EBAY Betrug

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hangman
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 29. Aug 2008, 09:03
meine aktuelle (und erste) negative ebay - erfahrung:

ich hab ne endstufe marantz sm 80 ersteigert.
beschrieben als "top-zustand".
das teil schaltet allerdings erst nach ca 6-7 min das ausgangsrelais frei, und hat auch ein deutlich hörbares trafobrummen.

nach vier von mir über einen zeitraum von einem monat geschriebenen mails an den verkäufer, ohne irgend eine antwort von ihm, bekam ich jetzt von ebay den hinweis, daß eine unstimmigkeit vom verkäufer des artikels gemeldet wurde, dahingehend daß ich nicht bezahlt hätte!!!

wutentbrand hab ich ihm geschrieben daß ich das für eine unverschämtheit halte, worauf zurück kam:

"Ich habe lediglich eine Unstimmigkeit gemeldet! Und wir wissen dabei wohl beide worum es geht!
Das Gerät ist keinetwegs defekt!!!
MfG"

auf den hinweis von mir daß er doch auf meine mails hätte direkt antworten sollen, wenn er doch schon bei ebay drin war (er hatte in dem zeitraum auf eine negative bewertung reagiert), anstatt mich mit einer lüge bei ebay zu melden kam folgendes:

"Ich war lediglich kurz bei ebay drin, da die Internetnutzung in der Dom.Rep. extrem teuer ist! Meine emails bei Web habe ich nicht gelesen, da dies zu lange gedauert hätte, leider haben Sie mir nicht über ebay geschrieben, denn dort hatte ich von Ihnen keine mail!"

als ich ihn fragte, wie er denn dazu käme, mich mit einer unstimmigkeit bei ebay zu melden, obwohl er meine mails gar nicht gelesen hatte (und somit auch nichts von meiner beschwerde wissen könnte) kam keine antwort mehr...

naja, jetzt hat er halt mal ne negative bewertung bekommen!
das fiese ist, daß ich für diese auktion keine unstimmigkeit mehr melden kann, solange die andere (ich hätte nicht bezahlt) noch läuft.
ganz schön klever von dem *********!

wie würdet ihr weiter vorgehen?

oder was ist euch schon in der richtung passiert?


[Beitrag von hangman am 29. Aug 2008, 09:25 bearbeitet]
Mimi001
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 29. Aug 2008, 10:55
Hallo,
wende Dich an ebay und beweise schnellstens, dass Du die Endstufe bezahlt hast.
Danach selber Unstimmigkeit eröffnen !
Besorg Dir einen Anwalt ( Rechtsberatung / Rechtsschutzversicherung ? ) , der Typ scheint ein durchtriebener Abzocker, das hört sich für mich jedenfalls alles sehr clever an, wie er vorgeht .

Im Übrigen: Du bist nicht verantwortlich, wenn er Deine Nachrichten nicht liest !!

Viel Erfolg !!
RoA
Inventar
#3 erstellt: 29. Aug 2008, 11:09

hangman schrieb:
wie würdet ihr weiter vorgehen?


Ich würde da mal hinreisen und dem Typen mal ordentlich

Wohnt der Typ tatsächlich dort und hast Du das gewußt? Und um wieviel Kohle geht es dabei?
Mimi001
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 29. Aug 2008, 11:14
Stimmt, der Preis der Endstufe wäre wichtig !!
Wenn Du keine Versicherung hast, wird durch die Anwaltskosten sehr schnell ein Nullsummenspiel draus...
...wenn Du aber bewiesen hast, dass Du bezahlt hast regelt evtl. auch ebay die Sache.

Hast Du mit paypal gezahlt ?


Gruss
hangman
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 29. Aug 2008, 12:36
preis waren 160 euro, bezahlt per überweisung.

edit:
beweisen sollte glaub ich nicht nötig sein, da der verkäufer damals "zahlung erhalten" markiert hat. ebay sollte das ja prüfen können!?
davon abgesehen, wer verschickt ein nicht bezahltes teil bei solch einem betrag?


[Beitrag von hangman am 29. Aug 2008, 12:43 bearbeitet]
RoA
Inventar
#6 erstellt: 29. Aug 2008, 12:49
Wenn der Typ tatsächlich in der Dom.Rep. wohnt hast Du schlechte Karten.


das teil schaltet allerdings erst nach ca 6-7 min das ausgangsrelais frei, und hat auch ein deutlich hörbares trafobrummen.


