Probleme mit Neuwagen Garantie/Zulassung [rechtliche Sache]

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eM-Gee
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 28. Feb 2009, 17:34
Hi Leute,

wir haben zur Zeit ein großes Problem mit dem Colt CZC Cabrio und dessen Händler und ich erhoffe mir, dass ich hier Rat bekomme ???
Wir haben den Colt vor ca. 1 Monat erstanden und wir haben jetzt ein Problem. Bei dem neuen Colt ist es ja so, dass man den Kofferraum nur leicht schließen muss und die Elektronik den Deckel dann von alleine zuzieht
Allerdings gibt es bei uns seit gestern das Problem, dass der Kofferraumdeckel zwar schließt, aber nur wenn man ihn selber komplett zumacht Der Motor arbeitet zwar, aber macht nichts ???
Dies ist sozusagen nur das kleinere Problem. Dadurch, dass der Motor und/oder der Schalter seine Arbeit nicht richtig macht, zeigt einem das Auto immer an, dass noch eine Tür geöffnet ist und die Innenraumbeleuchtung leuchtet

Nun kommen wir zu dem Hauptproblem :boese:

Wir waren heute beim Händler (nicht der wo wir den Wagen gekauft haben, da der 350km weiter ist) und dieser stellt fest, dass die Registerkarte, damit die Garantie halt da ist, nicht ausgefüllt wurde. Weiter hat der Herr aus der Werkstatt (ein sehr kompetenter Mann ) festgestellt, dass das Erstzulassungsdatum des Wagens nicht der 02.02.2009 (da wir den OHNE Erstzulassung gekauft haben) ist, sondern irgendwie schon der 18.Oktober.08 .
Der Händler bei dem wir das Fahrzeug gekauft haben, teilt uns mit, dass die Registerkarte bei jedem autorisiertem Mitsubishi-Händler aufgefüllt werden kann und der Händler unseres Vertrauens sagt, dass der Händler wo wir den Wagen gekauft haben die Karte ausfüllen muss.

Jetzt habe ich zwei Fragen an euch:

1) Wie ist das mit der Registerkarte, kann die jeder Händler ausfüllen und die Garantie ist ab dem Erstzulassungsdatum gültig oder muss das der Händler bei dem man den Wagen gekauft hat ausfüllen.

2) Wir haben den Wagen ohne Erstzulassung gekauft, aber anscheinend hat der schon eine eingetragene Erstzulassung Auf dem Fahrzeugschein und -brief steht das Datum, an dem wir den Wagen zugelassen haben, aber in den PCs von Mitsubishi steht das Datum vom Oktober im Vorjahr. Kann man das nun als Betrug werten, dass uns der Wagen falsch beworben wurde und unter unrichtigen Angaben verkauft wurde? Wenn ja, was kann man machen? Was kann man fordern?

Habe am Montag sowieso vor zum Rechtsanwalt zu gehen und mich da auch schon mal zu erkundigen oder eine Sache einzuleiten, aber ich würde gerne vorher wissen, ob schon irgendwer damit Erfahrungen gemacht hat oder sich in solchen Sachen auskennt und mir sagen kann, was ich erwarten kann.

Schonmal ein großes Dankeschön im Voraus

Grüße

eM-Gee
eisbärwelpe
Stammgast
#2 erstellt: 02. Mrz 2009, 20:01
Moin!

Ich empfehle Dir mal das Forum Motor-Talk für Dein Anliegen. http://www.motor-talk.de/

Beate
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