragt sich halt immer noch, wer "Freund" ist. Anonyme Tauschbörsenmitglieder ganz sicher nicht. Der Name sollte ja schon hinlänglich bekannt sein. ... aber "Freund"? Ich erinnere mich an meinen Hausarzt: "Wenn Du zwei echte Freunde im Leben hast, darfst Du dich König nennen" ... dann sind also "die anderen" (im Gegensatz zu "echte") Freunde bloss Bekanntschaften ("Bekannte") ... immer diese schwarz-weissmalerei. 's wird auch zwischenstufen geben. ![]() Wie lautet denn der Original-Gesetztestext zu diesem Thema? |
||
vgapsycho
Stammgast |
12:19
![]() |
#8
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Gerade habe ich das hier gefunden: ![]() Eine Aktion der Grünen zum Schutz der Privatkopie. |
||
cr
Inventar |
12:40
![]() |
#9
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Das glaube ich dann nicht, wenn zB das Copy-Bit das digitale Kopieren erlaubt (zB mit einem normalen Consumer-MD/DAT/CDR-Rekorder). Wie ich bereits wo geschrieben habe, sind mir von BMG einige CDs untergekommen, die zwar für den PC kopiergeschützt sind, aber sich ans SCMS-Abkommen halten und daher über die Stereoanlage eine digitale Kopie erlauben. Hier wird dann auch überhaupt nichts umgangen.
Die Frage ist aber dann, ob es sich um einen technisch wirksamen Kopierschutz handelt. Hier muß sicher noch einiges ausjudiziert werden. Was ist zB wenn die CD gekennzeichnet ist, aber gar keinen hat? Laut deiner Aussage dürfte man dann nicht kopieren. |
||
allgemeinheit
Hat sich gelöscht |
12:41
![]() |
#10
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Das erste, was ich bei Anblick der Website dachte: Jaja, die Parteien/Politik ... Hauptsache, man wird wieder gewählt. Der "Rest" ist Nebensache. (Wie auch bei manchen "Beratern": Beratung kostet, aber Verantwortung für schöngeredete Zahlen übernimmt natürlich kein Berater).
Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass auch die Umgehung eines leicht knackbaren Kopierschutzes (also technisch nicht wirksam) auch zum "knacken" zählt. Also müssten die Labels eigentlich nur "Kopiergeschützt" auf die CD drucken. Das hätte (seitens der Hersteller) zwei Vorteile: Erstens: Jeder kopierer würde sich strafbar machen. Zweitens: Keiner wüsste mehr, welche CDs wirklich kopiergeschützt sind, so dass man diese nicht mehr (ohne analogen Umweg) kopieren kann. Stellt sich also auch die Frage: Ist die Redigitalisierung (analog) von CD auf Soundkarte auch eine Umgehung des Kopierschutzes? Wie war doch das? Die Musikindustrie strebt an, Musik "digital" an die Boxen zu senden, dort zu filtern ("Frequenzweiche") und für die einzelnen Wege zu verstärken ("aktiv"), so dass keiner mehr das "Analogkabel" anzapfen und digitalisieren kann. ... aber ob das auch mit meinem "Analog"Radio funktioniert? 's könnte auch darauf hinauslaufen, dass sich das Aufnehmen und Schneiden von Radiosendungen wieder lohnt... [Beitrag von allgemeinheit am 19. Mrz 2004, 12:47 bearbeitet] |
||
vgapsycho
Stammgast |
12:42
![]() |
#11
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Wo steht das? Soll das heißen, ich darf einen Kopierschutz umgehen, solange ich eine Software verwende, deren Hauptzweck es gerade NICHT ist, den Schutz zu umgehen? Das glaube ich nicht, das Gesetz würde sich selbst ad absurdum führen. Gruß Gerald |
||
Oliver67
Inventar |
13:08
![]() |
#12
erstellt: 19. Mrz 2004, |
