Hilfe. Verkäufer (ebay) will mich anzeige. Und ware zurück !

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Francesco1990
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 11. Nov 2008, 16:25
Hallo.!

Ich hab bei EbAy was gekauft (sofortkauf) für ca 5€ ein Cardreader.
Soweit so gut Geld überwissen ware hab ich bekommen, Sie ging aber nicht /verdacht auf Defekt/

Ihn ne Negative Bewertung gegeben Email geschrieben. Das die Ware Defekt ist.
Er Streitet ab sagt er hätte schon über 4000 Cardreader Verkauft keins davon war defekt.

Ich noch mal geguckt.. geht immer noch nicht der Cardreader.

ihn geschrieben ware defekt. will ersatz.

Er darauf hin nein ware kann nicht defekt sein ich noch mal geguckt (kabel gewechselt) Ohh Es geht ja.

Ich wollte email schreiben mich entschuldigen, Was seh ich da ? ne neue email. vom Verkäufer.
*schock* Er schreibt. Er will seine "defekte" ware zurück. Anzeige wegen versuchten Betrug ist eben an seine Anwälte gegangen. Sie werden mir demnächst schreiben, Und er überweisst das Geld zurück.

Ich habe ihn geschrieben das es mir leid tut.und das ich die Bewertung versuche peer ebay rückgängich zu machen.

heute ist sein Geld eingegangen 4.99€

Was nun ?Geld zurück ünerweisen oder behalten? hat er anspruch auf seine Ware. ?
Muss ich angst haben vor einer anzeige.? wegen Versuchtenbetrug ? Wenn ja hau ich einmal mit hamma drauf und fertig den is sie defekt.

Bitte Um schnelle Hilfe. Diese woche soll noch Brief von seinen anwälten kommen.

(Nach drohung sicht es nicht aus ich denke er meint es ernst)

Es ist doch ein Verkaufvertrag zustande gekommen.?! Hat der Verkäufer recht seine ware wieder ein zuklagen ? mich anzuzeigen wegen versuchten betrug ?.

Bitte um Hilfe

Mfg. Francesco T.
Francesco1990
Schaut ab und zu mal vorbei
#2 erstellt: 11. Nov 2008, 16:37
HILFT MIR MAL BITTE HAB VOLL ANGST DAS DER MICH JETZT AN DIE KARRE PISSEN DARF DER CARDREADER WORDE ÜBRIGENS OHNE KABEL GELIEFERT
hificinema
Inventar
#3 erstellt: 11. Nov 2008, 16:40
Kenne mich mit eBay richtlinien nicht perfekt aus, aber ich würde folgendes tun:

1. Den Verkäufer informieren, was dein jetziges Problem ist.

2. eBay dein Problem schildern.
boyke
Inventar
#4 erstellt: 11. Nov 2008, 16:59
1. die käufer liebe ich, die sofort ne negative bewertung geben und sich erst dann melden.

2. einige dich mit ihm, dass du den reader doch nimmst und deine bewertung positiv ergänzt.

3. ebay ist das vollkommen egal und wird in dem fall gar nix tun.

4. für 5 euro anzeige wegen betrug -> *LOL*! da wird eh nix kommen.

5. wenn er eh schon 4000 verkauft hat, wird er händler sein und du hast ein rückgaberecht. wenn er privater verkäufer sein sollte, hast ja ein druckmittel


[Beitrag von boyke am 11. Nov 2008, 17:01 bearbeitet]
lordfalcon
Inventar
#5 erstellt: 11. Nov 2008, 19:17
um Gottes Willen.

mach Dir keinen Kopf, der hat sich einfach nur in seiner Ehre verletzt gefühlt und übertriebt maßlos.

Den Anwalt will ich sehen, der wegen 5€ und so nen Killefitz eine Anzeige wegen Betruges schreibt!

1. der Streitwert (5€) rechtfertigt wohl kaum einen betrugsvorwurf

2. Wie will er Dir denn bitte einen Betrugsvorwurf beweisen? Du hast Dich geirrt, Dein Kabel war defekt und aus die Maus. Welcher Richter der Welt soll Dich hier bitte schuldig sprechen.

Wie gesagt, alles Kinderkacke von ihm, er ist beledigt und spielt sich auf.

Und nur für den Fall der Fälle: Das Kabel hast Du sicherlich noch aufbewahrt, oder? Dann ist das das Beweismittel, dass Du ganz gewss nicht betrügen wolltest.

Ps.
Lass Dir von dem Hempel nicht damit kommen, dass Du seine Anwaltskosten zahlen musst - das musst Du nämlich nicht!
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