auto kaputt, rechtslage?

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-M!sterElement-
Stammgast
#1 erstellt: 18. Nov 2008, 13:59
hallo mal wieder,
erst mal die geschichte:
wochenende. freund park sein auto vor doppelgarage auf grundstück, miens steht auf strasse. rechts neben dem renault war noch eine große parklücke vor der garage frei. ich entschied mich hineinzu fahren, da ich mein auto nicht auf der strasse stehen lassen wollte. also reingesetzt, rückwärtsgang, nach hinten geschaut, alles frei. rückwärts rollen lassen. mein freund stand allerdings auch geade am auto. ich schaute kurz nach vorne, um zu sehen, dass alles mit der ahube passt. das tat es. doch in diesem moment öffnete mien freund seine beifahrer tür. also schaute ich nach hinten und sah plötzlich ein hinterniss auf dem parkplatz. es war schon passiert. ich habe die tür mit meinem heck aufgemacht und anscheinen ganz leicht weiter als es normal geht. bin dann sofort nach dem stop ruf meines freundes vor gefahren. an meinem mercedes ist ein kleiner schrammer am heck, über den ich gerne hinwegsehe. am renault meines freundes schliest die tür nicht mehr richtig. anscheinend schloss oder so kaputt. er fragte schon nach versicherung, doch ich sagte gleich, das ich mich mit ihm nicht streiten möchte, wer schuld ist usw und riet erst mal, herauszufinden was genau kaputt sei, bevor man weiter handelt.
- wer hat schuld?
- was könnte kaputt sein? meiner meinung nach etwas am schanier?!
ssn
Inventar
#2 erstellt: 18. Nov 2008, 14:04

-M!sterElement- schrieb:
wer hat schuld?


Du!
boyke
Inventar
#3 erstellt: 18. Nov 2008, 14:25
melde es bei deiner vericherung und die kümmert sich um den rest.
wenn sie es für nötig hält, läßt sie die schuldfrage klären.
-M!sterElement-
Stammgast
#4 erstellt: 18. Nov 2008, 14:46
so eifach sehe ich das nicht. ich könnte ja auch sagen an meinem auto ist ein schaden, er solle es bitte der versicherung melden.?! ich bin mir da mit der schuldfrage auch nicht zufrieden. wenn jemand rückwärtsfährt, hat man nicht die tür aufzu machen und somit ein hinderniss zu schaffen. das konnte man ja gar nicht sehen. meiner meineung trift mich eine 0% Schuld. aber ich werde mit meinem Anwalt reden. wieso sollte ich der versicherung melden? wäre die tür geschlossen geblieben und ich hätte das auto gerempelt, dann ja, verständl. aber wenn die tür plötzlich offen steht, was vorher nicht der fall war? na ich weiß ja nicht so recht. ich wills ja nicht unterstellen, aber vllt will da einfach jamend geld machen mit ner schrottmühle, die 500€ kostet.
ssn
Inventar
#5 erstellt: 18. Nov 2008, 14:49
boyke hat schon ganz recht. Deine Versicherung ist nicht nur dazu da zu regulieren, sondern auch Schadenersatzansprüche abzuwehren. Wenn du der Versicherung den Vorfall schilderst, dann wird sie alles daran setzen, nicht leisten zu müssen. Die Anwaltskosten solltest du dir sparen.
-M!sterElement-
Stammgast
#6 erstellt: 18. Nov 2008, 14:49
das wäre ja zu gut: ich stehe am strassenrand, warte bis ein fahrradfahrer kommt und dann mach ich die tür auf. und dann ist also der radfahrer schuld?! ich verstehe grad manche antworten nicht.
es ist ja jetzt auch alles nicht so verzwickt, ich denke es lässt sich kären, wir schauen jetzt halt nach, oder lassen nachschauen, was kaputt ist, das ist voraussetzung, egal, wer zahlt. allerdings frage ich, wenn er es sich anders überlegt und es wirklich drauf ankommen lassen möchte. dann sehe ich mich ganz klar als unschuldig. naja, ich werde weiter berichten.
-M!sterElement-
Stammgast
#7 erstellt: 18. Nov 2008, 14:50
jetzt mal ehrlich, also ich sollte es melden?! wie ist das mit beiträgen etc.?!
-M!sterElement-
Stammgast
#8 erstellt: 18. Nov 2008, 15:03
also, wenn er sieht, da fährt jemand rückwärts rein, dann muss man doch darauf ahcten, und nicht im vorgang die tür öffnen .
boyke
Inventar
#9 erstellt: 18. Nov 2008, 15:08

