garantieverlaengerung durch austauschgeraet?

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MadD
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 30. Sep 2008, 10:10
Hallo leute...
ich hab ein problem... bin zufriedener benutzer eines clarion dxz768.. seit kurzem haengt sich das geraet beim ordner wechseln auf und startet neu... an den cds liegts nicht. habs schon mit anderen probiert.
gekauft hab ich das teil damals am 23.6.06 im mediamarkt.. kurz dannach wollte das laufwerk nicht mehr und ich habe am 14.10 ein austauschgeraet bekommen. bis wann geht jetzt die garantie? hab ich pech gehabt oder noch glueck?
find ich irgendwie schade das solch geraete immer kurz nach ablauf der garantie kaput gehn muessen... immerhin hab dafuer 400 euro hingelegt.

schonmal danke fuer die antworten

gruss mad
MadD
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 30. Sep 2008, 10:13
tippfehler...gekauft am 23.09.06... kann es grad nicht editieren
syntax_error
Inventar
#3 erstellt: 30. Sep 2008, 17:51
Wie es ausschaut hast du Pech, die Garantie bezieht sich auf das Kaufdatum und leider nicht auf das Datum an dem ausgestauscht wurde.

Evtl. kannst du etwas über Kulanz erreichen, wenn das Datum
23.09.06 stimmt.
Ein Versuch ist es wert.
MadD
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 30. Sep 2008, 21:27
Danke für die Antwort,

Ich könnte glück haben.. war heute dort... dadurch das ich meine 2 clarions dort gekauft habe kenn ich den leiter der hifiabteilung schon etwas...er meinte ich könnte glück haben.. weil die einen guten draht zu clarion haben das die das trotz der 7 tage machen. morgen bekomm ich einen anruf.. heute war von clarion keiner mehr da.
syntax_error
Inventar
#5 erstellt: 30. Sep 2008, 22:54
Schlechte Paplisitie kann sich heute (außer Sony) keiner mehr leisten, deswegen rechne ich damit, dass du Glück hast und clarion das über Garantie abwickelt.
3erGolfer
Inventar
#6 erstellt: 01. Okt 2008, 02:38
wenn ich das hier lese da kommts mir doch gleich wieder das bier hoch

spass beiseite

ich wills mal ganz einfach ausdrücken!

wenn jeder cd player eine lebensdauer von 2jahren hat (damit is die garantie gemeint) der vor diesen 2jahren aber wieder eingeschickt und durch ein neues gerät ersetzt wurde, dann fängt die lebensdauer wieder von vorne an, weils ja sozusagen nen neugeborenes is

denkt doch mal nach die garantie bezieht sich doch immer aufs gerät und is dafür da das es halt mind. 2 jahre leben bleibt

kp wie ich das einfacher erklären soll... komm mir schon vor wie bei der erklärung zu den bienchen und blümchen

(das soll nix persönliches sein, also nehmts nicht persönlich ;))

syntax_error
Inventar
#7 erstellt: 01. Okt 2008, 16:27
Deiner Theorie nach könnte man, geschickt angestellt, also die Garantie eines Herstellers auf UNENDLICH ausweiten?!

Also kurz vor Ablauf der Garantie etwas reklamieren, ein Austausch-Gerät erhalten und darauf eine neue Garantie über zwei Jahre usw. usw...
3erGolfer
Inventar
#8 erstellt: 01. Okt 2008, 17:13

syntax_error schrieb:
Deiner Theorie nach könnte man, geschickt angestellt, also die Garantie eines Herstellers auf UNENDLICH ausweiten?!

