Unerwartetes Weihnachtsgeschenk

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ahebeisen
Stammgast
#1 erstellt: 24. Dez 2011, 07:36
Hallo zusammen,

ich habe eben eine Rundmail an meine Kunden geschickt und will Euch diese Info nicht vorenthalten...


Sehr geehrter Herr Müller,


sofern Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind, habe ich eventuell ein Weihnachtsgeschenk für Sie.

(Ich habe gestern ein Fax von meinem Steuerberater bekommen und will Ihnen die Info gerne weitergeben.)

Die Grundsteuer bzw. die Berechnung derselben wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Es kann gut sein, daß während einer Übergangsregelung mit einer schönen Steuerersparnis zu rechnen ist.

Hierfür müssen Sie aktiv werden, sofern Sie diese Steuerersparnis noch für 2011 erhalten wollen.

Unter www.morgengold-trier.de/info/FA.doc können Sie sich eine Vorlage herunterladen, die bis spätestens
31.12.2011 bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein muß. Sollten Sie das Aktenzeichen nicht verfügbar haben,
genügt die genaue Lage der Wohnung/ des Hauses.

Wichtig: Nicht per Email an das Finanzamt schicken. Unbedingt einwerfen oder per Post senden.

Man kann damit rechnen, daß das Finanzamt den Antrag zurückweist. Hiergegen müssen Sie wiederum Einspruch erheben.
Das Finanzamt darf dann erst weiter entscheiden, sobald das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beendet ist.


Ich hoffe, Ihnen damit eine kleine Freude bereitet zu haben.

Liebe Grüße,




Solltet Ihr also eine Wohnung oder ein Haus haben, unbedingt aktiv werden!
ViSa69
Inventar
#2 erstellt: 28. Dez 2011, 19:29

ahebeisen schrieb:
Solltet Ihr also eine Wohnung oder ein Haus haben, unbedingt aktiv werden!


Wenn das nicht mal nach hinten losgeht ...



Kopie eines Leserbriefes aus der HAZ:

Es braucht sich niemand einzubilden dass er dann am Ende keine Grundsteuer für die vergangenen Jahre bezahlen muss!

Welches Gericht will denn so etwas beschließen?

Dass die Grundsteuer nach veralteten Werten berechnet werden, ist doch zum Vorteil derer, die diese Steuer bezahlen müssen. Und hier meine ich sowohl Selbstnutzer, als auch Mieter - wobei letztere sich ja nicht einmischen können, obwohl sie am Ende vielleicht sogar mehr bezahlen müssen!

Es wird so kommen, dass der BFH oder gar BGH, sagt, dass in Zukunft die Werte - in Abständen von 5 oder 10 Jahren - aktualisiert werden müssen. Das bedeutet dann, dass die Grundsteuern steigen werden. Das hierbei eine Art Nichtigkeit - wie bei Verträgen - festgestellt wird und die Steuerpflichtigen - noch zumal rückwirkend - von der bereits bezahlten Grundsteuer befreit werden, kann ich mir kaum vorstellen.

Was aber ganz sicher sein wird, auch wenn die Hebesätze nicht mehr gerechtfertigt sein sollten, es wird der aktuelle Marktwert zugrunde gelegt und die Steuer wird noch höher sein als jetzt!


Link Quelle

Gruß,
ViSa
ahebeisen
Stammgast
#3 erstellt: 29. Dez 2011, 05:51

ViSa69 schrieb:

Wenn das nicht mal nach hinten losgeht ...




wie Du schon bezeichnenderweise geschrieben hast, war das ein
Leserbrief...

Hier die Stellungnahme von "Haus und Grund" dazu:

Info von Haus und Grund
RoA
Inventar
#4 erstellt: 29. Dez 2011, 08:22
Sollte die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, wird dies erfahrungsgemäß für die Zukunft gelten, d.h. dem Gesetzgeber wird eine Frist gesetzt, innerhalb der er die Berechnung der Steuer auf neue Grundlagen umzustellen hat, also 2-4 Jahre. So war es u.a. bei der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer, d.h. das BVerfG wird für eine Übergangszeit die bisherige Praxis legalisieren, auch wenn sie verfassungswidrig ist. Im Endeffekt sind Antrag und Einspruch also nur eine Trockenübung.
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