[OT: Rechtliche Frage]Falsche Preisauszeichnung im Schaufenster

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yoss
Stammgast
#1 erstellt: 21. Dez 2008, 14:14
Hallo zusammen!

Habe vorgestern im Schaufenster eines örtlichen HiFi-Händlers ein mit offensichtlich falschem (deutlich zu günstigem) Preis ausgezeichnetes Gerät erspäht. Der Preis steht gedruckt auf einem (für den Laden üblichen) Pappschildchen, zusammen mit der genauen Modellbezeichnung. Weiß jemand hier, wie die Rechtslage in solch einem Fall aussieht? Mal ganz abgesehen davon, dass es fett fies wäre, auf dem fehlerhaften Preis zu bestehen – habe ich das Recht dazu?

Gruß -
yoss
Hüb'
Moderator
#2 erstellt: 21. Dez 2008, 14:31
Hi,

es gibt zwar in D. die Preisangabenverordnung, daraus kann aber nur ein Wettbewerber Rechte ableiten.

Ansonsten ist ein Preisschild im Schaufenster lediglich ein "Invitatio ad offerendum".
Ergo hast Du kein Recht, auf den fehlerhaften Preis zu bestehen, da dein in den Laden gehen und zu diesem Preis nach dem Produkt zu fragen erst ein verbindliches Angebot an den Verkäufer wäre, den Artikel zu diesem Preis abzunehmen. Er (der Verkäufer) kann dieses Angebot annehmen oder ablehnen.

Grüße

Frank


[Beitrag von Hüb' am 21. Dez 2008, 14:35 bearbeitet]
Ardenne
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 22. Dez 2008, 17:12

yoss schrieb:
Mal ganz abgesehen davon, dass es fett fies wäre, auf dem fehlerhaften Preis zu bestehen – habe ich das Recht dazu?


Hi,

also eine rein rhetorische Frage?
Dann bekommste auch keine Antwort

Ach ist ja schon beantwortet worden

yoss
Stammgast
#4 erstellt: 26. Dez 2008, 20:53

Ardenne schrieb:

yoss schrieb:
Mal ganz abgesehen davon, dass es fett fies wäre, auf dem fehlerhaften Preis zu bestehen – habe ich das Recht dazu?
also eine rein rhetorische Frage?

Die Frage war, ob ich das dazu Recht habe. Daran ist nichts rhetorisches ...

Gruß -
yoss
HorstBodensee
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 28. Dez 2008, 14:59

yoss schrieb:
Hallo zusammen!

Habe vorgestern im Schaufenster eines örtlichen HiFi-Händlers ein mit offensichtlich falschem (deutlich zu günstigem) Preis ausgezeichnetes Gerät erspäht. Der Preis steht gedruckt auf einem (für den Laden üblichen) Pappschildchen, zusammen mit der genauen Modellbezeichnung. Weiß jemand hier, wie die Rechtslage in solch einem Fall aussieht? Mal ganz abgesehen davon, dass es fett fies wäre, auf dem fehlerhaften Preis zu bestehen – habe ich das Recht dazu?

Gruß -
yoss


Nach meiner Kenntnis hast du kein Recht dazu, es ist von einem anderen Teilnehmer schon sehr gut beantwortet worden. Allerdings: Natürlich darf ein Händler nicht vorsätzlich - quasi als "Lockvogel"- einfach einen falschen Preis ins Schaufenster stellen mit der Kenntnis, der Kunde dürfe ja eh nicht drauf bestehen. Man kann nämlich durchaus die Verbraucherzentrale benachrichtigen, die würde den Händler dann abmahnen. Mit diesem dezent eingestreuten Hinweis ist es mir schon gelungen, die "falsch ausgezeichnete" Ware dann auch zu diesem Preis zu bekommen.
Und zwar so:
Ich bin, mit Begleitung, in den Laden, habe gesagt, dass ich das Produkt gern zu dem Preis im Schaufenster hätte. Als mir dann gesagt wurde, es sei, wie man jetzt soeben feststellte, falsch ausgezeichnet, und würde wirklich xxx Euro kosten, habe ich abgelehnt und den Laden verlassen.
Am nächsten Tag bin ich wieder hin: Der Preis war immer noch falsch im Schaufenster. Damit habe ich den Händler konfrontiert und ihm gesagt "Nachdem Sie spätestens gestern durch meinen Besuch Kenntnis darüber haben mussten, dass der Preis falsch war, hätten Sie ihn unverzüglich korrigieren müssen. Das haben Sie nicht gemacht - deshalb ist es Vorsatz !!!"
Dann mein dezenter Hinweis, die Behörden einzuschalten - und schon hatte ich den Preis.
Ich bin sicher kein "gemeiner Abzocker", aber wenn es ein Händler so offensichtlich macht, gehört er mit seinen eigenen Waffen geschlagen.


[Beitrag von HorstBodensee am 28. Dez 2008, 15:06 bearbeitet]
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