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Den falschen geblitzt+A -A |
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Autor |
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Stuhlfänger
Stammgast |
11:35
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#1
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Tach, vor ca. 2 Wochen hatte ich den Eindruck, auf einer zweispurigen Fahrbahn je Richtung geblitzt worden zu sein. Erlaubt waren 50, der Tacho zeigte knapp über 50, und links neben mir fuhr auch noch einer. Jetzt kam kürzlich das Schreiben, 56km/h, also 6km/h zu viel, 15 Euro. Könnte soweit also passen, nur: Das Beweis-Foto zeigt eindeutig jemand anderen, vermutlich den neben mir. Was soll ich tun? Die Kröte schlucken oder dagegen vorgehen? Was meint ihr?
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Hüb'
Moderator |
11:42
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#2
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Natürlich dagegen vorgehen. Du kannst ja belegen, dass Du nicht der Fahrer warst. Ich würde einfach mal beim zuständigen Amt anrufen. ![]() |
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Pilotcutter
Administrator |
12:03
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#3
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Servus, wenn Du das auf dem Foto schlicht nicht bist, solltest Du die Sache schnell los sein, wenn Du dort, wie empfohlen, anrufst. Die Blitzer sollten heute schon in der Lage sein, die Spuren zu erkennen und anzuzeigen. Entweder wurden beide Kfz geblitzt oder der Verursacher und dessen Kfz-Kennzeichen befand sich zum Auslösezeitpunkt genau und unerkennbar verdeckt auf Höhe Deiner Fahrertür. Könnte sein, dass die im Amt um den mutmaßlichen "Doppelblitz" wissen und schon auf Einspruch warten, denn so eindeutig kann das ja nicht sein, wenn es nicht Dein Antlitz auf dem Foto ist. Und sobald Du handfesten Einspruch einlegst ist das Amt in der Beweispflicht und das geben die sich für 15 Euro nicht. Gruß. Olaf |
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Stuhlfänger
Stammgast |
12:12
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#4
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Ich kann lediglich belegen, daß ich nicht derjenige bin, der auf dem Foto zu sehen ist, und das ist auch nicht mein Auto. Ansonsten war ich ja da, und möglicherweise war ich auch einen Tick zu schnell. Vermutlich haben sie die Anlage falsch aufgestellt, das kommt immer wieder vor, aber ein Widerspruch ist immer auch mit dem Risiko verbunden, den Verfahrensweg (=Kosten, zeitlicher Aufwand) zu bestreiten. Andererseits haben sie aber wohl keine Beweise, wenn es kein anderes Bild gibt, und der angebliche Zeuge ist verbrannt. Unvergessen die Tussi, die laut schnarchend in dem Überwachungsfahrzeug bei der alltäglichen Wegelagerei gefilmt wurde, wie kürzlich berichtet wurde... |
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Pilotcutter
Administrator |
12:18
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#5
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Häää? Nun nochmal langsam, die haben ein anderes Gesicht, anderes Auto (logisch) aber Dein Kennzeichen??? Anrufen!!! Die haben immer mehrere Bilder und das wird in Deinem Fall nicht schlüssig sein und daher kurz nach Anruf ad acta gelegt werden für Dich. [Beitrag von Pilotcutter am 27. Mai 2013, 12:22 bearbeitet] |
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Stuhlfänger
Stammgast |
12:27
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#6
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Japp, genauso ist es. Das Bild passt nicht zum Bescheid, und da der gesamte fliessende Verkehr gerade am bescheunigen war, weiss ich auch nicht, wie schnell ich exakt war, weil ich erst kurz nach dem Blitz auf den Tacho geguckt habe. Entweder haben die die Bilder verwechselt, oder es gibt nur ein Bild (= ein Blitz), und sie wissen nicht, wer von den beiden es gewesen ist. Auf dem Bescheid ist aber nur ein Ausschnitt der Aufnahme, und das bin ich definitiv nicht. |
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Hüb'
Moderator |
12:29
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#7
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Klar. Über diesen Weg wurden ja offensichtlich der Halter und die Anschrift ermittelt. ![]() ... Erst einmal würde ich behaupten, dass es sich um einen Fehler handeln muss, da das Foto weder Dich, noch Dein Auto zeigt, was ja belegbar ist. Was droht schlimmstenfalls? Das sie ein alternatives Bild, was auf Dich zutrifft, noch aus dem Hut zaubern könnten (wie wahrscheinlich ist das?). Dann wärst Du im Rahmen Deines Vergehens "dran", was ja auch "ok" wäre. ![]() Grüße Frank ![]() |
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Stuhlfänger
Stammgast |
12:43
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#8
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Eben. Dann kämen zu den 15 Euro noch mal Verwaltungsgebühren und eventuell ein teuerer Bußgeldbescheid.
