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Brauche euren JURISTISCHEN RAT: Rechtslage bei Haftpflichtschaden an LS+A -A |
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Autor |
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Matze81479
Stammgast |
11:38
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#1
erstellt: 25. Mai 2004, |
Hallo, letztes Wochenende haben ein Bekannter und ich im Anschluss an die High-End in München ein paar Tipps der dortigen Workshops umsetzen wollen. Beim Umbau von Verstärker und CDP stieß mein Helfer an die erst 3 Monate alte Standbox, diese fiel vom Granitsockel, und traf unglücklicherweise auch noch genau auf dem nagelneuen HMS Gran Finale LS-Kabel auf, dessen Ferritummantelung zersplitterte und sogar der Kupferleiter zum Vorschein trat. Die Box hat schwere Kratzer auf einem Durchmesser von ca. 12cm. Nun meine Frage: Gibt es Sachverständige/Gutachter, die sich auf Hifi-Schadensmeldungen spezialisiert haben? Angeblich ist bei LS der 5000,- Klasse aufgrund der paarweisen Fertigung der Gehäuse und Abstimmung der Chassis links/rechts eine Reparatur nur eines LS eher teurer als die Neubeschaffung?! Was muss die Haftpflicht generell zahlen? Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall? Ob an den Chassis bzw. dem Abstrahlverhalten auch Defekte vorhanden sind, kann ich momentan noch gar nicht sagen. Der LS spielt zwar, aber auch geringe Abweichungen durch den Sturz wären in dieser Preisklasse ja nur schwer zu akzeptieren. Wäre schön, wenn ihr mir Tipps geben könntet, wie man hier am besten vorgeht (v.a. Sachverständigen-Rat etc.) oder ob ihr selbst Erfahrungen gesammelt habt? Besten Dank schon mal, Matthias |
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Enthusiastenhirn
Hat sich gelöscht |
11:41
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#2
erstellt: 25. Mai 2004, |
Die Versicherung zahlt den Schaden , den der Händler angibt. Ob du reparieren läßt, neue kaufst - interessiert niemand. Insbesondere die Allianz zahlt solchje "Bagatellbeträge" bis 5000 Euro direkt mit dem Vertreter per Scheck. Soweit meine Erfahrungen. |
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snark
Inventar |
11:45
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#3
erstellt: 25. Mai 2004, |
Hi, ich würde auch den Preis des Händlers nennen, allerdings wollen die Versicherung meistens wenigstens die Wahl haben, den Schaden selbst einzuschätzen. Dazu würde ich ihnen (Digital-)Fotos schicken und fragen, ob sich das jemand vor Ort anschauen will. Das kommt die aber eh zu teuer bei dieser Schadenshöhe nehme ich an. so long snark |
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Matze81479
Stammgast |
11:50
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#4
erstellt: 25. Mai 2004, |
Hallo Werner, wooow, das ging ja schnell :-) ... Aber ist es denn für normale "Nicht High-Ender" in den Schadensabteilungen von Versicherungen nicht unvorstellbar, dass man wegen Kratzer im LS-Gehäuse gleich das ganze Paar neu beschaffen muss? Ich hätte da jedenfalls vor einem Jahr noch verständnislos den Kopf geschüttelt ... Und falls die Chassis nichts abbekommen haben, müsste die Versicherung dann nicht nur den Differenzbetrag zum durch den Macken geminderten Verkaufspreis/Inzahlungnahmepreis beim Händler begleichen? ... Grüße, Matthias |
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Enthusiastenhirn
Hat sich gelöscht |
12:36
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#5
erstellt: 25. Mai 2004, |
Hallo, die Versicherung hat weder Zeit noch Personal - wegen solchen Schäden eigene Gutachter zu beschäftigen. Sie zahlen das-. was dein Händler oder der Hersteller im Gutachten schreiben. Wer lange fragt - kriegt natürlich lange Antworten, aber solange du einfach den Fall schilderst und mit dem Gutachten zu deiner Agentur gehst, kriegst du im Normalfall gleich einen Scheck mit. So machts die Allianz. Aber man sagte mir, daß dies gängige Praxis sei. Allerdings hatte ich mal einen Blitzeinschlag im Haus (Haushaftpflicht) und dias ging über die Gothaer, die haben keine Vertreter mehr, da mußte ich durch die Büromühlen, daß beseutet, den Kram einschicken und das hat 2 Monate gedauert! Daher ist es immer gut eine Versicherung zu haben, die ihre Außendienstler in der Nähe haben, die derlei Schäden gleich gegen Rechnungsvorlage regulieren. Wenn dein Händler schreibt, eine neue Box kommt billiger als eine Reperatur da blabla..... dann zahlen die ohne zu Murren. |
