Autounfall in der Schweiz ! Was kann ich erwarten? Versicherungsregelung.

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hakki99
Stammgast
#1 erstellt: 05. Mai 2004, 11:03
Hi Leute, kriegte heute nacht eine schlimme nachricht, das meine freundin einen frontalcrash mit meinem auto hatte in der schweiz. (da studiert sie z.z.).
Das Auto habe ich Ihr wg. umzug etc. gegeben.

Zum glück ist kein Personenschaden entstanden ! Gott sei dank.

Nun die andere Fahrerin hat den Unfall zugegeben, da sie über ne rote ampel mit 70 sachen drübergesaust ist.

So meinem ersten Baby (freundin) gehts es ganz gut ausser paar leichtere verbrennungen vom airbag und ein leichtes Trauma. Geht wieder weg.

Mein 2es baby, ein Audi A4 BJ 97 war noch nicht abgezahlt.
Ende diesen Jahres sollte die letze rate folgen.

Es wurde festgestellt das das Auto einen Totalschaden hat. D.h. Reperaturkosten sind höher als das Auto noch wert ist. Lt. Liste wäre der Audi (90000km nur) noch ca. 6500 EUR wert. Die letze rate von 3000 EUR hätte wie geschrieben ende des Jahres folgen sollen. Also gehört das Auto noch der Bank.

Rep.kosten belaufen sich auf ca. 8000 EUR oder mehr. NP war damals umgerechnet ca. 10.000 EUR.

Versicherungen sind eingeschaltet.

Was steht mir zu oder was kann ich verlangen ?

Wie ich mitbekommen habe, steht mir der Preis der Neuanschaffung zum Zeitpunkt der Unfalls zu. Sprich ca. 6500 EUR. Aber ich muss das Auto ja noch abbezahlen. Steht mir nicht noch das Geld zu was das Auto ohne Unfall am Ende diesen Jahres, wenn es abgezahlt worden wäre, zu ? Sprich ca. 4000-5000 EUR ?

Anonsten würde ich ja ein Minusgeschäft hier machen ?
Würde ja 6500 ca. kriegen, doch müsste noch ca. 3500 am Ende des Jahres abbezahlen. Und das Auto wäre ja futsch !

Kennt sich jemand bisschen aus ?

thanks


[Beitrag von hakki99 am 05. Mai 2004, 11:05 bearbeitet]
Master_J
Inventar
#2 erstellt: 05. Mai 2004, 11:46
Erstmal alles Gute an Deine Freundin!

Zu 100% kann ich es nicht beantworten, auch wegen der Auslands-Problematik.


Wie ich mitbekommen habe, steht mir der Preis der Neuanschaffung zum Zeitpunkt der Unfalls zu. Sprich ca. 6500 EUR.

Korrekt.


Aber ich muss das Auto ja noch abbezahlen. Steht mir nicht noch das Geld zu was das Auto ohne Unfall am Ende diesen Jahres, wenn es abgezahlt worden wäre, zu ? Sprich ca. 4000-5000 EUR ?

Schön wäre es, ist aber nicht so.


Anonsten würde ich ja ein Minusgeschäft hier machen ?
Würde ja 6500 ca. kriegen, doch müsste noch ca. 3500 am Ende des Jahres abbezahlen. Und das Auto wäre ja futsch !

So ist es leider.
Einer der Haken bei Leasing...

Gruss
Jochen
hakki99
Stammgast
#3 erstellt: 05. Mai 2004, 11:53
Geleast ist es ja nicht. Ganz normaler Vertrag mit der Bank über 3 Jahre.
Buddelfrosch
Stammgast
#4 erstellt: 05. Mai 2004, 11:54
Hallo,

grundsätzlich hast du nach dt. Recht die Möglichkeit den Wagen noch reparieren zu lassen, wenn die Kosten hierfür nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Rep. tatsächlich durchgeführ wird und es sich nicht um ein Billig- oder Teilreparatur handelt.

Bei 6.500,- Wiederbeschaffungswert dürften sich die Rep.-kosten daher auf max. 8.450,- belaufen. Sonst wäre die Rep. wirtschaftlich nicht sinnvoll und daher nicht Ersatzfähig.

Wenn die Reparatur daher, wie wahrscheinlich, ausscheidet, kannst du die Kosten für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges zum jetzigen Zeitpunkt verlangen. Hiervon ist aber noch der Restwert (so vorhanden) des Fahrzeuges abzuziehen.

Mit der letzten ausstehenden Rate hat das nichts zu tun. Wichtig ist nur, dass du wieder ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung hast. Die Rate hättest du ja sowieso zahlen müssen.

Weiterhin sind die Kosten für eine Ersatzwagen zu erstatten, bis du die Möglichkeit hattest einen neuen Wagen zu erwerben. Dies muss jedoch in angemessener Zeit geschehen (ist meist im Gutachten angegeben, wie lange die Beschaffung eines vergleichbaren PKW dauert).

Soviel in aller Kürze. Probleme könnten sich noch daraus ergeben, dass der Unfall sich in der Schweiz ereignet hat.

