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Juristische Frage zu einem Kauf+A -A |
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Autor |
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*speedy*
Ist häufiger hier |
15:22
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#1
erstellt: 16. Jan 2009, |
Hab mir bei Saturn den LT 42S90 BU LCD geholt. Auf dem Aufsteller stand LT 42S90 BU Schwarz und drunter FULLHD mit DVB-T, beides extra in rot hervorgehoben. Hab den Verkäufer darauf angesprochen, dass dieses Modell keinen DVB-T Tuner hat und ob er wegen der falschen Info auf dem Aufsteller etwas am Preis drehen könnte oder er mir als Dreingabe ein HDMI Kabel dazulegen könnte. Beides lehnte er ab. Wie sieht das rein rechtlich aus, wenn ein versprochenes Leistungskriterium nicht vorhanden ist?...hätt ich ne Chance auf einen Gutschein oder ähnliches, wegen fehlendem DVB-T oder ist dem Händler bei falschen Informationen auf den Aufstellern nicht beizukommen (z.B.Irrtümer vorbehalten, o.ä.)? Gruß Speedy |
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fischmeister
Inventar |
15:34
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#2
erstellt: 16. Jan 2009, |
Du kannst ihn ja unter Zeugen(!) nochmals auf die falsch ausgezeichneten Produkteigenschaften hinweisen, und wenn am Tag darauf diese Features immer noch beworben werden, deutest du an, dass du ja mal den Verbraucherschutz auf diesen Mißstand hinweisen könntest. Dann ist er bestimmt bereit, mit dir über den Preis zu verhandeln ... ![]() |
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Granuba
Inventar |
15:41
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#3
erstellt: 16. Jan 2009, |
Ich weiß ja nicht, ob "Erpressung" ein nettes Mittel für Preisverhandlungen ist? @*speedy*: Was erwartest du jetzt für Aussagen? Weil auf dem Schild was falsches steht, soll es gleich Rabatt geben? Wieso? Rein rechtlich bist du nach dem Kauf auf der sicheren Seite: Fehlt ein entscheidendes Aussattungsmerkmal, hat der Verkäufer zu deinen Gunsten nachzubesseren. Aber deine Frage gefällt mir gar nicht: So ist das Werbeschild erstmal nur eine Anpreisung eines Produkts mit vorbehaltenen Irrtümern. Daraus dem Verkäufer gleich einen Strick zu drehen, finde ich moralisch doch etwas fragwürdig... ![]() Harry |
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Argon50
Inventar |
15:57
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#4
erstellt: 16. Jan 2009, |
Hallo! Was ist denn das wieder für eine Frage? Wenn ich verhandeln will -> dann mach ich das. Bekomme ich Rabatt -> dann kaufe ich. Bekomme ich keinen Rabatt -> kaufe ich nicht. Stelle ich fest das Gerät hat nicht alle versprochenen Features -> gebe ich zurück. Hingehen, einen Fehler feststellen, den Verkäufer darauf hinweisen, trotzdem kaufen und DANN versuchen deshalb Rabatt zu bekommen? Da wäre ich vorsichtig das mir kein Betrugsversuch unterstellt wird. Grüße, Argon ![]() |
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fischmeister
Inventar |
17:38
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#5
erstellt: 16. Jan 2009, |
Als "Erpressung" würde ich das nicht sehen. Es ist inzwischen schon fast üblich, dass Produkte lautstark mit Eigenschaften angepriesen werden, die sie gar nicht haben - wenn man sich dann nach dem Kauf beschwert, versucht sich der Händler mit dem Argument "Sorry, man kann sich ja mal irren" herauszureden. Da unterstelle ich vielen Händlern mittlerweile Absicht, und gegen solche unlauteren Geschäftspraktiken sollte man sich ruhig wehren. |
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*speedy*
Ist häufiger hier |
23:16
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#6
erstellt: 18. Jan 2009, |
So, dann meldet sich der Betrüger nochmal. Wollte im Grunde nur wissen, ob sich die Sache mit den Aufstellern ähnlich verhält wie bei Angaben auf Prospekten (Irrtümer vorbehalten...)oder eben anders. Da ich auf diesem Gebiet nicht bewandert bin, dachte ich frage hier mal nach. Aber mir einen Betrugsversuch vorzuwerfen find ich schon ziemlich bedenklich. Aber seis drum. Heute war ein Prospekt von einem anderen Händler in der Zeitung. Selbes Modell und auch dort stand dabei, dass ein DVB-T Tuner integriert wäre. Also bin ich einfach zu blöd diesen im Menü zu finden, bzw. zu bedienen. *Sarkasmus off* Aber trotzdem danke für die Antworten, die meine Frage letzendlich beantwortet haben. ![]() Gruß Speedy |
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schollehopser
Inventar |
23:33
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#7
erstellt: 18. Jan 2009, |
Also man muss aufpassen: Steht auf den Schildern sowas wie Angabe ohne Gewähr oder sowas ähnliches, dann haste keine Rechtliche Grundlage. Steht da nix und du hast unter Zeugen auch die Aussage des Beraters/Händlers dass das Gerät das kann und im nachhinein wird festgestellt dass es da nicht kann, kann der Tatbestand der Täuschung vorliegen. Voraussetzung: Der Käufer wurde absichtlich in die Irre geführt... Mehr kann dir das BGB hier helfen. Allerdings sollte eine Rückgabe der Ware dann auch möglich sein wenn das versprochene Feature nicht integriert ist. |
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Argon50
Inventar |
23:37
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#8
erstellt: 18. Jan 2009, |
(Hervorhebung von mir) Von Täuschung des Kunden kann da ja kaum noch die Rede sein, oder? ![]() EDIT: @*speedy* Ich hab dich nicht als Betrüger bezeichnet. Ich wollte dich nur darauf hinweisen das dir der Verkäufer versuchten Betrug unterstellen könnte wenn du vom Mangel weißt, den Verkäufer darauf hinweist, mit ihm erfolglos über einen Rabatt verhandelst, trotzdem kaufst und DANN nachträglich doch noch Rabatt möchtest in dem du dem Verkäufer vorwirfst dich getäuscht zu haben. Grüße, Argon ![]() [Beitrag von Argon50 am 18. Jan 2009, 23:45 bearbeitet] |
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schollehopser
Inventar |
23:49
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#9
erstellt: 18. Jan 2009, |
Merkste was! Da haste dann wohl "Pech" wenn du informiert bist und das teil dennoch kaufst.. Und die Metro Gruppe wird sicherlich genügend Anwälte haben um eine sichere Basis zu haben. |
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