ssn schrieb:
boyke hat schon ganz recht. Deine Versicherung ist nicht nur dazu da zu regulieren, sondern auch Schadenersatzansprüche abzuwehren. Wenn du der Versicherung den Vorfall schilderst, dann wird sie alles daran setzen, nicht leisten zu müssen. Die Anwaltskosten solltest du dir sparen.


Schili
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 18. Nov 2008, 15:57
Hallo. Fehler beim Rückwärtsfahren. Da gelten ganz besondere Sorgfaltspflichten. Deine Versicherung wird das wissen. Spar dir den Anwalt.
§ 9 Absatz 5 StVO. Notfalls mußt du dich sogar einweisen lassen.

Zum besseren Verständnis:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.htm



[Beitrag von Schili am 18. Nov 2008, 16:12 bearbeitet]
-M!sterElement-
Stammgast
#11 erstellt: 18. Nov 2008, 18:43
ja, ich glaube euch das ja auch. aber er hat doch die tür bewusst aufgemacht, obwohl er gesehen hat, das ich rückwärts reinfahre. ich sagte es sogar noch, bevor ich einstieg. trotz alledem soll ich schuld sein?! also wenn dass das system in D ist, wandere ich aus.
ssn
Inventar
#12 erstellt: 18. Nov 2008, 23:27

-M!sterElement- schrieb:
wenn dass das system in D ist, wandere ich aus.


Achte drauf, dass du erst den Schaden löhnst oder wandere in ein Land aus, dass nicht nach Deutschland ausliefert.
fischmeister
Inventar
#13 erstellt: 18. Nov 2008, 23:58

-M!sterElement- schrieb:
aber er hat doch die tür bewusst aufgemacht, obwohl er gesehen hat, das ich rückwärts reinfahre.


Und sowas nennst du allen Ernstes "Freund"??? Da würde ich aber auch schleunigst auswandern und mir andere Freunde suchen.
crack
Stammgast
#14 erstellt: 19. Nov 2008, 11:56
Ich denke das ist eine ganz klare Sache.
Man sollte dahin schauen wohin man fährt.
In deinem Falle mußt! du also nach hinten schauen, wenn du rückwärts fährst.
Einen Vorsatz kannst du deinem Freund ohne Zeugen auch nicht nachweisen.

Nur mal so am Rande, wenn du in der Fahrschulprüfung
rückwärts fährst, und dabei nach vorn schaust ob alles passt ohne anzuhalten, bist du durchgefallen.
-M!sterElement-
Stammgast
#15 erstellt: 19. Nov 2008, 14:01
aha, und wenn ich vorne mit der motorhaube irgendwo hängen bleibe, bin ich dann auch wieder schuld, weil ich da nicht hingeschaut habe. das ist keine ganz klare sache, sage ich, nicht nur weil ich jetzt recht haben will, sondern, weil ich denke, dass ich wirklich im recht bin.

ich kann wirklich von mir sagen, das ich sehr gut einparken kann, sowohl vorwärts, als auch rückwärts. ich werde meinen anwalt vllt doch um rat fragen, was es meint, was ich machen soll. ansonsten werde ich hier weiter berichten.
crack
Stammgast
#16 erstellt: 19. Nov 2008, 16:33
Natürlich bist du schuld wenn du mit der Motorhaube irgendwo hängen bleibst.
Als Fahrzeugführer trägt man die Verantwortung für sein Fahrzeug in jeder Situation wenn es bewegt wird.

Wenn du einen Teil der Umgebung nicht einsehen kannst mußt du dich einweisen lassen.


"ich schaute kurz nach vorne, um zu sehen, dass alles mit der ahube passt. das tat es. doch in diesem moment öffnete mien freund seine beifahrer tür. also schaute ich nach hinten und sah plötzlich ein hinterniss auf dem parkplatz.es war schon passiert"

Du bist rückwärts gerollt und hast nach vorn geschaut,
da gibts eig nix zu diskutieren.
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