Also kurz vor Ablauf der Garantie etwas reklamieren, ein Austausch-Gerät erhalten und darauf eine neue Garantie über zwei Jahre usw. usw...


wenn man es wollte ja, allerdings müsste dann auch ein "nicht-selbst-verursachter" schaden eintreffen

das is aus keine theorie, sondern real life

unterstützen tue ich sowas aber ÜBERHAUPT nicht, man sollte mit dem zufrieden sein was man bekommt und wenns nicht gefällt gar nicht erst kaufen. die leute die sowas ausnutzen (in der form wie du es geschrieben hast) sind meines erachtens nach (und auch die der breiten masse)kriminell.

sowas wie du es beschrieben hast nennt man dann AUSBEUTE und ich bitte dich, wie oft hört man den schrei, dass einen die firmen das geld aus der tasche ziehen wenn du (ich nehme jetz dich mal nur als bsp) dann genau das selbe machst

dann würds eher schlimmer werden

aber das ihr davon nichts wisst ist echt gruselig, oder sag mir doch bitte wie alt du bist um meine aussage evtl zurückziehen zu können

naja frage des TE´s ist ja wohl wirklich zu genüge beantwortet worden und damit sollte das problem geklärt sein!

grüße


ps: um ein austauschgerät zu bekommen muss die möglichkeit einer reperatur also ausgeschlossen sein (bei ner reperatur bekommste nix an neuer garantie) wobei dies eher selten der fall ist um deine (eventuelle vorfreude) mal zu bremsen
syntax_error
Inventar
#9 erstellt: 01. Okt 2008, 17:44
Wenn dem so ist und MadD von clarion ein Austauschgerät erhält, auf dem dann auch wieder zwei Jahre Garantie gegeben werden, dann habe ich nichts gesagt.

Warten wir es ab.
3erGolfer
Inventar
#10 erstellt: 01. Okt 2008, 17:48
austauschgerät (sprich komplett neues gerät) bedeutet: neue garantie. das ist so FEST im gesetzbuch verankert... oder wo auch immer das steht

dasses daran aber nix zu rütteln gibt is so
syntax_error
Inventar
#11 erstellt: 01. Okt 2008, 18:14
Laut MadD wurde das Teil am 14.10.06 ausgetauscht,
demnach befindet es sich also noch in der von dir beschriebenen Garantiezeit
und warum macht media markt dann auf doof und erzählt etwas von Glück und so.

Die sollten die Vorgehensweise doch besser kennen.
3erGolfer
Inventar
#12 erstellt: 01. Okt 2008, 18:29

syntax_error schrieb:
Laut MadD wurde das Teil am 14.10.06 ausgetauscht,
demnach befindet es sich also noch in der von dir beschriebenen Garantiezeit
und warum macht media markt dann auf doof und erzählt etwas von Glück und so.

Die sollten die Vorgehensweise doch besser kennen.


dann wärst du jetzt der erste in diesem forum der den mitarbeitern von solchen märkten glauben schenkt

die denken dabei auch an ihren profit, is ja besser, der kunde kommt nicht nochmal, ums zu reklamieren > was auch mit arbeit verbunden ist.

"glück" gibts nur in gewinnspielen

aber die argumentation hier finde ich wird mitlerweile immer lustiger
syntax_error
Inventar
#13 erstellt: 01. Okt 2008, 18:47
Ob der Hersteller Garantie leisten muss, hat m.E. wenig mit dem Markt zu tun, dass einzige ist etwas Schreibarbeit.

P.S. Deine Ironischen Kommentare kannst du dir im übrigen sparen,
die ich nur so verstehen kann, dass du mich für Geistig nicht ganz auf der höhe hältst.
3erGolfer
Inventar
#14 erstellt: 01. Okt 2008, 19:35

syntax_error schrieb:
Ob der Hersteller Garantie leisten muss, hat m.E. wenig mit dem Markt zu tun, dass einzige ist etwas Schreibarbeit.

P.S. Deine Ironischen Kommentare kannst du dir im übrigen sparen,
die ich nur so verstehen kann, dass du mich für Geistig nicht ganz auf der höhe hältst.


am besten du bemühst wikipedia mal und klärst den unterschied zwischen garantie und gewährleistung.

ironie?

ironie is mein zweiter vorname wir bewegen uns hier aber wirklich auf einem sehr niedrigem niveau und es werden fragen gestellt die man eig. wissen sollte, ansonsten kannste garantie u gewährleistung eh inne tonne kloppen.