Das ist die Frage (deshalb der Thread). Wenn ich in den Punkterängen gelandet wäre, wäre die Sache klar, vor allem, wenn es kritisch geworden wäre, aber für 6km/h zu schnell im fliessenden Verkehr? Obwohl ich denen das zutraue, beide angeschrieben zu haben. Wer Sonntag nachmittags minimale Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Hauptverehrsstrassen ahndet, aber gleichzeitig behauptet ohnmächtig zu sein, was Einbruchdiebstähle angeht und 2.000 Cyber-Cops für angebliche Facebook-Kriminaltät fordert, kann meinetwegen für höhere Bezahlung auf die Strasse gehen, bis er schwarz wird. ![]() |
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Pilotcutter
Administrator |
12:43
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#9
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Freunde, Kennzeichen sind an Autos fest montiert. ![]() Wenn die Blitzanlage schon nicht in der Lage wäääre, die Spuren zu trennen, sollte wenigstens der Rest und unter Umständen die Menschen, in der Lage sein, Foto und Kennzeichen beieinander zu halten. Wenn man geblitzt wird, blitzt's ja nur einmal und es wurde 1 Stück Foto von Euch beiden und den beiden Fahrzeugen gemacht. Wenn da nun Gesicht und Kennzeichen nicht übereinstimmen, wurde entweder das Kennzeichen gestohlen und am fremden Fahrzeug geführt oder es wurde im Amt manuell verändert oder vertauscht. Vielleicht war von einem das Kenneichen und vom Nebenfahrzeug das Gesicht erkennbar und die haben beides gemischt. Rabatz machen, dass da irgendetwas nicht in Ordnung ist, mit dem Blitzer oder dem Amt. [Beitrag von Pilotcutter am 27. Mai 2013, 12:44 bearbeitet] |
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Hüb'
Moderator |
12:48
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#10
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Letzteres Risiko kannst nur Du allein beurteilen. Ersteres halte ich für mehr als unwahrscheinlich, gehst Du doch nur gegen einen sehr offensichtlichen Fehler/Irrtum vor. Die DARAUS entstehenden Verwaltungsgebühren kann man Dir unmöglich anlasten. ![]() |
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cbv
Inventar |
12:54
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#11
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Die allwissende Müllhalde hilft:
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Pilotcutter
Administrator |
13:00
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#12
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Wenn ich bspw. einen Golf V fahre und bekomme einen Blitzbrief, mit einem anderen Gesicht in einem 7er BMW, ABER meinem Kennzeichen und Halterdaten, dann muss man nicht über Risiko und sonstige Sachen sprechen. Egal ob ich es auch gewesen sein könnte. Solch ein Blitzbrief kann nicht rechtskräftig sein!!! Über solch einen kuriosen Fall muss das Amt unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden! [Beitrag von Pilotcutter am 27. Mai 2013, 13:13 bearbeitet] |
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cbv
Inventar |
13:08
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#13
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Wie gesagt, Einspruch einlegen da Fahrer unbekannt. Wenn das zuständige Amt in vertretbarer Nähe ist, den Sachbearbeiter anrufen und vorschlagen, zwecks "Gegenüberstellung" vorstellig zu werden. Die Sache wird dann in aller Regel fallen gelassen. |
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Hüb'
Moderator |
13:12
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#14
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Wobei es mit dem Vorstellen hinsichtlich der 15 EUR schon eine Abwägungssache ist, ob sich das lohnt. ![]() ![]() |
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Stuhlfänger
Stammgast |
13:13
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#15
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Das wäre mir aufgefallen. Ich habe mir die Nummer zwar nicht gemerkt, aber es war nicht meine.