Ferndiagnosen sind immer schwierig, aber 160 Euro ist recht preiswert gewesen, vielleicht lohnt eine Reparatur.
MadFerret
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 29. Aug 2008, 12:58
Hatte auch schon mal Probleme bei ebay, meiner Erfahrung nach sind die aber auch wenig hilfreich.

Vielleicht genügt es ebay die Quittung der Überweisung zu faxen?
hangman
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 29. Aug 2008, 13:04

RoA schrieb:
Wenn der Typ tatsächlich in der Dom.Rep. wohnt hast Du schlechte Karten.


das teil schaltet allerdings erst nach ca 6-7 min das ausgangsrelais frei, und hat auch ein deutlich hörbares trafobrummen.


Ferndiagnosen sind immer schwierig, aber 160 Euro ist recht preiswert gewesen, vielleicht lohnt eine Reparatur.



nein, der typ war da im urlaub!!! behauptet er zumindest.
geld wurde nach berlin überwiesen.

btw: internetnutzung im ersten beliebigen hotel in der dom-rep das ich gefunden hab: 2dollar für 30min!!! echt teuer, oder?

was den schaden betrifft hab ich schon nachgeforscht und das gefunden:
scheint keine große sache zu sein...

http://www.hifi-forum.de/viewthread-185-2275.html
MadFerret
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 29. Aug 2008, 13:13
Ja gut, es ist aber auch keine Ausrede zu sagen er hätte seine emails nicht nachschauen können. Das ist echt mal sein Problem.

Wie war denn der Verkaufstext, schließt der Gewährleistung aus? Ist der privat oder gewerblich?

Am besten behälst du die email und druckst sie aus, eventuell wirst du die dann zu ebay weiterleiten können damit die sich mit der Sache beschäftigen.

Ohne Rechtsschutz wirst du, denke ich, eh auf die Hilfe von ebay angewiesen sein.


[Beitrag von MadFerret am 29. Aug 2008, 13:13 bearbeitet]
hangman
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 29. Aug 2008, 13:24
das witzige ist ja: er hat seine e-mails auf jeden fall geprüft weil:

1) er auf eine in dem zeitraum abgegebene negative bewertung einen kommentear geschrieben hatte, und vor allem:
2) er ja die unstimmigkeit gemeldet hatte, BEVOR er mir irgendeine mail geschrieben hatte. er hat also definitiv meine mails gelesen. desweiteren hat er es ja eigentlich zugegeben mit der der aussage "...das gerät ist keineswegs defekt".
wie sollte er wissen daß ich mich darüber beschwere, wenn nicht aus meiner mail?

verkaufstext war natürlich der übliche eines privatverkäufers, also keine garantie oä...

ebay gegenüber beweisen daß ich bezahlt habe stellt kein problam dar...
aber was würde im besten falle für mich rauskommen?
kann ebay ihn zwingen das gerät zurück zu nehmen, bzw am preis was nachzulassen?
ich glaube eigentlich nicht...
im schlimmsten falle würde er wohl gesperrt werden und müßte nen neuen account eröffnen...
MadFerret
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 29. Aug 2008, 13:39
Ich glaube weniger das eBay da was am Preis machen kann.

Ich weiß nicht ob man den Kerl dran kriegen kann weil er ja offensichtlich was verschwiegen hat, wenn er geschrieben hat das das Gerät funktionstüchtig ist wäre es ja wirklich Betrug, nur bin ich kein Anwalt. Man schreibt ja gerne rein "konnte Ware nicht überprüfen" was ich auch in Ordnung finde, Hauptsache man weiß woran man ist.

Nur ich würde das genauso eBay schildern, ruf da mal an, schreib dir den Namen des Ansprechpartners auf, das ist sehr wichtig, und versuche die dazu zu bewegen sich um die Sache zu kümmern.


[Beitrag von MadFerret am 29. Aug 2008, 13:41 bearbeitet]
Haiopai
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 29. Aug 2008, 13:52
Moin das ist mal wieder so eine typische Sache ,wo die Unzulänglichkeiten im Ebay System auffällig werden .

Man muss sich doch mal fragen ,wie das angehen kann ,wenn ein Verkäufer klar in der Kaufabwicklung "Zahlung erhalten " markiert hat ,das dann noch solche Tricks wie eine Unstimmigkeit wegen NICHT erhaltener Zahlung gemeldet werden kann ,ohne das diese Behauptung seitens Ebay nachgeprüft wird .

Andererseits kapiere ich aber auch nicht ,das die Käufer ,wenn sie schon 160 Euro vorab überweisen nicht die paar Euro für den Treuhand Service übrig haben .
Beziehungsweise nicht einfach das bieten nachlassen ,wenn ein Verkäufer das nicht anbietet oder auf Anfrage hin verweigert .

