Mal wieder Privatverkauf

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Autor
Beitrag
touraner
Stammgast
#1 erstellt: 18. Jan 2009, 18:30
Hallo,

laut meiner Rechtschutzversicherungsberatung ist bei einen Verkauf unter Ausschluß der Garantie,Gewährleistung , Umtausch oder Reklamation der KÄUFER in der Beweispflicht das der Artikel bereits vor dem versenden Kaputt war.
Ist das Richtig?

Hatte den Kaufgegenstand in einer Email mit obrigen Satz aufgeführt!

Hintergrund:
Privat(nicht Ebay) 2Modellautos verkauft für 55Euro, jetzt behauptet der Käufer bei einem Modell wäre vorne eine Achse rausgebrochen und nicht mehr in Ordnung zu bringen.
Desweiteren beschwert er sich über die Art wie ich das Auto umgeändert habe bzgl. tiefer und Felgenverbau.
Das ich das Fahrzeug selber geändert habe wußte er, wie das gemacht wurde war nie die Rede von.
Bilder hat er vorab von beiden Fahrzeugen bekommen.

Desweiteren:
Beim verpacken(mit meinem Nachbarn als zusätzliche Person)war aber definitiv alles in Ordnung.

Habe Ihm bereits gemailt das der nicht kaputt war und ich auch bereits über meine Rechtschutz meine Rechte habe abklären lassen.
Seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet....


[Beitrag von touraner am 18. Jan 2009, 18:35 bearbeitet]
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