am besten ist es dann einfach neu zu kaufen wenn du auf der sicheren seite der macht stehen willst8)

da es hier nun ausführlich diskutiert wurde und es von meiner seite aus eh nix mehr zu sagen gibt werde ich diesen thread eh deaktivieren und niemand muss sich mehr von mir veräppelt (oder sons was^^) fühlen

wünsche noch nen schönen abend
MadD
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 02. Okt 2008, 12:01
komisch.. ich habe mich zwischenzeitlich etwas eingelesen... es heisst der kaufvertrag enthaelt das bindende datum. bei austausch soll man pech gehabt haben... jedoch sollte dann die gewaehrleisung greifen falls das austausch geraet wieder defekt ist. der mensch von MM wuerde mich net bescheissen. ist auch der einzigste bei mediamarkt dem ich traue.
wie auch immer... ich habe vorhin einen anruf bekommen das das ersatzgeraet aufm weg ist und ich angerufen werde wenns da ist. dann wird 1 zu 1 das grundgeraet getauscht und gut ist.
Peter_Wind
Inventar
#16 erstellt: 02. Okt 2008, 12:54
Dann gebe ich noch meinen Senf dazu:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann somit für seine Garantie u.a. bestimmen, dass ein Gerät repariert oder gegen ein neuwertiges (also nicht neu) ausgetauscht werden kann. Mal die Garantieerklärung von Sony z.B. lesen. Er kann aber auch bestimmen, dass bei einem Austausch sich die ursprüngliche Garantie nicht verlängert.
Fehlt dieser Passus, dann sollte eine neue Garantiezeit wohl beginnen; sicher bin ich mir da aber nicht.
Hier z.B. ein Passus bei FORD: Die Garantiefrist wird durch die Inanspruchnahme von Garantiearbeiten nicht verlängert.
Von Clarion habe ich im NET nichts gefunden.

Bei meiner Miele steht z.B. dass eine neue Gewährleistungspflicht des Händlers - dies könnte ja z.B. ein neuer Staubsauger sein - sich die Garantiezeit nicht verlängert.
Angenommen nach 22 Monaten erhalte ich einen neuen Staubsauger, weil Reparatur zu teuer. Die Garantiezeit beträgt dann noch zwei Monate. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate mit der wohl bekannten 6-Monatsregelung.


[Beitrag von Peter_Wind am 02. Okt 2008, 13:06 bearbeitet]
Bärlina
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 04. Okt 2008, 09:08

3erGolfer schrieb:
austauschgerät (sprich komplett neues gerät) bedeutet: neue garantie. das ist so FEST im gesetzbuch verankert... oder wo auch immer das steht

dasses daran aber nix zu rütteln gibt is so


Moin !

Bin zwar kein VOLLjurist für Vertragsrecht, doch kann ich dem nur zustimmen, ohne mich in Details zu verlieren.

Ggfs. am Tresen jammern -> nörgeln -> etwas lauter werden -> Filialleiter / GF ausrufen lassen -> verbaler Einlauf !

MfG,
Erik
Peter_Wind
Inventar
#18 erstellt: 04. Okt 2008, 09:30
@bärlina

Garantie ist eine freiwillige Leistung und steht nirgendwo im Gesetzbuch.

Gesetzlich ist die Gewährleistung.

Gewährleistung - WIKI: http://209.85.135.10...=1&gl=deGleichgültig

Ob Garantie - Garantiebedingungen kann der Garantiegeber, weil freiwillig, bestimmen - oder Gewährleistung, es gibt viele Mögllichkeiten, z.B. Reparatur, Rücktrittsrecht, Wandlung etc.
Bei der Gewährleistung hat der Käufer die Beweislast, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. In den ersten sechs Monaten gilt, dass nach Übergabe vermutet wird, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag.
Ich bin auch kein Volljurist, noch nicht einmal Halbjurist - wie anscheinend Du - der eigentlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen müsste.

Das ist der Grundsatz, ob sich aus dem BGB andere Ansprüche ergeben können, vertiefe ich nicht. Der WIKI-Artikel reicht wohl.


[Beitrag von Peter_Wind am 04. Okt 2008, 18:54 bearbeitet]
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