Ebenso verstehe ich nicht ,warum nicht sofort die Unstimmigkeit von dir gemeldet wurde ,wenn ein Teil bei mir defekt ankommt ist das von mir grundsätzlich der erste Schritt .Beilegen kann man sowas immer ,aber sowas gibt dir die Sicherheit ,das der Verkäufer reagieren muss ,ansonsten bekommt er Stress mit Ebay .
Sowas hat nix mit anscheißen zu tun ,sondern stellt nur sicher ,das alles was da geschrieben wird für Ebay und für dich jederzeit gespeichert und somit sollte es zum Rechtsstreit kommen auch nachvollziehbar ist .

Die einzige Pleite die ich als Käufer bei Ebay bisher gehabt habe ,war genau so ein Fall wie du ihn hier schilderst und genau wie du hab ich den Fehler gemacht und es versucht inoffiziell per Mail zu regeln .
Das Ende vom Lied war das ich mein Geld los war ,einfach auch deswegen ,weil sich ein Rechtsstreit schlicht nicht lohnte .

Solltest du jetzt so einen Schritt unternehmen ,werden für den Burschen promt ein bis zwei Kollegen behaupten ,das das Gerät noch am Tag des Versandes wunderbar gespielt hat .
Sprich wenn du was reißen willst ,darfst du erstmal Anwaltskosten bereit halten ,Geld für einen Gutachter ,der hoffentlich beweisen kann ,das der Schaden nicht durch den Transport verursacht werden konnte und auch sicher schon vorher vorhanden war .
Kurz gesagt bei 160 Euro ,vergiss es .

Sorry wenns vielleicht ein wenig hart klingt und schadenfroh ,ist absolut nicht so gemeint ,im Gegenteil solche Schweinereien ärgern mich tierisch ,aber sie sind nur vermeidbar ,wenn man an Ebay nicht so naiv ran geht .
Gute Geschäfte kannst du da auf Dauer nur durch peinlich genaues einhalten der Regeln machen und durch den Verzicht auf Gebote für Sachen ,die dir auch nur im Geringsten unkoscher vorkommen .

Wünsch dir trotzdem viel Glück ,das du vielleicht wenigstens einen Teil deines Geldes wieder bekommst .

Gruß Haiopai
hangman
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 29. Aug 2008, 14:01
ich seh das schon auch so, und die 160 euro hab ich auch schon abgeschrieben. wenn ich mal zeit und muse hab, werd ich halt mal schauen ob sich der amp (von mir) reparieren läßt.

was mich eben ankotzt ist die tatsache daß ich gegenüber ebay als vertragsbrecher dastehe und mich dahingehend auch rechtfertigen muß!

und daß mir eben die hände gebunden sind im gegenzug eine unstimmigkeit aufgrund eines defekten gerätes zu melden!
Onka
Stammgast
#14 erstellt: 29. Aug 2008, 14:06
Wenn er geschrieben hat, dass das Gerät einwandfrei funktioniert, sollte es auch so sein. Dann nützt auch keine Gewährleistung ausgeschlossen usw. Nur ist es schwer nachzuweisen, dass der Fehler nicht erst hinterher aufgetreten ist oder durch den Transport. Wurde doch bestimmt versichert verschickt. Du solltest vielleicht dem Transportunternehmen den Schaden melden (ist aber schon lange her). Die würden vielleicht mit dem Versender in einen Rechtsstreit gehen und kennen sich mit Betrügern aus.
Haiopai
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 29. Aug 2008, 14:06
In der Richtung sind dir die Hände nicht gebunden ,da würde ich den telefonischen Support von Ebay nutzen ,auch wenn es etwas Geld kostet ,dann den Fall ruhig schildern und konkret nachfragen was Ebay haben möchte ,damit diese Geschichte mit der Unstimmigkeit gelöscht wird .
Desweiteren wie du dann vorgehen sollst ,von wegen Käuferschutz etc. .

