Gebrauchtwagengarantie und selbstständig

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renaultspinner
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 15. Aug 2009, 09:40
Muss ein selbstständiger Fahrradverkäufer die gesetzliche Gebrauchtwagen garantie geben, wenn er ein Auto verkauft?
Am besten wäre ein Link, wo ich es direkt nachlesen kann.
Beim Dr. Google hab ich leider nix passendes gefunden.

Ich glaub mich dran zu erinnern, das es mal eine Reportage gab, inder ein Bäcker auch diese Garantie geben muss.
rebel4life
Inventar
#2 erstellt: 15. Aug 2009, 09:48

Verjährung (Kaufrecht) [Bearbeiten]

Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Diese kann vertraglich grundsätzlich geändert, komplett abbedungen oder auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), wo eine Verkürzung nur bei gebrauchten Kaufsachen und dort maximal auf ein Jahr möglich ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Eine Verkürzung der Verjährung sowie ein Ausschluss von Mängelansprüchen (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht möglich.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


Einfach durchlesen und notfalls zu einem Anwalt gehen.


MFG Johannes
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