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Hobby zum Beruf (Selbstständigkeit)+A -A |
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Autor |
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AudioX09
Ist häufiger hier |
23:26
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#1
erstellt: 19. Mrz 2010, ||||
Hallo Ihr, seit Jahren bin ich beschäftigt mit meinem Hifi-Hobby (Gerätetuning, Raumakustik etc.). Ich habe auch hier im Forum regelmäßig Fragen gestellt deren Antworten ich praktisch auch umgesetzt habe. Nun bin ich am suchen ob ich aus diesem Hobby einen Beruf machen kann oder eine Selbstständigkeit. Wer kann mir darin Tipps geben, wie ich Dies anpacke und wo liegen Marktlücken? Grüße an euch, Gunther |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
14:43
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#2
erstellt: 20. Mrz 2010, ||||
Zur Selbständigkeit benötigst du unternehmerisches Talent. Hast du unternehmerisches Talent, wirst du die Marktlücken selbst erkennen. ![]() Erster Anlauf für deine eventuellen Ideen sollte dann das Wirtschaftsförderinstitut in deiner Nähe sein. Dort kannst du einen Termin mit einem Existenzgründungsberater einholen. Das erste Gespräch ist kostenlos. Er wird dir die Möglichkeiten für deine Ideen und die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen darbringen und kann dir Auskunft über die Höhe von möglichen Fördergeldern geben und wie sie zu beantragen sind. ![]() |
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Kay*
Inventar |
16:19
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#3
erstellt: 20. Mrz 2010, ||||
wenn du eine derartige Frage in einem Forum stellen musst, vergesse dein Vorhaben. Ich habe mein Hobby - Elektronik- zum Beruf gemacht und arbeite selbstständig als Leiterplatten-Designer, aber, ich bin mit CAD zu Zeiten des 8088 angefangen. ![]() |
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AudioX09
Ist häufiger hier |
01:02
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#4
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Hi, leider sehr verspätete Antwort von mir, konnte nicht eher. Schönen Dank für eure Reaktionen. @Klinke26--Danke für den praktischen Tipp! @Kay*
![]() Was ich halt hören will, muß man unbedingt für Alles einen offiziellen "ICH BIN DIES & DAS"-Schein haben oder kann/ darf man als -in diesem Sinne- Laie Diese und Jene Elektronikbezogenen Dienste anbieten? Soweit ![]() |
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Kay*
Inventar |
01:28
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#5
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Du brauchst selbstverständlich keine "Scheine", sondern eher Intelligenz. Dazu gehört auch abzuchecken, was du darfst, was nicht. Alles, was z.B. unter "Handwerk" fällt, braucht "Scheine". Entsprechend unterhält man sich dann z.B. mit der IHK! (Industrie- und Handels-Kammer) Förderungen setzen ohnehin eine detailierte Beschreibung deines Vorhabens voraus. Also Pläne formulieren und dann zur IHK.
Ich bin nicht einfach an den Markt gegangen, sondern habe 20 Jahre als Angestellter in der Elektronik-Entwicklung gearbeitet. Davon die letzten 10 Jahre parallel auch selbstständig. Mein Weg war aber nur zu der Zeit möglich, und das wolte ich zum Ausdruck bringen. p.s. Ich habe zwar keinerlei "Schein", von der Gewerbeanmeldung mal abgesehen ![]() aber immerhin das Grundstudium BWL durchgezogen. Das FA ist natürlich auch immer "beteiligt", so sollte man seine Buchhaltung schon auch geregelt bekommen. [Beitrag von Kay* am 24. Mrz 2010, 01:36 bearbeitet] |
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Peter_H
Inventar |
02:17
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#6
