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Definition Zimmerlautstärke+A -A |
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Autor |
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Denonenkult
Stammgast |
#1 erstellt: 19. Dez 2013, 20:47 | |
Guten Tag. Ich suche nach einer möglichst genauen Definition der "Zimmerlautstärke". Kann man diese in dB ausdrücken? Hintergrund ist eine Bekannte, die in einer Mietwohnung wohnt und ihre Musik so eingestellt hat, dass man, vor ihrer Wohnungstüre stehend, keinen Mucks hört. Dennoch droht der Mieter über ihr, sie zur Anzeige zu bringen, wenn sie nicht endlich leiser ("auf Zimmerlautstärke") macht. Um argumentieren zu können, wäre also der Begriff "Zimmerlautstärke" einmal fix zu deklarieren. Irgend jemand eine Idee??? |
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ZeeeM
Inventar |
#2 erstellt: 19. Dez 2013, 21:09 | |
Eine genaue Definition gibt es wohl nicht. Der sich gestört Fühlende will am besten Nichts hören. Auch so mancher Vermieter sagt, das man in der Nachbarswohnung nichts hören sollte. In der Praxis sieht es aber anders aus: http://www.welt.de/w...sik-zu-laut-ist.html |
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KarlRanftl
Stammgast |
#3 erstellt: 19. Dez 2013, 21:40 | |
Grüß Gott Denonenkult u. Forum Da wirds schwierig,sich an deiner Anlage einen Pegel zu markieren oder merken,denn die Zuspieler haben auch nicht geichen Pegel,wie auch Radiosender z.Bsp. nicht gleich laut sind.Ich meine nun ein Weg währe,an der Anlage eine übliche Lautstärke einstellen,Musik laufen lassen u.zu jedem Nachbar,daneben,drunter,drüber in die Wohnung gehen u.gemeinsam horchen,ob da was an Schall durchkommt.Wenn dann klar ist,welcher Pegel das Maximale ist,mit dazwischen lauter oder auch leiser zu drehen,könntest Du mit einem Pegelmessgerät in Deinem Höraum das immer kontrollieren u.im Griff haben.Die Nachbarn würden dann auch nebenbei merken,daß es Dir wichtig ist,niemand zu stören.Was meinst Du/Ihr? Gruß Karl (Nebenbei,ich wohne im 8Familienhaus im DG.) |
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Apalone
Inventar |
#4 erstellt: 21. Dez 2013, 10:02 | |
Nö, ist eigentlich egal. Denn es gibt keine entsprechende Vorschrift, dass dann Musikhören uneingeschränkt erlaubt ist. Also heißt es so oder so aktive Einigung mit dem Querulanten. |
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