Das Beste ist, du begibst dich zu einem Anwalt (Spezilagebiet Verkehrsrecht) in deiner Nähe. Dessen Kosten müssen von der Gegenseite getragen werden.

Gruß
Gabor
hakki99
Stammgast
#5 erstellt: 05. Mai 2004, 12:06
Das mit dem Anwalt ist eine Gute Sache.

Die Frage ist nun. Das Auto ist übermeinen Dad versichert.
D.h. er müsste zum Anwalt gehen ? Ich habe auch eine Verkehrrechtschutz etc. Zahle aber ledighlich die Steuer.

WEnn ich das kurz durchrechnen würde was du schreibst.

Wiederbeschaffungswert heute:
ca. 6500 EUR
Restwert sagen wir mal, bin kein fachmann aber so 1000 EUR ? ist wäre das o.k. ?

Dann würden mir ca. 5500 EUR zustehen ja ?
Okay, hab jetzt 5500 EUR nehmen wir mal an. Doch dafür kriege ich nicht so einen Audi wieder. Der kostet ja mehr.
ca. 6500 EUR. (fehlt schon mal ein Tausender)

So letze rate wäre 3000 EUR. nehmen wir mal an ich kaufe mir jetzt kein Auto. Dann stehe ich am ende des Jahres mit 2500 EUR da und ohne Auto !?

Ohne Unfall würde ich die Rate Zahlen, Hätte ein Auto das noch ca. 4000-5000 EUR wert wäre!? und ich könnte noch fahren und fahren....

Sehe ich das im endeffekt richtig, das ich hier aufjdenfall kein Plusgeschäft machen werde ? Aber auch kein Minusgeschäft ? Komme also neutral davon ? richtig ?

Und noch was, muss ich das eigenltich meiner Bank melden. Ich bin ja nur besitzer, Die Bank da sie den Schein hat Eigentümer.

Und nochwas, der Wert des autos, wird er in der Scheiz dann ermittelt ? in der schweiz sind die Autos ja teuerer als hier in deutschland ? Und wie wirken sich kilomer aus. Der audi hat ja gerade mal 89.000 km was ziemlich wenig ist. Dafür müsste man doch mehr bekommen als für den selben mit 160.000 km ? oder?


[Beitrag von hakki99 am 05. Mai 2004, 12:48 bearbeitet]
Buddelfrosch
Stammgast
#6 erstellt: 05. Mai 2004, 13:41

Die Frage ist nun. Das Auto ist übermeinen Dad versichert.
D.h. er müsste zum Anwalt gehen ?


Wenn deine Freundin kein Mitverschulden am Unfall trifft, ist es eigentlich egal, bei wem bzw. über wenn der PKW haftpflichtversichert ist. Daher muss nicht dein Vater, sondern du zum Anwalt.


Okay, hab jetzt 5500 EUR nehmen wir mal an. Doch dafür kriege ich nicht so einen Audi wieder. Der kostet ja mehr.
ca. 6500 EUR. (fehlt schon mal ein Tausender)


Die genauen Zahlen kann nur ein Gutachter ermitteln. Wenn der sagt, der Wagen hat einen Restwert von 1000,- , dann kannst du das Frack auch für diesen Preis verkaufen. Das Geld fehlt dir also nicht. Meistens vermittelt einem auch die gegnerische Haftpflicht ein höheres Angebot, damit die Auszahlungssumme geringer wird. Das sollte man dann auch wegen der Schadensminderungspfl. annehmen.


Komme also neutral davon ? richtig ?


Ja. Du sollst aus dem Unfall keinen Vor- oder Nachteile ziehen können, sondern so stehen, als wenn er nicht passiert wäre. So richtig verstehe ich deine Einwände daher nicht. Wenn dein Auto mit ca. 90 Tkm rund 6.500,- Wert ist, kannst du dir für das Geld doch wieder einen äquivalenten Wagen holen. Mit der Rate hat das, wie schon gesagt, nichts zu tun. Wäre der Unfall nicht passiert hättest du ein Auto und müsstest noch 3.000,- zahlen. So hast du ein anderes wertgleiches Auto und musst auch 3.000,- zahlen.


Und noch was, muss ich das eigenltich meiner Bank melden.


Ja. Schließlich ist sie Eigentümerin. Das Fahrzeug gilt ihr ja auch bis zur vollständigen Bezahlung als Sicherheit. Die ist nun pfutsch. Das wollen die schon gern wissen.


Und nochwas, der Wert des autos, wird er in der Scheiz dann ermittelt ?


Da bin ich mir nicht ganz sicher, glaube es aber nicht. Hängt wohl davon ab, welchen Gutachter die Versicherung beauftragt bzw. ob es wirtschaftlich sinnvoll ist das Fahrzeug noch nach Dtl. zu bringen. Ach so die Überführungskosten sind natürlich auch ersatzfähig.

Geh zu einem Anwalt, besser ist das!!!!!


Gruß
Gabor
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