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Die Vorschreiber haben Dir ja schon den Tip gegeben, entsprechende Existenzgründerseminare bei IHK o.ä. zu besuchen, was auch DRINGEND zu empfehlen ist. Eins sollte aber klar sein (aber bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich möchte Dir hier keinesfalls was ausreden!): Selbständigkeit ist heutzutage kein Zuckerschlecken und die "Geschäftsidee" sollte vorher sohl überlegt sein. D.h. auch über die Idee mal mit anderen Reden und das "Für und wieder" abwägen (ohne sich hier einseitige Meinungen einzuholen). Und eine 40-Stundenwoche gibt's meist auch nicht... Fakt ist leider, dass die mehrzahl derer, die sich in den letzten Jahren in Deutschland selbständig gemacht haben, häufig auf die Nase fielen. Und dafür gibt's genügend Gründe und Gelegenheiten. Die Steuer sollte man im Griff haben, was gerade für Anfänger bedeutet sich einen Steuerberater zu suchen. Der kostet natürlich auch Geld, vermeidet aber u.U. Überaschungen vom Finanzamt - welches Dir im ersten Jahr weitgehend Ruhe läßt, allerdings im 2. Jahr dann anhand Deines Vorjahresumsatzes schon mal eine Steuervorauszahlung haben möchte. Rente muss auch bezahlt werden (man kann sich allerdings u.U. die ersten 3 Jahre davon freistellen lassen - ob nun sinnvoll oder nicht, sei dahingestellt), entweder einkommensbezogen, halben Regelsatz oder ganzen Regelsatz. Und die Krankenversicherung will auch jeden Monat Kohle sehen (die "muss" man zwar nicht abschließen, aber ohne Krankenversicherung ist es wohl ziemlich risikobehaftet). Viele machen den Fehler: Freistellen von der Rente, KV zahlen wir erst mal lieber nicht - das Geld wird ausgegeben. Nach 3 Jahren will die Rentenversicherung dann "völlig überaschend" Geld sehen und zufällig kommt ein nötiger Arztbesuch, weil's "wo zwickt" dazu - oh, welche Versichertenkarte, hm. Just zu diesem Zeitpunkt will dann der Steuerberater Geld für den Jahresabschluss und evtl. das Finanzamt auch noch was - für viele der Zeitpunkt der Insolvenz... Ohne Steuerberater geht's meist noch schneller, wenn helle Geister "Brutto" als "Netto" betrachten und fleißig Geld ausgeben und dann das Finanzamt anklopft... D.h. man muss nicht nur in seinem "Zum Beruf gemachten Hobby" sorgfältig arbeiten, sondern darf diese Dinge auch nicht aus den Augen lassen - Papierkram gehört also auch dazu, auch wenn der Steuerberater einem einiges abnehmen kann. Dann will noch überlegt sein, wie man denn an seine Kunden kommt, also Werbemaßnahmen, eventuelle Vertriebswege und -strategien überlegen. Der Materialeinkauf etc., p.p. Also geh am besten mal zu einem solchen Existenzgründerseminar, die klabüstern Dir das wichtigste schon mal auseinander - hier das Forum als Starthilfe zu nutzen ist vielleicht für kleine Tips am Rande ganz OK, aber definitiv nicht dazu geeignet die ganze Geschichte daran aufzuziehen! |
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Marsupilami72
Inventar |
02:36
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#7
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Das ist falsch! Jeder Bürger Deutschlands ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben - ohne KV macht man sich theoretisch sogar strafbar... @AudioX09: für die Geschäftsidee "Gerätetuning, Raumakustik etc." sehe ich in der Praxis NULL Chancen, damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen - melde es nebenbei als Kleingewerbe an, alles andere wäre sozialer Selbstmord. |
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Kay*
Inventar |
02:53
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#8
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
![]() Wer freiwillig im Audio-Bereich arbeitet und meint damit Überleben zukönnen, ist nicht ganz dicht (Entschuldigung, nur meine Meinung, Gerätetuning, Raumakustik erledigt jeder Interessent per google oder Foren)
Falsch, ein Unternehmer ist nicht rentenversicherungspflichtig. Man sollte aber selbst Vorsorge betreiben.