Gruß Haiopai
Brotrinde
Stammgast
#16 erstellt: 29. Aug 2008, 15:18
Meine Erfahrung ist, dass der ganze Sicherheitskram nur Augenwischerei ist. Wer als Käufer eine Unstimmigkeit meldet kann sich eigentlich den Aufwand sparen, es sei denn der Verkäufer stimmt dem zu. Ansonsten gibts als Antwort lapidar: "es konnte keine grobe Abweichung von der Artikelbeschreibung festgestellt werden." Daher kaufe ich höherwertige Artikel nur noch Verkäufern, deren Wohnort in Reichweite (100km) ist. Klar, auch das kann fake sein, aber in den Kontodaten steckt ja schon ein wenig Information drin.
zlois
Stammgast
#17 erstellt: 29. Aug 2008, 22:29
Ärgerlich sowas...
Ebay hat ja vor geraumer Zeit auch noch den Käuferschutz abgeschafft, bzw. bietet diesen nur noch für Artikel an die per Paypal bezahlt wurden. Das halte ich für einen großen Rückschritt, durch den Käuferschutz war man früher zumindest bei Artikeln unter EUR 200,- vor Betrug einigermaßen sicher. Treuhandservice lohnt sich bei solchen Beträgen i.d.R. kaum, bzw. wäre das für die meisten Verkäufer auch zu viel Aufwand, ich denke ich würde als Verkäufer auch nicht darauf eingehen, sofern es sich nicht um einen wirklich hochpreisigen Artikel handelt.
Interessant wäre, ob der Verkäufer schon negative Bewertungen von anderen Käufern hatte? Ich schaue mir jedenfalls vor jedem Gebot das ich abgebe die Bewertungen des Verkäufers an, und wenn da irgend eine (glaubhafte) negative Bewertung vorhanden ist biete ich nicht bzw. deutlich weniger, ebenso bei Verkäufern die erst ein paar Bewertungen haben und noch relativ frisch bei Ebay sind.
Wie sieht es eigentlich allgemein bei Ebay-Betrug aus, Betrug ist ja schließlich eine Straftat und gehört somit nicht vors Zivilgericht sondern ist ein Fall für Polizei und Staatsanwalt, oder nicht? Wenn du zivil klagen musst sieht die Sache ohne Rechtsschutzversicherung eher schlecht aus, die Gefahr den Prozess und damit noch mehr Geld zu verlieren wäre zu groß, du müsstest beweisen dass die Schuld zweifelsfrei am Verkäufer liegt und der Defekt nicht etwa durch den Versand, altersbedingten Bauteildefekt o.ä. entstanden ist.
Auf Unterstützung seitens Ebay würde ich auch nicht hoffen. Außer ein paar Standardmails aus Textbausteinen, in denen mindestens jeder zweite Satz deinen Namen enthält um die Nachricht möglichst persönlich wirken zu lassen, und dem Verweis auf die Ebay-Hilfeseiten, wird vermutlich nicht viel passieren. Mit etwas Glück wird der Verkäufer vielleicht verwarnt...

Könntest du eventuell mal die Artikelnummer posten?
hangman
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 29. Aug 2008, 23:32
die artikelnummer will ich eigentlich nicht posten, irgendwie fände ich das nicht korrekt...

der fall wäre anders wenn ich ihm mit absoluter sicherheit vorsätzlichen betrug unterstellen könnte. da hätte ich keine skrupel, aaaaber:

fakt ist:

er hat um die dreisig bewertungen, die letzten zwei negativ (eine davon ist von mir), alle anderen sind äuserst positiv.

er verkauft alles mögliche: schmuck, kinder-klamotten, bildschirm, schultasche, computer...

er spricht immer von "wir", "bei uns hat das gerät funktioniert"...

inzwischen glaube ich fast, ich habs mit einer frau zu tun die die geräte ihres (ex)mannes vertickt...

kein einziges mal wollte man von mir wissen WAS ich eigentlich genau bemängel. kam immer nur "das gerät ist in ordnung" usw

dann diese aktion mit der unstimmigkeit. fünf(!!!) mal habe ich gefragt warum nicht direkt kontakt mit mir aufgenommen wurde, um eine gütliche einigung zu erziehlen.
auch darauf wurde nie eingegangen.

ich werde von der gegenseite ständig als der böse hingestellt, als würde ich irgendwie vorsätzlich handeln...

ich kapier das echt nicht, und hab nur diese erklärungen:

1) ich habs wirklich mit nem gewieften abzocker zu tun

2) ich habs mit einer frau zu tun, die kpl verunsichert ist und mich total falsch einschätzt

3) der verkäufer ist der deutschen sprache nicht mächtig, und jemand anders (ehe-partner, tochter, sohn) kommuniziert für ihn

ich hab echt keine ahnung...

naja, inzwischen hat ebay, nachdem ich beim kundenservice angerufen hab, ihn wohl so unter druck gesetzt, daß die unstimmigkeit von ihm als erledigt eingestellt wurde.