![]() Ich zitiere ein paar Zeilen aus obiger Stelle: "3. Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen Die aus Sicht der Urheberrechtslobby entscheidende Regelung findet sich in § 95 a UrhG. Hiernach dürfen wirksame technische Maßnahmen, die dem Schutz eines Werks i.S.d. Urheberrechts dienen, nicht umgangen werden, sofern dem Handelnden bekannt sein muss, dass die Umgehung gerade deshalb erfolgt, um den Zugang zu einem geschützten Werk zu erlangen. Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, die darauf abzielt, das Werk entgegen der Intension der technischen Maßnahme zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, ist demnach verboten. Ein Verstoß begründet zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und ist nach § 108 b Abs. 1 UrhG sogar strafbar. Eine Straftat ist allerdings nicht gegeben, wenn die Umgehung des Kopierschutzes ausschließlich zum eigenen Gebrauch oder zum Gebrauch von nahestehenden Personen erfolgt. Dient also die Umgehung des Kopierschutzes der Anfertigung einer Privatkopie, macht man sich zwar nicht strafbar, kann aber u.U. vom Rechteinhaber auf Schadensersatz und Unterlassung in Anspruch genommen werden." Und weiter: "Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass der Rechteinhaber einen konkreten Schutzmechanismus eingebaut haben muss, der im normalen Betrieb dazu bestimmt ist, Umgehungshandlungen zu unterbinden. Die derzeit bei Musik-CD's üblichen Kopierschutztechniken versuchen durch eine Manipulation des CD-Standards zu verhindern, dass Audio-Dateien die über das CD-Rom-Laufwerk des PC's eingelesen werden, als solche erkannt werden, um ein digitales Kopieren dieser Audio-Dateien auf die Festplatte bzw. auf einen CD-Rohling zu unterbinden. Diese Technologien bezwecken also von vornherein nur die Verhinderung digitaler Kopien. Daraus folgt dann aber auch, dass diese Art des Kopierschutzes nicht dazu bestimmt ist, Kopien, die auf analogem Umweg, sei es herkömmlich über die Stereoanlage auf Band oder aber auch unter Benutzung der Soundkarte des Computers, zu verhindern." Und abschließend. "Aber auch im Hinblick auf die Verhinderung digitaler Vervielfältigungen muss zumindest verlangt werden, dass der Kopierschutz eine gewisse Wirkung entfaltet und zumindest den Durchschnittsbenutzer davon abhält, unerwünschte digitale Kopien anzufertigen (so auch Mayer, CR 2003, 274, 279; Hoeren, MMR 2000, 515, 520). Wenn also ein Kopierschutzverfahren derart ineffektiv ist, dass der Nutzer das Vorhandensein einer Schutzmaßnahme u.U. überhaupt nicht bemerkt, so kann keinesfalls von einer wirksamen technischen Maßnahme gesprochen werden. Die derzeit zum Schutz von Musik auf den im Handel erhältlichen CD's eingesetzte Kopierschutztechnik sieht sich vielfach aber gerade mit diesem Problem konfrontiert. Der Autor hat 10 aktuelle Musik-CD's, die laut den Angaben auf der CD-Hülle kopiergeschützt sind, auf seinem heimischen Rechner - unter Windows 98 - sowohl in ein älteres No-Name-CD-Rom-Laufwerk, sowie in ein ebenfalls älteres Brennerlaufwerk des Herstellers Ricoh eingelegt. Unter Benutzung der handelsüblichen Software "Easy CD Creator" wurde getestet, ob die Audiodateien eingelesen und als WAV-Dateien auf die Festplatte kopiert werden können. Das Ergebnis war erstaunlich. Das No-Name-Laufwerk nahm von dem Kopierschutz bei sämtlichen CD's keinerlei Notiz. Die einzelnen Audiotracks waren auf allen zehn CD's lesbar und konnte problemlos auf die Festplatte kopiert werden. Ein ähnliches Bild zeigte sich auch bei Benutzung des Ricoh-Laufwerks. Von den 10 Musik-CD's ließen nur zwei das Kopieren der Audio-Dateien nicht zu. Wenn der Nutzer allerdings die Musik-CD's ohne Überwindung irgendwelcher Hürden, ja ohne den Kopierschutz überhaupt bemerken zu müssen, vervielfältigen kann, liegt eine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme sicherlich nicht vor. " Oliver |
||
vgapsycho
Stammgast |
14:43
![]() |
#13