DAS ist das eigentliche Problem, da eben Null-Einkommen nicht Null-Beiträge bedeutet Die IHK muss man nebenbei auch noch sponsoren! [Beitrag von Kay* am 24. Mrz 2010, 03:04 bearbeitet] |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
08:27
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#9
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Ich denke ein einfaches "der Markt ist gesättigt von dieser Idee" würde es diplomatischer ausdrücken. ![]() |
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Pilotcutter
Administrator |
11:47
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#10
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Morgen, im Leben würde ich mich nicht selbstständig machen und in unserer plug&play Gesellschaft schon gar nicht mit HiFi und Gerätetuning und Raumakustik. Sorry, für die harten Worte, aber wer, bitte schön, soll Dein Kunde sein? a) Wer soll ein Gerät bei Dir kaufen, angesichts des Internet- und MM etc. angebots? b) Wer interessiert sich überhaupt noch für Gerätetuning und warum bei Dir (als Anfänger)? c) Wer kümmert sich um Raumakustik (und gibt da Geld für aus)? In meinem Bekanntenkreis gibt es absolut keinen Menschen der mehr von HiFi verlangt als nicht der gewöhnlich Markt es hergibt. Ausserdem würde ich mich erst dann selbstständig machen, wenn Du schon im Fahrwasser bist, d.h. schon jetzt musst Du eine bekannte Adresse sein für Deine o.g. Themen. Wenn jetzt schon "die Kunden bei Dir Schlange stehen" und Dir die Aufgaben anvertrauen könnte man drüber nachdenken. Einfach bei Null anfangen halte ich für nicht möglich. Du musst jetzt schon einen Namen haben in der Szene. Ausserdem musst Du noch eine Menge Überzeugungsarbeit leisten, weil Du keine auf dem Markt vergleichbaren (Tuning, Akustik) Produkte verkaufst. Und wenn Du bei einem Kunden ein Gerät getunt hast, oder Raumakustikmaßnahmen durchgeführt hast, ist der Kunde für Jahre bedient, da Du ja nicht mit Verbrauchsartikeln handelst. Und überhaupt richtig mit HiFi beschäftigen sich nur Leute, die auch ohnehin schon HiFi als Hobby haben und eben weil sie's als Hobby haben, machen sie alles selber. Es gibt bei Deinen Themen ja keine Konsumenten, die diese Dienstleistungen einkaufen!!!! Ich liebe zB Plattenspieler und wechsle hier und da meine Tonabnehmer. Aber gerade weil ich's liebe, mache ich es selber. Ich würde ja im Leben keinen an meinen Plattenspielern fummeln lassen und auch noch Geld dafür bezahlen [tipp an die Stirn]. Wenn ich ein Problem habe, bin ich selber heiß darauf es gelöst zu bekommen. Ich habe ein Gewerbe (Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer) als Reifenhändler, aber natürlich nur nebenbei. Das läuft ganz gut, weil Reifen Verbrauchsartikel sind, d.h. die Kunden kommen automatisch immer wieder und wenn man dann noch billiger ist als der Rest der Welt läuft das. Und noch eins: Wenn Du mit Deinen laufenden Kosten von Deinem Hobby abhängst, vergeht Dir bald die Lust am Hobby. Ein Hobby muss immer finanziell unabhängig sein, sonst ist's kein Hobby. Dazu kommt noch das Thema Gewährleistung. Wenn Du was verreisst, stehst Du gerade dafür. Kurzum, Du kannst es ja ersteinmal auf Hobby Basis Deine Leistungen anbieten und antesten ob Du damit Geld verdienen kannst. Denn wenn Du bis jetzt noch keine Kunden hast - das Gewerbeamt bringt sie Dir auch nicht - woher sollen sie also ab dem Tage Deiner Gewerbegründung kommen?????????? Möglichkeiten zur Kundenakquirierung hast Du jetzt genausogut wie mit Gewerbe. Nix für ungut. Gruß. Olaf |
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malason
Stammgast |
11:53
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#11
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
a) da hast du recht b) da hast du auch recht c) z.b. ich und jeder der einwenig ahnung von musik hören hat...ausser man ist von seiner raumakustik natürlich überzeugt ![]() [Beitrag von malason am 24. Mrz 2010, 11:54 bearbeitet] |
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Pilotcutter
Administrator |
12:06
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#12
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Da hast Du Recht. Aber bei Raumakustik handelt es sich ja um einen Großteil an Beratung, da lassen sich im privaten Bereich wenig Produkte verkaufen. Und auch hier: wer sich um das Thema kümmert, steckt imho in der Materie und macht's selber. |
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Kay*
Inventar |
15:05
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#13
erstellt: 24. Mrz 2010, ||||
Entschuldige bitte, es war überhaupt nicht böse gemeint !!! |
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AudioX09
