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eBay Problem! Wie würdert ihr euch verhalten?+A -A |
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Autor |
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Squel
Stammgast |
22:34
![]() |
#1
erstellt: 17. Dez 2008, |||
Guten Abend liebes Forum, da ich die Kompetenz dieses Forum sehr schätze, frage ich einfach mal in die Runde. Geht um folgendes: Autoradio bei eBay gekauft. Ware erhalten und Schrecken bekommen. 1. Ware kam' nicht in der vollständigen OVP, obwohl so beschrieben. 2. Ware hat sichtbare Kratzer, obwohl deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es keine hat. 3. Ware wurde derart schlecht verpackt, dass das Gerät während des Versands hin und her flog. Keine Sicherung der Form und Lage etc. Ich habe den Käufer darauf hingewiesen, er nannte mit folgenden Satz "Bei Privatauktionen ist die Rückname ausgeschlossen". Ich habe das Gerät heute, so wie ich es erhalten habe, an den Verkäufer zurückgesandt. Eine Funktionsprüfung lehnte ich aufgrund der oben genannten Gründe von vornherein ab. Jetzt zeigt sich der Verkäufer jedoch als ![]() Wie sind eure Erfahrungen, was kann ich erwarten, was kann ich verlangen? Beste Grüße Steffen |
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cine_fanat
Inventar |
14:53
![]() |
#2
erstellt: 18. Dez 2008, |||
Wenn das in der Auktion steht, dann kannst du nur auf die Kulanz vom Verkäufer hoffen. |
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Granuba
Inventar |
15:00
![]() |
#3
erstellt: 18. Dez 2008, |||
Nein. Wenn entgegen der Beschreibung die Ware optisch/technisch fehlerhaft ist, muss der Verkäufer auch als Privatmensch zuürcknehmen. Wo kämen wir hin, wenn so ein Satz den Verkauf von Müll als einwandfreie Ware zulassen würde...
Auf den Kosten wirst Du auch sitzenbleiben, nur im Fall eines gewerblichen Kaufs wären dir diese Kosten erstattet worden. Harry |
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cine_fanat
Inventar |
15:44
![]() |
#4
erstellt: 18. Dez 2008, |||
Da hast du selbstverständlich Recht. Die Beschreibung sollte der Ware natürlich entsprechen. Beim Auspacken der Ware musst du mindestens einen Zeugen dabei haben. Ohne Zeugen, kaum ne Chance vor Gericht. Denn die Ware kannst du ja auch "beschädigt" haben. |
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Pilotcutter
Administrator |
16:06
![]() |
#5
erstellt: 18. Dez 2008, |||
Und der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware vor dem versand funktioniert hat. Quasi Freunde einladen, die die Funktion schriftlich bestätigen. Das kann ich sowieso jedem ans Herz legen, bei Verkauf von hochpreisigen gebrauchten E-Geräten. Einfach durch 2-3 Leute bestätigen lassen, dass die Ware am Tage des Einpackens oder Versands i.O. war und diesen Schrieb aufheben, falls der Käufer mal Ärger macht. Ich hatte mal einen andersrum gelagerten Fall, da war ich Verkäufer und der Käufer hat gemeckert, wo's nix zu meckern gab. |
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mogo
Inventar |
16:08
![]() |
#6
erstellt: 18. Dez 2008, |||
Finde dich damit ab, dass du nur den Kaufpreis zurück bekommst und geb danach eine negative Bewertung. |
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cine_fanat
Inventar |
16:10
![]() |
#7
erstellt: 18. Dez 2008, |||
Wenn das so kommt, kannste froh sein. |
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chromium
Hat sich gelöscht |
20:51
![]() |
#8
erstellt: 24. Dez 2008, |||
das würde ich nicht machen, weil es schon aus moralischen gründen den ebay-regeln wiederspricht! solltest du das geld nicht zurück bekommen, dann wäre eine negative bewertung gerechtfertigt was natürlich an deiner lage nichts ändern würde! ![]() mfg chromium [Beitrag von chromium am 24. Dez 2008, 20:52 bearbeitet] |
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