das heißt, ich bin zu keiner rechtfertigung mehr gezwungen.
ich könnte jetzt (empfehlung vom ebay-berater) das gleiche mit ihm machen. also eine unstimmigkeit dahingehend melden, daß das gerät nicht der beschreibung entspricht.

im besten falle wird ebay ihn verwarnen oder sperren. wovon ich persönlich ja nicht wirklich viel habe.

bleibt noch die zivilklage, mit gutachten, anwalt und so weiter. und da hab ich glaub echt kein bock drauf. nicht wegen 160 euro...
MadFerret
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 30. Aug 2008, 10:15
Wenn es möglich wäre würde ich das Geärt reparieren, vorallendingen wenn das eine Reparatur für 10 € wäre.
Da du ja aus dem Schneider bist und Verkäufer ja keine negativen Bewertungen mehr vergeben können würde ich versuchen das beste aus der Situation zu machen.

Ob du ihn dennoch anschwärzt ist deine Sache, zumindest wäre es vielleicht hilfreich für andere Bieter, wenn er gesperrt werden würde.
BBS13126
Inventar
#20 erstellt: 30. Aug 2008, 11:25
Hi!
Also normalerweise kannst du das meiste von deinem Geld zurückbekommen.
Du hast bei eBay ja auch bei normaler Überweisung einen Käuferschutz. Dann gehen zwar meine ich 25€ Bearbeitungsgebühren an eBay ab, aber den Rest bekommst du wieder!
Das ist zwar eigentlich dafür gedacht, wenn du den bezahlten Artikel gar nicht bekommst, aber wenn er wie von dir beschrieben stark von der Beschreibung abweicht gilt der Käuferschutz meine ich ebenso.
Sollte es mit dem Verkäufer nicht zu einer Einigung kommen würde ich mich auf jeden Fall an eBay wenden. Ein Kontoauszug mit der Überweisung per Mail an eBay reicht da aus. Zieht sich zwar ganz schön in die Länge, aber immerhin bekommst du das Geld im Regelfall zurück.

Selber an das Gerät Hand anlegen würde ich auf keinen Fall, dann kann der Verkäufer immernoch sagen, dass du die Endstufe beschädigt hast. Wenn dann würde ich versuchen, den Verkäufer dazu zu bringen die Reparatur bei einer Fachwerkstatt zu bezahlen.
Irgendwann ist er ja wieder zurück in Deutschland, dann würde ich ihn einfach mal anrufen und das ganze telefonisch abklären.
Viel Glück auf jeden FAll
zlois
Stammgast
#21 erstellt: 30. Aug 2008, 13:05

Du hast bei eBay ja auch bei normaler Überweisung einen Käuferschutz.

Eben nicht. Seit einigen Monaten gibts Käuferschutz nur noch für Artikel, die mit Paypal bezahlt wurden. Es steht ja jetzt auch bei jedem Artikel, bei dem kein Paypal angeboten wird, unten dabei, dass für diesen Artikel kein Käuferschutz verfügbar ist.

Ebay will uns nun mal irgendwie dazu bringen Paypal zu verwenden, und zwar mit immer radikaleren Methoden. Bei Ebay.co.uk ist Paypal soweit ich weiß überhaupt schon Pflicht. Abgesehen von den Kosten ist das System von Paypal für die Verkäufer sehr riskant, da jeder Käufer seine Zahlung relativ einfach zurückziehen kann (nachdem er den Artikel bekommen hat), der Verkäufer geht dann leer aus...
RoA
Inventar
#22 erstellt: 31. Aug 2008, 10:38

zlois schrieb:
Seit einigen Monaten gibts Käuferschutz nur noch für Artikel, die mit Paypal bezahlt wurden.


Eben nicht, das ist eine Mogelpackung. Es gab vor ein paar Tagen eine Reportage über Unregelmäßigkeiten bei Paypal, und dabei ergab sich, daß der Käuferschutz nur auf dem Papier steht. Außerdem gab es Fälle, in denen Verkäufern ohne ersichtlichen Grund das Konto gesperrt wurde. Für Power-Seller, die auf Paypal angewiesen sind, eine Katastrophe.


Ebay will uns nun mal irgendwie dazu bringen Paypal zu verwenden, und zwar mit immer radikaleren Methoden.


Ebay ist sozusagen ein Monopolist in diesem Bereich. Ich mag Monopolisten.
zlois
Stammgast
#23 erstellt: 31. Aug 2008, 18:06
Na ja, also ich habe den Käuferschutz von Paypal schon 2x in Anspruch genommen, 1x bei einem Ebay-Kauf und 1x bei meinem ehemaligen Webhoster, und beide male hat es reibungslos geklappt.
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