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OT - HiFi, ein Hobby für jedermann ?

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Autor
Beitrag
Claus-Michael
Inventar
#51 erstellt: 14. Dez 2010, 11:35
Moin,

Haiopai schrieb:
....
Ich würd mal sagen ab 253 geht es nur noch um "Gesellschaft und Soziales" und hat mit Hifi überhaupt nix mehr zu tun .

Möchte damit auch keinem auf die Füße treten , weil die Diskussion ansich ja wirklich interessant ist .
...


... und wo Klaus Recht hat, hat er Recht!

Mich wunderte überhaupt, dass der (interessante) OT-Verlauf so lange Bestand hatte. Anderenorts wäre die Sense schon geschwungen worden.

Gruß
ahebeisen
Stammgast
#52 erstellt: 14. Dez 2010, 12:35
o weia

wohin so ein Thread führen kann...


Zurück zum Thema:

Das ist doch immer ein Fall der Prioritätensetzung.
Was dem Einen genügt, ist dem Anderen zu wider. Na und?

Wenn man es sich leisten kann und Spaß dran hat, so ist
doch alles in Butter.

Ich beispielsweise bin ein kleiner Otto-Normal-Musikhörer
und Filmegucker. Mir reicht meine kleine LG-Blu-Ray-Anlage.

Ich steck mein Geld lieber in mein Haus und in meine Möbel.
Australis
Stammgast
#53 erstellt: 14. Dez 2010, 13:50

Inscheniör schrieb:


Man sollte daher differenzieren:


  1. Unter 35 kein Hartz, höchstens Umzugshilfe in eine andere Stadt.
  2. Leute die gearbeitet haben so unterstützen, dass das Geld auch für ein Auto reicht. Ein Schweißer der mit 55 arbeitslos geworden ist hat seinen Teil geleistet, der steht nicht auf einer Stufe mit den Prolls aus Neuköln.
  3. Leute die Einwandern: Den Anspruch auf Hartz auf 2 Monate deckeln. Wenn wir in die Türkei auswandern, kriegen wir auch kein Geld nachgeworfen.


Und die Hartzer die damit ihr Gehalt aufstocken: da sollte man den Namen des Aufstockgeldes ändern. Die brauchen sich auch nicht auf eine Stufe mit dem Abschaum zu stellen.


So, zu der Liste:
Das mit der Umzugshilfe ist immer so eine Sache. Klar, umziehen, um einen Job zu bekommen ist eine gute Sache, aber nicht immer möglich- und die Bereitschaft dazu an's Hartz4 zu binden mMn auch Verfassungswidrig, da das gegen den Grundsatz der freien Selbstbestimmung verstößt.

In einer Großstadt wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, etc. braucht man kein Auto. Da geht das auch wunderbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wichtiger wäre es diejenigen dahingehend zu unterstützen, die auf dem Land wohnen und ein Auto brauchen um auf die Arbeit zu kommen.

Das mit dem Deckeln des Hartz4 für Einwanderer ist grundsätzlich gesehen keine schlechte Idee, aber soweit ich weiß stehen auch hier wieder der eine oder andere Paragraph im Weg. Sinnvoller wäre es daher die erste Aufenthaltsgenehmigung auf 2 Monate zu beschränken und anschließend nurnoch Aufenthaltsgenehmigungen für die Dauer von einem Jahr zu erteilen, wobei die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung von einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle abhängig ist.

Achja: Hartz4 für Aufstocker umbenennen? Sorry, aber das erinnert mich irgendwie an die NS-Zeit, wo alles Mögliche unternommen wurde, um Juden von Nichtjuden unterscheiden zu können.

Edit: wichtiger wäre es, die Hartzer, die wirklich arbeiten wollen von denen, die es nicht wollen schon auf dem Amt zu "sortieren" und die, die Arbeiten wollen nicht zu drangsalieren sondern zu unterstützen, wogegen diejenigen unter den Hartzern, die man zurecht als Sozialparasiten bezeichnen kann mit solchen Sinnloßmasnahmen wie 1-Euro-Jobs, etc. sowie Sanktionen drangsaliert werden sollten.


[Beitrag von Australis am 14. Dez 2010, 13:54 bearbeitet]
zwaps
Stammgast
#54 erstellt: 14. Dez 2010, 15:39

Fhtagn! schrieb:
@ zwaps
Eine Auslegung, die in ihrem Leistungsumfang veränderbar ist.

Art. 20 Abs.1 kann je nach Gutdünken (will sagen: der parteipolitischen Zusammensetzung des BVerfG) ausgelegt werden.

Genausogut könnte sich das BVerfG auf ein wirkliches Existenzminimum berufen, dass kein Internet, Zigaretten und Rentenvorsorge beinhaltet.

Zur Erinnerung:
GG Art. 20, Abs. 1:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Mehr nicht. Reichlich Gestaltungsspielraum.

Alle nachfolgenden Gesetze formulieren keinen unveräußerlichen Anspruch.

So ist das mit dem Recht, alles nicht so ganz absolut.



Hä? Was ändert das jetzt an meiner Aussage?
Zigaretten und Plasma TVs habe ich nirgendwo erwähnt, ebensowenig wie das BVerG.


Nochmal: Eine Abschaffung ->jeglicher<- sozialer Netze (also kein Existenzminimum) bis zum Alter von 35 ist nach herrschender Meinung generell und immer verfassungswidrig und das hat sich in einem aktuellen Urteil sogar bestätigt.

Und dein Strohmann von wegen Zigaretten - wie gesagt ich habe schon weiter oben mal erwähnt, dass Zigaretten oder Alkohol (?) ja sogar aktuell nicht mehr drin sind.
Dann habe ich auch explizit erwähnt, dass die konkrete Auslegung des soz. Netzes nicht vorgeschrieben ist. Deine Argumentation verfehlt also das Ziel.

Wenn du hier schon einen auf Juristen machen willst, dann bitte aber auch mit der nötigen Präzision.


[Beitrag von zwaps am 14. Dez 2010, 15:41 bearbeitet]
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