Das ist meine Vermutung. Stellt sich nur die Frage, ob es eine Ablichtung eines anderen Verstosses war und sie auch ein Bild nur mit mir haben oder sich beide Fahrzeuge einhellig nebeneinander befanden, als der Blitz auslöste, denn dann könnten und dürften sie den Verstoß nicht zuordnen, und das wäre dann vor Gericht zu klären, wenn sie nicht einlenken.
Das wäre zwar kriminell, aber nichts ist unmöglich. |
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Pilotcutter
Administrator |
13:22
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#16
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Mir persönlich würde es gar nicht so sehr um den Fall an sich gehen, sondern um diesen obskuren Blitzbrief und seine Entstehung! Ich würde auf eine Erklärung pochen, wie man auf solche eine Zusammenstellung überhaupt kommen kann, da Kennzeichen und Gesicht zu einer Karosserie-Einheit gehören und auch Vorschulkinder wohl zu 100% taxieren können, in welch einem Abstand und Verhältnis vom Nummernschild sich das Gesicht des Fahrer befindet. Also technisch ist der Irrtum nicht entstanden ![]() [Beitrag von Pilotcutter am 27. Mai 2013, 13:23 bearbeitet] |
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cbv
Inventar |
13:29
![]() |
#17
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Es ist nun mal so, dass nur einmal geblitzt und damit auch nur einmal geknipst wird. Auf dem Bild sind dann Nummer und Fahrer. Die Auswertung erfolgt von Hand. Sollten auf einer Aufnahme tatsächlich zwei Fahrzeuge "erwischt" worden sein, MUSS das Bild aussortiert werden, da eine eindeutige Zuortnung nicht möglich ist. Sollte man also einen Brief mit richtiger Nummer aber falschem Bild bekommen, gab es eine Aufnahme mit zwei Fahrzeugen und jemand hat Mist gebaut. Folglich legt man auf jeden Fall Widerspruch ein. |
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Stuhlfänger
Stammgast |
13:37
![]() |
#18
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Genausogut könnte irrtümlich ein falsches Bild auf den richtigen Bescheid gelangt sein. Auf jeden Fall haben die die richtige Nummer. Ich denke, da wird mal ein unverbindlicher Anruf fällig. Vermutlich werden die darauf bestehen, daß der Anhörungsbogen eingeschickt wird, und damit käme der Fall dann offiziell ins Rollen. Womit ich wieder bei der Ausgangsfrage bin. ![]() |
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Pilotcutter
Administrator |
13:39
![]() |
#19
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Im schlimmsten Fall bereinigt das Amt seinen Irrtum, setzt Dein Konterfei dort ein und schickt Dir einen neuen Blitzbrief über 15 Euro, den Du dann als redlicher Bürger binnen der Frist zahlst. ![]() |
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cbv
Inventar |
13:39
![]() |
#20
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Das ist dann aber nicht DEIN Problem. Auch in diesem Fall waren auf dem Bild zwei Fahrzeuge und folglich hätte das Bild vernichtet werden müssen.
Die wiederholt eindeutig beantwortet wurde: Widerspruch einlegen.
Äh, nein. Ein Bild + zwei Fahrzeuge -> Mülleimer [Beitrag von cbv am 27. Mai 2013, 13:42 bearbeitet] |
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Pilotcutter
Administrator |
14:16
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#21
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Is klar ![]() Entweder Spurenerkennung oder tatsächlich Müll. Zumindest bei der Überschreitung. ![]() |
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cbv
Inventar |
14:17
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#22
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Eben. Und außerdem hat man eine gute Rechtschutzversicherung und/oder ist Mitglied des ADAC. Die würde solch ein Vorfall sicher interessieren... [Beitrag von cbv am 27. Mai 2013, 14:19 bearbeitet] |
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Stuhlfänger
Stammgast |
15:26
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#23
erstellt: 27. Mai 2013, ||||
Das wäre der mittelschwere Fall. Im schlimmsten Fall bereinigt das Amt seinen Irrtum und schickt mir einen höheren Bußgeldbescheid nebst Verwaltungs- und Zustellgebühren, und am Ende erfahre ich vor Gericht, daß die doch das passende Foto von mir haben und sich Bestenfalls stellen die einfach nur ein. ![]() |
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