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Danke Oliver. Wenn ich diesen Aufsatz richtig verstehe, handelt es sich dabei jedoch um die Auslegegung des Gesetzestextes durch einen Anwalt. Ob sich ein Gericht im Fall des Falles dieser Meinung anschließt steht auf einem anderen Blatt. Kritisch sehe ich vor allem folgenden Satz: "Wenn also ein Kopierschutzverfahren derart ineffektiv ist, dass der Nutzer das Vorhandensein einer Schutzmaßnahme u.U. überhaupt nicht bemerkt, so kann keinesfalls von einer wirksamen technischen Maßnahme gesprochen werden. " Wenn so eine Aussage von Juristen seziert wird, könnte z.B. folgendes herauskommen: Es müssen zwei Dinge unterschieden werden. Nämlich ob der Nutzer Kenntnis vom Vorhandensein eines Kopierschutzes hatte und erst an zweiter Stelle, ob es ihm möglich war, diesen Schutz zu umgehen. In der Regel ist eine CD gekennzeichnet, also ist davon auszugehen, daß ein Nutzer vom Vorhandensein irgendeiner Maßnahme zur Verhinderung der Kopie weiß. Jede im folgenden erfolgreich hergestellte Kopie, ist also rechtwidrig, unabhängig davon welche "Anstrengungen" dazu unternommen werden mußten. Gerald |
||
allgemeinheit
Hat sich gelöscht |
15:01
![]() |
#14
erstellt: 19. Mrz 2004, |
Und noch eine Frage bzgl. Urheberrecht: Nehmen wir an, ein Forenmitglied schreibt mir eine Email (mit Angabe des Namens, also nicht anonym) und interessiert sich für ein bestimmtes Stück, das nicht mehr im Handel erhältlich ist (das ich im Original gekauft habe). Nun würde ich eine x-beliebige Person noch nicht als "nahestehend" oder "Freund" bezeichnen. Daher hätte ich schon gewisse Hemmungen, ein Musikstück "per Email" manuell zuzusenden. Obleich dieser "Verbreitungsweg" deutlich umständlicher als der über Tauschbörsen ist. Ich wäre nämlich nicht bereit, für dutzende Interessenten alle möglichen Musikstücke ins .mp3-Format umzuwandeln und dann auch noch per Email zuzuschicken. Also: ich meine "den Einzelfall". Nehmen wir also an, auch dieser Verbreitungsweg (Email) sei unzulässig, dann wäre die nächste Möglichkeit doch die, sich einen frankierten Rückumschlag zuschicken zu lassen, in dem man die kopierte CD zurückschickt. Man verdient dabei nix, es ist(?) umständlich genug, um anonyme "Massenverbreitungen" zu unterbinden. Und nochmal zum Thema Email: Wenn ich die Qualität eines Stückes drastisch reduziere (Stereo->Mono, 44100Hz->8000Hz, 16bit->8bit, anschliessend noch ein verlustbehaftetes Codec niedriger Qualität), dann ist die Qualität auch nicht besser als über Telefon. Derjenige hätte mich ja anrufen können, um die Musik (über Telefon) aufzuzeichnen, oder? Versendung von Musikstücken niedriger Qualität (meinetwegen nur Anfang und Schluss zum Probehören) an bekannte Einzelpersonen sollte doch rechtlich drin sein, oder? PS: Ich denke dabei an den austausch von älteren Klassik-Aufnahmen, bei denen es mehr um "Interpretation" als um "Klang" geht. [Beitrag von allgemeinheit am 19. Mrz 2004, 16:25 bearbeitet] |
||
|
|
Anzeige
Top Produkte
Aktuelle Aktion
Top 10 Threads der letzten 7 Tage
- Hotel Modus deaktivieren
- "diese anwendung wird jetzt neu gestartet um mehr speicherplatz verfügbar zu machen"
- Von HD+ zurück zu Standard-TV
- Remotekabel anschließen, aber wie und wo?
- Hisense verbindet sich nicht mehr mit dem WLAN
- Audiodeskription ausschalten (in ZDF App) 803er
- Umschalten von TV auf Radio
- Satellitenschüssel was und wie einstellen am TV
- Pro 7 und Sat 1 auf einmal weg.
- Markierung an Lautsprecherkabel - welche Norm?
Top 10 Threads der letzten 50 Tage
- Hotel Modus deaktivieren
- "diese anwendung wird jetzt neu gestartet um mehr speicherplatz verfügbar zu machen"
- Von HD+ zurück zu Standard-TV
- Remotekabel anschließen, aber wie und wo?
- Hisense verbindet sich nicht mehr mit dem WLAN
- Audiodeskription ausschalten (in ZDF App) 803er
- Umschalten von TV auf Radio
- Satellitenschüssel was und wie einstellen am TV
- Pro 7 und Sat 1 auf einmal weg.
- Markierung an Lautsprecherkabel - welche Norm?
Top 10 Suchanfragen
Forumsstatistik
- Registrierte Mitglieder929.676 ( Heute: 6 )
- Neuestes Mitglied-Ghost66-
- Gesamtzahl an Themen1.560.973
- Gesamtzahl an Beiträgen21.764.265