Ist häufiger hier |
01:18
![]() |
#14
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
Wow, ich bin erstmal geplättet, aber vielen Dank für euren Rat womit ich nun schon ein klareres (reelleres) Bild der Materie bekomme. Ihr schreibt vom Kleinunternehmen Pilotcutter:
Marsupilami72:
Beste Grüße Gunther |
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Marsupilami72
Inventar |
01:26
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#15
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
Es gibt eine sogenannte "Kleinunternehmerregelung" - dafür kannst Du nach der Gewerbeanmeldung optieren, bist aber dann auch 5 Jahre daran gebunden. Die wichtigsten Eigenschaften dabei sind, dass Du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist und nicht mehr als 17.500€ Umsatz pro Jahr machen darfst. Das vereinfacht die Buchführung deutlich - und da Du in dem Bereich kaum mit Gewerbekunden zu tun haben wirst, ist das mit der Umsatzsteuer egal. Aber der erste Schritt ist immer der Gang zur IHK - die Erstberatung ist kostenlos, nutze das! |
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Pilotcutter
Administrator |
01:40
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#16
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
Ein sog. ![]() Du stiefelst zum Gewerbeamt Deines Wohnortes und sagst, dass Du Gewerbe anmelden möchtest. Dann stellen die ein paar Fragen. Dann sagst Du, dass Du mit Elektro und HiFi Geräten handeln willst. Wenn Du zur Miete wohnst, musst Du aber dabei sagen, dass Du keine Waren bei Dir lagerst, dann würdest Du nämlich Deine ohnung zu gewerblichen Zwecken nutzen und das könnte für ein Mietverhältnis - mit zB einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft oder auch sowieso mit jedem Vermieter - Probleme geben. Ich habe eig. nur aus dem Grund Gewerbe angemeldet um bei Großhändlern einkaufen zu können, denn die wollen ja bei Anmeldung einen Gewerbenachweis. Mit Umsatzsteuer hast Du bei dem genannten jahresumsatz nichts zu tun. Meine Rechnungen zB weisen nur einen Verkaufsbetrag aus. Du brauchst nur ein Kassenbuch mit Ausgaben und Einnahmen führen. Anhand des Saldos ermittelt das FA die Steuer, die Du zahlen musst (ich glaube 25% auf den Gewinn). Der Saldo fließt einfach mit in Dein zu versteuerndes Einkommen und wird bei der Lohnsteuererklärung einfach mit eingetragen. ´ Wenn Du dem FA dann erzählst, dass das ganze nur Dein Hobby ist und Du gar kein Geld damit verdienen kannst, und auch nie (für das FA sichtbaren ![]() Als Kleinunternehmer solltest Du - wenn überhaupt - ersteinmal anfangen. Gruß. Olaf |
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Marsupilami72
Inventar |
01:49
![]() |
#17
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
Das ist nicht ganz richtig - Du musst schon explizit auf dem Fragebogen vom Finanzamt ankreuzen, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst! Du kannst auch mit einem Jahresumsatz unterhalb von 17500€ Umsatzsteuerpflichtig sein, wenn Du möchtest - wenn Du hauptsächlich gewerbliche Kunden hast, ist das sogar die bessere Wahl ![]() [Beitrag von Marsupilami72 am 25. Mrz 2010, 01:50 bearbeitet] |
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Pilotcutter
Administrator |
02:02
![]() |
#18
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
Ja, ja, richtig, es wird in dem Fragebogen erst entschieden. man muss ja auch den geschätzten jahresumsatz angeben, von dem das FA dann ja auch erstmal den Abschlag der Steuer berechnet. Ich zahl 50€ im Quartal einkommenssteuer-Vorauszahlung, die dann anhand der Steuererklärung mit dem tatsächlichen Betriebsergebnis verrechnet wird. Wenn Du Gewerbe angemeldet hast, bekommst Du 3 Tage später Post vom FA mit einem fetten Fragebogen, wo Du dann Deinen Jahresumsatz und Gewinn schätzen musst. Da solltest Du nicht zu hoch rechnen, weil die eben von dem geschätzten Gewinn 25% erheben und es auf vierteljährliche Vorauszahlungen aufteilen. Bei der Angabe kannst Du ruhig im 3-stelligen eurobereich bleiben. [Beitrag von Pilotcutter am 25. Mrz 2010, 02:03 bearbeitet] |
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Kay*
Inventar |
03:39
![]() |
#19
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
z.T. weiss ich echt nicht, wo ihr die Infos hernehmt ![]()
riesen Nachteil, sofern man auch Kosten hat ![]() Daneben fallen gewerbl. Kunden komplett flach Im anderen Fall müsste man aber die Prozentrechnung auf die Reihe bekommen ![]()
so einer muss doch Kaufmann sein, wenn er es gewerblich macht!? (Handelsregister-Eintrag mit allen damit verbundenen Pflichten)
das habe ich noch nie gehört! Daneben, wer ein Gewerbe betreibt, muss immer eine EST-Erklärung abgeben.