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Matze81479
Stammgast |
14:33
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#6
erstellt: 27. Mai 2004, |
Hallo, Reparatur oder Austausch nur eines Lautsprechers bedeutet doch auf jeden Fall optische Ungleichheit?! High-End Lautsprecher aus Massivholz werden meines Wissens aber ausschließlich paarweise gefertigt, damit sowohl die farbliche Gleichheit als auch die Abstimmung der Chassis gewährleistet ist. Daher meine Frage: Muss ich mich damit zufrieden geben, dass lediglich ein einzelner Lautsprecher/Gehäuse ausgetauscht wird? Oder kann ich als Geschädigter auf Wiedererlangung auch der optischen Gleichheit bestehen? Viele Grüße Matthias |
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Enthusiastenhirn
Hat sich gelöscht |
15:42
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#7
erstellt: 27. Mai 2004, |
Du hast recht auf volle Entschädigung! Optische Ungleichheit ist auch ein Schaden! |
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Matze81479
Stammgast |
13:44
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#8
erstellt: 04. Jun 2004, |
Hallo zusammen, nun habe ich zum beschriebenen Schadensfall ein weiteres Problem: Für die Versicherung brauche ich möglichst zügig einen Kostenvoranschlag, ob eine Reparatur an dem LS möglich ist und was diese kosten würde. Nach einer Woche Hin-und-Her-Telefonieren zwischen Händler, GP-Acoustics (KEF Deutschland Vertetung) und KEF Zentrale UK ist KEF anscheinend nicht in der Lage, mir ein solches Schreiben zu verfassen. Zuerst hieß es, ein Leergehäuse sei evtl. für 2900,- zu bekommen; dann wollte man warten, ob KEF UK einen neuen einzelnen LS fertigen kann; und mittlerweile scheint es so, als wäre gar nichts möglich und ich müsste ein nagelneues Paar kaufen ... Was ja auch eine Aussage wäre - nur müsste die halt endlich mal offiziell von KEF kommen! Habt ihr eine Idee, wie ich den Kostenvoranschlag forcieren (und den Damen und Herren von KEF bzw. GP-Acoustics zu etwas Motivation verhelfen) könnte? Ich habe das Katz-und-Maus-Spiel mittlerweile echt satt!!! ... Doch eigentlich gefällt mir ja die KEF Reference 203 ganz gut ... Hattet ihr ähnliche Erfahrungen bei Schadensfällen? Viele Grüße Matthias |
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Leon-x
Inventar |
13:57
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#9
erstellt: 04. Jun 2004, |
Sag ihnen doch das du dieses Problem sonst groß in den Hifi-Foren behandeln willst. Ihnen mit dem Informationsmedium Internet zu dröhen ist genauso wie zu sagen: Es steht morgen in der Zeitung. Den kleine Wink mit dem Zaunpfahl würde ich mal ausprobieren. Kann mir nicht vorstellen das die solche PR gerne zulassen. Leon [Beitrag von Leon-x am 04. Jun 2004, 13:57 bearbeitet] |
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Matze81479
Stammgast |
22:40
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#10
erstellt: 09. Jun 2004, |
Hallo zusammen, in der Zwischenzeit hat sich zu obigem Haftpflichschaden einiges getan und ich BRÄUCHTE DRINGENDST EURE JURISTISCHE UNTERSTÜTZUNG!!! (1) Ich habe von meinem Händler einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur über ca. 3400,- (Austausch beider Gehäuse, Umbau + Prüfung der Chassis, An-/Abtransport etc.) (2) Ich habe ein Angebot meines Händlers, mein defektes Paar in Zahlung zu nehmen und mir ein neues Paar für den Differenzbetrag von 3400,- zu verkaufen (3) Ein Schadenregulierer der Versicherung meines Bekannten war hier und brachte gleich einen Schreiner mit. Dieser meinte, der Schaden könne mit Neufurnierung/Ausbesserung für ca. 600,- zu 90-95% behoben werden. Die verbleibende restliche optische Beeinträchtigung wollte man mir dann mit ca. 1000,- begleichen Was meint Ihr dazu? Mit (1) und (2) hätte ich anschließend wieder zu 100% den Zustand wie vor dem Schaden. Doch was ist von (3) zu halten??? EUR 1600,- sind doch ein Witz, oder? Und wie kann ein Schreiner so genau 90/95% Wiederherstellung benennen - ist das nicht Ansichtssache? Und wie wird die Summe des Ausgleichs (o.g. 1000,-) ermittelt? Wie ist die Rechtslage denn genau - muss ich ein solches Angebot wie in (3) beschrieben auch annehmen, oder kann ich einfach nur auf 100%ige Wiederherstellung bestehen??? Vielen Dank schon mal für eure Tipps!!! Matthias |
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