hat mich bisher noch nie getroffen, verdiene wohl zuwenig ![]()
ebenso, mich hat das FA noch nie gefragt ![]() |
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Marsupilami72
Inventar |
03:57
![]() |
#20
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
Nein, bei Kleinunternehmern ist das nicht erforderlich. Aber der Einwand ist trotzdem wichtig - denn sobald der Jahresumsatz die 17500€ übersteigt, fällt man automatisch aus der Kleinunternehmerregelung raus und dann ist der Gang zum Notar fällig ![]() Wenn man "highendige" Gerätschaften vertickt, sind 17500 Umsatz (nicht Gewinn - Umsatz!) nicht so weit weg. |
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RoA
Inventar |
10:19
![]() |
#21
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
Solange man allein rumwurstelt, ist es einem freigestellt, ob man im HR eingetragen ist oder nicht, "solange das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert", wobei die Grenzen fliessend sind. Selbst ein paar Angestellte schaden meist nicht. |
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Pilotcutter
Administrator |
10:34
![]() |
#22
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
aus meinem Aktenschrank. Aber da ich mich nicht jeden Tag damit beschäftige, ist einiges vielleicht nicht ganz lupenrein notiert.
Ausnahmslos jeder der Gewerbe anmeldet bekommt diesen ![]()
Mit dem Bogen kannst Du Dich, Gunther, schon einmal auseinandersetzen. Die Est Erklärung kann man - glaube ich - noch selber machen, da in jeder Software auch Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage GSE?) abgefragt wird. Besser ist aber man hat einen Steuerfachmann in Reichweite. IHK und FA helfen und informieren aber auch gerne. [Beitrag von Pilotcutter am 25. Mrz 2010, 10:35 bearbeitet] |
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Kay*
Inventar |
15:49
![]() |
#23
erstellt: 25. Mrz 2010, ||||
man sollte auch berücksichtigen, dass manches vom Bundesland abhängig ist. Daneben gibt's auch immer mal wieder Änderungen. ![]() Mein Einstieg liegt ja schon 20 Jahre zurück. [Beitrag von Kay* am 25. Mrz 2010, 15:56 bearbeitet] |
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AudioX09
Ist häufiger hier |
00:02
![]() |
#24
erstellt: 26. Mrz 2010, ||||
O.K. liebe Leute, jetzt weiß ich Einiges mehr und bin nun an der Reihe Schritte zu gehen, zuerst -wie einhellig von euch empfohlen- zur IHK. Also danke erstmal an Alle für eure Hilfe und wenn ich dann Global-Player bin melde ich mich und gebe mindestens ein ![]() Beste Wünsche Gunther |
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ahebeisen
Stammgast |
06:29
![]() |
#25
erstellt: 03. Apr 2010, ||||
Ich hab noch einen Kostenfaktor... Vergiß die GEZ nicht. Die will zumindestens für Deinen internetfähigen PC Geld sehen. Soweit ich weiß, soll die Gebühr demnächst angehoben werden. - Ich ärgere mich jedesmal über diesen Quatsch. ...und wenn Du mit Radios etc. handeln möchtest, dann schauen die gleich zweimal, für wieviele Geräte die Dich auch noch abschröpfen können. Für Radio- und Fernsehgeräte, die dagegen der Information und Unterhaltung der Mitarbeiter dienen, seien hingegen jeweils Gebühren zu entrichten. Auch muss jedes einzelne Autoradio in Vorführwagen angemeldet sein, unterstreicht die GEZ. Ähnlich lauten die Bestimmungen auch für den Rundfunk- und Fernsehhandel: Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkgeräten befassen, sind nach Angaben der GEZ berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkgerät weitere entsprechende Anlagen für Prüf- und Vorführzwecke bereitzuhalten. Liefert ein Betrieb ein Gerät an einen Kunden zu Vorführzwecken aus, darf die Anlage nur für eine Woche gebührenfrei betrieben werden. [Beitrag von ahebeisen am 03. Apr 2010, 06:35 bearbeitet] |
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Kay*
Inventar |
14:19
![]() |
#26
erstellt: 03. Apr 2010, ||||
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